Die vernetzte Schule: Zur Kooperation mit Sozialpädagogen und Psychologen

Martin R. Textor

 

Seit einigen Jahren wird in vielen Städten und Gemeinden die Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften angestrebt, in denen Bildungsangebote bedarfsgerecht gebündelt und miteinander verzahnt werden. Dabei sollen die Grenzen zwischen einzelnen Ressorts und Institutionen überwunden werden.

In dieser Entwicklung liegen viele Chancen für Schulen - sie müssen nur genutzt werden. Besonders sinnvoll dürfte eine Vernetzung mit Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe, der Familien- und Erwachsenenbildung und des Gesundheitswesens sowie mit (Selbsthilfe-) Verbänden sein. Auf diese Weise werden neue Angebote für Schüler und deren Eltern geschaffen, die von diesen vielleicht eher in den (vertrauten) Räumen der Schule als in den genannten Institutionen genutzt würden (z.B. keine Wegezeiten, weniger Schwellenangst). Insbesondere wenn diese Angebote hilfreich für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Problemen, Leistungsschwächen oder Lernstörungen und für Eltern mit Erziehungsschwierigkeiten sind, würden die Lehrer durch sie entlastet werden. Die anderen Institutionen würden von einer Vernetzung mit Schulen insofern profitieren, als sie verstärkt präventiv wirken bzw. Kinder und ihre Eltern so frühzeitig erreichen könnten, dass ihre Probleme und Belastungen noch mit einem relativ geringen Aufwand gemildert werden können.

Im Idealfall könnte die Vernetzung dazu führen, dass Sozialpädagogen, Psychologen und andere Fachleute im Auftrag von Familienbildungsstätten, Beratungsstellen, Gesundheits- und Jugendämtern, Wohlfahrtsverbänden usw. durch Angebote an Schulen versuchen, die Erziehungs- und Bildungsfunktion von Familien positiv zu beeinflussen, also Elternbildung zu leisten, Erziehungsdefizite abzubauen und den besonderen Bedürfnissen von sozial benachteiligten Familien angemessen zu begegnen.

1. Durchführung von Erziehungskursen

Da viele Eltern Erziehungsschwierigkeiten haben und diese Probleme oft zu Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Störungen bei ihren Kindern führen, könnten an Schulen Erziehungskurse angeboten werden. Die sie durchführenden Sozialpädagogen und Psychologen sollten die Eltern aber nicht bevormunden oder disqualifizieren - wie dies bei den häufig geäußerten Forderungen nach verbindlichen Kursen für alle Eltern bzw. nach einem "Elternführerschein" impliziert ist. Vielmehr sollten sie die Elternrechte und -kompetenzen anerkennen und mit den Eltern eine kooperative Beziehung im Sinne einer Erziehungspartnerschaft eingehen.

In Deutschland weit verbreitete Elterntrainings sind das "klassische" Gordon Eltern Training (Gordon 1989, 1994), das Systematische Elterntraining (Dinkmeyer/ McKay/ Dinkmeyer 2001), das "Positive Erziehungsprogramm" bzw. "Triple P" (Markie-Dadds/ Sanders/ Turner 2003) und "Starke Eltern - starke Kinder" (Honkanen-Schoberth 2003). Das Ziel dieser Programme ist, generell die Erziehungskompetenz von Eltern zu stärken.

Andere Kurse befassen sich mit besonderen Problemen - wie z.B. das von Barbara Duell und Inge Mandac (2003) entwickelte Konflikttraining. Es ist für alle Schulstufen geeignet und kann dank detaillierter Vorgaben sofort in die Praxis umgesetzt werden. In dem Manual werden zunächst Konzepte wie System, Konflikt und Kommunikation erläutert. Dann werden Ziele und Inhalte des Trainings, Moderationsmethoden und ein Evaluationsverfahren aufgelistet. Danach folgen Tipps für die Einführung, Organisation und Verankerung des Programms an der jeweiligen Schule, Hinweise zum Zeitablauf und zur Raumgestaltung sowie eine Liste benötigter Materialien und Medien.

