Die Beziehung getrennt lebender Ehepartner verbessern

Martin R. Textor

 

In der Vergangenheit wurde die Fortsetzung der Beziehung zwischen früheren Ehegatten als "nicht normal" betrachtet. Ein häufiger Kontakt zwischen getrennt lebenden bzw. geschiedenen Partnern wurde als ein Nichtakzeptieren der Ehescheidung bzw. als Zeichen für unbewältigte Probleme wahrgenommen. Heute wird hingegen einer "funktionierenden" Beziehung zum früheren Partner eine große Bedeutung zugeschrieben, insbesondere wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Zum einen sind bei einer weniger spannungsgeladenen Beziehung zwischen den getrennt lebenden Ehegatten leichter Vereinbarungen über die Scheidungsfolgen zu erzielen. Zum anderen kann dann den Kindern nach der Trennung bzw. Ehescheidung eher einen unbeschwerter Kontakt zu beiden Elternteilen ermöglicht werden.

Nach einer "Arbeitsbeziehung" trachten

Nach der Trennung sollten Sie sich bemühen, eine "Arbeitsbeziehung" zum Ex-Partner aufzubauen - so schwer Ihnen dies auch fallen mag. Versuchen Sie, den anderen wie einen Kollegen zu sehen, mit dem bestimmte Aufgaben zu erledigen und anfallende Probleme zu lösen sind. Machen Sie sich einmal deutlich, dass in der Trennungssituation Anklagen oder Kritik zu nichts weiter als zu einer Eskalation von Konflikten führen werden. Dann gelingt es Ihnen vielleicht eher, sich in spannungsgeladenen Situationen zurückzuhalten und auf Wut oder verbale Angriffe des Partners nicht mit Gegenattacken zu reagieren. Sie haben sich getrennt, und Sie haben nun nichts davon, wenn Sie eine Auseinandersetzung gewinnen - viel wichtiger ist, dass Sie Scheidungsvereinbarungen und befriedigende Lösungen nun auftretender Probleme erreichen. Sie kommen in solchen Situationen weiter, wenn Sie auch einmal Verständnis für die Position der anderen Seite zeigen können - so schwer dies fallen mag.

Nach der Trennung könnten Sie sich darauf einigen, bei notwendigen Telefonaten oder Gesprächen grundsätzlich nur über anstehende Probleme zu sprechen - nicht aber über Gefühle, frühere Ehekonflikte, Vorwürfe, außereheliche Beziehungen usw. Manchmal hilft es, ganz strukturiert entsprechend der Stufen des Problemlösungsprozesses vorzugehen:

  1. gemeinsame Definition des Problems,
  2. Suche nach möglichen Lösungen durch Brainstorming,
  3. Erfassen und Bewerten der Vor- und Nachteile möglicher Lösungen,
  4. Entscheidung für eine Alternative,
  5. Erstellen eines Handlungsplans,
  6. Umsetzung des Plans,
  7. Überprüfung der Resultate.

Gelegentlich kann aus Situationen, in denen scheinbar keine Einigung möglich ist, herausgefunden werden, indem Sie Ihre Kinder (die natürlich von ihrem Alter her dazu fähig sein sollten) bitten, ihre Wünsche und Erwartungen an das weitere Zusammenleben mit ihren Eltern zu formulieren. Dann wird oft deutlich, dass Sie sich um Ihrer Kinder willen einigen müssen.

Ferner können Sie Regeln für den Umgang miteinander entwickeln. Sie können beispielsweise festlegen, wie häufig Sie einander treffen wollen, wie in Zukunft Probleme gelöst werden sollen oder dass Sie einander vor gemeinsamen Bekannten nicht schlecht machen. Diese Regeln können schriftlich fixiert werden.

Wenn Spannungen dadurch entstehen, dass Sie die Trennungszeit in der gemeinsamen Wohnung verbringen, kann der Auszug eines Partners sehr schnell zu einer Verbesserung der Situation führen. Auch Ihre Kinder fühlen sich anschließend erleichtert und können eher eine positive Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechterhalten.

Bestehen besonders starke Spannungen zwischen Ihnen, ist es zumeist sinnvoll, sich an einem neutralen Ort mit einer dritten Person zu treffen - dies kann z.B. ein Familienmediator, ein Psychologe oder ein Rechtsanwalt sein (Letzterer darf natürlich nicht eine/n von Ihnen im Scheidungsprozess vertreten). Diese Person übernimmt die Gesprächsführung und versucht, z.B. durch ein relativ direktives und stark strukturierendes Verhalten Auseinandersetzungen und das Hervorbrechen intensiver negativer Emotionen zu verhindern. Kommt es dennoch zu aggressiven Interaktionen, wird sie ein derartiges Verhalten so schnell wie möglich unterbinden. Droht Ihr Partner mit Gewalt, wird sie ihm Grenzen setzen und die Konsequenzen deutlich machen (Polizeieinsatz, Anzeige, gerichtliche Verhandlung, negative Reaktionen der Kinder usw.).

