Scheidungszyklus und Scheidungsberatung: Ein Handbuch - Teil 2

Martin R. Textor

Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 1991 - Online-Buch

 

Scheidungsberatung

In den USA entstand Mitte der 70er Jahre die Scheidungsberatung als eigenständige Therapierichtung. Sie lässt sich als Antwort auf die rasch steigende Zahl von Scheidungsfamilien, auf die wachsende Nachfrage nach Beratung seitens Geschiedener und Alleinerziehender sowie auf Forschungsergebnisse über die Probleme und Verhaltensauffälligkeiten von Scheidungskindern verstehen. Ferreiro, Warren und Konanc (1986) gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte der Klienten amerikanischer Berater und Therapeuten bereits eine Scheidung erlebt hätten, da zum einen die Scheidungsraten einen sehr hohen Stand erreicht haben und zum anderen Geschiedene häufiger eine Beratungseinrichtung aufsuchen als Ledige oder Verheiratete. In der Zwischenzeit gibt es in den USA bereits eine große Zahl von Monographien und Sammelbänden über Scheidungstherapie sowie eine Fachzeitschrift ("Journal of Divorce"), die sich ausschließlich dieser Thematik annimmt.

In Deutschland beginnt die Scheidungsberatung, erst richtig Fuß zu fassen. Viele Ehe-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen verstehen in der Regel ihren Auftrag noch so, dass sie ehe- und familienerhaltend wirken sollen - Scheidungsberatung gewinnt erst langsam in ihrem Konzept Platz. Auch sind sie mit ihrer "klassischen" Klientel bereits überlastet (daher die langen Wartezeiten); haben erst wenige Mitarbeiter eine Zusatzausbildung im Bereich der Scheidungsberatung. Zudem können die kirchlichen Wohlfahrtsverbände aus ihrem Verständnis von Scheidung heraus eine Scheidungsberatung in den von ihnen getragenen Beratungseinrichtungen wohl nur schwer akzeptieren. Es ist anzunehmen, dass auch Getrenntlebende und Geschiedene von Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen keine Scheidungsberatung erwarten. Eine Auswertung der Daten über 24.518 Klienten katholischer (und vereinzelt evangelischer) Beratungsstellen ergab, dass wohl rund 18 % der Klienten Trennungswünsche, 11 % Trennungsängste und 5 % Probleme nach der Trennung als einen Beratungsanlass nannten, jedoch nur bei 5 % Trennungswünsche, bei knapp 3 % Trennungsängste und bei etwas mehr als 1 % Probleme nach der Trennung den Schwerpunkt der Beratung bildeten (Klann und Hahlweg 1987). Erst wenige frei praktizierende Psychologen haben sich auf Scheidungsberatung spezialisiert oder bieten diese als ein Angebot neben anderen an. Auch an Jugendämtern finden Getrenntlebende und Geschiedene wenig Hilfe, da Familiengerichtshelfer ihre Aufgabe weniger in der Beratung als in der Erstellung von Gutachten für das Gericht sehen. Da es erst in einigen Großstädten ausgesprochene Scheidungsberatungsstellen gibt, ist anzunehmen, dass viele Hilfsbedürftige das Beratungsangebot als sehr defizitär empfinden. Bei der Befragung von Napp-Peters (1988) fanden nur 8 von 150 geschiedenen Eltern professionelle Hilfe.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass das im Jahr 1990 verabschiedete Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Abhilfe schaffen wird. In ihm wird der Auftrag von Beratungsstellen neu definiert: "Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind" (§ 28 KJHG). Ferner wird Alleinerziehenden ein "Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge" (§ 18 Abs. 1 KJHG) sowie nichtsorgeberechtigten Eltern "ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts" gewährt, wobei Hilfestellung bei der Herstellung von Besuchskontakten ausdrücklich eingeschlossen ist (§ 18 Abs. 4 KJHG). Zudem sollen Eltern im Fall der Trennung oder Scheidung "bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge unterstützt werden" (§ 17 Abs. 2 KJHG), soll ihnen durch Beratungsangebote geholfen werden, "die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen" (§ 17 Abs. 1 Ziff. 3 KJHG). Hier sind vor allem die Jugendämter gefragt, die nun in weitaus größerem Maße als bisher Beratungsaufgaben übernehmen müssen.

Während sich in den USA der Begriff "Scheidungstherapie" eingebürgert hat, wird in diesem Buch - dem deutschen Sprachgebrauch folgend - von "Scheidungsberatung" gesprochen. Dadurch soll auch verdeutlicht werden, dass es hier nicht um eine detaillierte Darstellung geht, wie man auf bestimmte Verhaltensstörungen, psychische Probleme oder psychosomatische Krankheiten der Mitglieder einer Scheidungsfamilie einwirkt, wie man Persönlichkeitsveränderungen erzielt oder wie man allgemeine pathogene Familienstrukturen und -prozesse verändert. Hier spielt es letztlich keine große Rolle, ob die Klienten von einer Trennung oder Scheidung betroffen sind oder nicht: Die zur Verfügung stehenden Strategien, Methoden und Techniken wurden in einer kaum noch überschaubaren Zahl von Büchern über Psycho-, Ehe-, Familien- und Gruppentherapie beschrieben.

Bei der Scheidungsberatung, wie sie in diesem Buch dargestellt wird, geht es vielmehr darum, den Klienten zu helfen, den Scheidungszyklus auf bestmögliche Weise zu durchlaufen. An dieser Stelle genügt es zu sagen, dass sie mit Hilfe von Beratung und Unterstützung auf der individuellen Ebene psychische Ausgeglichenheit und einen für sie akzeptablen Grad der Leistungsfähigkeit erreichen, auf der Paarebene zu einem relativ konfliktarmen Verhältnis finden und auf der Elternebene die Entwicklung der Kinder fördernde Beziehungen aufrechterhalten sollen. Ferner können sie Hilfestellung für eine gütliche Einigung über die Scheidungsfolgen und bei praktischen Problemen erhalten (wie Kinderbetreuung, Haushaltsführung, Arbeitssuche, Vereinbarkeit von Familie und Beruf). Bei der nachfolgenden Darstellung der Scheidungsberatung handelt es sich um eine Literaturübersicht, bei der vor allem auf amerikanische Publikationen zurückgegriffen wurde.

Scheidungsberatung steht vor der schwierigen Aufgabe, der Komplexität personaler (intrapsychischer), dyadischer, familiendynamischer, juristischer, praktischer und therapeutischer Prozesse gerecht werden zu müssen. Hier reichen die "klassischen" psychotherapeutischen Ansätze in der Regel nicht aus. So ist nicht verwunderlich, dass in der amerikanischen Fachliteratur so gut wie nie von "psychoanalytischer", "klientenzentrierter", "verhaltenstherapeutischer" oder "gestalttherapeutischer" Scheidungsberatung geschrieben wird: Nahezu alle Berater und Psychotherapeuten verknüpfen mehrere Ansätze der Einzel-, Ehe- und Familienberatung, passen sie an die Erfordernisse der Scheidungsberatung an und kommen auf diese Weise zu einem "eklektischen" Ansatz oder einer "integrativen" Theorie (Textor 1985, 1988b). Hinzu kommen Kenntnisse über das Scheidungsrecht, Techniken der Sozialarbeit, Wissen um Hilfsangebote der Jugendhilfe und Erfahrungen mit Vermittlung. Besonders wichtig ist, die Dynamik von Trennungsprozessen und den Ablauf des Scheidungszyklus zu kennen.

Ein Scheidungsberater sollte seine eigenen Einstellungen zu Trennung und Scheidung hinterfragt haben. Problematisch kann sich sowohl eine zu negative ("Scheidung ist pathologisch, zerbricht eine Familie, schädigt die Kinder") als auch eine zu positive Sichtweise auswirken ("Scheidung als Befreiung, als Weg zu Autonomie, Individuation und Selbstverwirklichung"). Manche Berater tendieren dazu, sich zu sehr mit einem gleichgeschlechtlichen Klienten zu identifizieren. Sie sollten sich immer der Möglichkeit von Gegenübertragungen bewusst sein.

 

1. Beratung in der Vorscheidungsphase

Mit Familien in der Vorscheidungsphase werden vor allem Ehe- und Einzelberater konfrontiert. Nur selten wird in diesem Zeitabschnitt um Hilfe für Kinder nachgesucht. Das liegt daran, dass die meisten Eltern zu sehr mit ihren eigenen Problemen und Gefühlen - Unzufriedenheit, Depressionen, Entfremdung, Wut, Ehekonflikte, Partnersuche und so weiter - beschäftigt sind, sich somit nur wenig um ihre Kinder kümmern und häufig deren Schwierigkeiten übersehen (wollen). Sie möchten sich auch nicht eingestehen, dass ihre Eheprobleme Auswirkungen auf ihre Kinder haben und unter Umständen sogar zu Verhaltensauffälligkeiten führen. Manche Eltern können sich aufgrund ihrer konflikthaften Beziehung nicht darauf einigen, ihre Kinder einem Berater oder Psychotherapeuten vorzustellen. Wegen dieser Situation wird in der Vorscheidungsphase nur selten mit Kindern gearbeitet.

Vor allem Eheberater sind in der Regel nicht auf Klienten in der Vorscheidungsphase eingestellt. Sie sehen ihre Aufgabe darin, Ehen zu "retten". Auch die meisten ihrer Klienten haben diese Erwartung. Wenn im Verlauf der Behandlung die Ehe auseinander bricht, sind viele Berater darauf nicht vorbereitet. Manchmal zögern sie das Ende lang heraus, bevor sie alle Hoffnung auf "Rettung" der Ehe aufgeben. In dieser Situation fühlen sie sich dann leicht als Versager und werden zumeist in diesem Eindruck von scheidungsunwilligen Klienten verstärkt. Auch vermitteln sie diesen manchmal das Gefühl, nun endgültig als Ehepartner und Menschen versagt zu haben. Manchen Beratern gelingt es aufgrund ihrer Frustration und enttäuschten Rettungsphantasien nicht, eine Scheidungsberatung einzuleiten. Aber auch den übrigen fällt das häufig schwer: "Der Wechsel der Therapieziele von der Förderung der Weiterentwicklung der Ehe hin zur Erleichterung einer konstruktiven Scheidung ist in der Regel nicht leicht getan. Ein Gefühl des Versagens und der schmerzhaften Enttäuschung bleibt zumeist sowohl auf Seiten des Therapeuten als auch der Klienten" (Rice 1989, S. 152).

Es ist daher wichtig, dass vor allem Eheberater zu einer Haltung kommen, die in der Scheidung der Klienten ein durchaus akzeptables Beratungsergebnis sieht, das in manchen Fällen der Aufrechterhaltung einer letztlich unbefriedigenden Ehebeziehung vorzuziehen ist. Weder die Scheidung noch das Fortsetzen der Ehe sollte an sich als ein "gutes" oder "schlechtes" Beratungsergebnis definiert werden. Im Einzelfall ist vielmehr zu prüfen, welche dieser Alternativen die bessere ist, durch welche das Wohl und die Weiterentwicklung der Familienmitglieder auf Dauer am ehesten gefördert werden. Die Konsequenz sollte sein, dass schon zu Beginn einer Beratung die Wahlmöglichkeit der Trennung angesprochen wird. Dadurch wird zum einen deutlich, dass auch diese Alternative diskutiert werden darf (und ein Behandlungsergebnis sein kann). Zugleich wird aufgezeigt, dass sich die Beratung entlang eines Kontinuums von Ehetherapie bis hin zur Nachscheidungsberatung abspielen kann. Zum anderen lässt sich anschließend leichter ermitteln, ob der eine oder andere Ehepartner mit dem Gedanken an eine Trennung spielt. Schließlich lassen sich Klienten leichter ausfindig machen, die eigentlich eine Scheidungsberatung wünschen - ihre Zahl wird sicherlich in Zukunft zunehmen, wenn der durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) erweiterte Auftrag von Beratungsstellen in der Öffentlichkeit bekannter und von den Fachkräften eingelöst wird: "Wenn die Ratsuchenden bemerken, dass ihr Trennungsanliegen ernst genommen und sogar positiv beschrieben wird etwa als Ausdruck von Offenheit, als Sehnsucht, sich vom unerträglichen Alten zu lösen, als Wille nach Veränderung oder als Engagement für eine befriedigendere Partnerbeziehung, dann können sie auch selber mit anderen Augen darauf schauen" (Koschorke 1985a, S. 447).

Allgemeines

Beratung in der Vorscheidungsphase kann als Einzelberatung beginnen. So kommen manche Klienten zum Berater, um mit ihm über die unbefriedigende Ehebeziehung, die häufigen Konflikte oder das negativ beurteilte Verhalten des Ehegatten zu reden. Hier muss der Berater bedenken, dass er immer nur eine Seite anhört: Der Klient übersieht oder verniedlicht oft seine eigenen Fehler und seinen Beitrag zu den Eheproblemen. Vor allem dann, wenn zum Beispiel eine Ehefrau von Misshandlungen oder Vergewaltigung durch ihren Partner spricht, besteht die Gefahr, dass sich der Berater mit ihr identifiziert und versucht, sie so schnell wie möglich aus dieser Situation zu befreien. Gerade in solchen Fällen lehnt die Klientin aber oft Hilfsangebote ab oder sabotiert "Rettungsversuche". Hier wird deutlich, dass immer auch danach gefragt werden muss, welchen "Gewinn" der Verbleib in einer unbefriedigenden Ehe mit sich bringt, inwieweit ein Klient diese Situation mitzuverantworten hat, und ob er im Grunde nur nach der Empathie und Zuneigung des Beraters als einer Form des "Leidensgewinns" trachtet. Ferner ist wichtig, dass der Berater feststellt, inwieweit der Klient seine Beschwerden dem Ehepartner vorgetragen und was er unternommen hat (oder noch unternehmen kann), um die Ehebeziehung zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird auch nach positiven Aspekten des Zusammenlebens gefragt.

Manche Klienten suchen einen Berater alleine auf, weil sie bereits mit dem Gedanken an eine Trennung spielen und diese Möglichkeit mit einem Außenstehenden durchdiskutieren oder dessen "Erlaubnis" zu diesem Schritt einholen wollen. Besteht ein außereheliches Verhältnis, möchten sie häufig über dieses "Geheimnis" sprechen und sich über die Bedeutung dieser Beziehung klar werden. In all diesen Fällen ist es sinnvoll, schnell den Klienten zu motivieren, seinen Partner zu den Sitzungen mitzubringen oder ihn vom Berater einladen zu lassen. Je länger nämlich die Einzelberatung dauert, um so wahrscheinlicher ist es, dass sich der Klient zur Trennung entschließt, und um so schwieriger ist es, seinen Ehegatten in die Behandlung einzubeziehen: Der Berater wird dann zu leicht als voreingenommen oder sogar als Bündnispartner gesehen; eine Mitarbeit wird dementsprechend verweigert. Diese Gefahr ist in solchen Fällen besonders groß, in denen Klienten sich erst im Verlauf einer längerfristigen Einzelberatung ihrer unbefriedigenden Ehesituation bewusst geworden sind. Hier reagieren die Ehegatten häufig schockiert und verängstigt, machen den Berater für die Unzufriedenheit und den Trennungswunsch verantwortlich und sind wütend auf ihn. In solchen Fällen sollte das Ehepaar an einen anderen (Ehe-)Berater überwiesen und die Einzelberatung möglichst unterbrochen werden. Fanden nur wenige Sitzungen statt, kann man auch dem Ehegatten anbieten, ebenfalls zunächst zu Einzelgesprächen zu kommen und auf diese Weise den Partner "einzuholen", oder ihm einen Kotherapeuten zuteilen, der "seine Interessen wahrt".

Eine schwierige Situation entsteht schließlich, wenn der Klient den Berater aufsucht, weil er plötzlich von der Trennungsabsicht seines Ehepartners erfahren hat. Hier ist oft zunächst eine Krisenintervention indiziert, insbesondere bei Selbstmord- oder Mordgedanken (Diagnose von Psychopathologie, Erfassen früheren Ausagierens). Ansonsten muss der Klient emotional aufgefangen und bei der Verarbeitung der Entscheidung seines Partners unterstützt werden. Vielfach ist unter diesen Umständen die Teilnahme des Ehegatten an einer Eheberatung nicht zu erreichen. Jedoch mag er bereit sein, zu einer "Evaluation" seiner Ehe oder einer Scheidungsberatung zu kommen. Hat er bereits einen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt, ist es sinnvoll, ihn um ein Unterbrechen der Konsultation zu bitten, da die Aktivitäten eines Anwalts die Situation verschärfen können.

In vielen Fällen suchen beide Ehegatten den (Ehe-)Berater gemeinsam auf. Sie beginnen zunächst eine Eheberatung und entdecken in deren Verlauf, dass sie sich mit der Alternative einer Trennung auseinandersetzen müssen. In anderen Fällen äußert ein Partner den Wunsch, sich zu trennen. Hier sollte zunächst die Bedeutung dieser Äußerung untersucht werden: Beispielsweise kann sie ein Druckmittel sein, um den Ehegatten zu einer Eheberatung zu bewegen, oder sie soll Leben in eine stagnierende Ehe bringen. "Manchmal ist der verborgene Beweggrund die Hoffnung, dass der Ehegatte eine helfende Beziehung mit dem Therapeuten eingeht, in dessen fähigen Händen der verlassene Ehegatte zurückgelassen werden kann. Manchmal wird auch eine Partei anwesend sein, um die Therapie zu sabotieren, gewöhnlich als ein unbewusster Versuch, sich selbst die Erlaubnis zum Verlassen der Ehe zu geben. Sie können sich dann selbst versichern, dass 'selbst eine Therapie nicht half'" (Walen und Bass 1986, S. 96). Auch wenn beide Ehepartner im Grunde eine Trennung anstreben, können sie dennoch mit einer Eheberatung beginnen, um sich und ihrer sozialen Umwelt versichern zu können, dass sie alles Mögliche zur Rettung ihrer Ehe versucht haben, oder um Schuldgefühle abzubauen. Andere Paare in dieser Situation wollen hingegen vom Berater nur wissen, wie sie ihre Entscheidung Kindern und Verwandten auf schonende Weise beibringen, und wie sie am besten die Scheidungsfolgen regeln können.

Nehmen beide Ehegatten an den Sitzungen teil, kann die Beratung als Eheberatung beginnen. In der Regel wird zunächst die Ehebeziehung evaluiert, also nach den vorherrschenden Problemen, den Konfliktinhalten (Geld, Sexualität, Kindererziehung usw.), unbefriedigten Bedürfnissen, außerehelichen Beziehungen, Rollenzuschreibungen und ungenutzten Ressourcen gesucht. Im Verlauf oder nach Abschluss der Diagnose kann mit der Verbesserung der Ehebeziehung begonnen werden. Beispielsweise wird versucht, Kommunikationsstörungen zu beheben, Techniken zur Konfliktlösung zu vermitteln, Mythen und unrealistische Erwartungen zu hinterfragen, pathogene Einflüsse seitens der Herkunftsfamilien abzubauen, dysfunktionale Verhaltenssequenzen zu unterbrechen, unbefriedigende Beziehungsmuster zu verändern und sexuelle Störungen zu therapieren. Gelingt es, die Ehebeziehung zu verbessern, kann die Eheberatung zumeist erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Ehepaaren, die in der Vorscheidungsphase verbleiben, gelingt es in der Regel jedoch nicht, die Eheprobleme zum größeren Teil zu beheben. Der Berater trifft auf starke Widerstände, mangelnde Therapiemotivation und rigide Positionen. Er wird oft mit intensiven negativen Gefühlen konfrontiert und muss die Klienten von einem vorzeitigen Verlassen der Sitzungen oder gar von Gewalttätigkeiten zurückhalten. Oder er trifft auf Gleichgültigkeit und Desinteresse. In derartigen Fällen wird bald deutlich, dass die Ehe nicht mehr zu "retten" ist und eine Scheidungsberatung beginnen sollte.

Hilfe bei Entscheidungskonflikten

Wenn Klienten in Einzelberatung zwischen Trennung und Verbleib in der Ehe schwanken, steht der Versuch der Lösung dieses Entscheidungskonflikts im Mittelpunkt vieler Sitzungen. Der erste Schritt ist zumeist, die Klienten zu der Entscheidung zu bewegen, den Konflikt lösen zu wollen. Hier treten Schwierigkeiten auf, wenn sie in symbiotischen Beziehungen leben, durch Schuldgefühle, Ängste oder starke religiöse Überzeugungen an ihre Ehepartner gebunden sind, von ihnen finanziell abhängig sind oder mit Androhungen von Gewalttätigkeiten, Mord bzw. Selbstmord in der Ehe gehalten werden. Oft spielen Abhängigkeitsbedürfnisse, die Angst vor dem Alleinsein oder dem Unbekannten, irrationale Gedanken, Mythen, unbewusste Anweisungen der eigenen Eltern u.ä. eine Rolle. Manche Klienten möchten auch ihre Ehepartner nicht verletzen.

Schrecken also Klienten davor zurück, in der Einzelberatung den Entscheidungskonflikt lösen zu wollen, suchen Berater zunächst nach den zugrundeliegenden Beweggründen. Diese können dann im gemeinsamen Gespräch analysiert und - wenn möglich - ad acta gelegt werden. Beispielsweise lässt sich die Irrationalität vieler Sorgen, Mythen, Gedanken und Einstellungen aufzeigen. Ängstlichen Klienten können die eigenen Stärken bewusst gemacht werden. Drohungen mit Mord oder Selbstmord werden dahingehend untersucht, wie realistisch ihre Verwirklichung ist oder inwieweit es sich hier nur um Manipulationsversuche handelt. Der Angst davor, den Partner zu verletzen, kann dadurch begegnet werden, dass dem Klienten die Verantwortung für sein eigenes Glück verdeutlicht wird. Außerdem kann er darauf hingewiesen werden, dass auch für den Ehepartner das Leben in einer unglücklichen Ehe unbefriedigend ist und dass er eine Trennung "überleben" wird.

Lassen sich Klienten auf den Versuch der Lösung ihres Entscheidungskonflikts ein, müssen in einem zweiten Schritt die Vor- und Nachteile möglicher Alternativen erfasst werden. Hier bietet sich an, "Gewinne" und "Verluste" in zwei Spalten auf einem Blatt Papier aufzulisten, wobei für jede Alternative eine eigene Seite ausgefüllt wird. Auch die Konsequenzen für andere und die Reaktionen Dritter sollten berücksichtigt werden. Ein anderer Weg ist, die Klienten zwischen zwei Stühlen wechseln zu lassen - auf dem einen sitzend nennen sie die Vorteile, auf dem anderen die Nachteile. Beim "Ergebnis-Psychodrama" (Turner 1985; Sprenkle 1989) stellen sie sich vor, eine Alternative gewählt zu haben, und spielen dann in ihrer Phantasie alle Konsequenzen durch. Sie machen sich auf diese Weise deutlich, wie sie sich gegenüber ihrem Partner und anderen Personen verhalten, welche Erfahrungen sie machen und wie sie sich ein halbes oder ein Jahr später fühlen würden. Zugleich erfährt der Berater, wie weit und wie realistisch die Klienten vorausdenken können und wie sie auf die einzelnen Alternativen emotional reagieren.

In einem dritten Schritt werden in der Einzelberatung die genannten Vor- und Nachteile und zu erwartenden Konsequenzen der jeweiligen Alternative genauer untersucht. Dabei kommt es vor allem darauf an zu überprüfen, wie realistisch sie sind. So müssen oft Ängste abgebaut, vorhandene "coping skills" bewusst gemacht, Gefühle wie Selbstvertrauen und Zuversicht geweckt und erwartete Probleme als Herausforderungen umformuliert werden. Häufig wird deutlich, dass den Klienten wichtige Informationen (zum Beispiel über juristische Abläufe, Scheidungsrecht, Leistungen des Arbeitsamtes, Sozialhilfe oder Frauenhäuser) fehlen, die dann zu vermitteln sind. Oft muss wieder auf die zu Beginn dieses Kapitels erwähnten Beweggründe eingegangen werden, die nun erneut auftauchen.

