Schule und Jugendhilfe: Beratung bei Schulproblemen und Verhaltensauffälligkeiten
Martin R. Textor
Die Schule gehört neben Familie und Gleichaltrigengruppe zu den drei wichtigsten Sozialisationsfeldern von Kindern und Jugendlichen. Sie wird zunehmend mit Problemen konfrontiert, deren Ursachen in den beiden anderen Teilsystemen liegen. Gleichermaßen können aber die Probleme durch die Schule hervorgerufen oder verstärkt werden. Allein die Zahl, dass 20 bis 25 Prozent aller Schüler verhaltensauffällig sind, verdeutlicht die große Herausforderung, denen sich Schule und Familie, aber auch die Jugendhilfe als vierter Sozialisationsinstanz, stellen müssen.
Die Probleme der Schüler können höchst unterschiedliche Ursachen haben, wobei im Einzelfall die Ursachen in einem komplexen Verhältnis zueinander stehen. Manche Eltern überfordern ihre Kinder, indem sie zu hohe Leistungserwartungen zeigen oder bei der Schulwahl die Begabungen der Kinder zu wenig berücksichtigen: "An die Stelle einer gelassenen Einstellung zum Schulerfolg ist eine Sensibilisierung um die Bemessung der Leistung getreten, die in dieser Form bisher unbekannt war. Dadurch bekommt die Schule in der Beziehung zwischen Eltern und Kindern einen Stellenwert, der bedenklich ist, weil die Schulnote auch für andere Lebensbereiche des Kindes verallgemeinert wird (Müller-Küppers). Ganz ausweglos kann die seelische Situation des Kindes werden, wenn es den Eindruck gewinnt, durch mangelnde Schulleistung die Liebe seiner Eltern zu verlieren" (Hartung 1987, S. 19).
Familiale Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten der Schüler können in besonderen Belastungen aus ihrer Lebenssituation (konfliktreiche Ehebeziehung, Scheidung, Leben in einer Teil-, Stief- oder Pflegefamilie, Arbeitslosigkeit des Vaters, psychische Erkrankung der Mutter usw.), in pathogenen Familienstrukturen und -prozessen (z.B. Kommunikationsstörungen, generationsüberschreitende Bündnisse, Zuschreibung von Rollen wie die des Sündenbocks oder Ersatzpartners) sowie im Erziehungsverhalten der Eltern liegen (Überbehütung, Vernachlässigung, antiautoritäre oder extrem autoritäre Erziehung usw.). Zu den möglichen Ursachen in der Schule gehören Probleme in der Lehrer-Schüler-Beziehung, eine unklare Autoritätsstruktur, mangelnde erzieherische oder didaktisch-methodische Kompetenz des Lehrers, Schulstress (Leistungsdruck, Konkurrenzverhalten, einseitige geistige Belastung, zu wenig Erholungszeiten usw.), Isolierung durch Kurssystem und zu große Klassen (besonders nachteilig für junge Kinder, Spätentwickler, Schüler mit Teilleistungsschwächen und Kinder aus Aussiedler- und Ausländerfamilien). Und Ursachen im sozialen Teilsystem der Gleichaltrigen umfassen beispielsweise eine problematische Position in der Klasse (Außenseiter, "Clown") oder negative Einflüsse aus der Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen (Skinheads, Banden, Sekten, Drogenszene usw.).
Deutlich wird, dass nur selten die Ursachen für Verhaltensauffälligkeiten im Schüler selbst liegen: "Wenn Schulprobleme als Störungen bei dem betroffenen Kind bezeichnet werden, so ist dies häufig auch das Ergebnis eines Zuschreibungsprozesses in der Familie, in der Schule, im Umfeld von Familie und Schule, in der ärztlichen Praxis oder auch in der Erziehungsberatungsstelle ..." (Brand 1984, S. 76). So multifaktoriell die Ursachen für Probleme in der Schule sind, so vielfältig sind auch die Hilfsmöglichkeiten. Es müssen "nur" die für den einzigartigen Einzelfall geeigneten Interventionen ermittelt und veranlasst werden.
