Frau, Familie, Kind: Aufgaben und Leistungen der Politik

Martin R. Textor

 

Laut einer vorn Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebenen Umfrage waren Mitte 1991 36% der Deutschen. der Meinung, dass es eine "sehr wichtige" Aufgabe der Politik sei, mehr für Frauen zu tun. Etwa 60% der West- und 60% der Ostdeutschen waren mit der erreichten Gleichberechtigung "sehr" oder "eher" zufrieden. Gegenüber 1990 fiel der Prozentsatz der Zufriedenen im Westen um 2%‚ im Osten jedoch um 19% - vor allem junge Frauen zeigten sich in den neuen Bundesländern zunehmend unzufrieden (IPOS 1991).

Ich möchte mich in diesem Artikel nicht nur mit Frauenpolitik befassen, sondern auch mit der Familien- und Bevölkerungspolitik. Dabei werde ich mich auf die Themen "Familienlastenausgleich", "Bevölkerungsentwicklung", "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" sowie "Wiedereintritt in die Arbeitswelt" beschränken

1. Familienlastenausgleich

An den Familienlastenausgleich sind vor allem folgende Anforderungen zu stellen:

  1. Er soll Wahlfreiheit hinsichtlich von Familien- und Berufstätigkeit ermöglichen. Entscheidet sich ein Elternteil, zugunsten der Kindererziehung für einige Jahre auf die Erwerbstätigkeit zu verzichten, soll durch den Familienlastenausgleich erreicht werden, dass die Familie durch den Verlust des zweiten Einkommens keine unangemessenen finanziellen Einbußen erleidet.
  2. Er soll Wahlfreiheit hinsichtlich der Zahl der Kinder ermöglichen. Der Familienlastenausgleich soll einen substantiellen Teil der Ausgaben für Kinder auffangen, so dass der Kinderwunsch nicht an untragbaren Kosten scheitert.

Ferner dient der Familienlastenausgleich z.B. der besonderen Förderung der Ehe und der Würdigung der Erziehungsleistung.

Die Ausgaben für Familien sind seit 1985 stark gestiegen und betrugen 1990 33,15 Mrd. DM, waren allerdings auch 1981 schon auf einem hohen Niveau (29,11 Mrd. DM). So nahmen die Ausgaben für den Familienlastenausgleich zwischen 1981 und 1990 nur um 13,9% zu, -während im gleichen Zeitraum z.B. das Bruttosozialprodukt um 58,6% und die Preise um 21,5% anstiegen.

Dabei wird aber nicht das Ehegattensplitting berücksichtigt, das 1990 zu Steuereinbußen von mehr als 23 Mrd. DM führte. Auch fehlen Angaben über finanzielle Leistungen der Bundesländer - so gab z.B. der Freistaat Bayern 1990 rund 1,8 Mrd. DM für Familien aus. Ferner werden in den nächsten Jahren die Ausgaben für Familien aufgrund neuer familienpolitischer Leistungen weiter ansteigen.

Entsprechen die derzeitigen familienpolitischen Leistungen den genannten Anforderungen an den Familienlastenausgleich? Wohl nur teilweise: Die Ehe wird durch das Ehegattensplitting genügend gefördert; die Anerkennung von drei Erziehungsjahren im Rentenrecht und das Erziehungsgeld zeigen durchaus eine Würdigung der Erziehungsleistung. Die Wahlfreiheit von Eltern zwischen Familie und Beruf dürfte aber noch nicht ausreichend gewährleistet sein: Verzichtet eine Familie auf das zweite Einkommen, weil sich z.B. die Mutter intensiv um ihre Kinder kümmern will oder für sie keine Betreuungsmöglichkeiten findet, werden die finanziellen Einbußen unzureichend durch den Familienlastenausgleich aufgefangen. Beispielsweise war in der zweiten Jahreshälfte 1991 eine Familie mit einem Alleinverdiener, der ein so niedriges Einkommen hat, dass die Familie sozialhilfeberechtigt ist, durch die Sozialhilfe - zumindest rechnerisch - durchaus besser gestellt sein kann als eine Familie mit einem Alleinverdiener, der ein durchschnittliches Bruttoeinkommen empfängt. Erstere würde im Fall des genannten Rechenbeispiels über mehr Geld verfügen - von monatlich 49 DM bei einem Kind bis hin zu 754 DM bei fünf Kindern. Das durchschnittliche Einkommen einer Familie mit einem Alleinverdiener liegt also in vielen Fällen knapp über oder unter dem Einkommen einer Familie mit einem gering verdienenden Erwachsenen, die Sozialhilfeleistungen empfängt.