Es werden dann acht Trainingseinheiten von jeweils drei Stunden Dauer detailliert beschrieben, von denen fünf das Basistraining (1. Schulhalbjahr) und drei das (fakultative) Aufbautraining (2. Halbjahr) bilden. Die acht Einheiten haben folgende Themen:

  1. Konfliktverständnis: Entstehung und Ablauf von Konflikten, Lösungsstrategien,
  2. Ich-Botschaften: Gefühle bei anderen wahrnehmen, eigene Gefühle richtig ausdrücken, Du- versus Ich-Botschaften,
  3. Aktives Zuhören: Wahrnehmung der Stärken bei anderen, störendes Kommunikationsverhalten, Entstörung von Gesprächen, kontrollierter Dialog,
  4. Konfliktgespräche selber führen,
  5. Streitschlichtung: Demonstration und Auswertung, Regeln und Schritte im Schlichtungsgespräch,
  6. Vertiefung: aktives Zuhören, Ich-Botschaften, wirksames Loben,
  7. Vertiefung: Konfliktgespräche,
  8. Regeln und Vereinbarungen in der Familie: Vorgehensweise, mögliche Konflikte, Setzen von Grenzen.

Bei den Trainingseinheiten werden ganz unterschiedliche Methoden eingesetzt: Kartenabfrage, Impulsreferat, Rundgespräch, Einzelarbeit, Rollenspiel, Blitzlicht, Übung, Erfahrungsbericht, Hausaufgabe usw. Außerdem finden verschiedene Materialien von der CD-ROM Verwendung: Flipchart-Blätter, Plakate, Folien, Stimmungskarten, Unterlagen für die Teilnehmer, Arbeitsblätter, Rollenkarten, Fragebögen etc.

2. Stärkung der Bildungsfunktion von Familien

Eine wichtige Aufgabe der Sozialpädagogen und Psychologen könnte ferner die Organisation und Durchführung von Kursen sein, in denen Eltern lernen, wie sie die kognitive Entwicklung ihrer Kinder unterstützen können. Solche Angebote fehlen bundesweit, da sich die Träger der Familienbildung bisher auf die Förderung von Erziehungskompetenzen beschränkt haben.

So könnten besondere Elternprogramme entwickelt werden, die sich auf die Förderung der sprachlichen und kognitiven Entwicklung von Kindern, die Weckung von Lesefreude (Literacy), die Vermittlung lernmethodischer Kompetenz, die Stärkung von Leistungsmotivation und Frustrationstoleranz oder die Kooperation mit der Schule beziehen. Besonders wichtig ist, dass Eltern ihre Kinder beim Erledigen der Hausaufgaben unterstützen und dass dies auf eine motivierende Weise geschieht. So wurde nachgewiesen, dass Eltern-Kind-Interaktionen im Zusammenhang mit dem Erledigen von Hausaufgaben das Interesse an Bildung auf beiden Seiten fördern und beim Kind zu besseren Schulleistungen führen (Bailey et al. 2004).

Als Grundlage für einen solchen Kurs kann z.B. auf das Buch "So helfe ich meinem Kind ... beim Lernen" von Garry Burnett und Kay Jarvis (2005) zurückgegriffen werden. In den einzelnen Kapiteln geht es um die Förderung von Vertrauen und Selbstwertgefühl, die Bedeutung von Lob und Anerkennung, den Umgang mit Misserfolgen, die erfolgreiche Gesprächsführung mit Kindern, das Lösen von Konflikten ("Win-win"-Strategie) und die Unterstützung bei den Hausaufgaben, aber auch um die Gestaltung des Arbeitsplatzes des Kindes, die Zeiteinteilung und die Notwendigkeit von gesunder Ernährung, genügend Schlaf und viel Bewegung. Ferner werden aus den Ergebnissen der Hirnforschung Konsequenzen für das kindliche Lernen gezogen, wird die Theorie der Multiplen Intelligenz vorgestellt, werden verschiedene Lernstile charakterisiert sowie Mind Mapping, Problemlösungsstrategien, Lesetechniken und Methoden zum Gedächtnistraining beschrieben. Dabei wird immer nur so viel Hintergrundinformation wie nötig gegeben - im Vordergrund steht das, was Eltern und Kinder direkt anwenden können.

Das Buch enthält Fragebögen, Checklisten und Dutzende von Übungen, die Eltern alleine (z.B. zur Selbstreflexion) oder mit ihrem Kind machen sollen. Viele dieser Übungen helfen Eltern, auch die eigenen Lern- und Denkprozesse zu optimieren.

