Kinderkrippen - Notwendigkeit, Verbreitung, Entstehung

Martin R. Textor

 

Kinderkrippen - bzw. Betreuungsplätze für Unter-Dreijährige - sind heute wichtiger den je. In einem historisch bisher unbekannten Ausmaß verzichten Bürger/innen der Bundesrepublik Deutschland auf Kinder. Im Jahr 1996 hatten im Alter von 35 bis 39 Jahren 25,4% der westdeutschen Frauen und 9,4% der ostdeutschen Frauen keine Kinder (im Haushalt). Für den Geburtsjahrgang 1965 gibt es Schätzungen, dass bis zu einem Drittel der Frauen in den alten Bundesländern kinderlos bleiben wird - und dass auch der Anteil der Kinderlosen unter den Frauen in den neuen Bundesländern stark ansteigen wird (Engstler 1999). Tabelle 1 verdeutlicht, dass es in den alten Bundesländern einen engen Zusammenhang zwischen dem Bildungsniveau einer Frau und der Kinderlosigkeit gibt. So haben 40% der Frauen im Alter von 35 bis 39 Jahren mit Hochschulabschluss keine Kinder (im Haushalt) gegenüber 21% der Frauen mit Hauptschulabschluss.

Tabelle 1: Anteil westdeutscher Frauen im Alter von 35 bis 39 Jahren ohne Kinder im Haushalt nach Schul- und Berufsausbildung, 1996 (Engstler 1999)

Schulabschluss/Berufsausbildung Prozentsatz kinderloser Frauen
Volks-/Hauptschule 21,1%
Realschule/Mittlere Reife 24,4%
Fachhochschulreife 31,4%
Abitur 37,2%
Lehr-/Anlernausbildung 23,4%
Berufsfachschule, Meisterin, Technikerin 28,2%
Fachhochschule, Ingenieurschule 36,2%
Hochschule 39,9%

Es gibt viele Gründe, weshalb Frauen kinderlos bleiben. Sie können an dieser Stelle nicht erörtert werden (vgl. Textor 1996). Der enge Zusammenhang zwischen Bildungsstand und Kinderlosigkeit lässt jedoch vermuten, dass ein besonders wichtiger Grund die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist: Gerade Frauen, die viel Zeit, Energie und Geld in ihre eigene Ausbildung investiert haben und mit guten Karrierechancen rechnen, scheinen immer weniger bereit zu sein, wegen eines Kindes drei Jahre aus der Arbeitswelt auszuscheiden, da es hierzu mangels Kinderbetreuungsangebote für Unter-Dreijährige kaum Alternativen gibt. Zudem müssen sie in der Regel von mehr als drei Jahren Berufspause ausgehen, da zum einen viele Betreuungsangebote für Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter hinsichtlich ihrer Öffnungszeiten nicht den Bedürfnissen erwerbstätiger Frauen (in anspruchsvollen Berufen) entsprechen und zum anderen Paare, die sich für Kinder entscheiden, in der Regel mindestens zwei Kinder haben wollen: 35,6% der westdeutschen und 47,3% der ostdeutschen Frauen im Alter von 35 bis 39 Jahren hatten 1996 zwei Kinder sowie 15,9% bzw. 12,8% drei und mehr Kinder (im Haushalt) - Ein-Kind-Familien sind also die Ausnahme (Engstler 1999).