So sind viele Mütter bei einem durchschnittlichen oder unterdurchschnittlichen Einkommen der Ehemänner gezwungen, erwerbstätig zu bleiben oder ihre Berufstätigkeit nur für kurze Zeit zu unterbrechen, da sonst ihre Familien in finanzielle Schwierigkeiten kämen. Eine echte Wahlfreiheit ist nur bei Besserverdienenden gegeben. Fritz Bohl, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, schrieb 1991: "Materiell ist es nach wie vor so, dass diejenigen, die ob gewollt oder ungewollt - keine Kinder haben und deshalb problemlos einer doppelten Erwerbstätigkeit nachgehen können, einen enormen finanziellen Vorteil gegenüber Familien mit einem Alleinverdiener haben. ... Ganz einfach gesagt: Dieser Zustand ist nicht gerecht. ... Umverteilung ist verlangt, und zwar von den Nicht-Erziehenden zu den Erziehenden, von den materiell Privilegierten zu den materiell besonders Belasteten" (S. 27).

2. Bevölkerungsentwicklung

Der vom Familienlastenausgleich aufgefangene Teil der Kinderkosten ist auch noch nicht hoch genug, um Wahlfreiheit hinsichtlich der Zahl der Kinder zu gewährleisten. So wies Kennerknecht (1991) nach, dass die Kinderzahl mit dem Familieneinkommen wächst. Auch wurde bei einer für Baden-Württemberg repräsentativen Umfrage ermittelt, dass sich Unter-40-Jährige im Durchschnitt 2,2 Kinder wünschten. Diejenigen, die schon eine Familie gegründet hatten, wollten 2,7 Kinder (Institut für Demoskopie Allensbach 1985). Diese als ideal angesehene Kinderzahl kann aber nicht immer realisiert werden: Im Durchschnitt gehen heute 1,5 Kinder aus einer Ehe hervor (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung 1991).

"In Fachkreisen ist unbestritten, dass die finanziellen Belastungen und Benachteiligungen der Familien mit Kindern zu den wesentlichen Gründen für den drastischen Geburtenrückgang seit Mitte der 1960-er Jahre gehören" (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung 1991, S. 275). Da in den letzten Jahren die Geburtenrate zugenommen hat und 1990 die Zahl der Geborenen in etwa der Gestorbenen entsprach, wird derzeit kaum noch über den zu erwartenden Bevölkerungsrückgang und seine negativen Folgen gesprochen. Aufgrund des starken Geburtenrückgangs in den neuen Bundesländern gab es aber in den ersten sieben Monaten von 1991 wieder 40.000 Todesfälle mehr als Geburten. Derzeit werden nur etwa zwei Drittel der Kinder geboren, die zur Erhaltung der jetzigen Bevölkerungsgröße langfristig notwendig wären (a.a.O.). So rechnen die United Nations (1991) in einer Hochrechnung damit, dass die Zahl der im vereinigten Deutschland lebenden Menschen von derzeit 77,5 Mio. auf 70,1 Mio. im Jahr 2025 absinken und gleichzeitig das Durchschnittsalter der Bevölkerung stark ansteigen wird ("medium variant").

