Adoptiv- und Pflegefamilien

Martin R. Textor

 

Die Erziehung von Kindern in Adoptiv- und Pflegefamilien ist eine Form der Kinder- und Jugendbetreuung, bei der verlassene oder verstoßene Kinder auf Dauer bei Erwachsenen aufwachsen, mit denen sie in der Regel nicht leiblich verwandt sind. Sie leben in "Ersatzfamilien", die alle Charakteristika biologisch begründeter Familien aufweisen. Die Erwachsenen haben für sie die "soziale Elternschaft" übernommen und erleben sie zumeist nach einer mehr oder minder langen Eingewöhnungszeit wie leibliche Kinder.

Adoptiv- und Pflegefamilien unterscheiden sich vor allem in folgender Hinsicht voneinander: (1) In Adoptivfamilien nehmen die Erwachsenen das Kind mit Vollzug der Adoption als gemeinschaftliches, eheliches Kind an; seine Rechtsstellung entspricht derjenigen eines leiblichen Kindes. Somit ist die Adoption neben der Fortpflanzung die bedeutendste Form der Familiengründung. In Pflegefamilien wird hingegen durch das Pflegeverhältnis keine verwandtschaftliche Beziehung begründet. Das Kind steht unter Vormundschaft, zumeist der leiblichen Eltern oder eines vom Vormundschaftsgericht bestellten Vormunds. (2) Das Adoptionsverhältnis ist prinzipiell auf Lebenszeit angelegt und kann nur in gesetzlich genau geregelten Ausnahmefällen aufgelöst werden. Das Pflegeverhältnis kann in der Regel jederzeit abgebrochen werden und endet auf jeden Fall mit der Volljährigkeit des Kindes, sofern dieses nicht die Fortsetzung - maximal bis Vollendung des 27. Lebensjahres - beantragt. (3) Nach einer Adoption besteht in der Regel kein Kontakt zu den leiblichen Eltern. Bei Pflegeverhältnissen soll dieser jedoch aufrechterhalten und das Pflegekind - wenn verantwortbar - in seine Herkunftsfamilie zurückgeführt werden. (4) Pflegeeltern erhalten im Gegensatz zu Adoptiveltern ein Pflegegeld.

Dennoch dürften die in der sozialen Elternschaft und dem subjektiven Empfinden liegenden Gemeinsamkeiten überwiegen. Auch verlieren die vorgenannten Unterschiede an Bedeutung: Beispielsweise besteht bei "offenen" Adoptionen der Kontakt zu den leiblichen Eltern fort, ist bei einem großen Teil der Dauerpflegeverhältnisse eine Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie nicht vorgesehen, da keine Beziehungen mehr bestehen. Dennoch werde ich Adoptiv- und Pflegefamilien in diesem Kapitel getrennt voneinander darstellen. Ich beginne mit den Adoptivfamilien und werde sie etwas ausführlicher behandeln - wobei ich davon ausgehe, dass sich viele Aussagen aufgrund der angedeuteten Ähnlichkeiten auf Pflegefamilien übertragen lassen. Stiefkind- und Erwachsenenadoptionen werde ich jedoch ausklammern, da sie keine Formen der Kinder- und Jugendbetreuung sind.

Adoption - historische Entwicklung

Adoptionen hat es wohl in allen Gesellschaften und historischen Epochen gegeben - entweder als ein eher informeller Austausch von Personen (vor allem bei "primitiven" Stämmen) oder als Möglichkeit der Gewinnung eines männlichen Erbens, der das eigene Geschlecht fortführen soll (Bagley 1986). In beiden Fällen waren die Betroffenen über die Adoption informiert und hatten Kontakt zu den leiblichen Verwandten. Schon im babylonischen Recht (Code des Hammu-Rabi) finden sich Bestimmungen über die Adoption. Aber auch in den ägyptischen, griechischen und römischen Kulturen wurde sie gesetzlich geregelt (Fthenakis 1987). In Deutschland gibt es diesbezügliche Bestimmungen z.B. im Bayerischen Landrecht von 1756 und im Preußischen Landrecht von 1794. Für alle deutschen Länder einheitlich wurde die Adoption mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von 1896 geregelt (Trietsch 1988).

Um 1900 wurden im Deutschen Reich die ersten Adoptionsvermittlungsstellen von konfessionellen Vereinen gegründet. Sie setzten sich für Inkognitoadoptionen ein - bis in die 20er-Jahre hinein herrschten aber noch "offene" Adoptionen vor, da in erster Linie Kinder von Verwandten und Bekannten angenommen wurden und somit die abgebende und die annehmende Seite einander kannten. Es wollten aber immer mehr unfruchtbare Ehepaare ein ihnen nicht bekanntes Kind adoptieren und dabei so weit wie möglich dem normalen Familiengründungsmuster folgen. So wollten sie die Adoption (und damit auch die eigene Infertilität und die nichteheliche Geburt ihres "in Sünde gezeugten" Kindes) verheimlichen. Durch Inkognitoadoptionen kamen die Vermittlungsstellen diesem Wunsche nach; sie wurden durch eine Entscheidung des Reichsgerichts von 1928 in ihrem Verhalten bestärkt. Auch das Adoptionsrecht war bis 1976 einseitig an den Interessen der Annehmenden orientiert.