Hilfsangebote in der Schule
Das ganze Spektrum der Möglichkeiten, die einem mit verhaltensauffälligen Schülern konfrontierten Lehrer zur Verfügung stehen, wird in einer Publikation des Staatsinstituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung (1988) aufgezeigt. Davon ausgehend, dass nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Schule und Elternhaus vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen (Art. 52 BayEUG) und dass die Schule eine Informations- und Beratungspflicht gegenüber den Eltern hat (Art. 53 BayEUG), wird den Lehrern die Kooperation mit den Eltern nahe gelegt. Dabei dürfen diese nicht zu Objekten von Diagnostik und Behandlung gemacht werden: "Der Lehrer urteilt vielfach aus seinem erworbenen Fachwissen über das Kind und neigt dazu, dabei zu übersehen, dass auch Eltern im Umgang mit ihrem Kind eine Menge an Erfahrungen gemacht und Wissen erworben haben" (a.a.O., S. 3). Nur wenn er deren erzieherische Kompetenz anerkennt und sie partnerschaftlich behandelt, kann es zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit kommen.
Zu den Möglichkeiten des Lehrers gehört das Beratungsgespräch mit den Eltern. Beide Seiten tauschen sich über die Entwicklung, das Verhalten, die Fähigkeiten und Auffälligkeiten des Schülers aus, reflektieren gemeinsam ihr Erziehungsverhalten dem Kind gegenüber und stimmen ihre Interventionsstrategien miteinander ab. Dabei bringt der Lehrer sein Fachwissen ein und hilft den Eltern, ihrer Erziehungsaufgabe gerecht zu werden. Wichtig ist, dass das Gespräch in einer entspannten Atmosphäre verläuft und der Lehrer Verständnis, Empathie und Akzeptanz zeigt.
Können oder wollen Eltern nicht zu einem Beratungsgespräch in die Schule kommen, ist der Hausbesuch eine erst selten genutzte Alternative: "Hausbesuche gehören zur offiziellen Tätigkeit des Lehrers. Hierfür ist über den Schulleiter ein Dienstreiseantrag zu stellen, durch den der Versicherungsschutz gewährleistet ist" (Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung 1988, S. 31). Bei Hausbesuchen steht mehr Zeit zur Verfügung, kommt es seltener zu Störungen von außen, fühlen sich Eltern in der gewohnten Umgebung sicherer. Der Lehrer erhält einen Einblick in die Familiensituation des Schülers (Eltern-Kind-Interaktion, Geschwisterkonstellation, besondere Probleme und Belastungen der Familie etc.), kann in Ruhe dessen Schulschwierigkeiten besprechen und gemeinsam mit den Eltern einen Plan zur Lösung der Probleme entwickeln.
Schließlich verweist das Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung (1988) noch auf Interventionsmöglichkeiten, durch die mehrere Eltern auf einmal erreicht werden können. Dazu gehört der Elternstammtisch, an dem grundsätzlich alle Eltern teilnehmen können und der einen eher lockeren Gesprächsaustausch ermöglicht. In unserem Kontext sind Elterngruppen wichtiger, die entweder als Gesprächskreis für Eltern mit denselben oder verschiedenen Schwierigkeiten (zum Besprechen allgemeiner Erziehungsfragen und aktueller Schulprobleme) oder als strukturiertes Elterntraining (Veränderung des Erziehungsverhaltens, Erwerb neuer Kompetenzen) gestaltet werden können. Vor allem bei letzterem sollten Psychologen oder Erziehungsberater bei Planung und Durchführung der Maßnahme einbezogen werden.
Jedoch sind die Möglichkeiten des Lehrers beschränkt: "Der Lehrer ist durch die Zahl seiner Schüler nicht in der Lage, einzelnen Sonderfällen so viel Zeit zu widmen, wie dies für eine gründliche Analyse erforderlich wäre; er verfügt nicht über die nötigen Spezialkenntnisse in Psychologie; er ist in den Techniken der Gesprächsführung, im Einsatz von Tests und ähnlichen Methoden nicht speziell ausgebildet; er kennt die Schüler-Eltern-Beziehung oft nur aus subjektiven Schilderungen der Betroffenen; er kennt meist die Lebenssituationen der Schüler zu wenig, prägende Erlebnisse des Kindes fast nie; schließlich - und dies ist in manchen Fällen die gravierendste Schwierigkeit - kann er zuweilen dem Problem gar nicht mit der nötigen Objektivität begegnen, weil er selbst verwickelt ist, weil etwa die Verhaltensauffälligkeit auf einem gestörten Verhältnis zwischen dem Schüler und ihm selbst beruhen könnte" (Schwab 1990, S. 24).
Stößt der Lehrer auf seine Grenzen, kann er sich an einen Beratungslehrer oder Schulpsychologen wenden. Aber auch diese können in vielen Fällen nicht weiterhelfen, da sie von älteren Schülern und manchen Eltern als Repräsentanten des Schulsystems abgelehnt werden, weil sie oft die Familie oder die Gleichaltrigengruppe nicht in die Beratung einbeziehen oder da sie keine längerfristigen (therapeutischen) Behandlungen durchführen können. In solchen Fällen bietet die Vermittlung des Schülers und seiner Eltern an psychosoziale Fachdienste einen Ausweg.