So werden auf 1.000 Personen im erwerbsfähigen Alter in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts bis zu 747 Personen im Alter ab 60 Jahre kommen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung müsste bis 2030 von 17,5% (1990) auf 34,4% ansteigen, wenn das derzeitige Rentenniveau beibehalten werden soll. Es ist offensichtlich, dass im 21. Jahrhundert kein Arbeitnehmer bereit sein wird, ein Fünftel bis ein Drittel seines Einkommens allein in die Rentenversicherung einzuzahlen. Zudem ist durch die Überalterung der Bevölkerung auch mit höheren Beiträgen zur Krankenversicherung und zu der geplanten Pflegeversicherung zu rechnen. Negative Folgen werden ferner für den Sozialbereich, die Wirtschaft und den Bildungsbereich erwartet (Textor 1992).

Uns erwarten also große Probleme, wenn es nicht gelingt, die Geburtenhäufigkeit zu erhöhen. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung (1991) meint hierzu: "Selbstverständlich liegt die Entscheidung über die Zahl der Kinder und den Zeitpunkt ihrer Geburt einzig und allein bei den Eltern. Andererseits ist eine wirklich freie Entscheidung der Familien für oder gegen Kinder nur dann möglich, wenn die materiellen und ideellen Rahmenbedingungen so kinder- und familienfreundlich wie nur irgend möglich ausgestaltet werden" (S. 274). Auch unter dem Gesichtspunkt der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung sollte die Höhe des Familienlastenausgleichs überprüft werden.

3. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wahlfreiheit zwischen Familie und Beruf hängt entscheidend davon ab, ob unsere Arbeitswelt differenzierter und flexibler wird. Hier ist im Verlauf der letzten Jahre viel geschehen: Beispielsweise wurden von Juni 1983 bis Juni 1989 in der bayerischen Privatwirtschaft 85.300 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeitsplätze geschaffen, arbeiten im öffentlichen Dienst bereits mehr als 10% aller Beschäftigten Teilzeit (Bayerische Staatsregierung 1990). Teilzeitarbeit und Jobsharing wurden durch das Beschäftigungsförderungsgesetz von 1985 rechtlich besser abgesichert. Immer mehr Arbeitgeber bieten gleitende Arbeitszeit an. Jedoch ist der Bedarf noch lange nicht gedeckt. Dementsprechend heißt es in dem Buch "Bayerische Sozialpolitik 1990": "Die Bayerische Staatsregierung ... wird sich auch künftig mit allem erforderlichen Nachdruck dafür einsetzen, dass in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst noch mehr Teilzeitarbeitsplätze entstehen und die Arbeitszeiten den Familienbedürfnissen angepasst werden" (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung 1991, S. 276).

Eine weitere Bedingung für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die gerechte Aufteilung der Hausarbeit in der Familie. Männer müssen vermehrt Familienarbeit erlernen und erkennen, dass sie für ihre Kinder gleich wichtig wie Mütter sind bzw. sein können. Einige positive Entwicklungen in diese Richtung lassen sich schon beim Vergleich älterer und jüngerer Umfragen feststellen; die sogenannten "neuen Väter" sind aber die große Ausnahme. Der Staat kann zu dieser Entwicklung nur wenig beitragen - z.B. durch geschlechtsneutral verfasste Schulbücher, die Einbeziehung von Jungen in den Hauswirtschaftsunterricht oder die Förderung von Maßnahmen der Erwachsenenbildung wie die Partnerschaftskurse der Staatlichen Beratungsstellen für Ernährung und Hauswirtschaft.