In einem vierten Schritt entscheiden sich die Klienten (vorläufig) für eine der Alternativen. Wünschen sie vorab eine Aussage des Beraters, welche Alternative er bevorzugen würde, kann sich dieser auf verschiedene Weise verhalten: In den meisten Fällen wird er wohl diese Aufforderung zurückweisen mit dem Hinweis, dass es sich hier um eine Entscheidung handelt, die die Klienten selbst fällen müssten. Dies ist vor allem dann der richtige Weg, wenn die Klienten starke Abhängigkeitsbedürfnisse gegenüber dem Berater zeigen oder die Gefahr besteht, dass sie ihn dann für ihre Entscheidung verantwortlich machen. Sind sie hingegen nur an seiner ehrlichen Meinung interessiert und ist davon auszugehen, dass sie sich von ihr nicht nennenswert beeinflussen lassen, kann sie durchaus auch geäußert werden.

In einem fünften Schritt wird in der Einzelberatung ein möglichst genauer Plan zur Realisierung der ausgewählten Alternative aufgestellt. Haben sich die Klienten beispielsweise für die Trennung entschieden, wird mit ihnen besprochen, wie sie den Beschluss am besten den anderen Familienmitgliedern, ihren Freunden und Verwandten mitteilen, mit welchen Reaktionen sie zu rechnen haben und auf welche Weise sie damit umgehen sollten. Oft ist es sinnvoll, derartige Situationen in einem Rollenspiel zu proben. Ferner sollten Schritte wie die Suche nach einer neuen Wohnung oder einer Arbeitsstelle, der Umzug, das Einschalten eines Rechtsanwalts, der Verbleib der Kinder und ähnliches durchgesprochen werden. Auch hier zeigen sich oft große Informationslücken. Zudem flackert der Entscheidungskonflikt häufig wieder auf, müssen die Alternativen erneut diskutiert werden.

Der sechste Schritt ist schließlich die Durchführung des Plans. Hier benötigen die Klienten vor allem Unterstützung im Umgang mit negativen Reaktionen der Familienmitglieder oder Dritter, aber auch bei Zweifeln, Reue, Angst und so weiter. Vielfach wird die Entscheidung wieder rückgängig gemacht, was vom Berater akzeptiert werden sollte. Die Diskussion der Alternativen, ihrer Vor- und Nachteile sowie ihrer Konsequenzen wird dann von neuem aufgenommen. Wichtig ist, dass spätestens zum Zeitpunkt der Realisierung des Handlungsplans auf die Möglichkeit einer Scheidungsberatung hingewiesen wird. Wie bereits erwähnt, wird in solchen Fällen der Einzelberater jedoch in der Regel nicht als Scheidungsberater akzeptiert.

Nehmen beide Partner an der (Ehe-)Beratung teil und schwanken sie zwischen Aufrechterhaltung der Ehe und Trennung, müssen sie ebenfalls durch die zuvor erwähnten sechs Phasen des Entscheidungsprozesses geführt werden. Dies wird oft dadurch erschwert, dass sich die Ehegatten immer wieder auf unterschiedlichen Stufen dieses Prozesses befinden können. Auch kann es immer wieder zu (recht heftigen) Konflikten kommen, die von der Suche nach der "besten" Alternative ablenken. Vielfach wird dann auf den Berater großer Druck ausgeübt, Partei zu ergreifen, oder seine Reaktionen werden so interpretiert, als ob er ein Bündnis mit der jeweils anderen Seite eingegangen sei. Ferner können Kommunikationsstörungen den gemeinsamen Entscheidungsprozeß beeinträchtigen. Auch das außereheliche Verhältnis eines Partners kann ihn belasten. In einem solchen Fall sollte zumindest versucht werden (trotz der geringen Aussicht auf Erfolg), ein Ruhen dieser Beziehung bis zur Entscheidung über das Schicksal der Ehe zu erreichen. Häufig kommen Klienten einer Entscheidung recht nahe, schrecken dann aber wieder zurück. Sie wollen zumeist, dass sich der Ehegatte zuerst entscheidet und die Verantwortung für das Schicksal der Ehe übernimmt. Entschließt er sich zur Trennung, kann ihm dann die Schuld zugesprochen werden.

Es ist wichtig, dass sich der Berater neutral verhält und versucht, die Klienten zu einer gemeinsamen Entscheidung zu führen. Er hilft ihnen, Trennendes auszusprechen und Verbindendes zu finden. Oft ist es schwer, die eigentlichen Beweggründe und Empfindungen hinter den vorgebrachten Beschwerden oder die positiven Seiten der Ehe ausfindig zu machen. Auch ist immer wieder zu prüfen, ob die Klienten einander akkurat wahrnehmen, einander verstanden haben, noch zu einer Veränderung des eigenen Verhaltens und der Ehebeziehung zu motivieren sind, und ob die für eine Trennung oder für den Fortbestand der Ehe angeführten Gründe gerechtfertig sind. Wollen die Ehepartner beispielsweise nur "um der Kinder willen" zusammenbleiben, wäre zu diskutieren, ob sich diese nicht nach der Trennung ihrer Eltern besser entwickeln würden als in der spannungsgeladenen Atmosphäre einer unbefriedigenden Ehe. Hier kann auch auf die hohe Wahrscheinlichkeit hingewiesen werden, dass Kinder in derartigen Familienverhältnissen Verhaltensauffälligkeiten entwickeln. Zugleich ist zu überprüfen, ob nicht andere Beweggründe (wie Angst vor den Konsequenzen einer Scheidung) die eigentlich ausschlaggebenden sind. Der Befürchtung, die Kinder durch eine Trennung zu schädigen, kann ferner dadurch begegnet werden, dass Wege zur Verbesserung der Situation von Kindern nach der Scheidung beschrieben werden.

Tendieren die Klienten zu einer Scheidung, kann ihnen geholfen werden, sich emotional voneinander zu lösen, Abhängigkeitsbedürfnisse abzubauen und sich ihrer Trennungsängste bewusst zu werden. Hat sich nur ein Ehegatte für eine Scheidung entschieden und sind bei ihm kaum noch ambivalente Empfindungen zu beobachten, sollte der scheidungsunwillige Partner mit seiner Ohnmacht konfrontiert werden. Sprenkle (1989) sagt auch zu ihm: "Es gibt nur eine Sache, die Sie nicht wollen, die schlimmer als eine Scheidung ist - und das ist mit jemandem verheiratet zu sein, der nicht mit Ihnen verheiratet sein möchte" (S. 182). Steht nach Durchlaufen der sechs Stufen des Entscheidungsprozesses der Entschluss fest, dass sich die Partner trennen werden, kann der Berater ihnen helfen, ihren jeweiligen Beitrag zum Scheitern der Ehe zu erkennen, auch die positiven Seiten ihrer Beziehung zu sehen und einander zu vergeben. Gelingt dies, ist eine konstruktive Trennung zumeist leicht einzuleiten. Aber auch sonst sollte eine Scheidungsberatung angeboten werden. Manche Klienten brechen jedoch zu diesem Zeitpunkt die Beratung ab - beispielsweise um statt dessen einen Rechtsanwalt zu konsultieren oder weil sie von diesem Beratungsergebnis enttäuscht sind. Eine solche Entwicklung kann für den Berater frustrierend sein. Entscheiden sich die Ehepartner hingegen für eine Fortsetzung ihrer Ehe, so ist dieser Entschluss zumeist fester, wenn sie alle sechs Phasen des Entscheidungsprozesses durchlaufen haben. Sie sind anschließend auch eher bereit, intensiv an der Verbesserung ihrer Ehebeziehung zu arbeiten.

Strukturierte Trennung

Die Methode der strukturierten Trennung wurde von Green, Lee und Lustig (1973) entwickelt und von Granvold (1983; Granvold und Tarrant 1983) weiterentwickelt. Sie ist für Klienten gedacht, die sich unschlüssig sind, ob sie sich trennen oder weiterhin zusammenleben wollen. Der Berater schlägt ihnen vor, sich zunächst probehalber für einen bestimmten Zeitraum zu trennen und währenddessen die Beratung fortzusetzen oder gar zu intensivieren. Wenn sie damit einverstanden sind, informiert er sie genauer über das Konzept, die Vorteile und die Gefahren der strukturierten Trennung. Dann müssen die Klienten unter Anleitung des Beraters eine Vereinbarung über diesen Zeitraum treffen, die möglichst schriftlich fixiert werden sollte. In diesem Vertrag wird zunächst die Dauer der strukturierten Trennung festgelegt, wobei als Minimum zumeist sechs Wochen angegeben wird (eine maximale Dauer wird von den genannten Therapeuten nicht spezifiziert). Dann wird bestimmt, wer für diesen Zeitraum aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, wo er Unterkunft findet und wie die entstehenden Kosten abgedeckt werden. Unter Umständen kann es auch zu einer strukturierten Trennung in der Ehewohnung kommen, wenn beispielsweise keine preiswerte Notunterkunft gefunden wird.

Ferner werden Regeln für den Zeitraum der Trennung bestimmt. So kann festgelegt werden, dass die Klienten miteinander keinen Kontakt haben sollen - mit Ausnahme während der Beratung - oder dass sie einander ein- oder zweimal pro Woche treffen dürfen. Im letztgenannten Fall muss auch geregelt werden, ob und unter welchen Bedingungen Geschlechtsverkehr zulässig ist. Außerdem sind Vereinbarungen für Kontakte mit den Kindern (und Familienaktivitäten) zu treffen. Zudem ist festzulegen, ob die Ehegatten während dieses Zeitraums mit Dritten flirten und sexuelle Beziehungen eingehen dürfen, inwieweit darüber gesprochen werden soll und dass ein Nachspionieren verboten ist. Schließlich wird vereinbart, dass während der strukturierten Trennung keine endgültige Entscheidung über eine mögliche Scheidung gefällt werden darf.

Anzumerken ist, dass bereits von der Entwicklung eines derartigen Vertrages eine gewisse therapeutische Wirkung ausgeht. Die Klienten lernen, miteinander zu verhandeln, Kompromisse einzugehen und auf effektive Weise Entscheidungen zu fällen - Fertigkeiten, die zum Beispiel im Falle einer Trennung von großer Bedeutung sind, wenn Scheidungsvereinbarungen getroffen werden müssen. Noch wichtiger ist jedoch, dass während der strukturierten Trennung Beratungsgespräche durchgeführt werden können, die nicht durch vorausgegangene Konflikte und Spannungen belastet sind. Die Klienten haben mehr Energie für die Sitzungen übrig, können in ihnen die Erfahrung positiver Interaktionen machen (ohne während der Woche negative zu erleben), erkennen die nun fehlenden Vorteile der Ehe, gewinnen einen Eindruck vom Leben ohne den Partner und können ihre Situation von einer größeren Distanz aus und damit objektiver beurteilen.

In Beratungsgesprächen mit beiden Ehegatten können die durch die Trennung unterbrochenen unbefriedigenden Interaktions- und Konfliktmuster durch bessere ersetzt oder anstehende Probleme gelöst werden. Wichtig ist ferner, die Reaktionen der Partner auf die strukturierte Trennung und die dadurch hervorgerufenen Emotionen zu besprechen. Daneben muss immer wieder überprüft werden, ob der Vertrag eingehalten wird. Neben den gemeinsamen Sitzungen können auch Einzelberatungen nützlich sein. Hier lassen sich unrealistische Erwartungen, irrationale Einstellungen, falsche Zuschreibungen und Abhängigkeitsbedürfnisse verdeutlichen. Ferner können individuelle Probleme (wie die Midlife-Crisis) angegangen werden, die nun nicht mehr die Ehebeziehung belasten. Außerdem können "phobische" Reaktionen auf das Leben als Single behandelt, Beziehungen zu Dritten besprochen, Selbstverantwortung und Selbstachtung gefördert werden.

Die strukturierte Trennung lässt sich mit der "re-courting"-Methode (Malon 1986) verknüpfen, die aber auch unabhängig davon in der Eheberatung eingesetzt werden kann. Die Klienten treffen sich ein- oder zweimal pro Woche mit dem Auftrag, miteinander zu flirten. Da durch die vereinbarte Trennung destruktive Interaktionsmuster, Konflikte und Machtkämpfe zum größeren Teil unterbunden werden, können nun die Partner für sich selbst herausfinden, was sie noch füreinander empfinden. Zugleich werden sie in (Einzel-)Sitzungen geschult, positive Gefühle auszudrücken und die Reaktionen ihres Partners zu akzeptieren. Stellen die Klienten fest, dass sie noch Liebe füreinander empfinden, kann die Behandlung ihre Fortsetzung als Eheberatung finden.

Aufklärung der Kinder

Haben sich Eltern für eine Trennung entschieden, bespricht der Berater mit ihnen, wie sie am besten diese Entscheidung ihren Kindern mitteilen. In der Regel empfiehlt er ihnen, gemeinsam mit den Kindern zu sprechen. Auf diese Weise verdeutlichen sie ihnen, dass die Entscheidung von beiden Elternteilen getragen wird und keiner allein verantwortlich ist. Falls jedoch nur ein Partner mit der Trennung einverstanden ist, sollte dies den Kindern nicht verschwiegen werden. Immer aber ist zu betonen, dass die Scheidung eine Angelegenheit der Erwachsenen ist und dass sie die volle Verantwortung für sie übernehmen. Auf diese Weise wird eine Grenze zwischen Eltern und Kindern gezogen. Letztere hören, dass sie für die Trennung nicht verantwortlich sind. Sollten sie dennoch Schuldgefühle äußern, muss ihnen deutlich gesagt werden, dass diese unbegründet sind.

Es ist wichtig, dass die Kinder genau über die Trennung und die zu erwartenden Veränderungen in ihrem Leben informiert werden, da Wissen Vertrauen schafft und Sicherheit gibt. Dies sollte auf altersgemäße Weise erfolgen, das heißt, die Eltern sollten sich einfach, klar und verständlich ausdrücken sowie nicht mehr Informationen geben, als das jeweilige Kind verarbeiten kann. Auch müssen die Fragen der Kinder ehrlich beantwortet werden. Wichtig ist, dass sie die Gründe für die Trennung erfahren. Selbst eine nichteheliche Beziehung sollte kein Tabu sein, die Kinder erfahren sowieso von ihr. Jedoch kann sie auf eine den Elternteil nicht degradierende Weise dargestellt werden - zum Beispiel als Versuch, Liebe, Zuneigung und Verständnis zu finden, da diese Bedürfnisse in der Ehe nicht mehr befriedigt wurden. Außerdem sollten die Kinder Einzelheiten über Veränderungen in der materiellen Situation der Familie, einen Umzug, den zu erwartenden Wiedereintritt der Mutter in die Arbeitswelt und ähnlichen Umstellungen erfahren. Dabei sollten keine Informationen zurückgehalten werden, da Kinder das oft erfühlen und ihr Vertrauen in die Eltern abnimmt. Dasselbe gilt natürlich auch für Lügen. Jedoch können positive Veränderungen - zum Beispiel, dass sich die Eltern nun nicht mehr fortwährend streiten und weniger gereizt sein werden - durchaus betont werden.

Der Berater hält die Klienten an, ihren Kindern zu verdeutlichen, dass sie beide Elternteile behalten. Sie brauchen die Gewissheit, dass beide sie weiterhin lieben und erziehen werden. Der Elternteil, der aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, sollte ihnen genau erklären, wo er wohnen und wie er den Kontakt zu ihnen aufrechterhalten wird. Je genauer die Planung ist, um so weniger müssen sie seinen Verlust fürchten. Zugleich erfahren sie, dass ihre Eltern die Situation unter Kontrolle haben. Dennoch kann den Kindern Schmerz, Trauer, Verlustgefühle oder Angst vor dem Unbekannten nicht erspart werden. Die Eltern sollten ehrliche Gefühlsäußerungen und Tränen zulassen (bringen Erleichterung), einfühlsam darauf eingehen und das jeweilige Kind beruhigen. Sie sollten genau zuhören, sich bemühen, ihre Kinder zu verstehen, und mit ihnen über Befürchtungen ausführlich sprechen. Wichtig ist auch, dass sie ihnen verdeutlichen, dass sie nicht Partei ergreifen müssen. Es dürfen auch keine unbegründeten Hoffnungen auf eine Versöhnung geweckt werden.

Schließlich wird der Berater mit den Klienten besprechen, wie sie sich in den nächsten Wochen verhalten sollten, um ihren Kindern die Anpassung an die neue Situation zu erleichtern. Er empfiehlt ihnen, den Kindern möglichst häufig die Gelegenheit zu bieten, Fragen zur Trennung und ihren Folgen zu stellen, ihre Ansichten zu äußern und ihre Gefühle auszudrücken. Es ist wichtig, dass sie den Eindruck gewinnen, dass sie über alles sprechen dürfen und auf aktive Zuhörer treffen. Auch sollten die Eltern ihnen besonders häufig ihre Zuneigung zeigen - verbal, durch liebevolle Blicke und Körperkontakt. Der abwesende Elternteil sollte den Kindern zunächst an jedem Tag eine Nachricht zukommen lassen, sich häufig mit ihnen treffen sowie bei Besuchsterminen pünktlich und verlässlich sein. Den Kindern sollte von beiden Seiten erlaubt sein, den abwesenden Elternteil jederzeit anzurufen (und zu besuchen, falls es sich um Jugendliche handelt). Sie sollten aus Auseinandersetzungen herausgehalten werden, ebenso wie ein Elternteil nicht von dem anderen in den Augen der Kinder schlecht gemacht werden darf. Wichtig ist auch, dass die Kontinuität in ihrem Leben gewahrt wird, also die Zahl von Veränderungen möglichst gering gehalten wird sowie Routinen und alte Regeln aufrechterhalten werden.

Anzumerken ist noch, dass auch die Kinder vom Berater zu einer Sitzung eingeladen werden können, um dort von der anstehenden Trennung zu erfahren. Der Berater kann dann das Gespräch zwischen Eltern und Kindern moderieren. Er kann den Kindern helfen, herauszufinden, was die Trennung für sie persönlich bedeutet. Schließlich kann in den Sitzungen ebenfalls besprochen werden, wie die Klienten Verwandte, Freunde und Bekannte über ihren Trennungsbeschluss informieren sollten. Hier ist anzustreben, ein Auseinanderbrechen des Netzwerks und Schuldzuschreibungen möglichst zu vermeiden.

 

2. Beratung in der Scheidungsphase

Eine Beratung im Zeitraum zwischen Trennung und gerichtlicher Scheidung kann in nahezu allen denkbaren Behandlungsformen stattfinden. Als Idealfall wird in der Regel die Arbeit mit dem gesamten Familiensystem - unter Umständen erweitert um die Großeltern - betrachtet, da dann am leichtesten eine kontinuierliche Umstrukturierung der ursprünglichen Familie erreicht werden kann. Das bedeutet jedoch nicht, dass immer alle Familienmitglieder bei den Sitzungen anwesend sind: Die anzustrebende und zumeist notwendige Entflechtung der Paar-, Eltern- und Kinder-Ebenen (Grenzziehung) legt eine Arbeit mit den Subsystemen nahe. Auf diese Weise wird auch der Realität der Trennung Genüge getan (und eine Verstärkung von Versöhnungsphantasien verhindert).

Wird ein Berater mit einer in der Trennungssituation lebenden Teilfamilie konfrontiert, versucht er zunächst festzustellen, wo die eigentlichen Probleme liegen - im Kind, in der Eltern-Kind-Beziehung und/oder in der Beziehung zwischen den Getrenntlebenden. Dabei ist zu beachten, dass beispielsweise ein Beratungsanlass wie die Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes das Symptom der gestörten Beziehung zwischen seinen Eltern sein kann oder dass er nur ein vorgeschobener Grund ist, da der Elternteil eigentlich für sich selbst um Hilfe nachsucht. Im ersten Fall wäre eine Familienberatung oder Sitzungen mit den getrenntlebenden Partnern indiziert, im zweiten Fall eine Einzelberatung (oder ebenfalls eine Paarberatung). Wird der Berater mit einem kinderlosen Getrenntlebenden konfrontiert, muss er ebenfalls zunächst feststellen, ob die vorherrschenden Probleme eine Einzelberatung notwendig machen, oder ob sie eher dyadischer Natur sind, so dass der Partner in die Beratung einbezogen werden sollte. Die zugrundeliegende Problematik bedingt die Behandlungsform.

Arbeitet der Berater zunächst mit einem getrenntlebenden Elternteil und dessen Kindern, besteht die Gefahr, dass er den Einfluss des Ehegatten (und der Verwandten) größtenteils übersieht. Auch ist es schwierig, ein umfassendes Bild von der Situation zu bekommen, da viele Informationen - insbesondere solche, die sich auf den anderen Elternteil beziehen - verfälscht oder verzerrt sein können (dies gilt natürlich auch für die Einzelberatung Getrenntlebender). So ist es sinnvoll, den anderen Elternteil für die Beratung zu gewinnen. Zuvor müssen aber häufig Widerstände der Klienten überwunden werden. Dies gelingt eher, wenn die Mitarbeit beider Elternteile als Voraussetzung für die Behandlung oder als "üblich" bezeichnet wird, wenn die Wichtigkeit des Elternteils für das Wohlergehen der Kinder betont wird, oder wenn auf mögliche positive Folgen für die Klienten verwiesen werden kann.

Der andere Elternteil kann mit ähnlichen Argumenten in die Behandlung einbezogen werden. Sind die getrenntlebenden Ehegatten sehr miteinander verfeindet, muss man ihnen versichern, dass es in den Sitzungen zu keinen großen Auseinandersetzungen kommen wird, zum Beispiel dass nicht über die Eheprobleme gesprochen wird, dass zumeist die Kinder anwesend sein werden oder dass diese im Mittelpunkt der Gespräche stehen. Beide Elternteile müssen verstehen, dass sie zum Wohl ihrer Kinder gemeinsam an (einigen) Sitzungen teilnehmen sollen. Beginnt die Beratung jedoch mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil und möchte dieser auch Probleme hinsichtlich der Eltern- oder der Eltern-Kind-Beziehung geklärt haben, ist es auch mit den vorgenannten Argumenten sehr schwer, den sorgeberechtigten Partner mit den Kindern zur Teilnahme an (einigen) Sitzungen zu bewegen. Aber auch bei kinderlosen Paaren ist es häufig recht schwierig, den anderen Partner auf Wunsch des Klienten oder aus therapeutischer Notwendigkeit in die Behandlung einzubeziehen.