Tagesbetreuung für Unter-Dreijährige bieten - neben Tagespflegepersonen und den in der letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnenen Einrichtungen mit weit altersgemischten Gruppen - vor allem Kinderkrippen an. Leider erhebt das Statistische Bundesamt nur alle vier Jahre die Zahl der Krippenplätze, sodass derzeit nur Zahlen bis zum Jahr 1994 vorliegen. Am 31.12.1994 gab es in Deutschland 856 Kinderkrippen mit 150.753 Plätzen, im Vergleich zu 29.757 Kindergärten mit 2.471.688 Plätzen und 3.657 Kinderhorten mit 430.280 Plätzen. Tabelle 2 gibt die Zahl der Krippenplätze für die Jahre 1990 bis 1994 nach Bundesländern wieder. Deutlich wird, dass das Platzangebot in den neuen Bundesländern größer als in den alten ist und dass das Angebot zwischen 1991 und 1994 im Beitrittsgebiet um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist (mitbedingt durch den starken "Geburtenknick" nach der Wiedervereinigung). Im Jahr 1994 kamen 63 Krippenplätze auf 1.000 Kinder im Alter von 0 bis unter drei Jahren (22 Plätze in den alten und 413 Plätze in den neuen Bundesländern). Dies ist jedoch keine Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage; unbekannt ist, wie viele Familien mit Unter-Dreijährigen eine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen (in einer Kinderkrippe oder in einer alternativen Form) und wie viele (wie lange) das Angebot des Erziehungsurlaubs nutzen wollen.

Tabelle 2: Zahl der Plätze in Kinderkrippen nach Bundesländern, 1990 bis 1994 (laut Statistisches Bundesamt und Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik an der Universität Dortmund)

Bundesland 1990 (alte Bundesländer)

1991 (neue Bundesländer)

1994
Baden-Württemberg 3.881 4.318
Bayern 3.414 4.136
Berlin (West) 11.764 12.039
Berlin (Ost) 28.698 12.766
Brandenburg 49.941 21.292
Bremen 390 1.218
Hamburg 4.699 5.655
Hessen 3.333 3.946
Mecklenburg-Vorpommern 30.584 11.507
Niedersachsen 3.960 3.909
Nordrhein-Westfalen 5.115 8.884
Rheinland-Pfalz 696 1.186
Saarland 259 545
Sachsen 69.014 23.592
Sachsen-Anhalt 36.086 19.553
Schleswig-Holstein 642 1.228
Thüringen 40.957 14.979
alte Bundesländer (1990) 38.153 47.064
neue Bundesländer (1991) 255.280 103.689
Bundesrepublik (1990/91) 293.433 150.753

Als Kinderkrippen werden Tageseinrichtungen bezeichnet, in denen Unter-Dreijährige in kleinen Gruppen durch qualifiziertes Personal fremdbetreut werden. Die wahrscheinlich erste Kinderkrippe wurde 1802 von Fürstin Pauline von Lippe-Detmold für "von der Brust entwöhnte" Kinder bis zum zweiten Lebensjahr eröffnet. Die Kinder wurden nur von Mitte Juni bis Ende Oktober - und zwar von 06.00 bis 20.00 Uhr - betreut, sodass ihre Mütter ungestört der Feldarbeit nachgehen konnten. Eine "Bewahrschule" für Kinder vom ersten Lebenstage bis zum fünften Lebensjahr wurde 1819 unter Protektion der Prinzessin Alexandrine in Berlin gegründet. Diese Einrichtungen bestanden aber nicht lange. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts wurden wieder Kinderkrippen gegründet, zuerst in Dresden (1851), dann in Berlin, Hamburg und Frankfurt (jeweils 1852), in München (1854) und Nürnberg (1857). Träger der Kinderkrippen waren zumeist Vereine, in denen sich vor allem Frauen aus dem gehobenen Bürgertum engagierten und die oft unter der Protektion von Adeligen standen. Aufgenommen wurden gesunde Kinder im Alter von sechs Wochen bis drei Jahren von armen, außerhalb ihres Haushaltes erwerbstätigen, verheirateten oder verwitweten Frauen - aber auch "Hurenkinder". Aufgrund schlechter hygienischer Zustände war die Sterblichkeit der Kinder recht hoch (Berger 1997).