Bis in die 50er-Jahre hinein erfuhren die Adoptiveltern nur wenig über die Herkunft des Kindes, zumeist nur Positives. Auch wurde für sie ein Kind gesucht, das ihnen in seinen äußerlichen Charakteristika ähnelte. Oft wurde ihnen geraten, es nicht über die Adoption aufzuklären. In den 60er- und 70er-Jahren änderte sich diese Praxis. Das Wohl des Kindes rückte immer mehr in den Mittelpunkt: Es wurde nicht mehr ein Kind für Eltern, sondern Eltern wurden für ein bestimmtes Kind gesucht. Auch wurden die Adoptionsbewerber immer offener, gründlicher und vollständiger über die Herkunft des Kindes informiert. Eine frühestmögliche Aufklärung des Kindes über die Adoption wurde als notwendig erachtet. Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Probleme leiblicher Eltern nach der Freigabe ihres Kindes zur Adoption und über die Identitätsentwicklung von Adoptivkindern (s.u.) werden seit den 80er-Jahren vermehrt offene oder halb offene Formen der Adoption praktiziert, bei denen ein (indirekter) Kontakt zwischen Herkunfts- und Adoptivfamilie hergestellt und aufrechterhalten wird. Auch werden immer mehr ältere oder behinderte Kinder vermittelt.

Auslandsadoptionen wurden bereits in größerer Zahl während des Dritten Reichs vollzogen. So wurden Säuglinge, die von deutschen Soldaten und arischen Frauen aus den besetzten Gebieten stammten, "heim in das Vaterland" gebracht und zur Adoption freigegeben. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden hingegen viele deutsche Kinder von Ausländern adoptiert - ihre Zahl stieg von 489 Kindern im Jahr 1950 auf ein Maximum von 2.628 Kindern im Jahr 1957 (Textor 1991d). Oft wurden ihren Eltern Geld oder andere Leistungen angeboten. Seit den 70er-Jahren ist wieder die umgekehrte Entwicklung festzustellen - es werden immer mehr ausländische Kinder von deutschen Eltern adoptiert. Im Jahr 1989 wurden 1.161 Auslandsadoptionen in den alten Bundesländern registriert.

Statistiken zeigen, dass die Zahl der Adoptionen in der Bundesrepublik von 4.279 im Jahr 1950 bis auf ein Maximum von 11.224 anstieg und seitdem kontinuierlich zurückgeht. So wurden 1989 nur noch 7.114 Adoptionen erfasst. Die Ursachen für diese Entwicklung liegen vor allem in der besseren Sexualaufklärung, der Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln, dem unter bestimmten Bedingungen ermöglichten Schwangerschaftsabbruch und der geringeren Diskriminierung der Mütter nichtehelicher Kinder, die aufgrund finanzieller Hilfen und besserer Kinderbetreuungsangebote nun Kinder allein aufziehen können. Aber auch die Art der Adoptionen veränderte sich im Verlauf der letzten Jahrzehnte: So nahm die Zahl der Stiefeltern- und Verwandtenadoptionen von 2.169 im Jahr 1963 auf 3.974 im Jahr 1989 zu, während gleichzeitig die Zahl der Fremdadoptionen von 5.439 auf 3.140 abnahm. Da immer weniger Kinder zur Adoption freigegeben werden, stieg die Zahl der Adoptionsbewerber von 2.434 im Jahr 1950 auf 20.507 im Jahr 1989. Im letztgenannten Jahr waren 630 Adoptivkinder unter einem Jahr, 1.730 zwischen einem und drei Jahren, 1.527 zwischen drei und sechs Jahren und 2.149 zwischen sechs und zwölf Jahren alt; weitere 1.078 waren zwölf Jahre und älter. Der große Anteil älterer Kinder erklärt sich vor allem durch die weite Verbreitung der Stiefkindadoption. Nur 661 Kinder befanden sich vor der Adoption in einem Heim.

Gesetzliche Grundlagen der Adoption

Adoption und Adoptionsvermittlung sind weitaus detaillierter durch Gesetze geregelt als andere Bereiche der Sozialarbeit. Von besonderer Bedeutung ist hier das Adoptionsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von 1977. Es bestimmt, dass eine Annahme als Kind nur zulässig ist, "wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht" (§ 1741 Abs. 1 BGB). Ein Ehegatte (oder ein Alleinstehender) muss das 25. Lebensjahr und der andere das 21. Lebensjahr vollendet haben (§ 1743 Abs. 1 und 2 BGB). Durch die Adoption dürfen nicht überwiegende Interessen eigener Kinder oder des Anzunehmenden beeinträchtigt werden (§ 1745 BGB).

Bei einem ehelichen Kind müssen beide Eltern, bei einem nichtehelichen Kind muss die Mutter ihre Einwilligung in die Adoption erteilen (§ 1747 Abs. 1 und 2 BGB). Der Vater eines nichtehelichen Kindes hat das Recht, die Ehelicherklärung oder Annahme desselben zu beantragen (§ 1747 Abs. 2 BGB), und kann hierdurch die Annahme durch Dritte verhindern. Die Einwilligung in die Adoption kann frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes erteilt werden (§ 1747 Abs. 3 BGB). Sie bedarf der notariellen Beurkundung, kann nicht unter einer Bedingung erteilt werden und ist unwiderruflich (§ 1750 Abs. 1 und 2 BGB). Eine Einwilligung in die Adoption ist nicht erforderlich, wenn der Elternteil zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande ist oder sich sein Aufenthalt trotz längeren Bemühens nicht ausfindig machen lässt (§ 1747 Abs. 4 BGB). Das Vormundschaftsgericht kann die Einwilligung eines Elternteils ersetzen, "wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. Die Einwilligung kann auch ersetzt werden, wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend, aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann" (§ 1748 Abs. 1 BGB). Ferner ist die Ersetzung der Einwilligung bei besonders schweren geistigen Gebrechen möglich (§ 1748 Abs. 3 BGB).