Der Familienmediator, Berater bzw. Rechtsanwalt verhält sich bei Konflikten in der Regel neutral oder übernimmt eine Vermittlerrolle. Er verhindert auch, dass es zu Pseudoeinigungen kommt, indem er Ärger und Unzufriedenheit bei scheinbaren Lösungen aufdeckt und überprüft, inwieweit Vereinbarungen eingehalten werden. Versuchen Sie oder Ihr Ex-Partner hingegen, Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen und Probleme zu verdrängen, wird er derartiges Verhalten aufdecken und deutlich machen, dass viele dieser Fragen spätestens vom Gericht geregelt werden müssen.

Beziehung zwischen Eltern

Trennung und Scheidung lösen wohl die Ehebeziehung auf, nicht aber die Eltern-Kind-Beziehung: Elternschaft ist letztlich unkündbar und besteht bis zum Tode fort. Auch das Familienrecht legt fest, dass Kinder ein Recht auf beide Eltern haben. Deshalb soll heute nach der Scheidung die gemeinsame Sorge die Regel sein, wird bei alleiniger Sorge eines Elternteils dem anderen ein umfassendes Umgangsrecht eingeräumt. Es ist fast unmöglich, dem Ex-Partner dieses Recht vom Gericht untersagen zu lassen, zumal durch die neu geschaffene Form des "begleiteten Umgangs" nun auch Eltern, die ihre Kinder sexuell missbraucht oder misshandelt haben, die Aufrechterhaltung des Kontakts ermöglicht wird (unter "Aufsicht" einer dritten Person, z.B. einer Jugendamtsmitarbeiterin). Aufgrund dieser Gesetzeslage sollten Sie am besten erst gar nicht versuchen, den Umgang Ihres nun woanders lebenden Partners zu den gemeinsamen Kindern zu erschweren oder gar zu unterbinden. Benutzen Sie auch nicht Sorge- und Umgangsrechtsfragen, um die/den andere/n zu "erpressen" oder "im Tausch" andere Vorteile zu erlangen. Zum Ersten können daraus langwierige - und oft kostspielige - Auseinandersetzungen mit Ihrem Partner resultieren, aufgrund derer sich Rechtsanwälte, Jugendamtsmitarbeiterinnen, Gutachter u.a. in Ihre Angelegenheiten einmischen werden. Zum Zweiten wird das Gericht mit Ihrem Verhalten nicht einverstanden sein und es Ihnen ankreiden. Und zum Dritten - und dies ist entscheidend - wird es die Entwicklung Ihrer Kinder beeinträchtigen. Kinder lieben beide Eltern (sogar, wenn der/die eine sie misshandelt hat) und wollen zu beiden ihre Beziehung aufrechterhalten.

Auch nach Trennung oder Scheidung sind beide Elternteile weiterhin für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich - und zwar möglichst in der Form einer gemeinsam übernommenen und ausgeübten Verantwortung. Kinder entwickeln sich positiver, wenn die Beziehungen zu beiden Eltern erhalten bleiben. Je länger hingegen Konflikte und Spannungen zwischen den Eltern bestehen, umso wahrscheinlicher ist eine langfristige Schädigung der Kinder. Beide Elternteile sollten den Kindern als positive Verhaltensmodelle und Identifikationsfiguren erhalten bleiben; der Kontakt zu ihnen ist auch für die Entwicklung einer "normalen" Geschlechtsidentität (vor allem für Söhne) wichtig.

Versuchen Sie deshalb, Ihre Beziehung zum getrennt lebenden Partner so zu verbessern, dass Ihre Kinder nicht geschädigt werden. Am besten ist es, die Partner- von der Elternebene zu trennen - ein recht schwieriger Prozess, da Konflikte, Spannungen und negative Gefühle beide Bereiche durchdringen. Versuchen Sie also, die Ausübung Ihrer elterlichen Aufgaben systematisch von Differenzen freizumachen und zu einem kooperativen Verhältnis auf der Elternebene zu finden. Auch hier hilft es, sich eine Beziehung wie zwischen Geschäftspartnern zum Vorbild zu nehmen, also eine "Arbeitsbeziehung" aufzubauen: Sie sollten möglichst formell, höflich und zweckbezogen miteinander umgehen, nach emotionaler Distanz und Gefühlskontrolle trachten, sachlich, direkt und auf die Kinder bezogen kommunizieren und ihr Privatleben voreinander abgrenzen.