Für die Wahl der jeweiligen Behandlungsform sind die Beratungsziele von Bedeutung, die im Einzelfall oder in einer bestimmten Phase der Beratung vorherrschen. Hier lassen sich generell Ziele unterscheiden, die sich auf den einzelnen Erwachsenen oder das einzelne Kind, die Beziehung zwischen den Getrenntlebenden und das Eltern-Kind-Verhältnis beziehen:

  1. Beratungsziele für einzelne Erwachsene: Die Klienten sollen das Ende der Ehe akzeptieren, den eigenen Anteil am Scheitern der Ehebeziehung erkennen, die Trennung emotional verarbeiten (Trauerarbeit, Auseinandersetzung mit der Vergangenheit) und eine psychische Scheidung erreichen. Sie benötigen Hilfe beim Übergang vom Status eines Verheirateten zu dem eines Getrenntlebenden/Geschiedenen/Single. So erwarten viele Klienten Unterstützung bei notwendigen Umstellungen wie Wohnungssuche, Wiedereintritt in die Arbeitswelt (vor allem Frauen), Vereinbarkeit von Beruf und Erziehung (Alleinerziehende) oder dem Erlernen von Haushaltsführung und der Beschäftigung mit Kindern (vor allem Männer). Das soziale Netzwerk muss erweitert und seine Ressourcen müssen erschlossen werden. Viele Klienten wünschen sich Hilfe bei der Partnersuche, beim Aufbau eines befriedigenden Lebens als Single oder Alleinerziehender und bei der Entwicklung eines neuen Selbstbildes.
  2. Beratungsziele für die Beziehung zwischen Getrenntlebenden: Hier kommt es in der Regel darauf an, eine Art "geschäftliches Verhältnis" zwischen den Ehegatten zu erreichen. Dann lassen sich einerseits leichter die Scheidungsfolgen regeln und Scheidungsvereinbarungen treffen. Andererseits kann bei Klienten mit Kindern eine gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung oder eine relativ problemlose Durchführung von Umgangsregelungen (ohne Sabotageversuche, ohne Kritisieren des anderen Elternteils vor den Kindern und so weiter) erreicht werden.
  3. Beratungsziele für die Eltern-Kind-Beziehung: Anzustreben ist, dass die Erziehungskompetenz beider Elternteile erhalten und gefördert wird. Sie sollten den Kindern helfen, die Trennung zu akzeptieren und die neue Situation zu meistern. Dabei benötigen sie Hilfe, insbesondere für den Umgang mit emotionalen Reaktionen und Verhaltensauffälligkeiten. Der Alltag sollte für die Kinder möglichst "normal" weiterlaufen.
  4. Beratungsziele für Kinder: Den Kindern muss geholfen werden, die Gründe und Folgen der Trennung ihrer Eltern zu verstehen, deren Endgültigkeit zu akzeptieren (Aufgeben der Hoffnung auf eine Versöhnung) und den teilweisen Verlust eines Elternteils sowie an Geborgenheit zu bewältigen (sie leben in keiner "intakten" Familie mehr). Der Berater will ihnen helfen, mit Zorn und Wut richtig umzugehen sowie Gefühle der Zurückweisung, Schuld und Ohnmacht zu überwinden. Die Kinder sollen sich wieder ihrem eigenen Leben, der Schule, dem Freundeskreis und altersspezifischen Aufgaben zuwenden. Psychische Probleme und Verhaltensauffälligkeiten müssen behandelt werden.

Die weitere Gliederung dieses Teils über die Beratung von Klienten in der Scheidungsphase orientiert sich an den genannten Kategorien von Beratungszielen.

Unterstützung getrenntlebender Erwachsener

Ehegatten, die sich vor mehr oder weniger langer Zeit von ihren Partnern getrennt haben und die nun einen Berater aufsuchen oder eine Beratung fortsetzen, erleben in der Regel eine Vielzahl höchst intensiver und belastender Gefühle. Hierin liegt ein großer Teil der Behandlungsmotivation begründet; dies sollte zugleich ein (erster) Schwerpunkt der Beratung sein. "Die Ermutigung des Gefühlsausdrucks ermöglicht dem Klienten, sich verneinter Emotionen bewusst zu werden, und bietet dem Therapeuten eine Gelegenheit, Empathie zu zeigen - ein außerordentlich wichtiger Schritt in der Entwicklung einer effektiven therapeutischen Allianz" (Granvold 1989, S. 203). Auch der Ausdruck starker, beängstigender oder beschämender Gefühle sollte gefördert werden. Dabei ist wichtig, den Eindruck zu vermitteln, dass all diese Emotionen "normal" sind und bei vielen Getrenntlebenden auftreten.

Ein häufig vorherrschender Gefühlszustand ist starke Depressivität. Der Berater ermittelt in der Regel zumeist das Ausmaß der Depressionen, die sich über die ganze Bandbreite von kurzen Phasen des Deprimiertseins bis hin zu Suizidtendenzen erstrecken können. In besonders schlimmen Fällen kann er einen Facharzt zur Verschreibung von Antidepressiva hinzuziehen oder bei akuter Selbstmordgefährdung eine Hospitalisierung in Erwägung ziehen. Ansonsten weckt er Hoffnung auf eine baldige Besserung dieses Gefühlszustandes, indem er zum Beispiel darauf verweist, dass nahezu jeder Ehepartner nach einer Trennung depressiv ist, nach einer gewissen Zeit des Trauerns aber darüber hinwegkommt. Wenn sich die Klienten als hilflose und bemitleidenswerte Opfer fühlen, macht er diese passive Rolle bewusst, zeigt ihre Unattraktivität auf und führt zu einem aktiven Handeln hin. Der Berater verdeutlicht, dass der Ehegatte oder die verlorene Liebe keine unabdingbaren Voraussetzungen für das Überleben sind und dass auch ohne sie ein glückliches und erfülltes Leben möglich ist. Wenn die Klienten in der Trennung ein Zeichen ihres Versagens, ihrer Unfähigkeit, ihrer Schlechtigkeit oder Wertlosigkeit sehen, macht er die Fehlerhaftigkeit und Destruktivität derartiger Attributionen deutlich. Manchmal untersucht er auch, inwieweit frühere Lebenserfahrungen und Ereignisse (wie Verlust eines Elternteils) oder frustrierte Abhängigkeitsbedürfnisse eine Rolle spielen. Er sucht nach Quellen emotionaler Unterstützung und positiver Selbsterfahrungen, motiviert die Klienten, Situationen aufzusuchen, in denen sie vermutlich Spaß und Freude erleben, und verstärkt positive Entwicklungen. Auch rät er ihnen, sich selbst zu belohnen, wenn sie unangenehme Aufgaben erledigt haben.

Gefühle der Wut und Rachegelüste treten entweder offen zutage (wobei Schmerz und Hilflosigkeit häufig verdrängt werden) oder werden verneint (während Depressivität und Trauer deutlich ausgedrückt werden). Hier hilft der Berater den Klienten, zwischen feindseligen Gefühlen und Racheaktionen zu differenzieren. Er versucht, letztere zu unterbinden, indem er darauf verweist, dass sie nur zu Gegenaktionen ähnlicher Natur führen, Spannungen verschärfen, die Klienten mit zusätzlichen Rechtsanwaltskosten belasten, Geld- oder sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen (wie bei Gewalttaten oder Kindesentführung) und den Klienten letztlich nur schaden würden, ohne an der Situation etwas zu ändern. Dabei appelliert er an ihr Selbstbild ("Wollen Sie sich so erniedrigen?") oder zeigt ihnen, dass die "beste" Rache wäre, wenn sie ein glückliches Leben beginnen würden.

Feindselige Gefühle und Wut werden hingegen akzeptiert - auch weil sie viel Energie freisetzen, die sich positiv nutzen lässt. Der Berater hilft den Klienten, derartige Emotionen abzureagieren, wobei er etwa Techniken einsetzt wie Kämpfe mit Schaumstoffschlägern, Kissenschlachten oder Herausschreien des Ärgers. Er kann Rachephantasien mit kognitiven Methoden begegnen oder die ausschließlich negative Sicht des Ehepartners hinterfragen ("Eine Person, die Sie einmal geliebt haben, kann doch nicht ein derartig böser Mensch sein"). Weiter untersucht er, ob Gefühle wie Depressivität, Trauer oder Schmerz der Wut und Feindseligkeit zugrunde liegen. Wenn die Ehepartner der Klienten ein nichteheliches Verhältnis eingegangen sind, versucht er auch festzustellen, ob diese sich erniedrigt und gedemütigt fühlen, inwieweit sie sich als verlassen erleben und ob sie sich in ihrer Männlichkeit beziehungsweise Weiblichkeit verletzt sehen. Grundsätzlich lenkt er von der Beschäftigung mit der "Schlechtigkeit" des Ehegatten ab, indem er die Aufmerksamkeit auf neue Herausforderungen richtet.

In vielen Fällen wird der Berater mit starken Reue- und Schuldgefühlen konfrontiert, insbesondere wenn die Klienten selbst die Trennung initiiert haben, die Ehe an ihrem außerehelichen Verhältnis zerbrochen ist, oder die Kinder stark unter der Auflösung ihrer Familie leiden. Hier kann er beispielsweise mit den Klienten besprechen, was sie getan haben, um ihre Ehe zu retten, wie sie sich fühlen würden, wenn sie immer noch mit ihrem Partner zusammen wären, inwieweit die Trennungsgründe gerechtfertigt sind, und ob die Kinder nicht auch unter fortwährenden Ehekonflikten und bei unglücklichen Eltern leiden würden. Schließlich kann den Klienten verdeutlicht werden, dass sie wohl nicht "normal" wären, wenn sie nach der Trennung keine Schuldgefühle verspüren würden.

Manche Klienten klagen, dass sie sehr einsam sind, sich wenig attraktiv fühlen und Angst vor der Partnersuche haben. Hier hilft der Berater zunächst, das Gefühl der Einsamkeit anzunehmen und zu lernen, dem Alleinsein positive Seiten abzugewinnen und sich an der eigenen Gesellschaft zu erfreuen. Er warnt davor, sich in neue Beziehungen zu flüchten, um der Einsamkeit zu entgehen oder Abhängigkeitsbedürfnisse zu befriedigen. Dann unterstützt er sie bei der Neudefinition ihres Selbstbildes und ihrer Identität: Die Klienten müssen sich selbst als Singles sehen und den entsprechenden Lebensstil annehmen. Erst dann (und nachdem sie Abstand von ihrer Ehe gewonnen und die Trennungserfahrung größtenteils verarbeitet haben) ist es in der Regel sinnvoll, mit der Partnersuche zu beginnen. Zuvor muss oft noch das Selbstbild der (älteren) Klienten verbessert werden, damit sie sich attraktiv fühlen. Auch müssen sie häufig erst wieder Vertrauen in das andere Geschlecht entwickeln und mit Hilfe des Beraters Techniken der Partnersuche erlernen (zum Beispiel im Rollenspiel).

Für den Umgang mit Gefühlen unterschiedlicher Art lassen sich noch einige allgemeine Grundsätze anführen:

  • "Effektive Scheidungstherapie hat zumeist eine starke didaktische Komponente. Personen, die eine Scheidung durchlaufen und die typischen Symptome erleben, denken häufig, dass sie 'verrückt werden'; und so ist es wichtig, dass die Therapeuten fähig sind, den Klienten über den Scheidungsprozess und darüber zu informieren, was wahrscheinlich in den folgenden Monaten geschehen wird" (Sprenkle 1989, S. 177, 178). Wenn bestimmte Reaktionen vorausgesagt werden, werden sie bei ihrem Auftreten eher als "normal" erlebt, können sich die Klienten auf sie vorbereiten.
  • Der Berater macht deutlich, dass die stärksten negativen Gefühle im Verlauf der nächsten Zeit viel von ihrer Intensität verlieren werden, dass es aber mehrere Jahre dauern kann, bis die Trennung endgültig verarbeitet ist.
  • Die Klienten können auf Bücher hingewiesen oder mit ihnen ausgestattet werden, die den Scheidungszyklus auf allgemeinverständliche Weise beschreiben und positive Bewältigungsmöglichkeiten aufzeigen (Bibliotherapie).
  • Eine andere Hausaufgabe kann das Führen eines Tagebuches sein, dessen Inhalt unter Umständen in den Sitzungen diskutiert wird. Die Klienten werden sich auf diese Weise ihrer Gefühle und deren Veränderung bewusster.
  • "Ein Berater, der mit geschiedenen Männern und Frauen arbeitet, sollte die Einstellung haben und vermitteln können, dass die Scheidung eine positive Erfahrung sein kann, welche die Möglichkeit bietet, sich als Individuum weiterzuentwickeln" (Vaugham 1981, S. 127). Er sollte auf den Reiz des Unbekannten verweisen.
  • Die Klienten können motiviert werden, gewohnte Rollen wie bisher auszuüben. Auf diese Weise gewinnt ihr Leben trotz der Trennung an Kontinuität, erleben sie mehr Sicherheit.
  • Den Klienten wird deutlich gemacht, dass sie für ihre Gefühle selbst verantwortlich sind und diese kontrollieren können. Auch haben sie ihr weiteres Schicksal in den Händen. Es können also nicht der Partner oder die Trennung auf Dauer für die eigene unbefriedigende Situation verantwortlich gemacht werden.

Generell benötigen die Klienten viel Wärme, Empathie, Zuwendung, Trost und emotionale Unterstützung. Insbesondere wenn sie stark unter der Scheidung leiden und regredieren, besteht jedoch die Gefahr, dass sie vom Berater abhängig werden oder ihm die Verantwortung für ihr Leben übertragen wollen. "Sowohl männliche als auch weibliche Therapeuten können Schwierigkeiten bei sehr regressiven Männern erleben, die sehr emotional, passiv und klammernd sind. Ein unbewusstes geschlechtsbezogenes Vorurteil, nämlich dass alle Männer ziemlich stark sein und ihre Gefühle kontrollieren sollten, veranlasst diese Therapeuten, dies als 'schlechtes Verhalten' (zum Beispiel: 'Er handelt wie ein Schwächling!') anstatt als 'symptomatisches Verhalten' zu etikettieren" (Myers 1988, S. 74). Viele männliche Klienten haben aber auch große Probleme, sich die eigene Schwäche und Hilfsbedürftigkeit einzugestehen und Gefühle in den Sitzungen zu äußern.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung in der Scheidungsphase ist die Veränderung von Kognitionen. So tendieren viele Klienten - insbesondere wenn sie von ihren Partnern verlassen wurden - dazu, die Realität der Trennung zu verleugnen. Sie weigern sich, die notwendigen Umstellungen in ihrem Leben (und dem ihrer Kinder) durchzuführen, und verstecken sich manchmal sogar daheim. In diesen Fällen hilft der Berater ihnen, sich der Wirklichkeit zu stellen, alle Aspekte der neuen Situation zu untersuchen und die aus ihr resultierenden Aufgaben und Herausforderungen zu erkennen. Er macht bewusst, dass die Trennung nicht rückgängig gemacht werden kann und dass die Klienten keine Kontrolle über das (gegenwärtige) Verhalten ihrer Ehepartner haben.

Aber auch in anderen Fällen muss überprüft werden, ob die neue Situation mit all ihren Konsequenzen richtig wahrgenommen und eingeschätzt wird. Stellt man fest, dass die Klienten nur das Negative sehen, zu stark generalisieren, in Schwarz-Weiß-Kategorien denken, die Bedeutung bestimmter Ereignisse als zu groß oder zu klein bewerten, Gedanken zu lesen versuchen, anderen Menschen regelmäßig negative Motive unterstellen oder oft ihre Reaktionen (Botschaften) falsch interpretieren, müssen diese Wahrnehmungs- und Denkstörungen aufgezeigt und abgebaut werden. Häufig werden irrationale Einstellungen und Gedanken (wie "Das Leben sollte gerecht sein", "Ich kann nur mit meinem Partner glücklich sein" oder "Ich bin nicht liebenswert") ermittelt, aber auch unrealistische Erwartungen und Scheidungsmythen ("Jede Trennung ist eine große Katastrophe für alle Betroffenen"). Der Berater lässt sie anhand der Wirklichkeit und mit Hilfe der Logik überprüfen, lässt Beweise für und gegen sie suchen oder erfragt, wie sie im Verlauf der Lebensgeschichte (Kindheit) entstanden. Durch diese und ähnliche Methoden wird nicht nur eine "bessere" Sicht der Realität erreicht, sondern auch die Identität der Klienten verändert.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung ist das Durcharbeiten der Trennungserfahrung. Der Berater hilft den Klienten zu erkennen, was "Ehe", "Familie", "Heim" und deren Verlust für sie bedeutet. Er fördert ihre Trauerarbeit und leitet sie beim "Abschiednehmen" von ihrer Ehe und den mit ihr einmal verbundenen Idealen, Hoffnungen und Geborgenheitsgefühlen an. Häufig werden intensive positive und negative Bindungen der Klienten an ihre Partner deutlich, die sich nun langsam auflösen lassen. So hält der Berater sie an, nicht mehr so viel an die Ehegatten zu denken, in der Vergangenheit zu verweilen, die Möglichkeit der Versöhnung oder Rache zu reflektieren und über deren derzeitiges Leben (zum Beispiel über neue Partnerbeziehungen) zu phantasieren. Er rät ihnen, weniger über die getrenntlebenden Ehegatten zu sprechen, sie nicht mehr unter irgendwelchen Vorwänden anzurufen oder zu treffen, sexuelle Beziehungen abzubrechen und sich nicht auf längere und wenig erfolgversprechende rechtliche Auseinandersetzungen einzulassen. Häufig ist es sinnvoll, die Klienten Gegenstände wegräumen zu lassen, die sie fortwährend an ihre Partner erinnern, ihnen Techniken des Gedankenstopps zu lehren, sie anzuhalten, nur in einem bestimmten Zeitraum an die Ehegatten zu denken, oder sie sich selbst belohnen zu lassen, wenn sie ein, zwei, drei Stunden lang nicht an sie dachten. In vielen Fällen ist es auch wichtig, die vergangenen Ehejahre durchzusprechen und zu bewerten, nach Gründen für die Heirat und Ursachen für das Scheitern der Ehe zu suchen und Zusammenhänge mit der Lebensgeschichte aufzuzeigen (Kindheit, Strukturen der Herkunftsfamilie usw.). Brown (1985) macht jedoch darauf aufmerksam, dass die Klienten sich in dieser Phase des Scheidungszyklus bereits als Versager fühlen, und warnt: "Dies ist nicht die Zeit, um Persönlichkeitsmängel aufzuzeigen oder Fehler in der Vergangenheit zu untersuchen ..." (S. 103).

Da viele Klienten in der Trennungsphase notwendige Umstellungen ignorieren oder vor ihnen flüchten, energielos und passiv sind oder selbst die kleinsten Probleme als unlösbar ansehen, ist ein weiterer Schwerpunkt der Beratung die Unterstützung bei der Erfüllung anstehender Aufgaben. Der Berater bestätigt zunächst die Schwierigkeit der Situation und die Vielzahl der zu leistenden Umstellungen. Zugleich macht er deutlich, dass nicht alle Schwierigkeiten in den nächsten Tagen bewältigt werden müssen, sondern dass sich die Klienten recht viel Zeit nehmen können. Auch weckt er realistische Erwartungen, lenkt von der Beschäftigung mit der Vergangenheit ab und motiviert die Klienten, sich auf Gegenwart und Zukunft zu konzentrieren. Auf solche Weise versucht er, sie dazu zu bringen, sich den anstehenden Aufgaben zu stellen. Diese können dann hinsichtlich ihrer Priorität oder ihres Schwierigkeitsgrades geordnet werden - wobei der Berater eine derartige Aufstellung auch nur für sich anfertigen kann, wenn die Klienten nur noch mehr verzweifeln würden, falls sie sich alle notwendigen Umstellungen vergegenwärtigen müssten.

Zumeist ist es ratsam, mit kleineren Aufgaben zu beginnen, wobei diese unter Umständen nochmals aufgeteilt werden müssen. Wenn die Klienten sie erfüllen, haben sie erste Erfolgserlebnisse, gewinnen an Selbstvertrauen und sind motiviert, sich auch schwierigeren Herausforderungen zu stellen. Zudem erleichtern kleine positive Veränderungen das Leben und wecken Hoffnung auf weitere Verbesserungen. Gleichzeitig entdecken die Klienten eigene Stärken, Kompetenzen und Ressourcen. Dieser Prozess kann noch dadurch gefördert werden, dass mit ihnen zusammen der Frage nachgegangen wird, ob sie nicht im Verlauf ihres Lebens bereits ähnliche Aufgaben wie die jetzt anstehenden erfolgreich gelöst haben.

Häufig verändert der Berater die Sichtweise von Problemen und zeigt neue Aspekte auf. Er lehrt Problemlösungstechniken, geht mit den Klienten die einzelnen Schritte des Problemlösungsprozesses (ähnlich wie beim Entscheidungsprozeß)durch. Dabei entdeckt er oft, dass bestimmte Verhaltensweisen im Repertoire der Klienten fehlen. Diese können beispielsweise im Rollenspiel, mit verhaltenstherapeutischen Verfahren oder durch das Stellen von Hausaufgaben vermittelt werden. Vielfach ist außerdem ein "assertiveness training" indiziert, vor allem bei (älteren oder nichterwerbstätigen) Frauen. Auch für den Abbau von Ängsten, Stress und so weiter stehen viele therapeutische Techniken zur Verfügung. So übernehmen die Klienten im Verlauf der Beratung immer mehr Verantwortung für ihr Leben und Handeln, gewinnen an Selbstsicherheit und entwickeln ein positiveres Selbstbild.

Da häufig die Bewältigung anstehender praktischer Aufgaben an mangelnden Kenntnissen scheitert, muss der Berater in dieser Phase der Beratung viele Informationen vermitteln, konkrete Anweisungen geben und stärker das Gespräch strukturieren. Immer sollten aber auch die mit den einzelnen Themen verknüpften Gefühle geklärt werden. Getrenntlebende Frauen, insbesondere wenn sie nicht erwerbstätig sind, benötigen viele Informationen über ihre finanziellen Ansprüche. Hier benötigt der Berater gründliche Kenntnisse über das Unterhaltsrecht und die Sozialhilfe, aber auch über Wohngeld, Bundesausbildungsförderung und so weiter. Er sollte wissen, dass das Jugendamt nach dem Unterhaltsvorschußgesetz (UVG) Unterhaltszahlungen für jüngere Kinder leisten muss, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Zudem kann es die Interessen der Kinder gegenüber dem nichtsorgeberechtigten Elternteil vertreten. Viele getrenntlebende Frauen benötigen aber auch Hilfe bei der finanziellen Planung, zum Beispiel durch das Aufstellen von Wochen- und Monatsbudgets. Ferner wünschen sie oft Informationen über Steuern, Versicherungen, Kontoführung und so weiter.

Nichterwerbstätige Frauen informiert der Berater über Möglichkeiten, Schulabschlüsse oder ein Studium nachzuholen, wobei er auch Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigt (über das Arbeitsamt, nach BAföG). Eine betriebliche Berufsausbildung kann auch durch eine Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden. Er unterrichtet die Klientinnen, wie die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit, Fortbildungen und Umschulungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und anderen Rechtgrundlagen unterstützt werden können. Oft muss er in diesem Zusammenhang auf Ängste, Zweifel und die Abwertung eigener Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen eingehen, auf ein positiveres Selbstbild hinarbeiten und zu mehr Selbstsicherheit führen. Manche Klientinnen wissen auch nicht, wie man sich erfolgversprechend bewirbt, und dass man auch mögliche Arbeitgeber von sich aus ansprechen kann. Vielfach ist es sinnvoll, Vorstellungsgespräche im Rollenspiel zu üben.

Viele Alleinerziehende, insbesondere wenn sie erwerbstätig sind oder wieder in die Arbeitswelt eintreten wollen, benötigen Informationen über Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Deshalb sollte der Berater wissen, ob es am Ort genügend Krippen-, Kindergärten- oder Hortplätze und Tagespflegestellen gibt und unter welchen Umständen Alleinerziehende bei der Vergabe von Plätzen bevorzugt werden. Manchmal gibt es in der näheren Umgebung auch Ganztagsschulen oder private Initiativen wie Baby-, Krabbel-, Mutter-Kind-Gruppen oder Kinderläden. Eine ständige Unterbringung von Kindern ist in Dauerpflegestellen, Internaten, Schüler- und Lehrlingswohnheimen, pädagogisch betreuten Jugendwohngemeinschaften oder Heimen möglich. Notfalls (auch im Krankheitsfall) muss eine Betreuung durch Verwandte organisiert werden. Wichtig ist auch der Hinweis, dass das Jugendamt bei geringem Einkommen der Klienten die Kosten für die Kinderbetreuung (oder einen Teil davon) übernimmt beziehungsweise dass diese steuerlich absetzbar sind. Bei Umschulungen, Fortbildungen und dergleichen kann das Arbeitsamt finanziell einspringen.