Ein zur Adoption freigegebenes Kind muss zunächst in Adoptionspflege gegeben werden (§ 1744 BGB). Diese ist im Gesetz hinsichtlich ihrer Dauer nicht festgelegt; in der Praxis hat sich ein Zeitraum von rund einem Jahr eingebürgert. Während der Adoptionspflegezeit soll überprüft werden, ob sich das Kind eingewöhnt hat und eine Eltern-Kind-Beziehung entstanden ist. Die Annahme als Kind wird dann vom Vormundschaftsgericht ausgesprochen (Dekretsystem). Das Kind erlangt durch die Adoption die rechtliche Stellung eines (gemeinschaftlichen) ehelichen Kindes (§ 1754 Abs. 1 BGB); adoptionsbedingte und leibliche Elternschaft sind somit gleichgestellt (Volladoption). Mit Vollzug der Adoption erlöschen das Verwandtschaftsverhältnis zu den bisherigen Verwandten und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten (§ 1755 Abs. 1 BGB).

Im Adoptionsgesetz des BGB finden sich noch Regelungen über die Einwilligung des Kindes und des Ehegatten, den Namen des Kindes, die Aufhebung der Adoption, die Annahme Volljähriger u.a. Großer Wert wird auf das Inkognito gelegt: "Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden" (§ 1758 Abs. 1 BGB). Das Inkognito dient dem Persönlichkeitsschutz des Kindes und der Annehmenden vor unerwünschten Einwirkungen Dritter, einschließlich der bisherigen leiblichen Verwandten. Die Adoptiveltern können jedoch auf ihr Inkognito verzichten, also sich z.B. für eine offene Adoption mit persönlichem Kontakt zu der Herkunftsfamilie des Kindes entscheiden.

Das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) von 1977 bestimmt, wer Adoptionsvermittlungsstellen einrichten darf (und unter welchen Bedingungen), dass nur Fachkräfte Vermittlungen durchführen dürfen, welche Aufgaben die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter haben und wie diese auszustatten sind. Es legt fest, dass bei der Auswahl von Adoptionsbewerbern zu prüfen ist, ob diese unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des jeweiligen Kindes und seiner besonderen Bedürfnisse geeignet sind (§ 7 Abs. 1 Satz 2 AdVermiG). Ferner erhalten die Klienten einen Rechtsanspruch auf Beratung: "Im Zusammenhang mit der Vermittlung und der Annahme hat die Adoptionsvermittlungsstelle jeweils mit Einverständnis die Annehmenden, das Kind und seine Eltern eingehend zu beraten und zu unterstützen, insbesondere bevor das Kind in Pflege genommen wird und während der Eingewöhnungszeit" (§ 9 Abs. 1 AdVermiG). Aber auch die nachgehende Beratung und Unterstützung sind sicherzustellen (§ 9 Abs. 2 AdVermiG). Im Jahr 1989 wurde das Adoptionsvermittlungsgesetz um Bestimmungen ergänzt, nach denen Ersatzmuttervermittlung und Kinderhandel verboten sind. Zugleich wurden entsprechende Strafen festgelegt.

Adoptionsspezifische Regelungen finden sich auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), die jedoch nur geringe Auswirkungen auf die Praxis der Adoptionsvermittlung haben. Insbesondere werden die Beratungs- und Belehrungsaufgaben betont. So wird z.B. dem Jugendamt auferlegt, die leiblichen Eltern über Hilfen zu beraten, durch die eine Erziehung des Kindes in der Herkunftsfamilie ermöglicht werden könnte (§ 51 Abs. 2 KJHG). Auch muss der Vater eines nichtehelichen Kindes möglichst noch vor der Inpflegegabe über seine Rechte nach § 1747 Abs. 2 BGB (s.o.) beraten werden (§ 51 Abs. 3 KJHG). Bei Auslandsadoptionen oder Adoptionen durch Ausländer sind schließlich noch Vorschriften des Internationalen Privatrechts der Bundesrepublik, das "Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern" sowie adoptionsspezifische Regelungen aus der Gesetzgebung des jeweiligen Heimatlandes von Bedeutung.

Adoption: Forschungsergebnisse

Rund 250 000 Mütter haben zwischen 1949 und 1984 in der Bundesrepublik Deutschland Kinder zur Adoption freigegeben (Die Tageszeitung/taz, 25.08.1985). Dennoch liegen nur wenig wissenschaftliche Forschungsergebnisse und Praxisberichte über sie vor, werden keine mit ihnen gemachten Beratungserfahrungen referiert, gibt es keine Selbsthilfegruppen Betroffener. Über die leiblichen Väter von Adoptivkindern ist fast überhaupt nichts bekannt. Hingegen gibt es eine kaum noch überschaubare Zahl von Studien über Adoptivfamilien, insbesondere über die Entwicklung von Adoptivkindern, sowie viele Berichte über Beratung und Therapie.

Unter den leiblichen Müttern von Adoptivkindern sind alle Altersgruppen stark vertreten; das unerfahrene, minderjährige Mädchen ist heute die große Ausnahme. Dementsprechend ist rund die Hälfte verheiratet oder geschieden bzw. lebt vom Partner getrennt, hat ein Großteil der Mütter weitere eheliche oder nichteheliche Kinder (Jungmann 1987; Napp-Peters 1978). Die leiblichen Eltern von Adoptivkindern haben seltener als der Durchschnitt eine höhere Schulbildung erhalten oder ein Studium absolviert, haben häufiger keine Berufsausbildung und erzielen ein verhältnismäßig niedriges Einkommen. Angehörige unterer sozialer Schichten sind überrepräsentiert (ebd.).