3. Organisation von Elternveranstaltungen

Weil Elterntrainings mit einem hohen Zeitaufwand verbunden sind, bietet es sich an, daneben auch Einzelveranstaltungen zu Themen wie Medienerziehung, Umgang mit Eltern-Kind-Konflikten, Hausaufgabenbetreuung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Suchtprävention, autoritativer Erziehungsstil usw. durchzuführen. Komplexere Themen wie z.B. "Trennung/ Scheidung" können von Eltern in Gesprächskreisen diskutiert werden.

4. Beratungsangebote

Sozialpädagogen und Psychologen von Erziehungs-, Ehe-, Drogen- und anderen Beratungsstellen könnten Schüler und Eltern in der Schule beraten und bei Bedarf auch Gruppenangebote machen (z.B. für Eltern mit verhaltensauffälligen Kindern). Bei Schulen in sozialen Brennpunkten oder mit einem hohen Migrantenanteil sind Kooperationsveranstaltungen mit dem Allgemeinen Sozialdienst, Sozialberatungsstellen, der Schuldnerberatung oder dem Sozialamt denkbar. So könnten z.B. für Migranteneltern Sprachkurse direkt an der Schule organisiert werden.

5. Angebote für Familien und Schulklassen

Mitarbeiter von Einrichtungen und Verbänden der Jugendarbeit könnten an Schulen Maßnahmen anbieten, mit deren Hilfe in erster Linie die Familien- bzw. Klassengemeinschaft gestärkt werden soll. So können beispielsweise Wochenendfreizeiten, Zeltlager oder längere Aufenthalte in Familienerholungsstätten bzw. Jugendherbergen organisiert werden, an denen Eltern mit allen ihren Kindern teilnehmen können. Das Programm könnte eine Mischung von Freizeitaktivitäten, gemeinsamen Gesprächskreisen und Angeboten nur für Eltern umfassen. Ziele sind die Stärkung des Zusammenhalts der Familie, die Intensivierung der Eltern-Kind-Beziehungen und die Verbesserung erzieherischer und bildender Kompetenzen. Derartige Angebote könnten auch nur für einkommensschwache Familien gemacht werden, die sich keinen kostspieligeren Urlaub leisten können. Ferner sind Wochenendfreizeiten nur für Väter und ihre Kinder denkbar, deren Beziehung oft relativ locker ist.

An Wochenendfreizeiten könnten auch (Klassen-) Lehrer teilnehmen - ohne selbst irgendwelche Aufgaben übernehmen zu müssen. Solche Veranstaltungen fördern die Gemeinschaft von Schülern, ihren Lehrern und Eltern. Berührungsängste werden abgebaut und eine intensive Kommunikation ist jenseits des schulischen Kontextes möglich. Über das gemeinsame Tun in Workshops, in Diskussionsrunden und beim gemütlichen Beisammensein kommen Schüler, Lehrern und Eltern ins Gespräch und lernen einander besser kennen. So entsteht eine Vertrautheit miteinander, die sich positiv auf das Verhalten der Schüler und die Eltern-Lehrer-Beziehung auswirkt.

Ein weniger aufwändiges Angebot sind von Sozialpädagogen oder Psychologen moderierte Gesprächskreise, die abends in der Schule stattfinden und an denen Lehrer, Eltern und Schüler teilnehmen. So befand sich früher auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus folgendes Beispiel: "Klassenelternabend der 8. Jahrgangsstufe, vorbereitet von einer Schülergruppe. Am Flipchart hängt die Tagesordnung, durch das Programm führt die Klassensprecherin. An den Gruppentischen werden in aus Lehrer(n), Eltern und Schüler(n) bestehenden Gruppen die vereinbarten Themen diskutiert, etwa: Welche Möglichkeiten gibt es, dass sich Eltern und Schüler über den Unterricht hinaus engagieren? Eltern präsentieren die Ergebnisse der Tischgruppen. Zum Abschluss werden die Maßnahmen zusammengestellt, die man gemeinsam anpacken möchte."