Manche Klienten benötigen Hilfe bei der Suche nach einer akzeptablen Wohnung und wünschen Informationen darüber, wie man an eine Sozialwohnung kommt oder eine Wohngemeinschaft mit anderen Alleinerziehenden gründet. Viele getrenntlebende Männer wollen wissen, wie sie besser mit der Haushaltsführung zurechtkommen können. Vernachlässigen sie ihre Gesundheit, müssen sie auch auf die Zusammensetzung einer gesunden Ernährung und die Notwendigkeit ausreichenden Schlafs hingewiesen werden (was natürlich auch für Frauen gelten kann).

Es ist offensichtlich, dass sich der Berater nicht auf allen genannten Gebieten umfassend auskennen kann. Er sollte aber zumindest grundlegende Kenntnisse besitzen und wissen, an welche Behörden und Institutionen er seine Klienten verweisen muss. Sinnvoll ist, wenn er dort Ansprechpartner hat. Nur wenn er grob über die Arbeitsweise anderer Einrichtungen unterrichtet ist, kann er seinen Beitrag zur Vernetzung psychosozialer Dienste leisten. Manche Klienten sind auch mit dem Hinweis auf Informationsmaterial zufrieden zu stellen. Besonders bewährt hat sich hier die Broschüre "So schaffe ich es allein" des Verbandes alleinstehender Mütter und Väter - Bundesverband e.V. (1986). Aber auch Bundes- und Länderministerien, die Bundesanstalt für Arbeit und andere Institutionen stellen Informationsmaterial kostenlos zur Verfügung.

Vielen Klienten kann der Berater helfen, wenn er sie an Selbsthilfegruppen verweist. Hier treffen sie Personen in derselben Situation an, mit denen sie sich über ihre Probleme austauschen und an denen sie sich orientieren können. Sie erhalten nützliche Informationen (über finanzielle Ansprüche, öffentliche Dienstleistungen, preiswerte Einkaufsmöglichkeiten, freundliche Ansprechpartner in Behörden, nützliche Bücher und so weiter), emotionale Unterstützung und manchmal auch praktische Hilfe (wie wechselseitige Kinderbetreuung).

Durch die Teilnahme an Selbsthilfegruppen kann das Netzwerk der Klienten erweitert werden, das sich nach der Trennung der Ehegatten häufig teilt. Für viele Männer ist dies aber kein akzeptabler Weg; sie benötigen oft Unterstützung bei der Entwicklung sozialer Fertigkeiten und der Suche nach neuen Freunden. Generell versucht der Berater, das Netzwerk seiner Klienten zu mobilisieren, da diese in ihm emotionale Unterstützung, praktische Hilfe und Möglichkeiten der (kurzfristigen) Kinderbetreuung finden können. Die Entwicklung von Getrenntlebenden und Kindern verläuft in der Regel positiver, wenn sie von ihrem Netzwerk aufgefangen werden. Falls möglich, bemüht sich der Berater, eine Aufspaltung des Netzwerks zu verhindern. Dabei kommt ihm entgegen, dass viele gemeinsame Freunde der Ehepartner und manche Verwandte nicht Partei ergreifen wollen. In anderen Fällen muss er aber unterbinden, dass Netzwerkmitglieder die Getrenntlebenden gegeneinander aufhetzen oder sie bevormunden. Insbesondere wenn Großeltern gegenüber ihren Enkeln eine Elternrolle und die Führung der Teilfamilie übernommen haben, müssen die Generationengrenzen neu gezogen und den Alleinerziehenden die alleinige Verantwortung für ihre Familie übertragen werden. Dabei können zum Beispiel paradoxe Interventionen eingesetzt werden: Der Berater macht den Großeltern deutlich, was für eine große Bürde sie auf sich genommen haben und wie sehr sie dadurch belastet sind.

Verbesserung der Beziehung getrenntlebender Ehepartner

"In der klinischen Literatur wird seit langem die Fortsetzung der Beziehung zwischen früheren Ehegatten als ungesund betrachtet. Kontakt zwischen geschiedenen Partnern wird als Zeichen für unbewältigte Eheprobleme oder als ein 'Festhalten' an der Ehe wahrgenommen" (Ahrons und Wallisch 1987a, S. 273). Eine Bewertung (Sutton und Sprenkle 1985) von zehn Kriterien für eine konstruktive Scheidung durch 400 Mitglieder der "American Association of Marriage and Family Therapy" ergab, dass dem Kriterium "funktionierende Beziehung zum früheren Partner nach der Scheidung" die geringste Bedeutung zugeschrieben wurde (es rückte an vorvorletzte Stelle für den Fall, dass Kinder vorhanden sind). Jedoch ist es bei einer weniger spannungsgeladenen Beziehung zwischen den getrenntlebenden Ehegatten leichter möglich, Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen zu erzielen und eventuell vorhandenen Kindern einen unbeschwerteren Kontakt zu beiden Elternteilen zu gewährleisten.

Die Vorgehensweise des Beraters hängt davon ab, ob er nur mit einem Ehepartner arbeiten muss oder ob er beide zur Teilnahme an den Sitzungen (beziehungsweise einem Teil derselben) motivieren kann. Im erstgenannten Fall bleibt ihm nur die Aufgabe (neben denjenigen, die im letzten Kapitel genannt wurden), den Klienten bessere Wege des Umgangs mit ihren Ehegatten zu vermitteln. Er erklärt ihnen, dass Anklagen oder Kritik zu nichts weiter führen werden, als zu einer Eskalation von Konflikten, und berät sie, wie sie sich in spannungsgeladenen Situationen am zweckmäßigsten verhalten und auf welche Weise sie mit der Wut oder verbalen Angriffen des Partners am besten umgehen sollten. Der Berater macht ihnen deutlich, dass sie nichts davon haben, wenn sie eine Auseinandersetzung gewinnen, sondern dass es darauf ankommt, befriedigende Lösungen und Scheidungsvereinbarungen zu erreichen. In diesem Zusammenhang ist es auch sinnvoll, Verständnis für die Position der anderen Seite zu wecken (zum Beispiel durch Hineinversetzen in dessen Rolle) oder Konfliktlösungs- und Verhandlungstechniken zu lehren.

Bevor auf Wunsch von Klienten deren Ehepartner zu Sitzungen eingeladen werden, muss der Berater überprüfen, ob er nicht manipuliert wird. "Beispiele für diese Art des Verhaltens sind: a) der Patient bittet den Therapeuten, auf seine noch zögernde Frau Druck auszuüben, damit sie zu einer Ehe- oder Versöhnungstherapie kommt; b) der Patient möchte, dass der Therapeut seiner Frau detailliert von seiner depressiven Stimmung berichtet, unter Umständen auch von seinen Selbstmordgedanken und -intentionen; und c) der Patient versucht, den Therapeuten als Bündnispartner gegen seine Frau bei Fragestellungen zu gewinnen, die von der Schlechtigkeit ihres Charakters und ihrer Moral bis hin zu Sorgerechtsauseinandersetzungen reichen können" (Myers 1988, S. 71). Derartige Motive müssen zunächst geklärt werden, bevor die Ehegatten eingeladen werden.

Bestehen besonders starke Spannungen zwischen den getrenntlebenden Ehepartnern, ist es manchmal sinnvoll, sie einzeln auf die gemeinsame Sitzung vorzubereiten (sowie eventuell anschließend in Einzelgesprächen ein zurückhaltendes Verhalten zu verstärken und die geweckten Gefühle zu diskutieren). Der Berater übernimmt die Gesprächsführung. Er kann durch ein relativ direktives und stark strukturierendes Verhalten am ehesten Auseinandersetzungen und das Hervorbrechen intensiver negativer Emotionen verhindern. Kommt es dennoch in den Sitzungen zu aggressiven Interaktionen, muss ein derartiges Verhalten konfrontiert und so schnell wie möglich unterbunden werden. Droht ein Klient mit Gewalt, müssen ihm Grenzen gesetzt und ihm die Konsequenzen deutlich gemacht werden (Polizeieinsatz, Anzeige, gerichtliche Verhandlung, negative Reaktionen der Kinder usw.). Wird jedoch ein solches Verhalten bewusst oder unbewusst vom Ehepartner provoziert, sind derartige Interaktionssequenzen aufzuzeigen. Manchmal drohen auch Dritte (zum Beispiel neue Partner) mit Gewalt und müssen möglichst neutralisiert werden. Wenn Spannungen dadurch entstehen, dass die Ehegatten die Trennungszeit in der gemeinsamen Wohnung verbringen, kann der Auszug eines Partners sehr schnell zu einer Verbesserung der Situation führen. Auch eventuell vorhandene Kinder fühlen sich anschließend erleichtert und können eher eine positive Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechterhalten. In Einzelfällen ist es auch sinnvoll, Auseinandersetzungen bis zu ihrem bitteren Ende ablaufen zu lassen. Der Berater kann dann den Ehepartnern die Nutzlosigkeit und Unproduktivität derartiger Streitereien aufzeigen, ihnen Teufelskreise bewusst machen und sie motivieren, mit ihm zusammen nach konstuktiveren Umgangsweisen mit Problemen zu suchen.

Viele Spannungen lassen sich auch dadurch abbauen, dass akute Konflikte gelöst werden - generell eine wichtige Beratungsaufgabe in der Scheidungsphase. Der Berater stellt fest, was die Konfliktinhalte sind, aufgrund welcher Umstände die Probleme nicht gelöst werden konnten (Kommunikationsstörungen, fehlende Techniken, mangelnde Selbstbeherrschung) und inwieweit Auseinandersetzungen der Aufrechterhaltung von Kontakten dienen. Er arbeitet ein Problem nach dem anderen mit den Klienten durch und lehrt sie dabei Konflikt- und Problemlösungstechniken sowie eine effektive Kommunikation. Manchmal kann aus Situationen, in denen scheinbar keine Einigung möglich ist, herausgefunden werden, indem ältere Kinder und Jugendliche zu Sitzungen eingeladen und gebeten werden, ihre Wünsche und Erwartungen an das weitere Zusammenleben mit ihren Eltern zu formulieren. Dann wird den Ehepartnern oft deutlich, dass sie sich um ihrer Kinder willen einigen müssen.

Der Berater verhält sich bei Konflikten in der Regel neutral oder übernimmt eine Vermittlerrolle. Ist ein Partner jedoch sehr viel schwächer als der andere, wird er eingeschüchtert oder unterdrückt, dann kann der Berater auch kurzzeitig seine Interessen vertreten. Auch verhindert er, dass es zu Pseudoeinigungen kommt, indem er Ärger und Unzufriedenheit bei scheinbaren Lösungen aufdeckt und überprüft, inwieweit Vereinbarungen eingehalten werden. In manchen Fällen versuchen Klienten auch, Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen und Probleme zu verdrängen. Der Berater deckt ein derartiges Verhalten auf und macht deutlich, dass viele dieser Fragen spätestens vom Gericht geregelt werden müssen. Manchmal belebt er unterdrückte Konflikte, so dass sie einer Lösung zugänglich werden, und zeigt Vorteile einer Veränderung der derzeitigen Situation auf. Schließlich ist es sinnvoll, getrenntlebende Ehepartner bei der Entwicklung von Regeln für den Umgang miteinander zu unterstützen. Sie können beispielsweise festlegen, wie häufig sie einander treffen wollen, ob sie Freunde werden möchten, wie in Zukunft Probleme gelöst werden sollen, oder dass sie einander vor gemeinsamen Bekannten nicht schlecht machen. Diese Regeln können schriftlich fixiert werden.

Kaslow (1981, 1990) empfiehlt, dass die gerichtliche Scheidung mit einer später stattfindenden Scheidungszeremonie (analog zur Hochzeit) verbunden werden sollte. Deren Ablauf wird zusammen mit den Klienten geplant, so dass individuelle Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden können. An der Zeremonie nehmen dann Verwandte und enge Freunde teil. Die geschiedenen Ehegatten bestätigen einander, dass sie gute und schlechte Zeiten miteinander erlebt haben, dass ihre Ehe nunmehr beendet ist, und dass sie einander vergeben. Sie sagen, wie sie in Zukunft miteinander umgehen und wie sie sich gegenüber ihren Kindern verhalten wollen. Oft werden auch Kinder oder andere Personen in die Zeremonie einbezogen und bringen ihre Gefühle zum Ausdruck. Es wird erwartet, dass diese Zeremonie die Endgültigkeit der Scheidung bestätigt sowie die emotionale und die psychische Scheidung erleichtert.

Beziehung zwischen Eltern

Trennung und Scheidung lösen wohl die Ehebeziehung auf, nicht aber automatisch auch die Eltern-Kind-Beziehung. Jedoch handelt es sich bei der Auffassung, Elternschaft sei unkündbar und bestehe bis zum Tode fort, um einen Mythos: Wie in ersten Teil anhand empirischer Forschungsergebnisse belegt wurde, brechen sehr viele nichtsorgeberechtigten Elternteile in den ersten zwei, drei Jahren nach der Trennung den Kontakt zu ihren Kindern ab, wobei diese Entwicklung häufig von ihren früheren Ehepartnern gefördert wird. Die Übernahme, geschweige denn die positive Erfüllung der Elternrolle ist nicht von den "Blutsbanden" abhängig - auch mit den Kindern biologisch nicht verwandte Personen können ihnen (Stief-, Pflege-, Adoptiv-)Eltern sein.

Scheidungsberatung will jedoch verhindern, dass von der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffene Kinder einen Elternteil verlieren. Der Berater versucht, die Verantwortung beider Ehegatten für die Erziehung ihrer Kinder zu erhalten - und zwar möglichst als eine gemeinsam übernommene und ausgeübte Verantwortung. So verdeutlicht er seinen Klienten, dass ihre Kinder in der Trennungs- und Scheidungssituation beide Eltern benötigen und mit beiden in Kontakt bleiben wollen. Er erklärt ihnen, dass die Kinder sowohl ihren Vater als auch ihre Mutter lieben und sich positiver entwickeln, wenn ihnen beide erhalten bleiben. Je länger Konflikte und Spannungen zwischen den Eltern bestünden, um so wahrscheinlicher wäre eine langfristige Schädigung der Kinder. Beide Elternteile sollten den Kindern als positive Verhaltensmodelle und Identifikationsfiguren erhalten bleiben; der Kontakt zu ihnen ist auch für die Entwicklung einer "normalen" Geschlechtsidentität (vor allem für Söhne) wichtig.

Auf diese Weise motiviert der Berater seine Klienten, ihre Beziehung so zu verbessern, dass ihre Kinder nicht geschädigt werden. Er leitet sie an, die Partner- von der Elternebene zu trennen - ein recht schwieriger Prozess, da Konflikte, Spannungen und negative Gefühle beide Bereiche durchdringen. So muss er den Klienten helfen, die Ausübung ihrer elterlichen Aufgaben systematisch von Differenzen freizumachen und zu einem kooperativen Verhältnis auf der Elternebene zu finden. Er rät ihnen, eine Beziehung wie zwischen Geschäftspartnern oder Bekannten aufzubauen: Sie sollten möglichst formell, höflich und zweckbezogen miteinander umgehen, nach emotionaler Distanz und Gefühlskontrolle trachten, sachlich, direkt und auf die Kinder bezogen kommunizieren und ihr Privatleben gegeneinander abgrenzen. Der Berater hilft den Klienten, zu einer derartigen Beziehung zu finden, indem er mit ihnen die vielen die Kinder betreffenden Fragen bespricht. Er leitet sie an, sich auf Verhandlungen gründlich vorzubereiten, die eigene Position klar und deutlich vorzutragen, Kompromissbereitschaft zum Wohl der Kinder zu zeigen und genaue Absprachen zu treffen. In der Regel lässt er zunächst Fragestellungen und Probleme diskutieren, die am leichtesten zu klären sind. Auf diese Weise lernen die Klienten, miteinander zu verhandeln, und können dieses Verhalten auf Situationen außerhalb des Beratungszimmers übertragen. Dabei empfiehlt es sich oft, dass sie sich auf neutralem Boden treffen und die Gesprächsdauer zunächst auf beispielsweise 30 Minuten beschränken. Wird ein Elternteil in seiner Wohnung aufgesucht, sollte sich der andere wie ein Gast verhalten.

Der Berater hält die Eltern an, ihre Kinder aus Konflikten und Auseinandersetzungen herauszuhalten. Er rät ihnen, diesen gegenüber nicht ausschließlich negativ von ihrem früheren Ehepartner zu sprechen: "Wenn wir daran denken, dass wir ein Teil unserer Mutter und ein Teil unseres Vaters sind, ist es vielleicht einfacher, uns vorzustellen, wie widersprüchlich und erschreckend es sein muss, wenn ein Teil unseres Ichs den anderen Teil hasst. Wenn Sie also von Ihren Kindern verlangen, zu glauben, dass Sie der Gute seien, dem Unrecht zugefügt wurde, und der andere sei der böse Verfolger, dann verlangen Sie von Ihren Kindern, einem Teil von sich selbst zu misstrauen. Kinder wollen ebenso wenig Partei ergreifen, wie sie einen inneren Kampf ausfechten wollen" (Ricci 1984, S. 270). Es ist jedoch auch ein Scheidungsmythos, dass Eltern ihren Kindern gegenüber nur positiv über ihren früheren Partner sprechen sollten, damit diese sich mit ihm identifizieren können. Werden dessen negative Seiten verheimlicht, empfinden die Kinder Misstrauen, fragen sich, wieso dann eine Trennung notwendig war, und fürchten, dass unbeschreiblich schlimme Ereignisse oder Verhaltensweisen zur Scheidung geführt haben. So sollten Eltern sowohl die positiven als auch die negativen Seiten ihres getrenntlebenden Ehegatten aufzeigen und sich selbst nicht als perfekt hinstellen. Ein derartiges Verhalten wird vom Berater dadurch erleichtert, dass er die Klienten daran erinnert, dass ihr Partner einmal der "beste Mensch auf Erden" war und ihre Ehe durchaus auch befriedigende Seiten hatte. Wird ein Klient fortwährend von seinem Partner gegenüber den Kindern schlechtgemacht, wird ihm verdeutlicht, dass er durch sein Verhalten und Vorbild diese am leichtesten vom Gegenteil überzeugen kann.

Außerdem diskutiert der Berater bestimmte Verhaltensregeln mit seinen Klienten:

  • Die Eltern sollen den Kontakt zueinander nicht dazu missbrauchen, um ihre Konflikte und Auseinandersetzungen fortzuführen.
  • Die Klienten sollen sich nicht in die Erziehung des jeweils anderen Elternteils einmischen, sondern Toleranz für seine Erziehungsziele und seinen Erziehungsstil zeigen. Sie dürfen nicht seine Autorität schwächen. Es ist aber sinnvoll, wenn beide nach einem ähnlichen Erziehungsstil trachten.
  • Die Klienten sollen nicht den Lebensstil des anderen Elternteils gegenüber den Kindern kritisieren. Dazu gehört auch, dass sie neue Partner (beziehungsweise Stiefeltern) nicht schlecht machen.
  • Sind die Kinder auf einen Elternteil wütend oder machen ihn für die Trennung verantwortlich, darf der andere ihren Ärger nicht noch schüren. Es sollte ihm nicht die Schuld für die Probleme der Kinder zugeschrieben werden.
  • Die Klienten dürfen nicht von ihrem früheren Ehepartner Anerkennung für ihre Erziehungsleistung verlangen oder Unterstützung bei der Erziehung von ihm erwarten.
  • Von den Kindern darf keine Parteinahme verlangt werden, da das Loyalitätskonflikte wecken oder verstärken würde. Sie sollten nicht als Informationsquellen, Spione oder Botschafter benutzt werden, weil sie sonst den Respekt für ihre Eltern verlieren würden.

Es ist wichtig, die Klienten davor zu warnen, dass Kinder ungerechtfertigt schlecht vom anderen Elternteil reden oder Lügen über ihn verbreiten können, um womöglich bestimmte Privilegien oder Belohnungen zu erlangen.

Häufig muss der Berater auf den (vorläufig) sorgeberechtigten Elternteil besonders intensiv einwirken, da er Besuchskontakte fördern oder behindern kann. Ihm wird bewusst gemacht, dass er keinesfalls derartige Kontakte unterbinden sollte, selbst wenn er sich ungerecht oder falsch behandelt fühlt oder einen negativen Einfluss des anderen Elternteils auf die Kinder befürchtet. Ihm muss deutlich werden, dass die Kinder das Vertrauen in ihn verlieren, ihn unter Umständen sogar hassen und ihn (später) für den Verlust der Beziehung zum anderen Elternteil verantwortlich machen könnten. Auch sollte der frühere Partner nicht für das Ausbleiben von Unterhaltszahlungen durch das Unterbinden von Besuchskontakten bestraft werden, da dann die Kinder gleich zweimal leiden würden.

Der Berater erklärt dem sorgeberechtigten Elternteil, dass die Abwesenheit der Kinder während der Besuche ihm Zeit für sich selbst, zur Erholung und für neue (soziale) Beziehungen gibt. Zudem würden derartige Kontakte verhindern, dass er allein die ganze Verantwortung für die Erziehung der gemeinsamen Kinder übernehmen müsse. Anzumerken ist noch, dass häufige und intensive Besuchskontakte verhindern können, dass die Teilfamilie zu einem geschlossenen System wird, das sich zu stark gegenüber ihrer Umwelt abgrenzt.

Sorge- und Umgangsrechtsregelungen

Sorge- und Umgangsrechtsregelungen können von den Eltern allein, zusammen mit einem Berater, gemeinsam mit dem Familiengerichtshelfer des Jugendamtes oder mit Hilfe eines Vermittlers beschlossen werden. Die Eltern können die Wahrnehmung ihrer Interessen aber auch Rechtsanwälten übertragen oder die endgültige Entscheidung den Gerichten überlassen, die bei strittigen Fällen oft noch ein Gutachten von einem Sachverständigen mit Vorschlägen für diese Regelungen einholen. Der Berater rät in der Regel von den letztgenannten Möglichkeiten ab, da der Weg über Rechtsanwälte und Gerichte ein Weg der Gegnerschaft sei: Konkurrenzverhalten, Unfriede, Hass und Rachegefühle würden geschürt und Konflikte eskalieren. Außerdem dauert dieser Weg länger und ist häufig sehr kostspielig; die Kinder erleben mehr Spannungen, Angst und Unsicherheit.

Wurden bereits Rechtsanwälte eingeschaltet, nimmt der Berater oft Kontakt zu ihnen auf. Er wirkt darauf hin, dass die Anwälte die Familie als Ganzes sehen sowie die Bedürfnisse und Wünsche aller Familienmitglieder (insbesondere der Kinder) berücksichtigen. Vor allem vertritt er das Wohl der Kinder und bittet darum, dass sie in Konflikte nicht einbezogen werden. Anzumerken ist noch, dass der Berater generell seinen Klienten Informationen über das Familienrecht, die Funktion von Rechtsanwälten und Familiengerichtshelfern sowie den Ablauf von Gerichtsprozessen vermitteln muss. Müssen Kinder vor Gericht aussagen, sollte ihnen versichert werden, dass sie ehrlich sein dürfen und unabhängig von ihren Aussagen weiterhin von beiden Eltern geliebt werden.