So kann man davon ausgehen, dass viele leibliche Mütter in der Freigabesituation großen wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt sind. Einem hohen Prozentsatz geht es psychisch und/oder körperlich schlecht. Hinzu kommen zwischenmenschliche Probleme - mit dem Partner, den eigenen Eltern oder Geschwistern. Diese weisen die Schwangere und ihr Kind zurück, unterstützen sie nicht in ihrer Notlage, verlassen oder verstoßen sie (Inglis 1984; Jungmann 1987; Swientek 1987). Nur selten trägt die Mutter das Kind aus, weil sie einen Schwangerschaftsabbruch aus religiösen oder ethischen Gründen ablehnt - oft ist es für diesen schon zu spät, weil die Schwangerschaft verdrängt oder verleugnet wurde, weil die eigentliche Notlage erst später entstand oder die Hoffnung auf eine Verbesserung der Situation lange nicht aufgegeben wurde. So versuchen manche Mütter auch zunächst, ihr Kind alleine aufzuziehen. Häufige Gründe für die Freigabe zur Adoption sind:

  • Die Mütter fühlen sich zu jung für das Kind, müssen noch eine Schul- oder Berufsausbildung abschließen.
  • Sie sind psychologisch nicht auf Elternschaft vorbereitet, fühlen sich überfordert und kommen mit dem Kind nicht zurecht. Oft resultiert die Überforderung auch daraus, dass weitere Kinder zu versorgen sind.
  • Die Mütter glauben, auf eine Berufstätigkeit nicht verzichten zu können, finden keinen Platz für ihr Kind in einer Krippe oder in Tagespflege, können es unter den gegebenen Wohnbedingungen nicht aufziehen.
  • Die Mütter werden von ihren Partnern, Eltern und Verwandten, manchmal aber auch von Sozialpädagogen oder Ärzten, zur Freigabe gedrängt. Letztere informieren oft nicht genügend über Alternativen zur Adoption.
  • Die Mütter möchten, dass ihr Kind in Geborgenheit, unter guten materiellen Bedingungen und in einer vollständigen Familie aufwächst.
  • Sie erleben daheim große Spannungen und Konflikte, da ihre Ehe auseinander bricht oder sie in Scheidung leben.
  • Sie sind krank, gebrechlich oder behindert, fühlen sich für ein Kind bereits zu alt

(Inglis 1984; Swientek 1986; Textor 1989a). Zumeist fällt die Entscheidung zur Freigabe erst nach einem langen inneren Kampf, wird sie immer wieder in Frage gestellt und verzögert. Bei einer bayernweiten Umfrage gaben 21 % der Adoptionsvermittler an, dass zwischen 10 und 30 % der Mütter die Freigabeentscheidung rückgängig machen; 22 % sagten, dass dies in mehr als 30 % der Fälle geschehe (Textor 1991a).

Manche Frauen empfinden Erleichterung nach der Freigabe ihres Kindes zur Adoption oder vergessen dieses schnell. Andere erleben aber viele Jahre lang starke Schuldgefühle, Trauer, Schmerz, selbstquälerische Vorwürfe, negative Selbstwertgefühle, Wut oder sogar psychische Störungen wie Depressionen, Selbstmordwünsche, Essstörungen, Suchttendenzen oder sexuelle Probleme (Deykin, Campbell und Patti 1984; Inglis 1984; Schulz 1984; Sorosky, Baran und Pannor 1982; Swientek 1986). Die Verarbeitung dieser Emotionen wird dadurch erschwert, dass das Kind im Gefühlsleben der Mütter noch da ist, dass die Mütter wenig Gelegenheit zur Aussprache haben, da sie beim Ansprechen dieser Thematik oft als "Rabenmütter" diskriminiert werden, und dass professionelle Berater auf diese Klientel nicht eingestellt sind. Die Freigabe kann auch negative Auswirkungen auf eine spätere Partnerschaft und Familie haben: Bei einer Verheimlichung haben die Mütter oft große Schuldgefühle und Angst, entdeckt zu werden. Haben sie den Partner informiert, mag dieses interpersonale Probleme verursachen. Auch leiden überdurchschnittlich viele Mütter später unter sekundärer Infertilität (Deykin, Campbell und Patti 1984; Swientek 1986). Weitere Kinder werden häufig überbehütet und verwöhnt.

Über Adoptivfamilien liegen verlässlichere Forschungsergebnisse vor. Da etwa 10 bis 15 % aller Ehen unfruchtbar sind, ist die Infertilität heute das vorherrschende Motiv für eine Adoption. Neben Fehlgeburten und Erbkrankheiten werden aber auch humanitäre, soziale oder christliche Motive genannt (Knoll und Rehn 1984/85; Sorosky, Baran und Pannor 1982). Nach einer mehr oder minder langen Wartezeit erfahren die Bewerber zumeist plötzlich und unvorhersehbar, dass ein Kind für sie gefunden wurde. Dann müssen sie in der Regel innerhalb weniger Tage die Säuglings- oder Kinderausstattung besorgen. So ist die Annahmesituation nicht nur durch Freude, sondern auch durch Stress gekennzeichnet.