Eine dritte Bedingung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist "ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen, angefangen von der Krippe über den Kindergarten, den Kinderhort bis hin zur ganztägigen Betreuung von schulpflichtigen Kindern" (Bayerische Staatsregierung 1990, S. 12). Die Versorgungsquote mit Krippenplätzen betrug 1989 in Bayern nur 1,2% (a.a.O.). Die Betreuung von Kleinstkindern betreffend wird immer wieder argumentiert, dass Mütter Erziehungsurlaub nehmen und ihre Kinder daheim betreuen würden. Dabei wird übersehen, dass einerseits die Erziehungsgeldgesetze ausdrücklich Teilzeitarbeit unter 19 Wochenstunden für Erziehungsgeldempfängerinnen zulassen und dass andererseits viele Mütter von Kleinstkindern auf eine Berufstätigkeit nicht verzichten wollen oder können. 1990 waren circa 168.000 von insgesamt 334.000 Müttern mit Kindern unter drei Jahren erwerbstätig, also rund die Hälfte. 82.000 Frauen mit Kleinstkindern waren sogar ganztags beschäftigt. Für sie standen 1989 nur etwas mehr als 3.000 Krippenplätze zur Verfügung. Diese Mütter haben aber auch die Möglichkeit, ihr Kind zu einer Tagesmutter zu geben. Neben 5.400 Kindern in Tagespflege (1989), die von den Jugendämtern erfasst wurden, befinden sich viele andere in privat organisierten und finanzierten Pflegeverhältnissen.

Da 1989 in Bayern die Versorgungsquote mit Kindergartenplätze 84,6% betrug, können erwerbstätige Mütter und Alleinerziehende Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren in der Regel in einem Kindergarten unterbringen. Nach deren Schuleintritt erleben sie aber neue Probleme: So fanden sich 1988 an bayerischen Grundschulen 237.000 Kinder, deren Mütter erwerbstätig waren. Hingegen standen nur 21.000 Plätze in Horten zur Verfügung (Bayerische Staatsregierung 1990) . Einige Kinder können aber auch durch Schülerhilfen oder in Hausaufgabenstuben stundenweise betreut werden.

So muss dringend die Zahl der Betreuungsplätze für Kleinst- und Grundschulkinder vergrößert werden. Der Wissenschaftliche Bereich für Familienfragen beim Bundesminister für Familie und Senioren fordert in seinem Gutachten "Zur Konzeption einer Familienpolitik im vereinigten Deutschland" die Verzehnfachung des Platzangebots für Kinder bis drei Jahre, die Verdoppelung der Ganztagsplätze in Kindergärten und eine Verfünffachung der Hortplätze bzw. der Plätze in Ganztagsschulen. Die Bundesregierung strebt an, Familien einen Rechtsanspruch auf Kindergartenplätze zu gewähren. Zu ergänzen ist, dass auch andere Formen der Kinderbetreuung wie Tagespflege, Mutter-Kind-Gruppen, Elterninitiativeinrichtungen, Hort an der Schule, Schülerhilfen usw. gefördert werden sollten, so dass ein plurales, Wahlfreiheit bietendes Angebot geschaffen wird (so auch: Bayerische Staatsregierung 1990). Bei der anzustrebenden Flexibilisierung der Öffnungszeiten und der Festlegung der Betreuungsdauer müssen aber vorrangig die Bedürfnisse von (Kleinst-) Kindern und nicht die Zwänge des Arbeitsmarkts berücksichtigt werden.