Wenn sich Eltern selbst oder unter Hinzuziehung eines Vermittlers über die Sorge- und Umgangsrechtsregelungen einigen konnten, sollten die getroffenen Vereinbarungen kurz durchgesprochen sowie hinsichtlich ihres Konfliktpotentials und der Berücksichtigung des Kindeswohls überprüft werden. Ansonsten leitet der Berater die Klienten bei der Suche nach Regelungen an, die für beide Seiten und die Kinder akzeptabel sind. Dabei achtet er darauf, dass die Verhandlung in geordneten Bahnen verläuft, zunächst mit den am leichtesten zu klärenden Punkten begonnen wird, jeder Elternteil seine Position klar und deutlich vorträgt und Kompromissbereitschaft gezeigt wird. Auch hier wird also wieder eingeübt, wie Eltern nach der Trennung/Scheidung am besten miteinander umgehen sollten. Zudem wird aufgezeigt, wie man zu guten Entscheidungen kommt: Die verschiedenen Sorgerechtsalternativen werden zunächst genannt, ihre Vor- und Nachteile auf den jeweiligen Fall bezogen erfasst und anschließend bewertet, eine Alternative wird ausgewählt, ein Handlungsplan aufgestellt und dessen Realisierung überprüft. Genauso wird hinsichtlich des Umgangsrechts verfahren.

Zu Beginn der Verhandlungen macht der Berater deutlich, dass es nicht die beste Sorgerechtsform gibt, sondern dass die unterschiedlichsten Vereinbarungen funktionieren können. Auch seien letztlich nicht die gesetzlich verankerten und vom Gericht bestätigten Regelungen ausschlaggebend, sondern deren Ausgestaltung in der Praxis. So könnten Eltern sowohl bei der Wahl der alleinigen als auch der gemeinsamen Sorge fortwährend Auseinandersetzungen miteinander erleben oder eine konstruktive Beziehung aufrechterhalten, könnten die Kinder in ihrer Entwicklung geschädigt werden oder nicht. Kaslow und Schwartz (1987) betonen folgende Grundsätze: "1) Kinder sind kein Besitz; 2) sie sind keine ehelichen Güter, die gehandelt oder geteilt werden können; 3) ihr Aufenthaltsort sollte nicht davon abhängig gemacht werden, wie viel Kindesunterhalt gezahlt wird oder wer mehr Reichtümer besitzt; und 4) der erste Wohnsitz von Kindern sollte nicht danach bestimmt werden, welcher Elternteil verlassen wurde und/oder wer mehr ihre Gesellschaft oder Pflege benötigt" (S. 116). Statt dessen sollten immer das Wohl der Kinder und die Konsequenzen möglicher Sorgerechtsregelungen für deren weitere Entwicklung im Mittelpunkt des Entscheidungsprozesses stehen.

Ältere Kinder und Jugendliche sollten zu Beratungen über Sorge- und Umgangsrechtsregelungen eingeladen werden - nicht nur, weil sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres vor Gericht eigene Vorschläge vorbringen dürfen, die den gemeinsamen Elternvorschlag nahezu bedeutungslos machen können. Kinder werden in der Regel nicht danach gefragt, bei welchem Elternteil sie lieber leben möchten, da sie dies noch nicht beurteilen können, sich zu leicht aus ihrem gegenwärtigen Gefühlszustand heraus entscheiden sowie zumeist starke Loyalitätskonflikte und (später) Schuldgefühle erleben würden. So sprechen sie sich manchmal für den Elternteil aus, der am meisten unter der Trennung leidet und um den sie Angst haben. Geschwister können aus ihrem Gerechtigkeitsempfinden heraus auch wünschen, dass sie zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden.

Kinder können jedoch gefragt werden, wie sie sich das Leben bei Vater oder Mutter vorstellen, welche Probleme sie bei der jeweiligen Konstellation erwarten oder welche Aktivitäten und Interessen sie mit ihnen teilen. Auch können sie ihre Meinung zu der von den Eltern ins Auge gefassten Sorgerechtsalternative sagen und an deren Ausgestaltung mitwirken. Zugleich fühlen sie sich in den Entscheidungsprozeß über ihre Zukunft eingebunden, erleben, dass sich beide Eltern um ihr Wohl sorgen und mit ihnen in Kontakt bleiben wollen, und sind beruhigt, weil sich diese noch hinsichtlich zentraler Fragestellungen einigen können.

Ergebnis der Verhandlungen sollte nicht nur ein gemeinsamer Vorschlag nach § 1671 BGB über die (Umgangs- und) Sorgerechtsregelung für das Familiengericht sein, sondern auch ein detaillierter Vertrag über die konkrete Ausgestaltung der ausgewählten Alternative. Dieser Vertrag kann zunächst befristet sein, so dass die Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit der getroffenen Vereinbarungen geprüft werden können. Eine Befristung ist auch sinnvoll, wenn die Vereinbarungen in einer Zeit großer Spannungen getroffen wurden, um beispielsweise juristische Schritte zu vermeiden, mehr Zeit für die Beratung zu gewinnen oder zentrale Konfliktthemen zu entschärfen (wie durch das Verbot, dass Kinder bei Besuchen mit dem Partner aus einem außerehelichen Verhältnis in Kontakt kommen). Ansonsten sollten die Verträge klar, eindeutig und verständlich abgefasst werden, die vereinbarten Sorge- und Umgangsrechtsregelungen in allen Details wiedergeben, Wohlverhaltensklauseln zur Festigung des gegenseitigen Vertrauens enthalten und Bestimmungen über den Umgang mit von den Vertragsparteien nicht lösbaren Konflikten umfassen (wie die Konsultation des Beraters zwecks Vermittlung). Natürlich können nicht alle Fragen bis in die letzte Einzelheit hinein geregelt werden. Es ist jedoch zu hoffen, dass die Eltern während der Beratung Konfliktlösungs- und Verhandlungstechniken lernen, mit deren Hilfe sie neue Unstimmigkeiten selbst bewältigen können. Schließlich ist noch anzumerken, dass die Verträge von den Rechtsanwälten der Klienten überprüft und als Teil der Scheidungsvereinbarungen übernommen werden können. Die Zustimmung des Jugendamtes ist übrigens weder für sie noch für den gemeinsamen Elternvorschlag eine Wirksamkeitsvoraussetzung.

Abschließend soll noch auf Bedingungen eingegangen werden, unter denen das alleinige und das gemeinsame Sorgerecht sinnvoll sind, und auf die Regelung des Umgangsrechts. Wie bereits mehrfach erwähnt, muss das Wohl der Kinder immer das Hauptkriterium sein. Eine gemeinsame Sorgerechtsregelung, die entweder von den Klienten gewünscht oder vom Berater angeregt wird, ist sinnvoll, wenn die Eltern das Wohl der Kinder an erster Stelle setzen. Es sollte ihnen gelungen sein, Partner- und Elternebene voneinander zu trennen und den letztgenannten Bereich weitgehend von Spannungen und Konflikten frei zu machen. Die Eltern sollten kooperationsbereit sein, flexibel auf neue Situationen reagieren können und ein hohes Maß an Persönlichkeitsreife erreicht haben. Es ist von Vorteil, wenn sie ähnliche Erziehungsziele und -stile haben - unterschiedliche Einstellungen und Verhaltensweisen bei der Erziehung sind aber kein Hinderungsgrund, falls sich die Kinder ohne größere Probleme an sie anpassen und die vielfältigen Sozialisationsbedingungen positiv nutzen können. Es ist wichtig, dass die Kinder von beiden Wohnungen der Eltern aus ohne außerordentliche Schwierigkeiten ihre Schule und ihre Freunde erreichen können.

Dagegen ist eine gemeinsame Sorgerechtsregelung wenig sinnvoll, wenn beide Elternteile noch miteinander verfeindet sind sowie Wut, Hass und ähnliche Gefühle auch auf der Elternebene ausdrücken, wenn sie auf diese Weise einander nah bleiben und die noch nicht vollzogene psychische Scheidung weiter herausschieben wollen, oder wenn ihre Wohnungen so weit voneinander entfernt liegen, dass das Leben der Kinder zu diskontinuierlich verlaufen würde und ihre Entwicklung geschädigt werden könnte. Eine problematische Situation ist auch, wenn im Grunde beide Elternteile die Kinder nicht haben wollen und in der gemeinsamen Sorge eine Möglichkeit sehen, wie sie weniger Verantwortung für die Erziehung übernehmen müssen und weniger durch sie belastet werden.

Entscheiden sich Eltern für die gemeinsame Sorge, muss aus der Vielzahl denkbarer Arrangements dasjenige ausgewählt werden, das am besten der Situation und dem Alter der Kinder entspricht. Die wichtigsten Alternativen sind:

  • Die Kinder sind werktags bei einem Elternteil, am Wochenende und in den Ferien beim anderen.
  • Sie sind während des Schuljahres bei einem Elternteil, an Feiertagen und in den Ferien beim anderen.
  • Sie wechseln jährlich, halbjährlich, monatlich oder wöchentlich zwischen den Wohnungen ihrer Eltern.
  • Sie sind an drei Tagen der Woche in der einen und an den übrigen vier Tagen in der anderen Wohnung.
  • Die Kinder bleiben in der Familienwohnung und die Eltern wechseln nach einem bestimmten Zeitplan.
  • Die Kinder entscheiden, in welcher Wohnung sie die nächsten Tage verbringen wollen.

Die ausgewählte Alternative muss dann von den Eltern und unter Mitwirkung älterer Kinder ausgestaltet werden.

Die alleinige Sorge kommt vor allem dann in Frage, wenn ein Elternteil von sich aus nicht das Sorgerecht beansprucht oder wenn eine gemeinsame Wahrnehmung der Elternverantwortung aufgrund intensiver Spannungen und Konflikte nicht möglich ist. Um relativ eindeutige Fälle handelt es sich auch, wenn die Kinder starke emotionale Bindungen nur an einen Elternteil haben, wenn sie kein Vertrauen in einen Elternteil besitzen (zum Beispiel wegen Kindesmisshandlung, sexuellem Missbrauch, Gewalttätigkeit gegenüber dem Ehepartner) oder wenn ein Ehegatte nicht oder nur teilweise erziehungsfähig ist (aufgrund psychischer Störungen, wegen Suchtkrankheiten oder früherer Vernachlässigung der Kinder und so weiter).

Besonders problematisch ist, wenn beide Elternteile die alleinige Sorge für ihre Kinder beanspruchen. Hier klärt der Berater zunächst die zugrundeliegenden Motive. Manchmal wird dann deutlich, dass ein Ehegatte den anderen auf diese Weise bestrafen oder zu Zugeständnissen auf anderen Gebieten bewegen will. In solchen Fällen lenkt der Berater die Aufmerksamkeit erneut auf das Kindeswohl. Ansonsten versucht er, mit den Klienten zu klären, an welchen Elternteil die Kinder stärkere Bindungen haben, wer sie "besser" erziehen kann, wer ihnen mehr Kontinuität bietet (also nicht an einen anderen Ort zieht), oder wer sie leichter unterbringen und betreuen kann (zum Beispiel aufgrund von Teilzeitarbeit, weil die Großeltern die Kinderbetreuung zeitweilig übernehmen können). Sind die Kinder noch sehr klein, verweist der Berater auch auf ihr Bedürfnis nach einer gleichbleibenden Bezugsperson. Kaslow (1981) ergänzt: "Meine Meinung ist, dass - wo ein Elternteil die alleinige Sorge haben soll, und angenommen, dass beide Eltern sie haben wollen und erziehungsfähig sind - ein wichtiges Kriterium zur Bestimmung desjenigen, der sie erhalten soll, ist, welcher Elternteil eher fähig ist, das Kind/die Kinder mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil zu teilen sowie Besuche und telefonische Kontakte zu fördern, anstatt diese zu behindern" (S. 671).

Haben sich Klienten dafür entschieden, dass ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhalten soll, hilft der Berater ihnen bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts. So muss festgelegt werden, wie oft und wann Besuche stattfinden und wie lange sie dauern sollen, bei wem die Kinder Feiertage und Ferien verbringen werden, wer sie bringt oder abholt, ob Kontakte "außerhalb der Reihe" (zum Beispiel kurze Besuche seitens der Kinder auf dem Heimweg von Veranstaltungen) und Telefonate zugelassen sind, und was bei unvorhersehbaren Ereignissen geschehen soll. Die Regelungen sollten möglichst flexibel sein und das Alter der Kinder berücksichtigen. Beispielsweise sind bei Kleinkindern häufig kurze Besuche sinnvoller als Wochenendaufenthalte; ältere Kinder wollen einen Teil des Wochenendes mit ihren Freunden verbringen; Jugendliche möchten mitbestimmen, wann sie den nichtsorgeberechtigten Elternteil besuchen. Bestehen große Altersunterschiede zwischen den Kindern, oder haben sie sehr unterschiedliche Interessen, kann auch vereinbart werden, dass sie von Zeit zu Zeit einzeln auf Besuch kommen.

Bei der Realisierung der getroffenen Vereinbarungen treten gerade in der Anfangszeit häufig größere und kleinere Probleme auf. Diese können in den Sitzungen besprochen werden. Manchmal müssen dann Regelungen geändert werden. Wenn beispielsweise das Bringen oder Abholen der Kinder als Gelegenheit zum Fortsetzen von Ehekonflikten genutzt werden, kann bestimmt werden, dass die Kinder im Kindergarten oder in der Schule abgeholt und dorthin zurückgebracht werden. Generell ist sinnvoll, auch die Umgangsrechtsregelungen schriftlich zu fixieren und zu einem Teil der Scheidungsvereinbarungen zu machen.

Exkurs: Vermittlung

Sorge- und Umgangsrechtsregelungen sowie Vereinbarungen über die anderen Scheidungsfolgen können auch im Rahmen einer Vermittlung getroffen werden. Während diese Möglichkeit in der Bundesrepublik Deutschland noch kaum gegeben ist, ist sie in den USA bereits weit verbreitet: Rund die Hälfte der Bundesstaaten haben Gesetze verabschiedet, die im Scheidungsfall eine Vermittlung teils obligatorisch, teils als Option vorsehen. Diese Entwicklung wurde durch die zunehmende Kritik am juristischen Scheidungsverfahren seitens der Richter, Juristen, Psychotherapeuten, Sozialarbeiter und - nicht zuletzt - der Geschiedenen selbst angestoßen. So scheint ein solches Verfahren "weder ausreichende Möglichkeiten zu bieten, die Parteien selbst in die konstruktive Mitarbeit zur Lösung des Konflikts einzubinden, noch über genügende Sicherungen zur Vermeidung von verfahrensbedingten Konfliktverschärfungen zu verfügen" (Proksch 1989, S. 71). Zum einen wird - insbesondere bei strittigen Fällen - die Aufgabe, Entscheidungen über die Scheidungsfolgen zu fällen, von den eigentlich verantwortlichen Ehepartnern an Rechtsanwälte und Richter delegiert. Zum anderen führt das juristische Verfahren oft zu antagonistischen Verhaltensweisen der beiden Parteien. Außerdem beziehen Rechtsanwälte und Richter zu wenig die den jeweiligen Fall charakterisierenden, ganz spezifischen Faktoren in ihre Überlegungen ein. Schließlich ist die Legitimation der juristischen Entscheidung gefährdet, wenn eine oder beide Parteien mit ihr nicht einverstanden sind und diese verletzen oder Berufung einlegen.

Aus dieser kritischen Haltung heraus begannen amerikanische Psychologen, Sozialarbeiter und Juristen in den 60er Jahren nach Wegen zu suchen, wie Scheidungswillige zu einer eigenverantwortlichen, selbständigen und gütlichen Regelung der Scheidungsfolgen geführt werden können. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist eine neue berufliche Spezialisierung, die des Scheidungsvermittlers. Laut Milne (1983) kommen die meisten aus psychosozialen Berufen (knapp 80 % der selbständig tätigen und 90 % der im öffentlichen Sektor angestellten Fachkräfte); die übrigen sind zumeist Rechtsanwälte. Vereinzelt arbeiten auch ein Jurist und ein Angehöriger aus einer anderen Berufsgruppe im Team zusammen. Sie ermöglichen es Klienten, gemeinsam Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen zu treffen und so die Kontrolle über ihre Leben zu behalten. Diese Vorgehensweise ist für die Betroffenen auch weniger kostspielig als die juristische.

Generell lassen sich in den USA eine gerichtsverbundene und eine gerichtsunabhängige Vermittlung unterscheiden. Erstere findet an sogenannten "conciliation courts" statt, deren Besuch je nach Bundesstaat entweder freiwillig oder verbindlich ist. An sie werden Scheidungswillige vor Beginn des Scheidungsverfahrens verwiesen. "Conciliation courts" versuchen zunächst, eine Versöhnung der Ehepartner herbeizuführen. Gelingt dieses nicht, helfen sie bei der Erarbeitung von Konfliktlösungen hinsichtlich der Scheidungsfolgen (oft auf Sorge- und Umgangsrechtsregelungen beschränkt). Sechs Evaluationsstudien (Sprenkle und Storm 1983) zeigen, dass häufig eine (unter Umständen aber nur kurzfristige) Versöhnung erreicht wird, sich oft das Verhältnis zwischen den Scheidungswilligen bessert und etwa zwei Drittel der Klienten dieses Angebot als hilfreich erleben.

Die gerichtsunabhängige Vermittlung findet in Privatpraxen oder Beratungsstellen statt. Zumeist müssen die Kosten von den Klienten übernommen werden. Nach verschiedenen Studien (wie Slaikeu et al. 1985) und Übersichtsartikeln (Sprenkle und Storm 1983; Glaser und Borduin 1986; Proksch 1989) werden in 40 bis 65 % der Fälle umfassende und in 20 bis 30 % auf Teilbereiche bezogene oder zeitlich begrenzte Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen getroffen; mehr als 70 % der Klienten sind mit der Vermittlung zufrieden. Dabei wird häufiger eine gemeinsame Sorgerechtsregelung gewählt. Schließlich sind die Gerichtsverfahren kürzer, wird seltener Berufung eingelegt, sind die Gerichtskosten niedriger.

Aufgrund der positiven Erfahrungen der Amerikaner sollte auch in der Bundesrepublik Deutschland geprüft werden, ob nicht über die bereits bestehenden ersten Ansätze hinaus die Vermittlung flächendeckend angeboten werden könnte. Hier bieten sich vier Möglichkeiten an:

  1. Vermittlung am Familiengericht: Es könnten Einrichtungen ähnlich den "conciliation courts" geschaffen werden. Dieses dürfte die langwierigste und kostspieligste Alternative sein, da wahrscheinlich Gesetzesänderungen notwendig sind und die Räumlichkeiten erst noch geschaffen werden müssen.
  2. Vermittlung am Jugendamt: Wie bereits erwähnt, soll die Jugendhilfe laut dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) darauf hinwirken, dass Eltern im Trennungsfall möglichst einvernehmliche Sorge- und Umgangsrechtsregelungen treffen. Eine Fortbildung der Familiengerichtshelfer im Vermittlungsverfahren wäre somit angezeigt. Die Regelung weiterer Scheidungsfolgen (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Aufteilung des Eigentums usw.) würde aber weit über den Auftrag der Jugendhilfe hinausgehen.
  3. Vermittlung als berufliche Spezialisierung: Analog zur Situation in den USA könnten sich frei praktizierende Psychologen und Rechtsanwälte auf Vermittlung spezialisieren. Ferner könnten offene und freie Träger der Wohlfahrtspflege Vermittlungsstellen einrichten. Im ersten Fall müssten die Klienten selbst für die Vermittlung zahlen, im zweiten der Staat oder die Verbände.
  4. Vermittlung an Ehe-, Familien- und Scheidungsberatungsstellen: Wie im letzten Kapitel anhand der Suche nach Sorge- und Umgangsrechtsregelungen gezeigt, könnten auch Ehe-, Familien- und Scheidungsberater die Vermittlung übernehmen. So zeigt zum Beispiel der Sammelband von Saposnek (1986/87), wie sich Systemtheorie, Strukturelle Familientherapie, Lerntheorie, der Therapieansatz von Selvini Palazzoli und weitere mit Vermittlung verbinden lassen. Jedoch mangelt es Beratern noch an einer Ausbildung in Vermittlungsverfahren und an Kenntnissen über Versorgungsausgleich, Unterhaltsfragen, Aufteilung von Eigentum und so weiter. Vor allem aber gibt es größere Unterschiede zwischen Berater- und Vermittlerrolle. So sollte auch geprüft werden, ob sich nicht ein Mitarbeiter aus dem Beraterteam auf Vermittlung spezialisieren und Klienten seiner Kollegen für diese Tätigkeit übernehmen könnte. Zugleich wäre er der Ansprechpartner für Scheidungswillige, die nur an einer Vermittlung (und nicht an einer Scheidungsberatung) interessiert sind.

Generell ist Vermittlung weder Beratung oder Therapie noch ein juristischer Vorgang - bei psychischen Problemen, Schwierigkeiten, die Trennung zu verarbeiten, oder Erziehungsfragen werden die Klienten an andere Beratungsstellen überwiesen. Vielmehr handelt es sich im Grunde um die Leitung einer Reihe von Verhandlungen zwischen zwei Seiten durch einen neutralen, unparteiischen Dritten. "Vermittlung als ein Ansatz geht von mindestens drei grundlegenden Prämissen aus: (1) Die Meinungsverschiedenheit oder der Konflikt kann besser von den Betroffenen selbst als von Außenstehenden gelöst werden, wobei sie befähigt werden, Verantwortung für ihre eigenen Lösungen zu behalten oder zu übernehmen. (2) der Prozess stärkt die Gesprächspartner bei der Suche nach für beide akzeptable Lösungen, so dass jede Partei mit dem Gefühl fortgeht, dass er oder sie angehört wurde, respektiert wird und mit der jeweiligen Lösung/Entscheidung ziemlich zufrieden sein kann. (3) Die Resultate können maßgeschneidert und genügend kreativ sein, so dass sie den besonderen Bedürfnissen eines jeden Individuums, einer jeden Familie oder Person entsprechen" (Neville 1989, S. 106). Durch die Vermittlung werden Kommunikation, Kompromissbereitschaft, Fairness, Rationalität, Selbstverantwortung und Selbstachtung gefördert. Es werden Voraussetzungen für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Scheidungswilligen geschaffen. Das kann sich auf die Entwicklung vorhandener Kinder nur positiv auswirken.

Eine Vermittlung ist vor der Trennung und nach der gerichtlichen Scheidung möglich, am häufigsten dürfte sie aber in der Scheidungsphase sein. Sie beginnt mit einer Orientierungssitzung: Der Vermittler erklärt nach der Begrüßung zunächst den Vermittlungsprozess und seine eigene Rolle. Dabei betont er, dass es hier um eine rationale Problemlösung und konstruktive Aufgabenbewältigung geht. Er strukturiert das Gespräch von Anfang an und zeigt auf diese Weise, dass er den Vermittlungsprozess leiten und kontrollieren wird. Ferner legt er fundamentale Regeln dar: Die Klienten sollten offen und direkt miteinander kommunizieren, sich im Ausdrücken von Gefühlen zurückhalten, einander nicht anklagen und nach Fairness trachten. Außerdem betont er, dass die Gesprächsinhalte vertraulich sind und dass er Gespräche immer nur mit beiden Klienten führen wird.

Der Vermittler erfasst kurz die Geschichte der Ehe beziehungsweise Familie. Dann fragt er nach der Motivation, den Erwartungen und Wünschen der Klienten. Er ermittelt, ob bereits hinsichtlich irgendwelcher Scheidungsfolgen Vereinbarungen getroffen wurden, in welchen Bereichen diese notwendig sind, sowie auf welchem der genannten Gebiete eine Regelung am leichtesten zu erreichen wäre. Er erkundigt sich, ob bereits Rechtsanwälte eingeschaltet wurden. Ist dieses der Fall, betont er, dass der Vermittlungsprozess stark gefährdet ist, wenn während dieser Zeit rechtliche Schritte unternommen werden. Im Verlauf des ersten Gesprächs versucht der Vermittler bereits, die Stärken und Schwächen seiner Klienten, die Qualität ihrer Kommunikation, ihre Verhaltensstile bei Auseinandersetzungen und das Ausmaß ihrer Kompromissbereitschaft zu ermitteln. Er zeigt Empathie und weckt Hoffnung auf für beide Seiten akzeptable Regelungen der Scheidungsfolgen.