Das Hilfsangebot der Erziehungsberatungsstelle
Vermittelt ein Lehrer eine hilfsbedürftige Familie an das Jugendamt oder eine Beratungsstelle weiter, kommen zwei gesellschaftliche Teilsysteme miteinander in Kontakt, die erst ansatzweise miteinander vernetzt sind: Schule und Jugendhilfe stehen einander fremd bis ablehnend gegenüber, anstatt dass sie aus der gemeinsamen Verantwortung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen heraus nach einer engen, offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit trachten: "Die Schule sieht noch immer in der Jugendhilfe weniger den Partner als das gering geschätzte 'Amt', dem Problemschüler überstellt werden mit der Erwartung, durch Disziplinierung und Anpassung einen reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten. Umgekehrt betrachtet Jugendhilfe Schule weniger als Hilfe bei der Persönlichkeitsentwicklung, sondern vorrangig als Lernfabrik oder Paukanstalt, in der Schüler nach Maßstäben der Gesellschaft 'zugerichtet' werden, ..." (Mühlum 1988, S. 14). Erste Ansätze einer Kooperation zwischen Schule und Erziehungsberatungsstellen zeigen jedoch, wie fruchtbar die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Sozialisationsinstanzen unter Einbeziehung der Familie als drittem Erziehungssystem sein könnte. In diesem Zusammenhang ist auch auf die gemeinsame Empfehlung "Zusammenarbeit zwischen Schulen und Erziehungsberatungsstellen in Bayern" des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Sozialordnung von 1989 zu verweisen.
Eine gute Kooperation setzt eine genaue Kenntnis der Aufgaben, Arbeitsmethoden und Rahmenbedingungen der jeweils anderen Seite voraus. Dies kann z.B. durch das Zusenden von Informationsmaterial über Erziehungsberatung und andere Jugendhilfeleistungen an die Schule und die Verteilung an die Lehrer, durch die Einladung des Leiters einer Erziehungsberatungsstelle zu einer Lehrerkonferenz und dem gemeinsamen Gespräch über Kooperationsmöglichkeiten oder durch die Teilnahme von Mitarbeitern der Beratungsstelle an schulischen Veranstaltungen erreicht werden. Zu einer Zusammenarbeit im Einzelfall kommt es, wenn ein Lehrer Fragen bezüglich des rechten Umgangs mit einem schwierigen Kind (oder mehreren) mit einem Erziehungsberater persönlich oder fernmündlich bespricht, wenn er Eltern und Kind an eine Beratungsstelle vermittelt, wenn ein Berater sich an einen Lehrer wendet und ihn um Informationen über das Verhalten des von ihm betreuten Kindes in der Schule bittet, wenn er zwecks Beobachtung des Kindes im Unterricht hospitieren möchte oder wenn er den Lehrer zu einer Sitzung mit der Familie in die Beratungsstelle einladen will. Ferner kann vereinbart werden, dass Erziehungsberater in der Schule regelmäßig oder bei bestimmten Anlässen Beratungsgespräche anbieten. Je besser der Kontakt zwischen Schule und Erziehungsberatungsstelle wird, umso leichter gelingt es Lehrern, Eltern die Schwellenangst vor dem Besuch einer Beratungsstelle zu nehmen, und umso besser können sie sie über eine Beratung oder psychotherapeutische Behandlung informieren.
Bei Schulproblemen und Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes ist es sinnvoll, wenn Sitzungen in der Beratungsstelle oder Schule durchgeführt werden, an denen neben dem Berater Eltern und Lehrer teilnehmen, unter Umständen auch der betroffene Schüler. Hier muss in der Regel zunächst der Konsens hergestellt werden, dass sich nicht nur das Kind bzw. der Jugendliche ändern muss, sondern auch Eltern und Lehrer - Schuldzuschreibungen sind abzubauen; alle müssen Verantwortung übernehmen. Dann wird das zu behandelnde Problem definiert und analysiert. Bei der Suche nach den Ursachen werden oft unterschiedliche Sichtweisen und Erfahrungen mit dem Kind aufseiten der Eltern und Lehrer deutlich, die abgeklärt werden müssen. Oft bringt auch der Erziehungsberater neue Erkenntnisse ein, wenn er z.B. den Schüler getestet hat oder bei der Unterrichtsbeobachtung die Funktion des Symptoms in der Klasse ermittelt hat.