6. Angebote für besondere Zielgruppen

Ferner können Veranstaltungen für Väter, Alleinerziehende oder Eltern mit Migrationshintergrund durchgeführt werden. Beispielsweise wurde die Präsenz von Migranteneltern an einer Schule in Cloppenburg dadurch erhöht, dass sie vor dem Übergang ihres Kindes von der Grundschule zur Hauptschule von Personen besucht werden, die ihre Heimatsprache sprachen. Nach einem ausführlichen Gespräch wurden sie zu einer Wochenendveranstaltung eingeladen, an der auch die zukünftigen Lehrer ihres Kindes teilnahmen. Die hier entstandenen Beziehungen trugen nicht nur dazu bei, dass die Transitionen relativ problemlos verliefen, sondern dass Migranteneltern auch häufiger an Elternabenden teilnahmen und zu den Lehrersprechstunden kamen.

In Schulen mit vielen zugewanderten Eltern können Veranstaltungen zur Intensivierung des Kontakts zwischen deutschen und Migranteneltern durchgeführt werden. Beispielsweise können Migranten Literatur aus ihrem Herkunftsland und deutsche Eltern ihre Lieblingstexte vorstellen. Auch könnten muslimische Eltern christliche Familien in eine Moschee einladen und später dann gemeinsam mit den anderen Eltern eine Kirche besuchen.

7. Angebote für Lehrer und Eltern

Ferner können Sozialpädagogen und Psychologen Veranstaltungen durchführen, auf denen sich Lehrer und Eltern besser kennen lernen - ohne dass es um das jeweilige Kind, seine Schulleistungen oder sein Verhalten geht. Denkbar sind beispielsweise:

  • gemeinsame pädagogische Abende: Nach einem Input durch den Sozialpädagogen bzw. Psychologen diskutieren Lehrer und Eltern ein bestimmtes Thema wie z.B. "Veränderung der Eltern- und Lehrerrolle in der Pubertät der Schüler" oder "Gesundheitsförderung in Familie und Schule".
  • gemeinsame Fortbildung: Eltern und Lehrer besuchen Kurse zu Themen wie "Techniken der Gesprächsführung" oder "Methoden der Konfliktlösung".
  • Zukunftswerkstatt: Lehrer und Eltern diskutieren, in welche Richtung sich Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln, welche Kompetenzen in Zukunft besonders wichtig sein dürften und wie sie diese den Kindern vermitteln können (Textor 2012).

Überlegenswert ist auch, ob man nicht abends reine Freizeitangebote für Eltern und Lehrer an der Schule organisieren könnte. Beispielsweise können Berührungsängste beim gemeinsamen Sport in der Turnhalle leicht abgebaut werden. Und beide Seiten tun etwas für ihre Gesundheit...

8. Organisation von Angeboten von Eltern für Kinder

In den letzten Jahren wurden an vielen Schulen innovative Formen der Bildungspartnerschaft erprobt, die auch von Mitarbeitern anderer Institutionen ohne größeren Aufwand organisiert werden könnten. Dazu gehören beispielsweise:

  • freiwillige Arbeitsgemeinschaften, in denen Schüler von der beruflichen Kompetenz oder den Hobbys von Eltern profitieren,
  • Sprachkurse, die von Migranteneltern durchgeführt werden,
  • Unterstützung von außerunterrichtlichen Lernzirkeln und Lernnachmittagen durch Eltern,
  • Gestaltung von Lesenachmittagen und ähnlichen Veranstaltungen durch Eltern,
  • Projekte mit von Eltern entwickelten und geleiteten Angeboten,
  • Musik-, Kunst- oder Theaterdarbietungen unter Leitung oder Mithilfe von Eltern,
  • Angebote zur Berufsvorbereitung, bei denen Eltern in den Unterricht kommen, um ihre Berufe vorzustellen oder zu beschreiben, was an ihrer Arbeitsstelle von Auszubildenden erwartet wird.

Solche und ähnliche Veranstaltungen nutzen die besonderen Fähigkeiten und Kompetenzen von Eltern für die Bildung der Schüler.