Eine Vermittlung kann sich auf Vermögensaufteilung, Versorgungsausgleich, Unterhaltsfragen und/oder Sorge- und Umgangsrechtsregelungen beziehen. Der Vermittler lässt zunächst die Verhandlungsgegenstände benennen und beginnt dann mit einem, bei dem eine Einigung leichter zu erreichen ist - ein erster Erfolg zeigt die Sinnhaftigkeit einer Vermittlung und motiviert dazu, schwierigere Probleme anzugehen. Der jeweilige Verhandlungsgegenstand wird genau definiert. Dann werden alle relevanten Informationen über ihn gesammelt und strukturiert. Handelt es sich um eine besonders umfassende und komplizierte Problemstellung, so wird sie aufgeteilt - wobei auch festgestellt werden kann, in welchen Teilbereichen die eigentlichen Schwierigkeiten liegen. Der Vermittler bittet jeden Klienten, seine Position gegenüber dem Verhandlungsgegenstand genau zu beschreiben, und überprüft, ob diese von der jeweils anderen Seite verstanden wurde. Unter Umständen lässt er einen Rollenwechsel vornehmen. Auf diese Weise lernt jeder Ehegatte, die Position, die Gefühle und Wünsche des anderen zu verstehen. Der Vermittler bittet dann um Vorschläge von Lösungsmöglichkeiten, lässt diese klarifizieren, fragt nach der Meinung der anderen Seite zu dem jeweiligen Vorschlag, lässt Gegenvorschläge machen oder nennt selbst Alternativen. Immer wieder überprüft er, ob Aussagen richtig verstanden und Informationen zweckmäßig verarbeitet wurden. Wenn die verschiedenen Optionen bekannt sind und überdacht wurden, kann in einer Abfolge von Angebot und Gegenangebot eine Verhandlungslösung erreicht werden. Oft müssen mehrere Verhandlungsgegenstände miteinander kombiniert werden, so dass jeder Klient in einem Bereich seinen Willen durchsetzen kann und dafür im anderen zu einem Verzicht bereit ist. Häufig ist aber auch ein Kompromiss möglich.

Der Vermittler geht davon aus, dass die Klienten einander feindselig gesonnen sind - nach einer Untersuchung (Slaikeu et al. 1985) sind 55 bis 60 % ihrer Statements bezüglich des Ehegatten negativer und nur 5 % positiver Art. Dementsprechend ist es notwendig, wechselseitiges Anklagen, Rechthaberei und (verbales) Ausagieren zu verhindern. Der Vermittler macht deutlich, dass Auseinandersetzungen auf dem gemeinsamen Beschluss beider Ehepartner beruhen, miteinander kämpfen zu wollen - und dass dieser nun durch eine Vereinbarung der zielgerichteten Zusammenarbeit ersetzt werden muss. Er unterbindet Streit und verbale Attacken, indem er etwa Interaktionsregeln betont, das Gespräch abbricht, das Thema wechselt, durch einen langen Monolog die Atmosphäre entspannt, die Unproduktivität eines derartigen Verhaltens betont oder Anklagen als Vorschläge oder Bitten umdefiniert. Aber auch durch sein autoritäres und selbstsicheres Auftreten, die Festlegung der Gesprächsthemen, die Trennung der Verhandlungsgegenstände von Gefühlen, die positive Verstärkung eines kooperativen Verhaltens, das Lehren von Konfliktlösungstechniken sowie durch das Anhalten zum geduldigen Zuhören und zu Kompromissbereitschaft verhindert er Auseinandersetzungen. Ist ein Klient "schwächer" als der andere, schützt er dessen Belange, indem er auf Gleichberechtigung pocht, ihm mehr Aufmerksamkeit schenkt, ihn emotional unterstützt, sein mangelndes Verhandlungsgeschick kompensiert oder dessen Einschüchterung, Erniedrigung oder Unterdrückung verhindert.

Im Gegensatz zu juristischen Verfahren ermöglicht die Vermittlung die Vereinbarung von Regelungen, die auf den Einzelfall zugeschnitten sind. Ist es beispielsweise zum Zeitpunkt der Scheidung nicht sinnvoll, Aktien oder Hausbesitz zu verkaufen, kann ein späterer festgelegt und für die Zwischenzeit eine Aufteilung der Dividenden oder Mietzahlungen vereinbart werden. Oder ein Ehemann mag sich bereit erklären, einen Anbau an das Haus, in dem Frau und Kinder wohnen bleiben, zu finanzieren, so dass seine Schwiegermutter dort einziehen kann. Dann kann diese die Kinderbetreuung übernehmen und seine Frau erwerbstätig werden, so dass sie keinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt mehr hat. Auch die Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen für einen Ehegatten durch den anderen kann dazu führen, dass ersterer ein höheres Einkommen erzielt und letzterer auf Dauer an ihn weniger zahlen muss. Zur Festlegung des Unterhalts lässt der Vermittler ansonsten die Klienten ihre Einnahmen und Ausgaben, Vermögenswerte und Schulden genau auflisten. Dabei soll der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen bleiben, genau die Ausgaben für sie herausrechnen. Dann lassen sich leichter Unterhaltsbeträge festlegen, die den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen und von beiden Seiten akzeptiert werden - unregelmäßige und unvollständige Zahlungen oder Unterhaltsklagen werden seltener. Und bei der Aufteilung der Wohnungseinrichtung lässt sich bei der Vermittlung auch die psychische Bedeutung berücksichtigen, die bestimmte Gegenstände für die Betroffenen haben.

Kommt es bei einzelnen Verhandlungsgegenständen zu keiner Einigung, zieht der Vermittler manchmal ältere Kinder hinzu, die ihre eigene Meinung sagen oder den Eltern verdeutlichen können, dass sie beide benötigen und diese deshalb um ihretwillen zusammenarbeiten sollten. Ferner besteht noch die Möglichkeit, eine vierte Person als Schiedsrichter hinzuzuziehen. Diesem werden dann die unterschiedlichen Standpunkte vorgetragen; seine Entscheidung ist entweder verbindlich oder unverbindlich, je nach vorausgegangener Vereinbarung der Klienten. Scheitert auch dieser Versuch, steht noch immer der Rechtsweg offen.

In der Regel werden die während des Vermittlungsprozesses getroffenen Vereinbarungen so detailliert wie möglich ausgearbeitet und schriftlich niederlegt. So werden Konflikte verhindert, die sich oft an undeutlichen Formulierungen, unklaren Erwartungen und Annahmen entzünden. Die Scheidungsvereinbarungen können von den Klienten ihren Rechtsanwälten zur Überprüfung vorgelegt werden. Sie können von einem Notar beurkundet oder am Familiengericht zu Protokoll gegeben werden. Der Vermittler sagt den Klienten zum Abschluss der Vermittlung, dass er bei Unstimmigkeiten über die Vereinbarungen oder bei neuen Konflikten jederzeit wieder konsultiert werden kann. Er macht darauf aufmerksam, dass Vereinbarungen aufgrund des zunehmenden Alters der Kinder, Wiederheirat oder neuer Lebensbedingungen unwirksam werden können und eventuell durch neue ersetzt werden müssen.

Nach verschiedenen Untersuchungen (Sprenkle und Storm 1983; Donohue et al. 1985; Slaikeu et al. 1985; Proksch 1989) ist eine Vermittlung in der Regel erfolgversprechender, wenn beide Klienten eine Scheidung wollen, keine relativ starken Bindungen aneinander verspüren, einander weniger feindselig gesonnen sind, etwa gleich "stark" sind und miteinander kooperieren können. Auch wirkt sich eine kleinere Zahl von Verhandlungsgegenständen positiv aus. Häufiger werden positive Resultate erzielt, wenn der Vermittler die Sitzungen stark strukturiert, konkrete Fragen stellt, ein wechselseitiges Anklagen unterbindet und Spannungen abbauen kann. Es ist besser, wenn er Gespräche über Gefühle oder über die Vergangenheit verhindert und immer die jeweils zu bewältigende Aufgabe in ihren Mittelpunkt rückt. Außerdem ist die Erfolgswahrscheinlichkeit größer, wenn der Vermittler als eine Person wahrgenommen wird, die unparteiisch ist, die Kommunikation mit dem Ehegatten erleichtert, beiden Seiten Gehör verschafft, zur Akzeptanz gegensätzlicher Standpunkte führen kann und den Klienten die Position der anderen Seite verständlich macht (also Empathie weckt). Schließlich wirkt sich positiv aus, wenn die Rechtsanwälte der Klienten die Vermittlung unterstützen.

Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung

Eine wichtige Aufgabe des Beraters ist die Verbesserung des erzieherischen Verhaltens von getrenntlebenden Eltern. Auf diese Weise können Störungen der kindlichen Entwicklung durch die Trennung und Scheidung weitgehend vermieden werden. Hat der Berater erreicht, dass beide Eltern weiterhin ihren Erziehungsfunktionen nachkommen wollen, betont er, dass die Kinder in der Trennungssituation viel Liebe, Zuneigung, Wärme und emotionale Unterstützung benötigen. Er rät ihnen, sich besonders viel Zeit für Spiele, Spaß und Freizeitunternehmungen zu nehmen, da gemeinsame Freude manche Wunde heilt. Jedoch versucht er zu verhindern, dass ein Elternteil (der sorgeberechtigte) für Schul- und Disziplinarangelegenheiten, der andere (der umgangsberechtigte) für Freizeitaktivitäten zuständig wird.

Der Berater hält die Eltern an, ihren Kindern zu helfen, ihre Gefühle und Gedanken bezüglich der Trennung und anderer Probleme offen auszudrücken. Sie sollten alle Emotionen zulassen, viel Verständnis und Empathie zeigen und den Kindern Zeit zum Verarbeiten ihrer Gefühle lassen. Der Berater weist sie darauf hin, dass jüngere Kinder ihre Emotionen auch im Spiel und Malen ausdrücken. Auf stille und zurückgezogene Kinder sollten die Eltern direkt zugehen.

Der Berater macht die Eltern darauf aufmerksam, dass Verhaltensauffälligkeiten der Kinder auch als Botschaften und Hilferuf verstanden werden müssen. Er erklärt ihnen, dass sie mehr oder minder "normale" Reaktionen auf das Trennungsgeschehen sind und in der Regel im Verlauf der Wochen und Monate wieder verschwinden. Wenn die Eltern die von ihm genannten Grundsätze befolgen, komme es zumeist nicht zu einer Verfestigung der Verhaltensauffälligkeiten. Jedoch sollten sie das Verhalten der Kinder über einen längeren Zeitraum hinweg genau beobachten und den Berater erneut konsultieren, falls es zu keiner Rückbildung auffälliger Reaktionen kommt. Verhaltensstörungen dürfen nicht dramatisiert werden. Generell versucht der Berater, den Eltern ihre Angst zu nehmen, dass ihre Kinder durch die Trennung auf Dauer geschädigt werden könnten.

Der Berater erklärt den Eltern, dass sie die Anpassung ihrer Kinder an die neue Situation auch dadurch fördern können, dass sie bald zur "Alltags-Routine" zurückfinden oder möglichst viel Kontinuität im Leben ihrer Kinder zu bewahren versuchen. So kann sich schon positiv auswirken, wenn diese in der alten Wohnung oder im gewohnten Stadtviertel verbleiben. Wichtig ist, dass die Eltern klare Verhaltensziele und -regeln für ihre Kinder formulieren und ihnen eindeutige Grenzen setzen. Der Berater weist sie darauf hin, dass sie aus ihren Schuldgefühlen heraus die Kinder nicht verwöhnen und auf notwendige Strafen nicht verzichten dürfen. Disziplin und eindeutige Normen geben dem Kind ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit. Der Berater muss die Eltern aber auch darauf aufmerksam machen, dass die Kinder oft versuchen werden, sie gegeneinander auszuspielen oder sie zu manipulieren, um bestimmte Vorteile zu erreichen. Für kleinere Kinder sind in dieser Zeit konstante Bezugspersonen für ihre "normale" Entwicklung von ganz besonderer Bedeutung; sie sollten nicht wechselnden Betreuern überlassen werden.

Hat ein Elternteil die alleinige Sorge für die gemeinsamen Kinder übernommen, empfiehlt der Berater ihm, die eigenen Bedürfnisse, Wünsche und Lebensziele ernst zu nehmen: Er soll auf Selbsterfüllung und Individuation, aber auch auf Freizeit und Erholung nicht zugunsten der Kinder verzichten. Nur wenn er relativ entspannt und ausgeglichen ist, kann er seinen Kindern ein guter Erzieher sein. Auf diese Weise versucht der Berater auch zu verhindern, dass die Kinder überbehütet und verwöhnt werden, dass sie zu Ersatzpartnern gemacht werden, dass der Elternteil von ihnen emotional abhängig wird oder dass sich die Teilfamilie nach außen hin abkapselt. In diesem Zusammenhang rät er ferner dem Klienten, den Kindern altersgemäße Aufgaben im Haushalt zu übertragen. Auf diese Weise sollen zugleich ihre Selbständigkeit und Verantwortungsbereitschaft gefördert werden; die Arbeiten dürfen die Kinder aber nicht zu sehr belasten, überfordern oder auf Kosten der Zeit für Hausaufgaben und Freunde gehen. In manchen Fällen muss der Berater aber auch eine Parentifizierung der Kinder oder deren Vernachlässigung verhindern.

Der Berater empfiehlt sorgeberechtigten Eltern, die Lehrer beziehungsweise Erzieher ihrer Kinder über die Trennung zu informieren. Diese können sich dann leichter erklären, wieso es zu einem plötzlichen Leistungsabfall und Verhaltensauffälligkeiten kommt (häufig bei Scheidungskindern in Schule und Kindergarten zu beobachtende Reaktionen), und angemessen reagieren. Ansonsten sollten Eltern in dieser Phase des Scheidungszyklus schulische Leistungen ihrer Kinder besonders loben und Hausaufgaben verstärkt kontrollieren.

Ferner legt der Berater dem sorgeberechtigten Elternteil nahe, seinen früheren Partner zu informieren, wie die Kinder in der Schule vorankommen, wie es um ihre Gesundheit steht oder ob irgendwelche besonderen Ereignisse eingetreten sind. Er sollte den Kindern gegenüber deutlich zu erkennen geben, dass er mit Besuchskontakten einverstanden ist, diese als natürlich und selbstverständlich darstellen sowie zu einer entspannten Atmosphäre bei Besuchen beitragen. Manchmal muss er (kleinere) Kinder physisch und psychisch auf die Besuche vorbereiten. Auf jeden Fall sollte er dafür sorgen, dass die Kinder pünktlich abholbereit sind und dass er bei ihrer Rückkehr anwesend ist. Falls der nichtsorgeberechtigte Elternteil einen Besuchstermin verpasst, sollte der andere nicht schlecht über ihn sprechen, sondern traurigen Kindern Verständnis entgegenbringen und ihnen eine besondere Aktivität als Kompensation anbieten. Kommen Kinder bedrückt und zurückgezogen von Besuchen zurück, verdeutlicht der Berater dem sorgeberechtigten Elternteil, "dass diese beinahe universale Reaktion nicht notwendigerweise bedeutet, dass die Kinder unglücklich bei ihrem Vater waren, noch dass sie ungern zu ihrer Mutter zurückkehren. Dies kann einfach eine Reaktion auf zu viele Übergänge in einem zu kurzen Zeitabschnitt sein. Sehr wahrscheinlich erinnern die Besuche auch das Kind daran, dass sich seine Familie geteilt hat und dass es nichts tun kann, um dieses zu ändern" (Mowatt 1987, S. 109).

Eine weitere wichtige Aufgabe des Beraters besteht darin, die Beziehung zwischen dem (vorläufig) nichtsorgeberechtigten Elternteil und seinen Kindern aufrechtzuerhalten, zu intensivieren oder zu verbessern. Er hält den Klienten an, sich häufig und kontinuierlich mit den Kindern zu treffen und mit ihnen viel zu telefonieren. Bei Besuchsterminen sollte der Elternteil pünktlich sein (Zeichen der Verlässlichkeit), sie möglichst nicht kurzfristig absagen (große Enttäuschung bei den Kindern, Gefühl der Ablehnung) und, falls dennoch die Verschiebung eines Termins notwendig sein sollte, den Kindern gegenüber die Gründe nennen. Nur so kann das Vertrauen der Kinder gewahrt werden, erleben sie sich als geliebt und geachtet. Bei jüngeren Kindern ist die Regelmäßigkeit von Besuchen besonders wichtig; bei älteren sollten Termine hingegen flexibel gehandhabt werden, so dass eine Interessenkollision vermieden und ihrem Autonomiebedürfnis Rechnung getragen wird. Über längere Abwesenheiten müssen Kinder informiert werden.

Will der Klient seine Kinder nicht sehen, weil er beispielsweise glaubt, dass sie sich so an die neue Situation besser gewöhnen werden, weil er nicht mit seinem Ehepartner zusammentreffen oder durch die Kinder nicht an ihn erinnert werden möchte, verdeutlicht der Berater ihm die Bedeutung eines regelmäßigen Kontaktes für die kindliche Entwicklung. Wird der nichtsorgeberechtigte Elternteil von seinen Kindern abgelehnt, weil sie beispielsweise von seinem getrenntlebenden Partner negativ beeinflusst wurden, ihn für die Trennung und die daraus resultierenden Probleme verantwortlich machen, seine neue Lebensweise ablehnen oder den anderen Elternteil nicht verletzen wollen, dann ermutigt der Berater seinen Klienten, dennoch die Beziehung aufrechtzuerhalten: Die Kinder würden reifer und älter werden, sich mit der Zeit ein eigenes Bild von ihm machen und die entstandene Situation besser verstehen. Oft muss der Berater auch auf das Bedürfnis des nichtsorgeberechtigten Elternteils reagieren, von seinen Kindern geliebt zu werden, oder auf seine Angst eingehen, sie zu verlieren. Im letztgenannten Fall ist zu beachten: "Oft war die Angst vor dem Verlust der primären Beziehung zur Ehefrau hinter der akzeptableren Angst verborgen, die Kinder zu verlieren. Einige Väter betrauerten niemals den Verlust ihres Partners (...) und konzentrierten sich statt dessen ausschließlich auf die Trauer über Veränderungen in der Beziehung zu ihren Kindern" (Jacobs 1983, S. 1297).

Falls möglich, hilft der Berater dem nichtsorgeberechtigten Elternteil, seine Wohnung zu einem zweiten Zuhause für die Kinder zu machen. Ideal ist, wenn ein Zimmer kindgemäß ausgestattet werden kann. Ansonsten sollte zumindest ein Bereich in der Wohnung für die Kinder ausgegrenzt werden, in denen sie Kleidungsstücke, Toilettensachen, Spielzeug und Bücher aufbewahren können. Wenn sie regelmäßig längere Zeit in der Wohnung verbringen und dort auch übernachten, wenn sie die Umgebung kennenlernen und mit der neuen Lebenswelt des Elternteils vertraut werden, dann werden sie sich bald bei ihm daheim fühlen. Dabei spielt keine Rolle, ob sich das zweite von dem ersten Zuhause hinsichtlich des Lebensstils, der Werte, Einstellungen und Normen unterscheidet: Schon kleinere Kinder sind fähig, sich an verschiedene Situationen anzupassen und in ihnen wohlzufühlen.

Der Berater empfiehlt dem nichtsorgeberechtigten Elternteil, die Kinder am eigenen Leben zu beteiligen, eine gewisse Routine bei Besuchen zu entwickeln, Regeln festzulegen und Hausarbeiten zu verteilen. Es ist nicht sinnvoll, Treffen ausschließlich kindzentriert zu gestalten, den Kindern ein volles und kostspieliges Programm zu bieten oder sie mit Geschenken zu überhäufen: "Aktivitäten können wohl zur Freude am Besuch beitragen, aber am wichtigsten von allem ist die enge Beziehung des nichtsorgeberechtigten Elternteils zu den Kindern. Ein Geben von sich selbst ist von größerer Bedeutung als irgendwelche materiellen Dinge, die sie erhalten mögen" (Irving 1981, S. 74). Keinesfalls darf versucht werden, die Achtung und Liebe der Kinder zu erkaufen oder sie im Übermaße zu verwöhnen.

In der Regel empfiehlt der Berater dem Klienten, viel mit den Kindern zu reden und ihnen aufmerksam zuzuhören. Bei der Planung von Aktivitäten sollten deren Interessen und Wünsche berücksichtigt und möglichst Alternativen zur Auswahl angeboten werden. Die Zeit mit ihnen soll möglichst abwechslungsreich und interessant gestaltet werden, wobei unter Umständen auch ihre Freunde einbezogen werden können. Manche Männer, die bisher die Vaterrolle erst ansatzweise übernommen haben, benötigen auch Informationen über einen altersgemäßen und entwicklungsfördernden Umgang mit ihren Kindern. Der Berater klärt ihre Erziehungsfragen und hilft bei Problemen. Er rät den Klienten, Freunde mit Kindern gleichen Alters über sinnvolle Aktivitäten zu befragen oder mit ihnen gemeinsam etwas zu unternehmen. Eventuell können auch die Großeltern einspringen - der Kontakt der Kinder zu ihnen und anderen Verwandten sollte generell gefördert werden, da sie Kindern viel Liebe, Zuneigung und Kontinuität bieten. Nichtsorgeberechtigte Elternteile sollten niemals auf ihre erzieherischen Funktionen verzichten, also beispielsweise weiterhin Interesse an den Schulleistungen ihrer Kinder zeigen, sich ihrer Vorbildwirkung bewusst sein und das Befolgen altersgemäßer Verhaltensregeln sicherstellen.

Hilfe für Kinder

In vielen Fällen benötigen Kinder Unterstützung bei der psychischen und emotionalen Verarbeitung der Trennung ihrer Eltern. Gerade in dieser Situation ist es wichtig, dass der Berater ihnen gegenüber keine Elternrolle einnimmt oder als Ersatz für den abwesenden Elternteil wahrgenommen wird. Sonst kommt es leicht zu Verwirrung und Loyalitätskonflikten bei den Kindern. So empfehlen Therapeuten wie Nichols (1986) oder Rosenberg (1980), dass sich der Berater Kindern gegenüber wie ein Verwandter (Onkel, Tante) oder wie ein erwachsener Freund verhalten sollte.

Eine erste Aufgabe des Beraters besteht darin, Kindern zu helfen, die Realität der elterlichen Trennung zu akzeptieren und die daraus resultierenden Veränderungen zu verstehen. Vor allem bei Kleinkindern baut er zunächst Tendenzen einer Verleugnung oder Verdrängung der Abwesenheit eines Elternteils ab. Glauben ältere Kinder, dass sie sich der Trennung ihrer Eltern schämen müssten, nun minderwertig seien und stigmatisiert würden, und verheimlichen sie deshalb ihre neue Lebenssituation in der Schule und gegenüber Freunden, so macht der Berater ihnen bewusst, dass viele Kinder dieselbe Erfahrung machen, deshalb nicht weniger wert sind und von anderen nicht verachtet werden. Er übt mit ihnen Gesprächsverläufe, in denen sie Dritten ihre Familiensituation erklären.