Die Eingewöhnungzeit verläuft recht unterschiedlich, wobei es eine große Rolle spielt, ob das Kind noch ein Säugling oder bereits älter ist, ob es aus Deutschland oder einem anderen Land kommt. Die meisten Adoptiveltern übernehmen die Verantwortung für einen Säugling zunächst mit Unsicherheit und Angst. Mütter gehen in der Regel leichter auf das Kind zu, da sie mit verschiedenen Segmenten der Mutterrolle bereits vertraut sind und somit eine gewisse Handlungskompetenz besitzen. Zudem entwickeln sie schnell Muttergefühle. Männer nehmen hingegen die Vaterrolle weniger schnell und spontan an, benötigen mehr Zeit für die Statuspassage. Nach einem mehr oder minder langen Zeitraum verblasst die Wahrnehmung des Säuglings als Adoptivkind. Es wird als eigenes Kind gesehen (Hoffmann-Riem 1984). Ähnliches gilt auch für die Adoption eines aus dem Ausland stammenden Säuglings.

Bei der Adoption älterer Kinder dauert es zumeist sehr viel länger, bis eine emotionale Normalisierung erreicht und eine enge Eltern-Kind-Beziehung aufgebaut wird. Viele von ihnen haben traumatische Erfahrungen gemacht, leiden unter Deprivation, haben einen häufigen Wechsel von Betreuungspersonen erlebt und waren oft lange im Heim. Oft möchten sie nicht adoptiert werden, vermissen leibliche Eltern oder Verwandte, wollen nicht von Heimerziehern oder Freunden getrennt werden (Kadushin 1970; Nelson 1985; Sorosky, Baran und Pannor 1982). Vielen fällt es schwer, sich in die Adoptivfamilie zu integrieren. Sie sind zunächst unsicher und misstrauisch, fürchten eine erneute Zurückweisung und testen durch auffällige Verhaltensweisen, ob sie wirklich akzeptiert werden. Die Adoptiveltern erleben sie aufgrund ihrer Andersartigkeit (anderer Sprachstil, keine Tischsitten, andere Werte usw.) zunächst als Fremdkörper, müssen viel Interpretationsarbeit bezüglich ihres Verhaltens leisten, den eigenen Lebensstil erklären und neue Regeln vermitteln. So dauert es oft länger als ein halbes Jahr, bis Vertrautheit hergestellt ist. Noch mehr Zeit mag vergehen, bis Verhaltensauffälligkeiten abgebaut sind - wobei oft auf professionelle Hilfe zurückgegriffen werden muss (ebd.).

Ähnliches gilt für die Adoption älterer Kinder aus der Dritten Welt. Hier kommt aber noch erschwerend hinzu, dass (1) diese Kinder oft krank, unterernährt oder entwicklungsverzögert sind, dass (2) Deprivationserscheinungen stark ausgeprägt sein können, da die Kinder oft in mehreren Heimen waren und häufig keine fachlichen Maßstäben entsprechende Betreuung erfuhren, dass (3) die Kinder zusätzlich durch den Kulturwechsel und die plötzliche "Sprachlosigkeit" verunsichert werden - sie können sich in ihrer Heimatsprache nicht mehr verständigen - und dass sie (4) aufgrund ihres Aussehens eher auf ambivalente Reaktionen in ihrem Netzwerk und auf Diskriminierung in der sozialen Umwelt stoßen (Textor 1991c).

Nach vielen Untersuchungen bilden sich Eltern-Kind-Beziehungen in Adoptivfamilien aus, werden Adoptivkinder wie leibliche Kinder erlebt - egal ob sie aus Deutschland (Hoffmann-Riem 1984; Knoll und Rehn 1984/85) oder aus der Dritten Welt (Kühl 1985; Schreiner 1984; Weyer 1985) stammen. In weniger als 2 % der Fälle kommt es - vor allem bei Auslandsadoptionen - zur Umplatzierung eines Kindes. Ein interessantes Phänomen in der Entwicklung von Eltern-Kind-Beziehungen ist die "Konstruktion von Ähnlichkeit" (Hoffmann-Riem 1984). Die Adoptiveltern suchen nach Gemeinsamkeiten in Aussehen, Wesensart, Verhalten usw. zwischen sich und dem Kind. Entdeckte Ähnlichkeiten erleichtern es ihnen, das Kind zur Familie zu rechnen, sich mit ihm verbunden zu fühlen und es als Fortsetzung ihres Selbst zu erfahren. Bei schlechten Eltern-Kind-Beziehungen werden hingegen weniger Ähnlichkeiten empfunden - die biogenetische Fremdheit kann dann auch als Erklärung für die Probleme verwendet werden und zu einer Distanzierung von dem Kind oder sogar zu Ausstoßungstendenzen führen. Jedoch kann ein Jugendlicher seine "Andersartigkeit" auch zur Beschleunigung seiner Ablösung betonen und für die Identitätsfindung nutzen.

Der Erziehungsstil von Adoptiveltern ist oft durch Überbehütung und Verwöhnung, aber auch durch hohe (Leistungs-)Erwartungen und Überforderung gekennzeichnet (Bohman 1980; Jungmann 1980a; Sorosky, Baran und Pannor 1982). Häufig wird die Sexualerziehung als schwierig erlebt - zum einen aufgrund der eigenen Infertilität und den damit verbundenen Problemen (narzisstische Kränkung, negatives Körperbild, Gefühl mangelnder Männlichkeit bzw. Weiblichkeit usw.), zum anderen beispielsweise aus Ängsten, die durch das niedrigere Inzesttabu bedingt werden, oder aus der Furcht, das Kind könnte wie die leibliche Mutter sexuell ausagieren - wobei dies Verhalten der Mutter oft unterstellt wird (ebd., Mackie 1982). Hier wirkt sich auch negativ aus, dass viele Adoptiveltern nur wenig Informationen über die Herkunft ihres Kindes erhalten und häufig einen Teil davon bis zu seiner Pubertät vergessen haben. So tendieren sie dazu, die Vergangenheit des Kindes in ihrer Fantasie zu rekonstruieren, wobei die leiblichen Eltern und ihre Motive typisiert werden. Außerdem wird die mit ihnen verbrachte Zeit negativ gesehen und als Erklärung für Probleme in der Adoptivfamilie verwendet. Manchmal bilden sich negative Einstellungen gegenüber den leiblichen Eltern aus, welche die Bewältigung der "doppelten Elternschaft" erschweren (Hoffmann-Riem 1984; Knoll und Rehn 1984/85; Sorosky, Baran und Pannor 1982).