4. Wiedereingliederung in die Arbeitswelt

In den letzten Jahren haben Bundes- und Staatsregierung eine Reihe von Wegen eröffnet, die Frauen den Wiedereintritt in die Arbeitswelt nach einer längeren Familienpause erleichtern. So können Eltern ihre Berufstätigkeit für jedes Kind fünf Jahre lang unterbrechen, ohne zuvor erworbene Anrechte auf berufliche Weiterbildung oder Umschulung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zu verlieren. Zudem können dem Arbeitgeber Einarbeitungszuschüsse für sie gewährt werden. Ferner wurden Sonderprogramme geschaffen wie das Modellprojekt "Neuer Start ab 35", das dem Erwerb und der Stärkung von Schlüsselqualifikationen dient, oder die Wiedereingliederungsmaßnahme "Zurück in den Beruf - aber mit neuer Technologie", durch die an 10 bayerischen Orten EDV- und berufliche Kenntnisse erworben werden können. Außerdem wird die Familientätigkeit als Zugangsvoraussetzung für die Berufe der Alten- und Familienpflegerin sowie für die Externenprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege anerkannt und mit einem Jahr auf das Vorpraktikum zur Erzieherausbildung angerechnet. Schließlich werden die Arbeitgeber ermutigt, "den Eltern während der Erziehungspause Kontaktmöglichkeiten zur Arbeitsstelle und die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zu ermöglichen" (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung 1991, S. 276). Jedoch rechnen Frauen noch immer mit Schwierigkeiten beim Wiedereintritt in die Arbeitswelt.

Schlusswort

Im Bereich der Frauen-, Familien- und Bevölkerungspolitik ist es in den letzten Jahren zu deutlichen Verbesserungen gekommen. Es besteht aber noch ein großer Handlungsbedarf, wenn die in meinem Artikel angesprochenen politischen Ziele erreicht werden sollen. Leider ist aufgrund der Wiedervereinigung der Spielraum für finanzielle Verbesserungen sehr klein geworden. Manche Ziele sind aber auch auf dem Weg einer Einkommensumverteilung, durch die Beeinflussung der Arbeitgeber, durch die bessere Nutzung der Elternselbsthilfe usw. zu erreichen.

Quelle

Aus: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung (Hg.): Frauen in Bayern. 10 Jahre Gleichstellungsarbeit. Dokumentation zum Kongress der Bayerischen Staatsregierung vom 30. und 31. Januar 1992. München: Selbstverlag 1992, S. 93-108 (bearbeitete Fassung ohne Tabellen und Abbildungen)

Literatur

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Familie und Sozia1ordnung (Hg.): Bayerische Sozialpolitik 1990. München: Selbstverlag 1991

Bayerische Staatsregierung: Politik für Frauen in Bayern - Fortschreibung 1990. München: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit, Familie und Sozialordnung 1990

Bohl, F. : Neue Herausforderungen für die CDU. Die politische Meinung 1991, 36 (11), S. 25-32

Gavranidou, M., Heinritz, S., Krombholz, H., Oberndorfer, R., Walper, S.: Codebuch zur Befragung: Erwerbstätige Frauen in unterschiedlichen Lebenslagen. München: Staatsinstitut für Frühpädagogik und Familienforschung 1990

Hüttche, W.: Für mehr Familien Sozialhilfeansprüche ab Juli 91. Stimme der Familie 1991, 38 (7), S. 3-4

Institut für Demoskopie Allensbach: Familie im Brennpunkt. Ergebnisse einer neuen Repräsentativuntersuchung zu "Ehe und Familie". Allensbacher Berichte, Nr. 33. Allensbach: Selbstverlag 1985

IPOS: Einstellungen zu aktuellen Fragen der Innenpolitik 1991 in Deutschland. Ergebnisse jeweils einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage in den alten und neuen Bundesländern. Mannheim: Selbstverlag 1991

Kennerknecht, C.: Plädoyer für eine gerechte Familienpolitik. Burglengenfeld: Deutscher Familienverband (DFV), Landesverband Bayern 1991

Schwarz, K., Höhn, C.: Weniger Kinder - weniger Ehen - weniger Zukunft? Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland gestern, heute und morgen. Ottweiler: Ottweiler Druckerei und Verlag 1985

Textor, M.R.: Familienpolitik: Probleme - Maßnahmen - Forderungen. München: Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit 1991, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 1991

Textor, M.R.: Bevölkerungsrückgang und Generationenkonflikt. Caritas 1992, 93, S. 350-356

United Nations. Department of International Economic and Social Affairs: World Population Prospects 1990. Population Studies, No. 120. New York: Selbstverlag 1991