9. Organisation kompensatorischer Angebote für Kinder

Kommen Eltern ihrer Erziehungs- und Bildungsfunktion nur unzureichend nach und wird dadurch die Weiterentwicklung ihrer Kinder beeinträchtigt, sollten seitens der Schule kompensatorische Maßnahmen durchgeführt werden. Hier sind natürlich in erster Linie die Lehrer gefragt, die dabei z.B. auf mobile sonder- und heilpädagogische Dienste zurückgreifen können. Aber auch Mitarbeiter von anderen Institutionen könnten relevante Angebote machen, zum Beispiel:

  • Hausaufgabenbetreuung,
  • kostenloser Nachhilfeunterricht, eventuell durch ehrenamtlich tätige Erwachsene bzw. Rentner,
  • Vorlesenachmittage, Buchausstellungen oder Bibliotheksbesuche, durch die Kinder aus bildungsschwachen Familien in die Welt der Bücher eingeführt werden und die deren Literacy-Erziehung dienen,
  • Nutzung von Computern in der Schule - natürlich unter Anleitung durch die Sozialpädagogen oder durch Ehrenamtliche -, wenn Kinder zu Hause keinen Computer haben,
  • Selbstbehauptungstraining für Schüler, die in ihrer Familie kein Selbstvertrauen entwickeln konnten,
  • Musik-, Tanz-, Theater-, Mal-, Werk- oder Technikkurse für Kinder mit besonderen Begabungen in Bereichen, die von der Schule zu wenig berücksichtigt werden.

Und diese Liste ließe sich sicherlich noch fortsetzen...

10. Angebote für Lehrer

Sozialpädagogen und Psychologen könnten in Elterngespräche eingebunden werden, wenn Lehrer mit schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Problemen von Kindern, mit großen Erziehungsschwierigkeiten oder starken Familienbelastungen wie z.B. Trennung/ Scheidung, Alleinerzieherschaft, Armut oder Arbeitslosigkeit konfrontiert werden. Da sie das Sozialsystem vor Ort kennen, können sie die Eltern an die zuständigen Beratungsstellen, psychosozialen Dienste und Behörden weitervermitteln - sofern sie ihnen nicht selbst helfen können.

Ferner können Sozialpädagogen und Psychologen Lehrern eine individuelle Unterstützung bei Problemen mit Schülern (und deren Eltern) anbieten. Beispielsweise können sie mit ihnen ein unbefriedigend verlaufenes Elterngespräch reflektieren, ein Kind während des Unterrichts beobachten, dem Lehrer Feedback hinsichtlich seines Umgangs mit dem jeweiligen Schüler geben, die Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes klären und ein nun notwendiges Elterngespräch vorbereiten oder die richtige Vorgehensweise in einem Fall von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung bzw. sexuellem Missbrauch erklären. In diesem Kontext können sie die Lehrkräfte z.B. über die Grundsätze der Gesprächsführung, Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten und Beratungstechniken informieren. In Einzelfällen könnte auch eine (Fall-) Supervision ermöglicht werden.

Grundsätze einer erfolgreichen Vernetzung

Eine gute Kooperation zwischen Schule und psychosozialen Diensten setzt eine genaue Kenntnis der Aufgaben, Arbeitsmethoden und Rahmenbedingungen der jeweils anderen Seite voraus. Jedoch sind viele Lehrer nur mangelhaft über deren Hilfsangebote informiert. Hinzu kommt, dass sie manchmal glauben, dass Weitervermittlung beratungsbedürftiger Eltern, Erschließung von Hilfen für verhaltensauffällige Kinder oder Schaffung kompensatorischer Angebote für Unterschichtkinder bedeutet, dass sie die jeweiligen Schüler bzw. Eltern nur an die Fachkräfte "abgeben" müssen und dann die Kinder "therapiert" zurückerhalten.

Die Zusammenarbeit mit psychosozialen Diensten ist aber viel komplexer und anspruchsvoller. Dies verdeutlichen die folgenden Prinzipien, die bei dem Modellversuch "Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten" (Textor 2000) erarbeitet und nun für die Schule adaptiert wurden.