Es ist offensichtlich, dass unter solchen Umständen auch die Aufklärung des Kindes über seinen Sonderstatus problematisch ist. Manche Kinder werden noch immer nicht aufgeklärt; in anderen Fällen erfolgt die Information des Kindes erst nach dem sechsten oder gar zehnten Lebensjahr (Knoll und Rehn 1984/85). Eine frühzeitige Aufklärung wirkt sich in der Regel positiv auf die Entwicklung des Adoptivkindes und die Familienverhältnisse aus. Dasselbe gilt, wenn das Thema "Adoption" in der Familie nicht tabuisiert wird und wenn die Adoptivfamilie ihren Sonderstatus akzeptiert, sich also nicht wie eine "ganz normale Familie" definiert (Hoffmann-Riem 1984; Kirk 1981; Knoll und Rehn 1984/85). Dann wird von mehr Empathie, einer besseren Kommunikation, mehr Offenheit, Vertrauen und Solidarität, festeren Bindungen und einer geringeren Konfliktneigung berichtet. Es ist offensichtlich, dass eine "Normalisierung eigener Art" (Hoffmann-Riem 1984) bei Auslandsadoptionen leichter erreicht werden kann, da sich der Sonderstatus der Familie aufgrund des kindlichen Aussehens nur schwer verneinen lässt (Hoksbergen et al. 1987).

Auch über die Entwicklung von Adoptivkindern liegen viele Forschungsergebnisse vor. Sie wachsen in der Regel in komfortablen Verhältnissen auf, also in größeren Wohnungen und unter besseren materiellen Bedingungen als andere Kinder. Auch erleben sie seltener ein Auseinanderbrechen ihrer Familie (Bohman 1980; Jungmann 1987; Knoll und Rehn 1984/85). Sie fühlen sich daheim zumeist sehr wohl und bezeichnen die Beziehung zu ihren Eltern mit wenigen Ausnahmen als gut (Keller-Thoma 1987; Knoll und Rehn 1984/85; Marquis und Detweiler 1985). In der Regel ist die Eltern-Kind-Beziehung genauso belastbar und stabil wie in biologischen Familien (Jungmann 1990b). Auch für aus dem Ausland stammende Adoptivkinder gilt, dass sie in gesicherten Mittelschichtverhältnissen aufwachsen (Schreiner 1984; Weyer 1985), in einem positiven Familienklima leben (Kühl 1985) und eine gute Beziehung zu ihren Eltern haben (Hoksbergen et al. 1987; Kühl 1985; Sokoloff, Carlin und Pham 1984).

Die kognitive Entwicklung deutscher Adoptivkinder verläuft in der Regel normal; die Schulleistungen sind durchschnittlich bis leicht unterdurchschnittlich (Jungmann 1980a, 1987; Knoll und Rehn 1984/85). Bei Auslandsadoptionen spielt das Alter bei der Ankunft in Deutschland eine große Rolle: Säuglinge und Kleinstkinder erleben keine ungewöhnlichen Probleme in der Sprachentwicklung, erbringen eher überdurchschnittliche Schulleistungen und sind an weiterführenden Schulen überrepräsentiert (Hoksbergen et al. 1987; Kühl 1985; Schreiner 1984; Sokoloff, Carlin und Pham 1984). Bei Kindern, die zum Zeitpunkt der Platzierung bereits älter waren, besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen erreichter Sprachbeherrschung und Schulerfolg. Durch lange Heim- oder Krankenhausaufenthalte bedingte Entwicklungsverzögerungen werden übrigens zumeist schnell ausgeglichen (ebd.).

Die Sozial- und Persönlichkeitsentwicklung einheimischer Adoptivkinder wird zumeist positiv beschrieben (Hoopes 1982; Knoll und Rehn 1984/85; Marquis und Detweiler 1985); jedoch wird auch von Minderwertigkeitsgefühlen und Identitätskonflikten berichtet (Ebertz 1987; Sorosky, Baran und Pannor 1982). Eine große Rolle spielt hier, wie Adoptivkinder ihre eigene Vorgeschichte rekonstruieren, wie sehr sie sich mit ihr beschäftigen, inwieweit sie negative Gefühle gegenüber den leiblichen Eltern empfinden und die Freigabe zur Adoption als narzisstische Kränkung erleben (Ebertz 1987; Hoffmann-Riem 1984; Keller-Thoma 1987; Knoll und Rehn 1984/85). Ferner ist von Bedeutung, wie sie mit dem Adoptivstatus umgehen - mit welchen Reaktionen, Vorurteilen und Zuschreibungen sie seitens der interpersonalen Umwelt konfrontiert werden und wie sie ihren Status selbst definieren. Generell scheinen sie eine positive Haltung gegenüber der Adoption einzunehmen (ebd.).

