Aufgaben, Probleme und Wünsche kommunaler Fachberater/innen und Kindergartenaufsichten

Martin R. Textor

 

Im Rahmen der Fachtagung "Rolle und Aufgaben kommunaler Fachberater/innen und Kindergartenaufsichten", die am 14.03.2001 im Staatsinstitut für Frühpädagogik stattfand, wurde eine schriftliche Befragung der Teilnehmer/innen durchgeführt. 54 Fragebögen wurden ausgefüllt, 53 konnten ausgewertet werden (inklusive von 3 oder 4 von Regierungsfachberater/innen ausgefüllten Fragebögen, die nicht ausfindig gemacht werden konnten und in die Auswertung eingingen).

Deutlich wird, dass bei Landkreisen und kreisfreien Städten drei deutlich unterscheidbare Personengruppen mit Fragen der Kindertagesbetreuung befasst sind (2 Fragebögen ließen sich keiner dieser drei Gruppen zuordnen):

  1. "Kindergartenaufsichten": Dies ist ein Sammelbegriff für Verwaltungskräfte mit ganz unterschiedlichen Amtsbezeichnungen. Die hier erfassten 31 Personen nannten sich Kindergartenaufsicht (n=7), Verwaltungsangestellte/r (n=5), Regierungsoberinspektor/in (n=5), Verwaltungsamtsrat/rätin (n=3), Amtfrau/mann (n=2), Verwaltungsamtsinspektor/in (n=2), Verwaltungs(ober)sekretär/in (n=2) usw. Diese verschiedenen Amtsbezeichnungen verdeutlichen, dass einerseits Beamte und Angestellte sowie andererseits Personen aus dem mittleren und gehobenen Dienst in diese Kategorie fallen. Ihre Hauptaufgaben im Kindertagesstättenbereich sind (etwa in der folgenden Reihenfolge): a) Ausübung der Kindergartenaufsicht, b) Personalkostenbezuschussung und Berechnung anderer Zuschüsse, c) Beratung inkl. Bau- und Rechtsberatung, d) Begehungen, e) Erstellen von Statistiken und Bedarfsplänen.
  2. Fachberater/innen: Bei diesen 14 Personen handelt es sich um Sozialpädagog/innen (n=10), Erzieher/innen (n=3) oder Heilpädagog/innen (n=1), die im Gegensatz zur vorgenannten Gruppe nicht mit der Personalkostenbezuschussung und kaum mit anderen finanziellen Fragen befasst sind. Auch sind nur wenige für die Kindergartenaufsicht zuständig (n=6); allerdings geben 11 der Befragten an, dass Begehungen rund 14% ihrer Arbeitszeit ausmachen. Nur die Beratung (auch von Trägern, bei Baumaßnahmen usw.) hat von der Zahl der Nennungen und vom Zeitaufwand her (im Durchschnitt 16%) eine größere Bedeutung. Fachberater/innen verwenden mehr Zeit als die vorgenannte Gruppe auf die Organisation und Durchführung von Leiterinnenkonferenzen und Fortbildungen. Viele sind auch mit Verwaltungsaufgaben befasst (Bedarfsplan, Statistiken, Jugendhilfeplanung u.Ä.).
  3. Jugendamtsleiter/innen: Dieser Gruppe umfasst 6 Personen (darunter ein stellvertretender Jugendamtsleiter) mit einer Ausbildung in Verwaltung (n=4) oder Sozialpädagogik (n=2). Sie sind neben ihren eigentlichen Leitungsaufgaben für Kindergartenaufsicht, Fachberatung u.Ä. zuständig.

Die Befragung verdeutlicht die unterschiedliche Qualifikation, Position (tarifliche Eingruppierung) und Schwerpunktsetzung der mit Kindertagesbetreuung befassten Fachleute bei Landkreisen und kreisfreien Städten. Aber auch die große Bandbreite an Aufgaben wird offensichtlich - neben den bereits genannten Tätigkeiten wurden z.B. noch erwähnt: Trägerschaft kommunaler Kindertagesstätten, Anerkennungsverfahren/Betriebserlaubnis, Leitung von Arbeitskreisen, Krisenintervention, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Diese und weitere Aufgaben wurden aber immer nur von einem (kleinen) Teil der Verwaltungskräften und Fachberater/innen angegeben.

Die von den Befragten genannten Probleme sind ähnlich. Nach der Häufigkeit der Nennungen sind die Folgenden vorrangig:

  • fehlende Ausbildung für den Tätigkeitsbereich, keine Einarbeitung, keine adäquate(n) Fortbildung(sangebote),
  • fehlende Stellenbeschreibung, unklare Prioritäten,
  • Problematik der Doppelfunktion Aufsicht - Beratung,
  • wenig Anerkennung der Notwendigkeit von Fachberatung in der eigenen Behörde, keine Einbindung in ein Team,
  • Probleme, die sich aus ungenauen oder widersprüchlichen Gesetzen bzw. Vorschriften ergeben (insbesondere bei Begehungen/Bauberatung),
  • Durchsetzen von notwendigen Änderungen in den Kitas ist schwierig,
  • zu wenig Zeit, insbesondere für Beratung und Begehungen,
  • starke Belastung durch Verwaltungsaufgaben (z.B. Statistiken),
  • Probleme in der Kooperation mit Trägern (z.B. desinteressiert) und Kita-Leiterinnen (z.B. füllen Unterlagen unvollständig aus),
  • Schwierigkeit, Kommunen zu überzeugen, Kindergartenplätze zu schaffen und mehr Geld für Kinder auszugeben.

Dementsprechend werden viele Wünsche und Zukunftsvisionen bei der Befragung genannt:

  • konkrete Stellenbeschreibung, klares Berufsbild,
  • spezielle Fortbildungsangebote, bessere Qualifizierung (insbesondere in Beratung, zu pädagogischen Fragen), Einarbeitung in das Arbeitsfeld,
  • Arbeitskreise auf regionaler bzw. Regierungsebene (z.B. zwecks Informationsaustausch),
  • Entlastung (z.B. personelle Verstärkung, Einrichtung einer Fachberaterstelle, Ausweitung der eigenen Stelle - mehr Zeit, bessere Ausstattung des Arbeitsplatzes),
  • Erkennen der Notwendigkeit von Kindergartenaufsicht bzw. Fachberatung in der eigenen Behörde, Anerkennung der Kompetenz durch Vorgesetzte und Kolleg/innen, besserer Status,
  • mehr Interesse der Kommunen, der politischen Gremien und der Träger an Kindertagesbetreuungsfragen,,
  • besserer Informationsfluss von "oben" (Ministerium, Regierung, Spitzenverband) nach "unten"
  • Klärung der Rolle von Kindergartenaufsicht bzw. Fachberatung vor Einführung des neuen Finanzierungsmodells; Mitsprachemöglichkeiten.

Viele der genannten Probleme und Wünsche wurden während der Fachtagung in Arbeitsgruppen diskutiert und dann im Plenum vorgetragen. Deutlich wurde, dass Kindergartenaufsicht und Fachberatung in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten durchaus unterschiedlich gehandhabt werden, da die fehlenden Stellenbeschreibungen und Standards eine individuelle Schwerpunktsetzung und verschiedene Vorgehensweisen zulassen. Hier sollte eine Abstimmung erfolgen, z.B. durch die Schaffung überregionaler Arbeitskreise, die Erarbeitung eines Leitbildes oder das Aufstellen von (Mindest-) Standards.