  1. Lehrer und Mitarbeiter von psychosozialen Diensten sind bestrebt, die (Fach-) Kompetenzen der jeweils anderen Seite als gleichwertig anzuerkennen und sie mit Achtung und Respekt zu behandeln. Sie nehmen wahr, dass die Schule und der jeweilige psychosoziale Dienst andersartige Systeme mit verschiedenen Organisationsstrukturen, Regeln und Begrenzungen sind.
  2. Beide Seiten sind gleichberechtigt. Sie streben nach Grundhaltungen wie Offenheit, Aufgeschlossenheit sowie Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft. Sie bemühen sich um das Vertrauen der jeweils anderen Seite.
  3. Jede Profession versucht, die Grenzen ihrer berufstypischen Vorgehensweise zu akzeptieren, und ist geneigt, von anderer Seite gelieferte Informationen zunächst einmal als wahr und richtig zu betrachten. Sie ist zu einem Gespräch mit der anderen Seite bereit, wenn sie zu einem anderen Ergebnis als diese kommt. Es wird anerkannt, dass sich Professionen und unterschiedliche Fachlichkeiten ergänzen und im Einzelfall oft ein Zusammenwirken unabdingbar ist.
  4. Die unter 1. bis 3. genannten Grundhaltungen und Einstellungen sind nur in einem langfristigen Prozess zu erreichen, der persönliche Kontakte voraussetzt.
  5. Beide Seiten informieren einander offen über ihre Zuständigkeiten, Aufgaben, Tätigkeiten, Arbeitsformen, Vorgehensweisen, Erfahrungen und Probleme - entweder auf annähernd regelmäßiger Basis oder auf Wunsch, eventuell auch durch Teilnahme an Lehrerkonferenzen, Informationsveranstaltungen, "Tage der offenen Tür" usw. Falls vorhanden, werden schriftliche Materialien wie z.B. Broschüren, Beratungsführer oder Faltblätter zur Verfügung gestellt. Relevante Informationen über psychosoziale Dienste werden von den Schulen an die Eltern weitergegeben, z.B. durch das Aushängen von Faltblättern am schwarzen Brett, das Auslegen von Broschüren oder Hinweise auf der Homepage der Schule.
  6. Beide Seiten streben nach persönlichen Kontakten, sodass zumindest in größeren Einrichtungen bekannte Ansprechpartner vorhanden sind. Gegenseitige Besuche und unter Umständen auch Hospitationen werden als sinnvoll erachtet. Kontinuierliche Kontakte - z.B. in Arbeitskreisen, Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII oder Stadtteilkonferenzen - werden angestrebt. Gemeinsame Fortbildungen können zu einem Angleichen des (unterschiedlichen) Informationsstandes zu relevanten Themen wie z.B. den Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten, dem systemischen Denken oder den heilpädagogischen Arbeitsansätzen führen.
  7. Beratung - in welcher Form auch immer - ist eine allgemeine und alltägliche Dienstleistung. Lehrer akzeptieren die Normalität von Beratung und vermitteln diese Grundhaltung an die Familien weiter. Zusammen mit den psychosozialen Diensten versuchen sie, durch eine entsprechende Aufklärung von Eltern Hemmschwellen abzubauen. Sofern möglich, versuchen deren Mitarbeiter, sich den Eltern persönlich vorzustellen, z.B. durch die Teilnahme an einem Elternabend.
  8. Von beiden Seiten wird eine möglichst frühzeitige Intervention angestrebt, damit sich Verhaltensauffälligkeiten, Sprachstörungen, Probleme usw. nicht verfestigen können. Beide Seiten wirken darauf hin, dass die "Verantwortlichen" (z.B. Sozialamt, Therapien verschreibende Ärzte, für wirtschaftliche Erziehungshilfe zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes) erkennen, dass frühzeitige Behandlungen kostengünstiger und damit wirtschaftlicher sind.
  9. Frühzeitige Interventionen und präventive Maßnahmen lassen sich nur realisieren, wenn Lehrer/innen das Vertrauen der Eltern besitzen. Der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft kommt somit eine zentrale Bedeutung zu. Schulen und psychosoziale Dienste achten die Elternrechte und beziehen die Eltern bei Problemen der Kinder frühestmöglich und bei jeder geeigneten Gelegenheit in ihre Maßnahmen ein. Sie sind bestrebt, in ihnen "Fachleute" für ihr Kind zu sehen, ihre Kompetenzen zu achten und sie immer ernst zu nehmen. Auch im Rahmen von Beratung, Behandlung und Therapie werden Eltern als Partner gesehen.