Auch aus dem Ausland stammende Adoptivkinder haben zumeist mit der sozialen Integration keine Probleme, berichten aber auch von Hänselei, Neckerei und Diskriminierung (Hoksbergen et al. 1987; Kühl 1985; Sokoloff, Carlin und Pham 1984). Ihr Selbstkonzept zeigt keine Unterschiede zu dem anderer Jugendlicher (Kühl 1985). Neben der Bewältigung des Adoptivstatus und der unbekannten Herkunft stellt sich ihnen noch die Entwicklung einer ethnokulturellen Identität als zusätzliche Entwicklungsaufgabe. In der Regel verknüpfen sie auf das Herkunftsland bezogene Anteile mit auf ihr neues Heimatland bezogenen Anteilen in höchst unterschiedlichen Mischungsverhältnissen. Manchmal erleben sie sich als "anders" oder als Immigranten (Kühl 1985; Rorbech 1990).

Die Beschäftigung mit der eigenen Herkunft führt dazu, dass sowohl deutsche als auch aus dem Ausland stammende Adoptierte Nachforschungen anstellen oder sogar die leiblichen Eltern kennen lernen wollen (Ebertz 1987; Keller-Thoma 1987; Knoll und Rehn 1984/85; Kühl 1985; Textor 1990a). Aus Deutschland liegen keine Zahlen vor, wie viel Adoptierte sich an Adoptionsvermittlungsstellen wenden, um Informationen über ihre Herkunft einzuholen oder um Hilfe bei der Suche nach der Herkunftsfamilie zu bitten - in Großbritannien sind es nach verlässlichen Hochrechnungen zwischen 7 und 15 % (Triseliotis 1984). Die meisten dieser Adoptierten sind bereits im Erwachsenenalter und verheiratet. Oft wurden sie sehr spät, auf traumatische Weise oder durch Dritte über ihren Status als Adoptivkinder aufgeklärt, haben eine weniger gute Beziehung zu den Adoptiveltern und leiden unter Identitätskonflikten (Aumend und Barrett 1984; Kowal und Schilling 1985; Sobol und Cardiff 1983). Lernen sie ihre leiblichen Eltern kennen, bleibt es zumeist bei ein bis zwei Treffen. Nur selten entsteht eine intensivere Beziehung. Die Adoptierten erleben aber in der Regel das Zusammentreffen positiv, sind anschließend zufriedener und werden sich der Stärke ihrer Beziehung zu den Adoptiveltern bewusst (Sorosky, Baran und Pannor 1982; Triseliotis 1984).

Eine Auswertung von 21 Untersuchungen über 3.636 Adoptivkinder ergab, dass etwa 85 % der Adoptionsverhältnisse positiv beurteilt wurden (vgl. Jungmann 1980a). Adoptionen verliefen erfolgreicher, wenn z.B. die Kinder bei der Platzierung noch sehr jung waren, frühzeitig über die Adoption aufgeklärt wurden, offen über ihre Vorgeschichte und die leiblichen Eltern reden konnten sowie wenn die Adoptiveltern ihre Infertilität verarbeitet haben und psychisch gesund sind. Auch für Auslandsadoptionen gilt, dass die weitaus meisten Eltern mit der Entwicklung ihrer Kinder zufrieden sind (Kühl 1985; Sokoloff, Carlin und Pham 1984; Weyer 1985). Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft lässt sich nicht sagen, ob Adoptivkinder häufiger Verhaltensauffälligkeiten und psychische Probleme aufweisen als andere Kinder. So kommen Untersuchungen mit klinischen und nichtklinischen Stichproben zu unterschiedlichen Ergebnissen (siehe z.B. Bohman 1980; Hoksbergen et al. 1987; Jungmann 1980a, b; Knoll und Rehn 1984/85; Kühl 1985; Textor 1991c).

Adoptionsvermittlung und Beratung

Überblickt man die vorgenannten Forschungsergebnisse, so überrascht nicht, dass bei einer Befragung von 117 bayerischen Adoptionsvermittlern die Beratungsbedürftigkeit der leiblichen Mütter von 96 %, der biologischen Väter von 42 %, der Adoptionsbewerber von 96 %, der Adoptiveltern von 76 % und der älteren Aoptierten von 48 % der Fachkräfte als "sehr groß" oder "groß" bezeichnet wurde (Textor 1991a). Die derzeitigen Beratungsangebote für leibliche Mütter wurden hingegen von 24 % der Befragten mit "mangelhaft" und von 12 % als "ausreichend" bewertet, diejenigen für ältere Adoptierte von 22 % bzw. 23 %. Die Angebote für Adoptionsbewerber und Adoptiveltern wurden von rund 10 % der Fachkräfte mit "ausreichend" oder "mangelhaft" benotet; knapp 70 % bezeichneten sie als "gut" oder "sehr gut".

Gründe für die relativ häufige Kritik an den bestehenden Beratungsangeboten liegen sicherlich darin, dass viele Adoptionsvermittler nur wenig Zeit für ihre Klienten haben bzw. sich nehmen und dass sie schnell den Kontakt zu ihnen verlieren. So ergab die vorgenannte Umfrage, dass 57 % der bayerischen Adoptionsvermittler bei der Überprüfung von Adoptionsbewerbern im Durchschnitt mit ein oder zwei Gesprächen im Büro und 69 % mit ein oder zwei Hausbesuchen auskamen. Rund 12 % hatten während der Adoptionspflegezeit keinen und 65 % weniger als einmal pro Monat Kontakt zu den leiblichen Müttern. Im gleichen Zeitraum führten 62 % bis zu drei Gesprächen mit den "jungen" Adoptiveltern; 39 % beschränkten sich auf bis zu drei Hausbesuchen. Nach Vollzug der Adoption hatten 95 % der Befragten maximal einmal pro Jahr Kontakt zu den leiblichen Eltern und 52 % zu den Adoptiveltern.