Grundsätzlich klärt der Berater, inwieweit die Kinder die Trennung der Eltern, die Ursachen und Folgen verstehen, ob sie ein der Realität entsprechendes Bild ihrer gegenwärtigen Familiensituation gewonnen haben und ob ihre Reaktionen von den Eltern richtig wahrgenommen wurden. Er motiviert sie, alle ihre Fragen, Sorgen und Probleme zu verbalisieren, ihre Gefühle und Ängste offen zu zeigen. Er hält sie an, sich bei ihren Eltern "gezielt über 'den Stand der Dinge' zu informieren und sich nicht mehr den eigenen Vermutungen und Phantasien auszusetzen" (Witte, Kesten und Sibbert 1988, S. 20). Der Berater hilft den Kindern, das Verhalten ihrer Eltern zu verstehen, zeigt Fehlinterpretationen auf und baut unrealistische Vorstellungen ab. Oft setzt er Bilder- und Kinderbücher zum Thema "Trennung/Scheidung" ein, um Kindern ihre Situation zu verdeutlichen, ihnen bei der Verarbeitung von Gefühlen und Problemen zu helfen, positive Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und dem Eindruck entgegenzuwirken, dass nur sie von dieser Situation betroffen seien. Er gibt diese Bücher aber auch in die Hände von Eltern, da diese mit ihrer Hilfe die Reaktionen ihrer Kinder besser verstehen können.

Der Berater unterstützt die Kinder auch bei der Verarbeitung von Schuldgefühlen. Er macht ihnen bewusst, dass die Trennung ausschließlich von ihren Eltern zu verantworten ist, dass ein "böses" Verhalten ihrerseits oder ödipale Wünsche dazu nicht beigetragen haben, und dass die eigene kritische Haltung einem Elternteil gegenüber durchaus gerechtfertigt sein kann. "Ein signifikanter Aspekt von Vergebung ist die Fähigkeit eines Kindes, sich selbst dafür zu vergeben, dass es sich die Scheidung seiner Eltern gewünscht hat oder dass es ihm nicht gelungen ist, die intakte Ehe wiederherzustellen" (Wallerstein 1983, S. 239). Der Berater macht deutlich, dass es im Leben viele Ereignisse gibt, die von Menschen nicht kontrolliert werden können. Schließlich nimmt er Kindern Schuldgefühle, die daraus resultieren, dass sie trotz der Probleme ihrer Eltern Freude im Freundeskreis erleben oder dass sie bei Besuchen des nichtsorgeberechtigten Elternteils glücklich sind.

Eine andere wichtige Aufgabe des Beraters ist, Kindern zu helfen, Gefühle der Wut, der Feindseligkeit und der Verärgerung anzunehmen und als in ihrer Situation normal zu erleben. Er ermöglicht ihnen, negative Emotionen gegenüber ihren Eltern und anderen Personen im Gespräch (auch mit diesen), im Spiel oder in Zeichnungen auszudrücken. Außerdem verdeutlicht er ihnen, dass solche Gefühle niemandem schaden (versus magisches Denken) und wie mit ihnen umgegangen werden kann. So erzählt er für diese Situation relevante Geschichten oder übernimmt die Rolle eines Verhaltensmodells. Empfindet ein Kind nur einem Elternteil gegenüber Wut, zeigt er ihm, dass in der Regel beide zu den Konflikten und der Trennung beigetragen haben und keiner von ihnen perfekt ist. Schließlich spricht er mit Kindern über ihre unbefriedigten Wünsche und diskutiert mit ihnen, ob diese Dinge oder Ereignisse wirklich wünschenswert sind und die Eltern "böse" sind, wenn sie die Wünsche nicht erfüllen.

Der Berater hilft Kindern bei der Aufgabe, mit der Vielzahl der aus der Trennungssituation resultierenden Verluste fertig zu werden: "In ihrem Kern bedeutet diese Aufgabe, dass das Kind sein tiefsitzendes Gefühl der Zurückweisung, der Erniedrigung, der mangelnden Liebenswürdigkeit und der Machtlosigkeit bewältigt, das so oft durch den Auszug eines Elternteils hervorgerufen wird" (Wallerstein 1983, S. 237). Eine besonders problematische Situation liegt vor, wenn sich der (vorläufig) nichtsorgeberechtigte Elternteil nicht mehr um seine Kinder kümmert. Gardner (1976) empfiehlt, dass der Berater ihnen dann wahrheitsgemäß sagen soll, dass etwas mit diesem Elternteil nicht stimmt, weil er seine eigenen Kinder nicht lieben kann, und dass sie für ihn eher Mitleid als Wut empfinden sollten. Es würde auch nicht bedeuten, dass sie nicht liebenswert seien - sie könnten bei anderen Menschen Zuneigung suchen und finden. In solchen Fällen benötigen Kinder Unterstützung bei der Trauerarbeit. Ferner muss vielfach auf Verlustängste eingegangen werden: Der Berater versichert den Kindern, dass sich immer ein Elternteil (jemand) um sie kümmern wird, dass sie auch bei einer Trennung der Eltern nicht deren Liebe verlieren.

Außerdem hilft der Berater Kindern, sich aus den Konflikten ihrer Eltern herauszuhalten und sich von ihren Gefühlen, Sorgen und Problemen psychisch zu distanzieren. Er macht ihnen klar, dass die Eltern selbst mit ihren Schwierigkeiten fertig werden müssen und die Kinder nicht für deren psychisches Wohl verantwortlich sind. So führt er sie dazu, nicht länger auf Gefühlsäußerungen ihrer Eltern zu reagieren oder diese via Identifikations- oder Nachahmungsprozesse mitzuerleben. Ferner unterstützt der Berater die Kinder dabei, Rollen wie die des Verbündeten, Ersatzpartners, Spions oder parentifizierten Kindes zurückzuweisen. Er hält sie an, nicht mehr für einen Elternteil Partei zu ergreifen, sich eine eigene Meinung über beide Eltern und die Gründe für die Trennung zu bilden und die Fragen des einen über den anderen Elternteil nicht mehr zu beantworten. Gleichzeitig werden die Kinder motiviert, sich wieder altersgemäßen Interessen, Aktivitäten und Entwicklungsaufgaben, also wieder ihrem eigenen Leben zuzuwenden.

Viele Kinder benötigen Unterstützung, wenn sie im Verlauf eines längeren Prozesses lernen, sich an ein Leben in zwei Haushalten zu gewöhnen und eine eigenständige, separate Beziehung zu jedem der beiden Elternteile aufzubauen: "Therapeuten können einem Kind lehren, sich durch das Erfahren von zwei Haushalten weiterzuentwickeln. Das Lernen von zwei verschiedenen Lebensstilen, das Wachsen und Sich-Verändern in beiden [Familien] kann sehr lohnenswert sein" (Martin und Martin 1983, S. 183). So fordert der Berater die Kinder auf, ihre Eltern als einzigartige Individuen zu betrachten und deren Verschiedenheit als reizvoll zu erleben. Er hilft ihnen, sich an zwei Systeme mit unterschiedlichen Regeln, Erwartungen und Einstellungen anzupassen und den fortwährenden Wechsel zwischen ihnen zu verkraften. Besonders ermuntert er sie, aktiv an der Beziehung zum nichtsorgeberechtigten Elternteil zu arbeiten.

Eine wichtige Aufgabe des Beraters ist schließlich, Kindern zusätzliche Quellen des Trostes, der Liebe, der Zuneigung und Unterstützung zu erschließen. So versucht er, ihnen den Kontakt zu allen Großeltern und Verwandten zu erhalten. "Mitglieder der erweiterten Familie können dabei helfen, Verlustgefühle auf Seiten der Kinder (wie natürlich auch auf Seiten der Erwachsenen) abzuschwächen, können als Puffer gegen fortdauernde Auseinandersetzungen zwischen den Eltern wirken und können ein Gefühl der Sicherheit vermitteln ..." (Nichols 1985, S. 61). Darüber hinaus bieten sie häufig ein positives Vorbild für Ehe- und Familienleben. Voraussetzung für eine derartige Wirkung des Kontaktes zu Großeltern und Verwandten ist jedoch, dass diese nicht Partei für einen Elternteil ergreifen und die Kinder gegen den anderen negativ beeinflussen. Allerdings können entwicklungsfördernde Beziehungen auch außerhalb der erweiterten Familie erschlossen werden - beispielsweise im Freundeskreis, im Kindergarten oder Hort, in Vereinen oder Jugendverbänden.

In diesem Zusammenhang muss das Geschwistersubsystem besonders berücksichtigt werden: "Eine Schwerpunktsetzung auf die Geschwistergruppe ist vor allem dann indiziert, wenn die Eltern unerreichbar oder unfähig sind, und die Kinder (aufgrund ihres Alters und der Umstände) in der Lage sind, sowohl eine emotionale 'Verankerung' zu bieten als auch andere Funktionen einer wechselseitigen Unterstützung zu übernehmen" (Rosenberg 1980, S. 148). Der Berater verbessert die Beziehungen und die Kommunikation zwischen Geschwistern, fördert ihr Streben nach Autonomie und hilft ihnen, gemeinsam eine realistische Sicht ihrer Situation zu gewinnen und die in ihrem Subsystem liegenden Stärken zu nutzen. Zudem kann er die Geschwistergruppe einsetzen, um zum Beispiel ein verhaltensauffälliges Kind von der Rolle des identifizierten Patienten zu befreien oder ein parentifiziertes zu altersgemäßem Verhalten zurückzuführen. Die Arbeit mit Geschwistern kann auch zur Auflösung intergenerationaler Bündnisse und zur Verstärkung von Generationengrenzen führen.

Rosenberg (1980) und Nichols (1986) empfehlen, mit dem Geschwistersubsystem separat zu arbeiten, da dann die Kinder offener als bei Anwesenheit der Eltern sprechen würden. Oft müssen jedoch zuvor Ängste der Erwachsenen überwunden werden: So sagt der Berater beispielsweise, dass es in den Gesprächen um die Gefühle der Kinder und ihre Beziehungen zueinander gehen wird, nicht aber um ein Anklagen der Eltern oder das Bilden von Bündnissen gegen einen von ihnen. Auch muss er ihnen mitteilen, dass er darüber entscheiden wird, welche der während der Arbeit mit dem Geschwistersubsystem gewonnenen Informationen von ihm vertraulich behandelt werden und welche er in Sitzungen mit den Eltern einbringen wird. Gespräche ausschließlich mit der Geschwistergruppe sind nicht sinnvoll, wenn dadurch besonders rigide Generationengrenzen verstärkt würden, wenn die Eltern damit nicht einverstanden sind oder die Gefahr besteht, dass der (vorläufig) sorgeberechtigte Elternteil Erziehungsfunktionen an den Berater abtreten will.

 

3. Beratung in der Nachscheidungsphase

Wird der Berater von einem Klienten konsultiert, der sich in der Nachscheidungsphase befindet, so ist in der Regel eine Einzelbehandlung indiziert. Beratungsziele sind vor allem der Abschluss des Trauerprozesses, das Erreichen der psychischen Trennung vom früheren Partner und die endgültige Etablierung eines neuen Lebensstils. Der Berater möchte die Individuation und Weiterentwicklung des Geschiedenen fördern: Dieser soll seine eigenen Bedürfnisse erkennen, Verantwortung für seine Gefühle und Probleme übernehmen, angemessene Lebensziele suchen, eine neue Ich-Identität entwickeln, sich für seine Selbstverwirklichung notwendige Fertigkeiten aneignen und zum Eingehen befriedigenderer Partnerbeziehungen befähigt werden.

Wenn der Berater wegen der Probleme eines von der Scheidung seiner Eltern betroffenen Kindes oder Jugendlichen aufgesucht wird, gilt: "Einzeltherapie mit dem Kind ist oft ein notwendiger Bestandteil des Behandlungsplans, aber selten der effizienteste oder effektivste Teil. Die Einbeziehung der für das Leben des Kindes signifikanten Erwachsenen in die Behandlung ist wahrscheinlich der beste prognostische Indikator" (Lowery 1989, S. 239). Individuelle Probleme, Verhaltensauffälligkeiten und pathogene Faktoren oder Konflikte in der Eltern-Kind-Beziehung lassen sich häufig am besten abbauen, wenn Sitzungen mit dem Kind und solche mit sorgeberechtigtem Elternteil und Kind einander abwechseln. Bei Kleinkindern ist manchmal auch eine Behandlung über den sorgeberechtigten Elternteil möglich. Bei Jugendlichen fördern Einzelsitzungen deren Ablösung von den Eltern.

Da nichtsorgeberechtigte Elternteile häufig noch einen großen Einfluss auf ihre Kinder haben (unabhängig von der Intensität des Kontakts), sollten sie möglichst in die Behandlung des Kindes oder Jugendlichen einbezogen werden und zu den Sitzungen kommen - allerdings halten viele sorgeberechtigte Elternteile dies zunächst für nicht möglich. Außerdem muss den Kindern von Anfang an deutlich gemacht werden, dass mit einer Versöhnung ihrer Eltern nicht zu rechnen ist, da sonst unrealistische Erwartungen geweckt oder verstärkt werden könnten. In manchen Fällen ist es dann sinnvoll, abwechselnd Sitzungen mit dem Kind und einem der beiden Elternteile durchzuführen, so dass die jeweilige Eltern-Kind-Beziehung verbessert werden kann. Insbesondere wenn beide Elternteile weiterhin erzieherisch tätig sind oder sein wollen, sind Sitzungen mit den geschiedenen Ehegatten sinnvoll, so dass Konflikte zwischen ihnen gelöst und Ansätze einer Zusammenarbeit intensiviert werden können.

Schon hier wird deutlich, dass viele Beratungsziele, -aufgaben und -maßnahmen in der Nachscheidungsphase denen in der Scheidungsphase ähneln. Um Wiederholungen möglichst zu vermeiden, will ich die folgenden Abschnitte dieses Kapitels recht kurz halten und mich auf im Vergleich zum vorausgegangenen Kapitel neue Aspekte beschränken. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Beziehung geschiedener Ehegatten, da hier mehr oder minder dasselbe wie bei der Beratung Getrenntlebender zutrifft. Vor allem muss darauf hingewirkt werden, dass die Entscheidungen des Familiengerichts akzeptiert werden und die Sorgerechtsregelung nicht gegen den Willen des anderen Elternteils zu ändern versucht wird: Die Kinder benötigen nun Sicherheit und Kontinuität in ihren neuen Lebensverhältnissen. Sie können die Scheidungsverfahren am besten verarbeiten und sich am ehesten normal weiterentwickeln, wenn die Beziehung zwischen ihren geschiedenen Eltern konfliktarm ist.

Diagnose

Während in der Vorscheidungs- und in der Scheidungsphase viele Probleme aktuell und ihre Ursachen relativ leicht zu erkennen sind, gilt dies weniger für die Nachscheidungsphase - insbesondere wenn die gerichtliche Scheidung schon längere Zeit zurückliegt. Dann kommt der Diagnose eine größere Bedeutung zu. Der Berater fragt nach dem Zustandekommen und der Geschichte der Ehe, die Ursachen für die Trennung und den bisherigen Verlauf des Scheidungszyklus. Dabei ermittelt er beispielsweise, ob Ehekonflikte beibehalten wurden - besonders problematisch ist, wenn sich diese auf Erziehungsfragen beziehen. Der Berater klärt, wem die Schuld für die Trennung zugesprochen wird, wer der Initiator und wer der Verlassende war, wie die Trennung zustande kam, welche Bedeutung sie für den Klienten hat und mit welchen emotionalen Konsequenzen sie verbunden ist. Auch ermittelt er den Einfluss von Groß- und Schwiegereltern auf die Ehebeziehung und den Trennungsentschluss. Außerdem erkundigt sich der Berater nach dem Gerichtsverfahren und den hinsichtlich der Scheidungsfolgen getroffenen Regelungen. Er fragt danach, ob sie als gerecht erlebt werden und inwieweit der Klient mit ihnen zufrieden ist, ob sie befolgt werden oder wo es Probleme gibt.

Ferreiro, Warren und Konanc (1986) entwickeln mit ihren Klienten zusammen ein "family map". Es zeigt, wo die geschiedenen Ehegatten, die Kinder und Verwandten wohnen, wer neue Partner hat, wer in das Netzwerk eingeschlossen und wer ausgestoßen ist, wo besonders enge oder konflikthafte Beziehungen bestehen und so weiter. Bei der Erstellung eines derartigen Diagramms oder im weiteren Gesprächsverlauf untersucht der Berater, inwieweit sich die Klienten an ihre neue Lebenssituation angepasst haben und wo noch Schwierigkeiten bestehen. Er erfasst ihr Selbstbild, ihre Kognitionen, ihre Bewältigungsmechanismen, den Grad der Selbstdifferenzierung, die Qualität der Rollenausübung, ihren Lebensstil und ihre interpersonalen Beziehungen. Ferner klärt er, inwieweit die Klienten noch unter Schmerz, Trauer und Depressionen leiden oder ob sie noch Wut und Rachegelüste gegenüber ihrem geschiedenen Partner empfinden. Er ermittelt, wie weit die psychische Scheidung fortgeschritten ist und ob noch emotionale Bande, Konflikte oder Machtkämpfe zwischen den Geschiedenen fortbestehen.

Der Berater untersucht, ob die Eltern noch bestehende Konflikte in erster Linie auf der Partnerebene ausfechten und inwieweit sie ihre Kinder in die Auseinandersetzungen einbeziehen und darunter leiden lassen (zum Beispiel durch Erschwerung von Besuchskontakten, Einsatz als Botschafter oder Spion). Er erfasst, ob die Kinder Partei ergreifen mussten, parentifiziert wurden oder Rollen wie die des Ersatzpartners oder Sündenbocks übernahmen. Ferner ermittelt der Berater, ob beide Partner noch erzieherische Funktionen wahrnehmen beziehungsweise weshalb einer diese nicht mehr erfüllt oder sogar den Kontakt zu seinen Kindern abgebrochen hat. Er untersucht die Qualität der Eltern-Kind-Beziehungen, der Kommunikation zwischen Eltern und Kindern (tabuisierte Themen, Einschränkungen hinsichtlich des Gefühlsausdrucks) sowie der Erziehung (problematische Erziehungsstile, Überforderung, Überbehütung, Vernachlässigung usw.).

Außerdem erfasst der Berater, wie die Kinder auf die Trennung und Scheidung ihrer Eltern reagiert haben, inwieweit sie noch darunter leiden, ob ihr Entwicklungsstand altersgemäß ist und ob bei ihnen Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Probleme festzustellen sind. Er untersucht, wie sich ihr Verhalten gegenüber den Eltern und Dritten verändert hat, wie intensiv ihr Kontakt zum nichtsorgeberechtigten Elternteil ist, wie sie auf und nach Besuchen bei ihm reagieren und welche Haltung sie neuen Partnern ihrer Eltern gegenüber einnehmen. Schließlich erfasst der Berater die Qualität von Netzwerkkontakten: Er fragt danach, wie sich Verwandte und Freunde gegenüber den Klienten verhalten, welche Unterstützungsleistungen sie erbracht haben, wie eng die Beziehungen sind und wo Spannungen auftreten.

Beratung geschiedener Erwachsener

Auch nach der mindestens einjährigen Trennungszeit und dem juristischen Vollzug der Scheidung benötigen viele Klienten noch Unterstützung bei der Verarbeitung der mit der Auflösung ihrer Ehe verbundenen Erfahrungen. Der Berater bespricht mit ihnen, warum ihre Ehe fehlschlug und wie der Trennungsprozess verlief. Dabei korrigiert er verzerrte Wahrnehmungen, unrealistische Phantasien und ähnliches, fördert die Trauerarbeit sowie die emotionale und die psychische Scheidung sowie weckt Verständnis für den früheren Ehegatten, dessen Verhalten und Fehlhaltungen. Auch geht er auf die Schuldfrage ein: "Wird der Expartner für vergangene und gegenwärtige Probleme verantwortlich gemacht, so hindert dies den Klienten daran: (1) seinen Anteil an vergangenen und derzeitigen Schwierigkeiten zu erkennen, (2) Verantwortung für die Bewältigung der und Anpassung an die gegenwärtige Situation zu akzeptieren, (3) effektiv Probleme zu lösen und (4) sich zu ändern" (Granvold 1989, S. 214).

Manchmal ist es sinnvoll, Klienten eine "Gewinn- und Verlust-Rechnung" (Ferreiro, Warren und Konanc 1986) aufstellen zu lassen: Die Klienten listen auf, was sie durch die Scheidung verloren (zum Beispiel Partner, Freunde, Geld und ein Heim) und was sie hinzugewonnen haben (neue Freunde, neue Fertigkeiten, mehr Selbständigkeit, schönere Hobbys). Auf diese Weise können positive Entwicklungen und Leistungen der Klienten bewusst gemacht werden, so dass sie an Selbstvertrauen und Selbstachtung gewinnen. Auch wird deutlich, wie derartige "Gewinn- und Verlust-Rechnungen" die Sicht von der Scheidung, das Gefühlsleben und die Beziehung zum geschiedenen Partner beeinflussen. Beispielsweise vergleichen manche Klienten fortwährend die eigene Situation mit der des früheren Ehegatten und werden depressiv, wenn es diesem (scheinbar) besser geht. Schließlich kann durch "Gewinn- und Verlust-Rechnungen" aufgezeigt werden, in welchen Lebensbereichen Klienten noch an sich arbeiten müssen. Wird zum Beispiel ermittelt, dass eine Klientin, die nach der Trennung erwerbstätig geworden ist, sich durch ihre neue Stelle unterfordert fühlt, kann der Berater ihr die Suche nach einem befriedigenderem Arbeitsplatz (unter Umständen in Verbindung mit einer Fortbildung bzw. Umschulung) oder einer kompensatorisch wirkenden Aktivität (ehrenamtliche Tätigkeit, Hobby) nahe legen.

Manchmal glauben (ältere) Klienten, dass sie sich selbst und ihr Verhalten nicht (mehr) verändern können. "Der Therapeut ist herausgefordert, den Klienten zu der Erkenntnis zu führen, dass Veränderung eine Möglichkeit ist, obgleich nicht ohne Verpflichtung, harte Arbeit und Durchhaltevermögen" (Granvold 1989, S. 215). Leicht erfüllbare (Haus-)Aufgaben können ihn eines Besseren belehren. Ansonsten stehen dem Berater zur Veränderung des Verhaltens seiner Klienten, zum Lehren von fehlenden Fertigkeiten, für ein Selbstsicherheitstraining sowie zur Behandlung von Symptomen und psychischen Problemen eine Vielzahl von therapeutischen Strategien und Techniken zur Verfügung, die in einschlägigen Publikationen genau beschrieben werden und deshalb an dieser Stelle nicht dargestellt werden müssen.

Sorgeberechtigte Eltern benötigen häufig eine zusätzliche praktische Unterstützung. Sie haben vielfach finanzielle Probleme bis hin zur Verschuldung. Hier muss der Berater zusätzliche Geldquellen (wie Sozialhilfe, Wohngeld) erschließen, eine Schuldnerberatung (Wagner 1990) durchführen oder an darauf spezialisierte Fachkräfte verweisen, ein Haushaltsbudget zusammen mit den Klienten erstellen sowie über Unterhaltsansprüche und Wege zu deren Durchsetzung informieren (zum Beispiel über das Jugendamt). Er kann Hilfe zur konkreten Problembewältigung leisten, indem er das jeweilige Problem genau mit den Eltern bespricht, mit ihnen nach Lösungsmöglichkeiten sucht, einen Handlungsplan erarbeitet und das Resultat evaluieren lässt. Er macht ihnen klar, dass es keine Schande ist, wenn man bestimmte Arbeiten nicht erledigen kann (die zum Beispiel zuvor vom Ehegatten übernommen worden waren), dass man sich aber die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten selbst aneignen kann. Ferner zeigt er ihnen, wie man (zum Beispiel im Haushalt) anfallende Aufgaben effizienter und effektiver erfüllen kann und welche beispielsweise an die Kinder delegiert werden können.