  10. Wird ein Kind bzw. eine Familie an einen psychosozialen Dienst oder an einen Arzt weitervermittelt, bemühen sich sowohl die Schule als auch der Dienst (bzw. Arzt) um die (schriftliche) Einwilligung der Eltern mit auf ihren Fall bezogenen Kontakten zwischen beiden Einrichtungen. Wird das Kind oder die Familie von dem psychosozialen Dienst ohne Wissen der Schule betreut, bemüht sich dieser um die Einwilligung der Eltern in eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Lehrkraft. Wenn es sinnvoll zu sein scheint, werden die Eltern auch gefragt, ob sie mit der Weitergabe von (ärztlichen) Untersuchungs- und Testergebnissen oder von schriftlichen Berichten einverstanden sind.
  11. Erweist es sich in den genannten Fällen als notwendig, werden gemeinsam Fallbesprechungen, Hilfeplangespräche oder Helferkonferenzen durchgeführt - möglichst mit den Eltern (auf jeden Fall aber mit deren Einwilligung). So können Lehrer - und Eltern - wichtige Informationen beisteuern, werden sie in die Behandlung einbezogen, können Vorgehensweise und Verhalten gegenüber dem jeweiligen Kind bzw. seinen Eltern abgestimmt werden.
  12. Falls nötig und sinnvoll werden Diagnosen gemeinsam von Mitarbeitern psychosozialer Dienste, Lehrern und Eltern erstellt, da nur so verschiedene Perspektiven und unterschiedliche Erfahrungen mit dem jeweiligen Kind in seinen Lebenswelten miteinander verknüpft werden können. Ziel der Diagnose ist das Verstehen des individuellen Kindes in seiner Entwicklung und unter Einbeziehung seines Umfeldes. Die Diagnose wird nicht als einmalige Momentaufnahme verstanden, sondern als ein Prozess.
  13. Haben Lehrer Probleme, den Entwicklungsstand oder das Verhalten eines bestimmten Kindes richtig einzuschätzen, stellen psychosoziale Dienste Diagnosehilfen wie Beobachtungsbögen zur Verfügung. Ferner stehen sie nach Möglichkeit für anonymisierte Fallbesprechungen - insbesondere im Vorfeld von Elterngesprächen - zur Verfügung. Auch können sie nach Einwilligung der Eltern eine Fachkraft in die Schule zwecks Diagnoseerstellung entsenden. Lehrer sind damit einverstanden, dass dies auch passiert, wenn Mitarbeiter psychosozialer Dienste ein zur Behandlung angemeldetes Kind in der "natürlichen" Umwelt der Schule bzw. in seiner Beziehung zu den Lehrkräften beobachten wollen.
  14. Können Familien psychosoziale Dienste nicht aufsuchen, bemühen sich die Fachkräfte, durch mobile Dienstleistungen dieser Situation zu entsprechen. Sie behandeln die Kinder in der Familie bzw. Schule und beraten auch ihre Eltern dort. Ähnliches gilt für Fälle, bei denen Eltern psychosoziale Dienste nicht aufsuchen wollen, aber mit einer Behandlung ihres Kindes in der Schule einverstanden sind.
  15. Lassen es die personellen Kapazitäten eines psychosozialen Dienstes zu, können auf Wunsch offene Sprechstunden für Eltern, Erziehungskurse, Gesprächskreise usw. in Schulen angeboten werden. Auf diese Weise werden zugleich Aufgaben nach §16 SGB VIII (allgemeine Beratung, Familienbildung) übernommen. Ferner werden Schwellenängste abgebaut.
  16. Da manche Lehrer einen Beratungsbedarf haben und zusätzliche Qualifikationen benötigen, stellen psychosoziale Dienste hierfür personelle Kapazitäten zur Verfügung, z.B. für Fallbesprechungen, Supervision, Fortbildungen usw. Damit verbunden ist das Ziel einer Weiterqualifizierung der Lehrerkräfte, damit sie mehr präventive Aufgaben übernehmen und durch die Verhütung oder die Reduzierung von Auffälligkeiten psychosoziale Dienste entlasten können.
  17. Bei allen fallbezogenen Kontakten werden immer die Bestimmungen des Sozialdatenschutzes beachtet.