Wenn Sie also mit Ihren Ex-Partner die vielen Ihre Kinder betreffenden Fragen besprechen wollen, bereiten Sie sich auf die Verhandlungen gründlich vor. Tragen Sie die eigene Position klar und deutlich vor, zeigen Sie Kompromissbereitschaft zum Wohl Ihrer Kinder und treffen Sie genaue Absprachen. In der Regel ist es sinnvoll, mit Fragestellungen und Problemen zu beginnen, die am leichtesten zu klären sind. Dabei empfiehlt es sich oft, dass Sie sich auf neutralem Boden treffen und die Gesprächsdauer zunächst auf beispielsweise 30 Minuten beschränken. Werden Sie in Ihrer Wohnung aufgesucht oder besuchen Sie den Ex-Partner in seiner Wohnung, sollten Sie sich wie ein Gast verhalten.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Kinder aus Konflikten und Auseinandersetzungen heraushalten. Versuchen Sie, ihnen gegenüber möglichst selten negativ von Ihrem Ex-Partner zu sprechen: "Wenn wir daran denken, dass wir ein Teil unserer Mutter und ein Teil unseres Vaters sind, ist es vielleicht einfacher, uns vorzustellen, wie widersprüchlich und erschreckend es sein muss, wenn ein Teil unseres Ichs den anderen Teil hasst. Wenn Sie also von Ihren Kindern verlangen, zu glauben, dass Sie der Gute seien, dem Unrecht zugefügt wurde, und der andere sei der böse Verfolger, dann verlangen Sie von Ihren Kindern, einem Teil von sich selbst zu misstrauen. Kinder wollen ebenso wenig Partei ergreifen, wie sie einen inneren Kampf ausfechten wollen" (Ricci 1984, S. 270).

Es ist jedoch auch ein Scheidungsmythos, dass Eltern ihren Kindern gegenüber nur positiv über ihren früheren Partner sprechen sollten, damit diese sich mit ihm identifizieren können. Werden dessen negative Seiten verheimlicht, empfinden die Kinder Misstrauen, fragen sich, wieso dann eine Trennung notwendig war, und fürchten, dass unbeschreiblich schlimme Ereignisse oder Verhaltensweisen zur Scheidung geführt haben. So sollten Sie offen über die Trennungsgründe sprechen, sich selbst nicht als perfekt und den Partner nicht als den allein "Bösen" hinstellen. Denken Sie daran, dass Ihr Partner einmal der "beste Mensch auf Erden" war und Ihre Ehe durchaus auch befriedigende Seiten hatte. Werden Sie fortwährend von Ihrem Partner schlecht gemacht, können Sie Ihre Kinder durch Ihr Verhalten und Vorbild am leichtesten vom Gegenteil überzeugen. Denken Sie auch daran, dass Ihre Kinder immer älter werden und sich zunehmend ein eigenes Bild von Ihnen und ihrem anderen Elternteil machen werden. Wollen Sie wirklich einmal hören: "Vati ist ja ganz anders, als du ihn hingestellt hast. Warum hast du mich belogen?" Oder: "Ich hasse dich, weil du mich nie Mutti besuchen lässt, ich liebe sie doch".

Versuchen Sie, folgende Verhaltensregeln zu beherzigen:

  • Sie sollen den Kontakt zum Ex-Partner nicht dazu missbrauchen, um Ihre Konflikte und Auseinandersetzungen fortzuführen.
  • Sie sollen sich nicht in die Erziehung des anderen Elternteils einmischen, sondern Toleranz für seine Erziehungsziele und seinen Erziehungsstil zeigen. Sie dürfen nicht seine Autorität schwächen. Es ist aber sinnvoll, wenn Sie beide nach einem ähnlichen Erziehungsstil trachten.
  • Sie sollen nicht den Lebensstil des anderen Elternteils gegenüber den Kindern kritisieren. Dazu gehört auch, dass Sie neue Partner nicht schlecht machen.
  • Sind die Kinder auf einen Elternteil wütend oder machen ihn für die Trennung verantwortlich, darf der andere ihren Ärger nicht noch schüren. Es sollte ihm nicht die Schuld für die Probleme der Kinder zugeschrieben werden.
  • Sie dürfen nicht von Ihrem früheren Ehepartner Anerkennung für Ihre Erziehungsleistung verlangen oder Unterstützung bei der Erziehung von ihm erwarten.
  • Von den Kindern darf keine Parteinahme verlangt werden, da das Loyalitätskonflikte wecken oder verstärken würde. Sie sollten nicht als Informationsquellen, Spione oder Botschafter benutzt werden, weil sie sonst den Respekt für ihre Eltern verlieren würden.

Beachten Sie auch, dass Kinder manchmal ungerechtfertigt schlecht vom anderen Elternteil reden oder Lügen über ihn verbreiten, um vom Ihnen bestimmte Privilegien oder Belohnungen zu erlangen.

Leben Ihre Kinder bei Ihnen, können Sie Besuchskontakte fördern oder behindern. Für die Entwicklung Ihrer Kinder ist es in der Regel eindeutig besser, wenn Sie derartige Kontakte nicht unterbinden - selbst wenn Sie sich ungerecht oder falsch behandelt fühlen oder einen negativen Einfluss des anderen Elternteils auf Ihre Kinder befürchten. Auch sollte der frühere Partner nicht für das Ausbleiben von Unterhaltszahlungen durch das Unterbinden von Besuchskontakten bestraft werden, da dann die Kinder gleich zweimal leiden würden. Nutzen Sie vielmehr die Abwesenheit der Kinder während der Besuche als Zeit für sich selbst, zur Erholung und für neue (soziale) Beziehungen. Das wird Ihnen gut tun!

Literatur

Ricci, I. (1984): Meine Eltern sind geschieden. Wie Kinder dennoch glücklich bleiben. München: dtv.