Da sorgeberechtigte Eltern - insbesondere wenn (voll-)erwerbstätig - häufig überfordert sind, lehrt der Berater sie beispielsweise Entspannungstechniken oder organisiert mit ihnen den Wochenverlauf so um, dass Zeit für die eigene Regeneration frei wird. Auch macht er ihnen überhöhte Erwartungen bewusst, verdeutlicht ihnen also beispielsweise, dass sie nicht ihren Kindern gleichzeitig Mutter und Vater sein können oder dass sie keinen perfekten Haushalt haben müssen. In diesem Zusammenhang muss er ihnen zudem oft klar machen, dass er nicht ihr "Retter" ist, ihnen nicht Entscheidungen abnehmen wird oder als Ersatzpartner beziehungsweise -elternteil zur Verfügung steht. Er hilft ihnen, sich auf die eigenen Stärken und Kompetenzen zu besinnen. Wenn nötig bespricht er mit ihnen, dass die Teilfamilie eine durchaus funktionsfähige, eigenständige Familienform ist, die Erwachsenen und Kindern befriedigende und positive Entwicklungsbedingungen bieten kann. So wirkt er der in der Öffentlichkeit noch weit verbreiteten Einstellung entgegen, dass Teilfamilien grundsätzlich defizitär seien.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Beraters besteht darin, sorgeberechtigten Eltern Wege zur eigenen Entlastung aufzuzeigen - derartige Hilfen wirken sich übrigens zumeist auch positiv für die Kinder aus. So finden Klienten Entlastung und Unterstützung bei der Kinderbetreuung in der erweiterten Familie und im eigenen Netzwerk, aber auch im Sozialbereich (wie Mutter-Kind-Gruppen, Mütterzentren, Kindertageseinrichtungen, Tagespflege, Hausaufgabenhilfen, Freizeitangebote für Kinder, Jugendgruppen und -verbände). Erkranken sie oder ihre Kinder, kann unter bestimmten Bedingungen eine Betreuungsperson, eine Familienpflegerin oder Haushaltshilfe von dem Jugendamt, der Krankenkasse oder einer Sozialstation gestellt werden, kann ein Notmütterdienst oder eine Nachbarschaftshilfe einspringen. Wohlfahrtsverbände wie das Diakonische Werk oder der Sozialdienst Katholischer Frauen sowie viele Kirchengemeinden bieten Einzelbetreuung, Erziehungsberatung, Gruppen- und Treffpunktarbeit, lebenspraktische Hilfen, Sonderzuwendungen, Freizeitangebote und Ferienmaßnahmen (Müttergenesung, Familienerholung). Ähnliche Angebote finden sich bei Selbsthilfegruppen für Alleinerziehende, die vor allem den Kontakt zu Personen in einer ähnlichen Lebenssituation bieten. "Es ist für die Alleinerziehenden besonders wichtig, andere Erwachsene als Gesprächspartner zu haben, damit sie nicht bei ihrem Kind bzw. ihren Kindern diese Unterstützung suchen. Alleinerziehende müssen darin bestärkt werden, nicht alles allein schaffen zu wollen und zu müssen, sondern aktiv Kontakte zu anderen aufzubauen und Hilfe anzunehmen" (Sozialdienst Katholischer Frauen - Zentrale e.V. 1988, S. 69).

Manchmal haben sorgeberechtigte Eltern so enge Beziehungen zu psychosozialen Diensten geknüpft, dass der Berater überprüfen muss, ob diese Kontakte noch entwicklungsfördernd sind oder ob sie unselbständig und abhängig machen. Im letztgenannten Fall werden unter Umständen sogar die Familienprobleme aufrechterhalten, weil die Klienten Angst haben, sonst die Unterstützung durch die Fachkräfte zu verlieren und Verantwortung für ihr eigenes Leben übernehmen zu müssen. In anderen Fällen wird die Einflussnahme psychosozialer Dienste aber auch negativ gesehen, wenn sie zum Beispiel als kontrollierend erlebt wird. Der Berater hilft den sorgeberechtigten Eltern, Widerstand gegen Bevormundung zu entwickeln und ihre Unabhängigkeit wiederzugewinnen. Sind ihre Kontakte zu psychosozialen Diensten ein Ersatz für fehlende oder unbefriedigende Netzwerkbeziehungen, macht er oft von Methoden der Netzwerkarbeit (Speck 1988; Straus 1990) Gebrauch, um den Aufbau eines funktionierenden Netzwerks zu fördern. Auch die Vermittlung an Selbsthilfegruppen kann sich positiv auswirken.

Oft nimmt der Berater Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder Sozialpädagogen auf. Er bespricht mit ihm den jeweiligen Fall, ohne ihn aber zu kritisieren. Vielmehr respektiert er dessen Qualifikation und Fachwissen, zeigt Verständnis für sein Verhalten, seine Schwierigkeiten und Gefühle. Dann versucht er, sich mit ihm auf eine Definition der vorliegenden Probleme zu einigen und mit ihm zusammen einen Handlungsplan zu entwerfen. Dabei muss er oft dessen Sichtweise von den Klienten und ihrer Situation verändern. Der gemeinsam verabschiedete Hilfeplan sollte die Fähigkeit der Eltern zur eigenständigen Problemlösung fördern und sie möglichst bald von einer Unterstützung durch psychosoziale Dienste unabhängig machen. Sind mehrere dieser Institutionen an einem Fall beteiligt, ohne voneinander zu wissen oder miteinander zu kooperieren, muss der Berater manchmal zwischen ihnen vermitteln und eine Abstimmung der Maßnahmen herbeiführen.

In vielen Fällen treten Probleme mit der Schule auf, da Kinder aus Teilfamilien häufig unter Lernstörungen leiden oder wegen Verhaltensauffälligkeiten Schwierigkeiten machen. Aufgrund von negativen Voreinstellungen wird oft ihre Familiensituation dafür verantwortlich gemacht - während ihre Eltern die Lehrer beschuldigen. "Und so ist das Kind zwischen Schule und Elternteil gefangen: Beide nehmen es als ein Problem wahr und beide sehen die Lösung als außerhalb von sich selbst liegend" (Morawetz und Walker 1984, S. 286). Gerade in solchen Fällen sollte der Berater versuchen, mit den Lehrern ins Gespräch zu kommen, ihre Voreinstellungen zu hinterfragen, mit ihnen die Ursachen der Problematik abzuklären und einen gemeinsamen Handlungsplan zu erstellen. Oft sind Fallbesprechungen, Beratungsgespräche mit Lehrern und Eltern, nichtteilnehmende Beobachtung in der Schulklasse oder Interventionen im Unterricht sinnvoll, wie sie an anderer Stelle (Textor 1989c) beschrieben wurden.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Beraters bei der Arbeit mit Geschiedenen besteht darin, sie bei der Partnersuche zu unterstützen. In manchen Fällen ist es zunächst sinnvoll, bisherige Liebesbeziehungen mit den Klienten durchzusprechen, so dass Verhaltensmuster, unbewusste Motive und Mythen bewusst werden und frühere Fehler in Zukunft vermieden werden können. Glauben Geschiedene, dass ein Leben ohne Partner nicht lebenswert ist, und besteht die Gefahr, dass sie sich in das erstbeste Verhältnis stürzen werden, macht der Berater ihnen deutlich, dass auch das Dasein als Single befriedigend sein und viele Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung bieten kann. Auch bespricht er mit ihnen ihre Erwartungen an einen Partner und Kriterien für die Beurteilung von Paarbeziehungen.

In anderen Fällen geht der Berater auf Ängste bezüglich der Partnersuche ein - dass Klienten aufgrund ihres Alters nicht mehr attraktiv seien, dass sie als Geschiedene "Freiwild" seien oder zurückgewiesen werden könnten. Da sie häufig während der Ehe verlernt haben, wie man sich in der Welt der Singles verhält, übt der Berater mit ihnen (zum Beispiel im Rollenspiel) für den Zweck der Partnersuche geeignete Verhaltensweisen und vermittelt fehlende soziale Fertigkeiten. Dazu kann er Hausaufgaben stellen, durch die eine allmähliche Einführung in die Lebenswelt Alleinstehender erreicht werden kann. Möglicherweise rät er zur Mitgliedschaft in Vereinen und Clubs oder zum Besuch von Veranstaltungen und Kursen, in denen potentielle Partner getroffen werden können. Manchmal empfiehlt der Berater zudem die Nutzung einer Partnervermittlung oder das Aufgeben einer Heiratsannonce. Er bespricht das Verhalten und die Gefühle seiner Klienten während der Partnersuche, bietet emotionale Unterstützung beim Eingehen neuer Beziehungen und hilft bei sexuellen Problemen oder Dysfunktionen.

Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung

Neben den bereits erwähnten Aufgaben besteht eine wichtige Tätigkeit des Beraters darin, die erzieherische Kompetenz der sorgeberechtigten Klienten zu stärken. Er vermittelt ihnen Informationen über altersspezifische Entwicklungsaufgaben und Verhaltensweisen von Kindern, gibt konkrete Anregungen für den Umgang mit ihnen und lehrt effektive Erziehungstechniken. Dabei nimmt er ihnen Schuldgefühle wie "Meine Kinder sind durch die Scheidung geschädigt worden, und ich bin für ihre Probleme verantwortlich", die oft zu Verwöhnung und mangelnder Verhaltenskontrolle führen. Er verhindert, dass Kinder die Schuldgefühle ihrer Eltern nutzen, um immer wieder den eigenen Willen durchzusetzen.

Da in vielen Teilfamilien zu enge oder gar symbiotische Eltern-Kind-Beziehungen, intergenerationale Bündnisse und Kinder in der Rolle des Ersatzpartners zu beobachten sind, ist eine weitere wichtige Aufgabe des Beraters, die Generationengrenzen wiederherzustellen und die Eltern die Führung ihrer Familie übernehmen zu lassen. So macht er die falsche Hierarchie zum Beispiel mit Hilfe einer Familienskulptur bewusst. Er verdeutlicht, dass die Großeltern oder ein parentifiziertes Kind nicht die Geschicke der Teilfamilien lenken sollten und lässt ihnen ihre Macht nehmen. Oft müssen hierzu die Großeltern in die Behandlung einbezogen werden. Der Berater erkennt ihre Fürsorge und Hilfsbereitschaft an, fordert sie aber dann auf, nun den Elternteil zu Autonomie und Selbständigkeit zu führen. Wurde ein Kind zum Ersatzpartner gemacht, verdeutlicht er dem Elternteil, dass es noch ein Kind ist und wie ein solches leben sollte.

Generationengrenzen können auch durch die Sitzordnung im Beratungszimmer oder dadurch sichtbar gemacht werden, dass der Berater separat mit dem Elternteil und mit dem Kind beziehungsweise den Geschwistern arbeitet. Er ermutigt sie, voneinander teilweise unabhängige Leben zu führen, sich also beispielsweise einen neuen Partner zu suchen (Elternteil) oder sich verstärkt der Gleichaltrigengruppe zuzuwenden (Kinder). Auch identifiziert er Themen, die nur in Abwesenheit der Kinder (zum Beispiel sexuelle Beziehungen) oder des Elternteils (wie bestimmte Gefühle gegenüber dem nichtsorgeberechtigten Elternteil) diskutiert werden sollten: "Der Therapeut mag es für notwendig erachten, die Aufmerksamkeit der Familie auf Themen zu lenken, die auf natürliche Weise die beiden Generationen voneinander trennen. In einer Familie, in der es keine Konflikte und Spannungen zwischen den Generationen gibt, können die Mitglieder dazu bewegt werden, sich mit der Hausarbeit zu beschäftigen. Die Mutter erhält dann die Rolle, ihren widerwilligen Kindern Aufgaben zuzuweisen und sie zu überwachen. Der Widerstand der Kinder führt auf ihrer Seite zu Distanz. Andere Themen wie Taschengeld oder die Fernsehnutzung können ebenfalls zu klaren Generationengrenzen führen" (Weltner 1982, S. 209). Generell fordert der Berater seine Klienten auf, dem Verhalten ihrer Kinder Grenzen zu setzen und sie beim Überschreiten derselben angemessen zu bestrafen. Er betont aber auch die Bedeutung von Lob und positiver Verstärkung.

Da es in Teilfamilien häufig zur Überbehütung von Kindern kommt, muss der Berater in solchen Fällen den Erziehungsstil des sorgeberechtigten Elternteils verändern. "Hierbei sucht der Therapeut nach latenten, aber noch nicht ausgedrückten Interessengegensätzen zwischen der Mutter und den überbehüteten Kindern, also nach Punkten, an denen den Kindern überbehütetes Verhalten bereits lästig geworden ist. Er geht dann zeitweilig eine Allianz mit den Kindern gegen die Mutter ein und stärkt diese in ihrem beginnenden 'Ungehorsam'. Dafür ist allerdings unerlässlich, dass der Therapeut zuvor eine gute Vertrauensbasis zur Mutter aufgebaut hat, damit sich diese nicht durch den vorübergehenden Koalitionswechsel gefährdet fühlt" (Schweitzer und Weber 1985b, S. 97-98). Manchmal sind auch paradoxe Interventionen sinnvoll: So kann der Elternteil beauftragt werden, die Kinder noch intensiver zu beobachten und die Beobachtungen sorgfältig zu protokollieren. Die hieraus resultierende Überlastung kann auf beiden Seiten zur Distanzierung führen. Generell kann der Berater der Gefahr einer Überbehütung dadurch entgegenwirken, dass er Kontakte der Kinder zu anderen Erwachsenen fördert, einschließlich des nichtsorgeberechtigten Elternteils. Diese können auch als Vorbilder und Identifikationsfiguren dienen.

Vernachlässigen sorgeberechtigte Eltern ihre Kinder nach der Scheidung, verdeutlicht der Berater ihnen deren Bedürfnisse und betont ihre Verantwortung für deren Erziehung. Er motiviert sie, sich intensiver mit ihren Kinder zu beschäftigen, verhilft ihnen zu mehr Interaktionen, die für beide Seiten befriedigend sind (wie gemeinsame Freizeitaktivitäten, Spiel) und leitet sie bei der Erziehung ihrer Kinder an. Manchmal bewirkt er auch, dass der nichtsorgeberechtigte Elternteil wieder Erziehungsfunktionen übernimmt.

In vielen Fällen muss der Berater mit (sorgeberechtigten) Eltern besprechen, wie sie sich beim Eingehen neuer Partnerschaften gegenüber ihren Kindern verhalten sollten. Zumeist empfiehlt er ihnen zu sagen, ob es sich voraussichtlich um eine vorübergehende oder eine langfristig angelegte Beziehung handelt. Im erstgenannten Fall ist es weniger wahrscheinlich, dass ein (älteres) Kind mit Eifersucht reagiert, Loyalitätskonflikte empfindet und die neue Beziehung zu sabotieren versucht. Da bei kleineren Kindern die Gefahr besteht, dass sie sehr schnell Bindungen an die neuen Partner ihrer Eltern entwickeln und bei kurzfristigen Verhältnissen dann eine ganze Reihe von Beziehungsabbrüchen erleben, sollten sie jedoch möglichst nicht mit jedem neuen Freund sofort konfrontiert werden. Mowatt (1987) ergänzt bezüglich kurzfristiger Sexualbeziehungen: "Kinder im Alter von vier Jahren und darunter akzeptieren in der Regel alles als natürlich, was ihre Eltern tun. Kinder im Schulalter mögen jedoch ihre Eltern mit strikten moralischen Grundsätzen wie auch mit dem Ausmaß ihrer Kenntnisse und falschen Informationen über Sex überraschen" (S. 65). Hier weist der Berater die Eltern auf ihre Vorbildfunktion hin und versucht, die sexuelle Aufklärung der Kinder sicherzustellen. Das gilt insbesondere auch bei Jugendlichen, die manchmal das sexuelle Verhalten ihrer Eltern nachahmen und dann ebenfalls häufig ihre Partner wechseln.

Bei längerfristigen Beziehungen hält der Berater die Klienten an, auf die Angst ihrer Kinder vor einer möglichen Zweitehe und den Verlust des Kontakts zum nichtsorgeberechtigten Elternteil einzugehen. Auch macht er ihnen bewusst, dass sich ihre Kinder oft gegenüber dem neuen Partner zurückgesetzt fühlen. In vielen Fällen kann der Berater seine Klienten während der Entstehung einer Zweitfamilie begleiten und ihnen bei hier häufig auftretenden Problemen helfen. Es kann an dieser Stelle darauf und auf die Beratung von Stieffamilien nicht eingegangen, sondern nur auf einige relevante Publikationen verwiesen werden (Sager et al. 1983; Koschorke 1985b; Krähenbühl et al. 1987; Visher und Visher 1987; Sager 1989).

Behandlung von Kindern

In der Nachscheidungsphase wird ein Berater eher als in der Scheidungsphase wegen der Probleme von Kindern konsultiert - zuvor waren die Eltern oft so sehr mit sich selbst und der Anpassung an die Trennungssituation beschäftigt, dass sie psychische Konflikte und Verhaltensauffälligkeiten ihrer Kinder "übersahen" oder ignorierten. Der Berater kann bei der Behandlung dieser Kinder alle üblichen Beratungsformen und Therapieansätze einsetzen. So führt er zum Beispiel bei kleineren Kindern eine Spieltherapie durch, wobei er oft die sorgeberechtigten Eltern einbezieht, so dass auch die Eltern-Kind-Beziehung und das Erziehungsverhalten verbessert werden können. Ältere Kinder können einzeln, in einer Gruppe und/oder zusammen mit ihren Eltern behandelt werden. Im letztgenannten Fall ist vielfach eine besonders starke therapeutische Wirkung zu erzielen, wenn Jugendliche ihre Gefühle und intrapsychischen Konflikte gegenüber ihren Eltern äußern und in Ruhe mit ihnen besprechen können. Der Berater strukturiert die Sitzung, wirkt als Puffer und bringt eigene Fragen, Interpretationen und Ratschläge ein. Liegen die Ursachen für die Verhaltensauffälligkeiten und intrapsychischen Konflikte der Kinder darin, dass ihre Eltern unter psychischen Problemen leiden, weiterhin in Auseinandersetzungen miteinander verwickelt sind oder sich ihren Kindern gegenüber falsch verhalten, kann der Berater auch nur mit den Erwachsenen arbeiten, diese bei der Lösung ihrer Probleme unterstützen und den Kindern somit auf indirekte Weise helfen. Außerdem wirkt sich positiv aus, wenn erreicht werden kann, dass beide Eltern hinsichtlich der Kontrolle des kindlichen Verhaltens kooperieren.

Generell versteht der Berater die Symptome der Kinder als Anpassungsreaktionen: "Das Verhalten des ... Kindes kann eine Antwort auf vier Stressfaktoren sein: (a) gestörte Familienbeziehungen vor der Scheidung; (b) gestörte Familienbeziehungen nach der Scheidung; c) die Psychopathologie des Kindes vor der Scheidung; als auch (d) seine individuelle Reaktion auf die Scheidung ..." (Kaplan 1977, S. 75). Die Symptome sind aber auch Botschaften des Kindes, Ausdruck seiner Trauer und seiner Wut, ein Hilferuf für sich und seine Eltern. Je nachdem, wo die Ursachen für die Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Probleme liegen, legt der Berater den Schwerpunkt der Sitzungen eher auf das Kind, die (Teil-)Familie oder größere Systeme. Zur Behandlung von Depressionen, Ängsten, Schulphobien, Abhängigkeit, Rückzugsverhalten, Einnässen/Einkoten, Ausagieren, Aggressivität und so weiter steht dem Berater ein großes Repertoire an bewährten therapeutischen Verfahren, Strategien und Techniken zur Verfügung. Es ist nicht Ziel dieses Buches, die kaum noch überschaubare Vielfalt derartiger Interventionsmaßnahmen zu beschreiben. Es liegen hierüber Hunderte von Monographien und Sammelbänden vor.

Unabhängig davon, ob Kinder Verhaltensauffälligkeiten und psychische Störungen entwickelt haben oder nicht, muss der Berater ihnen bei der Anpassung an die Nachscheidungssituation helfen. Dabei stellen sich ihm in der Regel ähnliche Aufgaben wie in der Scheidungsphase. Darüber hinaus hilft der Berater Kindern und Jugendlichen, die Endgültigkeit der Scheidung ihrer Eltern zu akzeptieren. Er zeigt ihnen, dass ihre Versöhnungsphantasien - die noch Jahre nach der Scheidung und sogar nach der Wiederheirat eines Elternteils fortbestehen können - unrealistisch sind, und dass sie die oft durch Kleinigkeiten (wie eine freundschaftliche Interaktion zwischen ihren Eltern) aufrechterhaltene Hoffnung auf eine Versöhnung aufgeben müssen.

Manchmal muss der Berater Kindern und Jugendlichen aber auch die Vorstellung nehmen, dass die meisten ihrer Probleme verschwinden würden, wenn sie bei dem anderen Elternteil leben könnten. So klärt er die diesem Wunsch zugrundeliegenden Motive (wie zum Beispiel das Bestreben, die Abnahme des Kontakts zum nichtsorgeberechtigten Elternteil rückgängig zu machen). Gelegentlich bewegt er auch die Eltern, dem Wunsch ihres Kindes für eine Versuchsperiode zuzustimmen. So kann es anhand der eigenen Erfahrung feststellen, ob sich seine Erwartungen erfüllen oder nicht.

Schließlich verdeutlicht der Berater den Kindern, dass die Scheidung ihrer Eltern auch Möglichkeiten für eine positive Weiterentwicklung ihrerseits eröffnen. Insbesondere in Jugendlichen weckt er die Hoffnung auf eine lebenswerte Zukunft hinsichtlich gegengeschlechtlicher Beziehungen. Er führt sie zu der Haltung, dass sie der Liebe anderer Menschen wert sind und selbst lieben können. Zugleich vermittelt er ihnen die Einstellung, dass sie für derartige Beziehungen etwas tun, an ihnen und sich selbst arbeiten müssen.

 

Statt eines Nachworts

Mit den "Grundrechten von Scheidungskindern", wie sie vom Familiengericht von Milwaukee (Wisconsin, U.S.A.) aufgestellt wurden, möchte ich dieses Buch beenden:

I. Das Recht, als eine interessierte und betroffene Person behandelt zu werden und nicht als Spielball, Besitz oder bewegliches Habe des einen oder beider Elternteile.

II. Das Recht, in dem Heim aufzuwachsen, das dem Kind am ehesten die Möglichkeit bietet, ein reifer und verantwortlicher Bürger zu werden.

III. Das Recht auf tägliche Liebe, Pflege, Erziehung und Schutz durch den sorgeberechtigten Elternteil.

IV. Das Recht, den nichtsorgeberechtigten Elternteil zu kennen und durch regelmäßige Besuche dessen Liebe und Anleitung zu genießen.

V. Das Recht auf eine positive und konstruktive Beziehung zu beiden Elternteilen, die einander nicht vor dem Kind herabsetzen oder verächtlich machen dürfen.

VI. Das Recht auf moralische und ethische Werte, die durch Vorbild und Erziehungspraktiken gefördert werden sollen, und auf das Setzen von Grenzen, so dass das Kind schon früh im Leben Selbstdisziplin und Selbstkontrolle entwickeln kann.

VII. Das Recht auf die bestmöglichen ökonomischen Lebensbedingungen, die durch die intensiven Bemühungen beider Elternteile geschaffen werden können.

VIII. Das Recht auf dieselben Bildungschancen, die das Kind haben würde, wenn seine Familie nicht zerbrochen wäre.

IX. Das Recht auf periodische Überprüfung der Sorgerechts- und Unterhaltsregelungen, wenn dieses die Lebensumstände der Eltern und das Wohl des Kindes als notwendig erscheinen lassen.

X. Das Recht auf Anerkennung, dass von einer Scheidung betroffene Kinder immer benachteiligte Parteien sind und dass das Gesetz ihr Wohl bejahende Schritte unternehmen muss, die unter Umständen eine Untersuchung zur Bestimmung ihrer Interessen und die Benennung eines Beistands zu deren Schutz umfassen müssen.

 

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