Nach der Problemdefinition werden die Ziele für Interventionen festgesetzt und diese geplant. Deren Erfolg hängt häufig davon ab, ob Eltern und Lehrer sich auf dasselbe Verhalten gegenüber dem Kind einigen können und dies auch in Familie und Schule praktizieren. Manchmal muss der Erziehungsberater ihnen zuvor verhaltenstherapeutische, heilpädagogische oder andere hilfreiche Techniken vermitteln. Wichtig ist auch, dass immer wieder der Erfolg der vereinbarten Maßnahmen überprüft wird.
Schlussbemerkung
Das Hilfsangebot von (Beratungs-) Lehrern, Schulpsychologen und Erziehungsberatern stößt oft an Grenzen, wenn die Ursachen der Probleme überwiegend in der Gleichaltrigengruppe liegen. Hier bietet die Schulsozialarbeit eine Alternative, die im Freistaat Bayern - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - nur an ganz wenigen Schulen geleistet wird. Sie erfolgt zumeist durch öffentliche oder freie Träger der Jugendhilfe, wobei die für dieses Tätigkeitsfeld angestellten Sozialpädagogen möglichst in der Schule angesiedelt werden. Im Rahmen der außerunterrichtlichen Betreuung der Schüler (Arbeitsgruppen, Freizeitmaßnahmen, Einrichtung von Schülertreffs, Ferienfreizeiten, Hausaufgabenbetreuung usw.) sowie durch Gruppenarbeit können Schulsozialarbeiter auf die sozialen Beziehung der Schüler einwirken - beispielsweise Jugendliche aus radikalen Gruppierungen, Sekten oder der Drogenszene herauslösen oder Außenseiter integrieren. Dabei können sie den Kindern fehlende soziale Fertigkeiten vermitteln. Daneben werden im Rahmen der Schulsozialarbeit die sozialpädagogische Beratung von Eltern, Lehrern und Schülern, Maßnahmen der Elternarbeit (wie Gesprächskreise) und die Vermittlung psychosozialer Hilfen angeboten. Außerdem wird die Schule mit Jugendhilfeeinrichtungen, Angeboten der öffentlichen und freien Jugendarbeit, Betrieben, dem Arbeitsamt und anderen Institutionen vernetzt.
Abschließend ist festzuhalten, dass Lehrer und Eltern, vor allem aber die Schüler, nur von einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Schule, Familie und Jugendhilfe profitieren können. Heute ist weniger der personelle Ausbau von Beratungsangeboten bei Schulproblemen und kindlichen Verhaltensauffälligkeiten notwendig als vielmehr die Nutzung der sich aus den genannten Empfehlungen des Kultus- und Sozialministeriums sowie des Staatsinstituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung ergebenden Möglichkeiten.
Quelle
Aus: Schulverwaltung, SchVw BY 1993, 16, S. 341-343; mit freundlicher Genehmigung des Carl Link/Deutschen Kommunal-Verlages, Kronach
Literatur
Brand, M.: Erziehungsberatung im Spannungsfeld von Familie und Schule. Heilbrunn/Obb.: Klinkhardt 1984
Hartung, K.: Aufgaben der Sozialpädiatrie. In: Lempp, R., Schiefele, H. (Hg.): Ärzte sehen die Schule. Untersuchungen und Befunde aus psychiatrischer und pädagogisch-psychologischer Sicht. Weinheim, Basel: Beltz 1987, S. 15-25
Hennig, C., Knödler, U.: Problemschüler - Problemfamilien. Praxis des systemischen Arbeitens mit schulschwierigen Kindern. Weinheim, Basel: Beltz 1985
Mühlum, A.: Schulsozialarbeit in der Bundesrepublik: Konzepte und Probleme. In: Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern (Hg.): Materialien zur Schulsozialarbeit, Bd. 1. Stuttgart: Selbstverlag 1988, S. 12-34
Renges, A.: Erziehungsberatung konkret. Schulreport 1990, Nr. 4, S. 26, 29
Schwab, G.: Empfehlungen für eine Zusammenarbeit Schule - Erziehungsberatung. Schulreport 1990, Nr. 4, S. 24-25
Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung (Hg.): Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Würzburg 1988
Textor, M.R.: Schulische Lern- und Verhaltensstörungen. Die Einbeziehung der Familie in die Behandlung. Zeitschrift für Pädagogische Psychologie 1989, 3, S. 229-237