Nach Beginn des 1. Weltkrieges begann ein Ausbau des Krippenbereichs, da viele junge Mütter als zusätzliche Arbeitskräfte benötigt wurden. Insbesondere die Gründung von Betriebskrippen wurde forciert. Die großen wirtschaftlichen Probleme in der Weimarer Zeit führten dann dazu, dass die meisten Kinderkrippen aufgrund finanzieller Probleme aufgelöst werden mussten. Die Übrigen wurden laut dem 1922 beschlossenen Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) den 1922 bis 1924 gegründeten Jugendämtern unterstellt. Auch im Dritten Reich spielten Kinderkrippen keine größere Rolle, da die Mütter zu Hause bleiben und sich der Erziehung ihrer Kinder widmen sollten. Kinderkrippen, die dem Hilfswerk "Mutter und Kind" unterstellt wurden, waren nur für Mütter in sehr ungünstigen sozialen Verhältnissen gedacht (ledige Erwerbstätige oder kranke Frauen). Allerdings wurden sogenannte "Erntekrippen" intensiv gefördert, die nur kurze Zeit im Sommer und Herbst eines Jahres bestanden und der Entlastung der Landfrauen dienten (Berger 1997).

Nach dem 2. Weltkrieg wurde in der DDR der Ausbau des Krippenwesens stark forciert, um den jungen Müttern die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen und damit ihre Gleichberechtigung mit dem Mann sicherzustellen. Zugleich wurden Kinderkrippen als unterste Stufe des Bildungssystems definiert. Durch sie sollten auf der marxistisch-leninistischen Lehre beruhende Erziehungsziele erreicht werden. In der alten Bundesrepublik wurde hingegen entsprechend des bürgerlichen Familienideals die Erziehung von Unter-Dreijährigen in der Familie propagiert - die wenigen Krippenplätze waren nur für "Sonderfälle" wie die Kinder erwerbstätiger Alleinerziehenden gedacht. Dementsprechend wurden Kinderkrippen dem Sozialsystem zugeordnet. Außerdem wurden sie bis Mitte der 70er Jahre (und zum Teil noch heute) von Fachleuten mit einer kinderärztlichen oder tiefenpsychologischen Orientierung negativ beurteilt, wobei auf die Hospitalismus-Untersuchungen von René Spitz und die Bindungsforschung von John Bowlby zurückgegriffen wurde (Berger 1998). Erst Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre begann ein etwas intensiverer Ausbau des Krippenbereichs, da die Nachfrage nach Plätzen zunahm und offensiver vorgetragen wurde. Diese verschiedenen Entwicklungen in Ost und West erklären, wieso es nach der Wiedervereinigung so große Unterschiede hinsichtlich der Versorgung mit Krippenplätzen gab (siehe Tabelle 2).

Heute werden Kinderkrippen entsprechend § 22 SGB VIII dem Kinder- und Jugendhilfebereich zugeordnet. Sie dienen der "Betreuung, Bildung und Erziehung" des Kindes, sollen sich "pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren" und "die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" fördern. Im folgenden Artikel wird verdeutlicht, wie diesen gesetzlichen Aufträgen auf zeitgemäße und qualitativ gute Weise nachgekommen werden kann.

Quelle

Aus: Sozialpädagogisches Forum in der KEG 2000, 19, (2), S. 1-2

Literatur

Berger, M.: Zur Geschichte der Kinderkrippe in Deutschland, Teil 1. Wehrfritz Wissenschaftlicher Dienst 1997, Heft 66, S. 19-23

Berger, M.: Zur Geschichte der Kinderkrippe in Deutschland, Teil 2. Wehrfritz Wissenschaftlicher Dienst 1998, Heft 67/68, S. 22-26

Engstler, H.: Die Familie im Spiegel der amtlichen Statistik. Bonn: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1999

Textor, M.R.: Bevölkerungsentwicklung: Konsequenzen für Gesellschaft und Politik. In: Textor, M.R. (Koord.): Sozialpolitik. Aktuelle Fragen und Probleme. München: Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit 1996, S. 11-28