Damit diese Grundsätze umgesetzt werden können, sollten Lehrer und Mitarbeiter psychosozialer Dienste darauf hinwirken, dass Schulträger, Kommunen und Wohlfahrtsverbände eine Zusammenarbeit zulassen und fördern, z.B. durch entsprechende Fortbildungen, Genehmigung von Dienstgängen und Besuchen, die Übernahme eventueller Kosten oder die Bereitstellung von Kooperationsräumen. Ferner gilt es, die Finanzierung von hier genannten Leistungen sicherzustellen, die bisher nicht erstattet werden - also z.B. für Fallbesprechungen mit Lehrern oder für deren Beratung durch freiberuflich tätige Psychotherapeuten, Ärzte, Logopäden, Ergotherapeuten usw.

Schließlich ist zu bedenken, dass die hier idealtypisch beschriebene fallspezifische Zusammenarbeit zwischen einer Lehrkraft und Mitarbeitern psychosozialer Dienste nur bei einigen wenigen Schülern an einer Schule notwendig ist. Im Verlauf eines Jahres werden also nur wenige Lehrer eines Kollegiums in eine Situation kommen, in der eine enge Kooperation mit einem psychosozialen Dienst sinnvoll ist.

Schlusswort

Die Einbindung von Sozialpädagogen, Psychologen und anderen Fachleuten von Familienbildungsstätten, Beratungsstellen, Jugendämtern und anderen Institutionen könnte zu einer Vielzahl von Angeboten für Schüler, Eltern und Lehrer führen, ohne dass den Schulen hohe Kosten entstehen würden. Zum einen würden die entsendenden Institutionen einen Großteil der Personalkosten tragen, zum anderen können elternbildende Veranstaltungen nach dem Erwachsenenbildungsgesetz gefördert werden.

Selbstverständlich müssten die Schulen den Bedarf an den vorgenannten Angeboten ermitteln, bei den Vernetzungspartnern nach geeigneten Fachleuten suchen, deren Mitarbeit gewinnen und die verschiedenen Veranstaltungen koordinieren. Der Arbeitsaufwand seitens der Schulleitung dürfte aber begrenzt sein. Besonders wichtig ist, dass alle Lehrer hinter den Angeboten stehen und im Rahmen der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft (Textor 2013) Eltern zu deren Nutzung zu gewinnen versuchen. Vor allem Eltern, die einen hohen Bedarf an Familienbildung und Beratung haben, sind oft nur schwer zu erreichen. Wenn die (Klassen-) Lehrer jedoch alle Möglichkeiten zu einem persönlichen Gespräch nutzen - auch unter Verwendung des Telefons oder im Einzelfall durch einen Hausbesuch -, würden sicherlich auch manche dieser Eltern ein für sie sinnvolles Angebot annehmen.

Durch die Einbindung von Sozialpädagogen, Psychologen und anderen Fachleuten würden Schulen zu Kommunikationszentren und Lebensorten für Eltern, Kinder und Lehrer, in denen sich die genannten Personen wohl fühlen, an ihrer individuellen Weiterentwicklung arbeiten und sich gegenseitig unterstützen.

Literatur

Bailey, L.B. et al.: The Effects of Interactive Reading Homework and Parent Involvement on Children's Inference Responses. Early Childhood Education Journal 2004, 32, S. 173-178

Burnett, G./Jarvis, K.: So helfe ich meinem Kind … beim Lernen. Kinder zu Hause motivieren und unterstützen. Mülheim an der Ruhr 2005

Dinkemeyer, D./McKay, G.D./Dinkemeyer, D.: STEP - Elternhandbuch. München 2001

Duell, B./Mandac, I.M.: Konflikttraining mit Eltern. Das Kooperationsprogramm für Schule und Elternhaus. Mülheim 2003

Gordon, T.: Familienkonferenz. Die Lösung von Konflikten zwischen Eltern und Kind. München 1989

Gordon, T.: Die Neue Familienkonferenz. Kinder erziehen ohne zu strafen. München 1994

Honkanen-Schoberth, P.: Starke Kinder brauchen starke Eltern. Der Elternkurs des Deutschen Kinderschutzbundes. Berlin 2003

Markie-Dadds, C./Sanders, M.R./Turner, K.M.T.: Das Triple P Elternarbeitsbuch. Der Ratgeber zur positiven Erziehung mit praktischen Übungen. Münster, 3. Aufl. 2003

Textor, M.R. (Red.): Vernetzung von Kindertageseinrichtungen mit psychosozialen Diensten. Abschlussbericht. München 2000

Textor, M.R.: Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in der Schule. Gründe, Ziele, Formen. Norderstedt 2009

Textor, M.R.: Zukunftsorientierte Pädagogik: Erziehen und Bilden für die Welt von morgen. Wie Kinder in Familie, Kita und Schule zukunftsfähig werden. Norderstedt 2012 (3. Aufl. 2022)

Textor, M.R.: Elternarbeit in der Schule. Norderstedt 2013 (3. Aufl. 2021)