Es ist offensichtlich, dass somit eine langfristige Beratung nicht durchgeführt wird, die der von den Fachkräften konstatierten Beratungsbedürftigkeit ihrer Klientel und den durch wissenschaftliche Forschungsergebnisse aufgezeigten Problemen von leiblichen Eltern und Adoptivfamilien entspräche. Eine zeitgemäße sozialpädagogische Praxis verlangt die Integration von Vermittlungstätigkeit und Beratung. Dabei muss immer die "Mehrdimensionalität des Adoptionsvorgangs" (Pfeiffer, Pfeiffer-Schramm und Scheller 1980) beachtet werden. So lassen sich vor allem folgende Interaktionsebenen unterscheiden: zwischen Vermittlungsstelle und Adoptionsbewerbern, Vermittlungsstelle und leiblichen Eltern, Vermittlungsstelle und Adoptivfamilie, Vermittlungsstelle und älteren Adoptierten, Vermittlungsstelle und Vormundschaftsgericht, leiblichen Eltern und Adoptivfamilie sowie zwischen Vermittlungsstelle und anderen Ämtern. Wir wollen uns nun auf einige grundsätzliche Aussagen über die Beziehung zwischen Fachkräften und ihren Klienten beschränken.

Bei der Auswahl von Adoptionsbewerbern ist davon auszugehen, dass sich die Fähigkeit zur Elternschaft und damit auch die Adoptionseignung im Voraus nicht bestimmen lassen (Jungmann 1987). Somit ist die Auswahl immer subjektiv. Deshalb ist es sinnvoll, von einem stark kontrollierten Verfahren - wie es heute in der Regel noch praktiziert wird - abzurücken und stattdessen den Weg der partnerschaftlichen Vorbereitung auf die Adoption zu beschreiten (Achter Jugendbericht von 1990). Nur so kann verhindert werden, dass auch in Zukunft das derzeitige gespannte Verhältnis zwischen Fachkräften und Bewerbern bestehen bleibt, das durch ungenannte Auswahlkriterien, große Machtunterschiede und jahrelange Wartezeiten bedingt wird. Und nur dann kann es zu einer so großen Offenheit zwischen beiden Seiten kommen, dass eine Beratung - z.B. hinsichtlich der Verarbeitung der Infertilität und ihrer Folgen - möglich wird.

Ein wichtiges Ziel des Beratungsprozesses ist, Adoptionsbewerbern bei der Klärung der Frage zu helfen, ob und inwieweit eine Adoption ihren Bedürfnissen entspricht. Es wird besprochen, ob die Bewerbung von beiden Ehepartnern voll getragen wird, welche Motive ihr zugrundeliegen und ob das Paar schon ausreichend auf eine mögliche Adoption vorbereitet ist - also z.B. weiß, dass soziale Elternschaft psychologische Besonderheiten aufweist, eine positive Haltung gegenüber der Herkunft von Adoptivkindern entwickelt hat und deren Bedürfnisse kennt. Hier ist es oft sinnvoll, mit Bewerbergruppen zu arbeiten und relevante Publikationen zu besprechen.

Da das Wohl der zur Adoption freigegebenen Kinder geschützt werden muss und immer nur einer der vielen Bewerber zum Zug kommen kann, kann auf ein Auswahlverfahren nicht verzichtet werden. Dieses gliedert sich in zwei Phasen: der Überprüfung der allgemeinen Adoptionseignung und der Feststellung der speziellen Adoptionseignung für ein bestimmtes Kind. Zum einen ist hier wichtig, dass die Auswahlkriterien deutlich und der Auswahlprozess den Bewerbern gegenüber transparent gemacht wird. Zum anderen muss ihnen bewusst gemacht werden, dass nicht für sie ein Kind, sondern für bestimmte Kinder die "passenden" Eltern gesucht werden. Neben der Überprüfung "äußerer" Kriterien wie körperliche Gesundheit und Einkommenssituation steht im Mittelpunkt des Auswahlverfahrens das Gespräch über die Erfahrungen der Bewerber in ihren Herkunftsfamilien, über ihre Partnerbeziehung und ihre Vorstellungen zur Kindererziehung. Es wird erfasst, ob die Ehegatten psychisch ausgeglichen und die Charakteristika einer "gesunden" Familie (Textor 1989b) gegeben sind.

Auswahlverfahren und Beratungsprozess lassen sich nur schwer miteinander vereinbaren. So ist zu fragen, ob Vermittlungsstellen nicht beides getrennt handhaben sollten. Beispielsweise lässt sich an eine Kombination des Auswahlverfahrens mit Gesprächskreisen für Adoptionsbewerber (natürlich nicht unter der Leitung des "auswählenden" Sozialarbeiters), Gesprächen mit erfahrenen Adoptiveltern und einer psychologischen Beratung denken. Eine derartige Vorgehensweise ist bei einigen Auslandsvermittlungsstellen (z.B. "Eltern für Kinder") schon üblich.

Die leiblichen Mütter von Adoptivkindern bedürfen einer intensiven Beratung durch die Vermittlungsstelle. So werden zunächst ihre emotionalen Bedürfnisse und alle relevanten Aspekte ihrer Lebenssituation geklärt, bevor die Freigabe ihres Kindes zur Adoption detailliert erörtert wird. Es ist wichtig, dass mit ihnen auch über Alternativen zur Adoption und die dann zur Verfügung stehenden sozialen und finanziellen Hilfen gesprochen wird (z.B. nach dem Bundessozialhilfe- oder dem Unterhaltsvorschussgesetz, wie Mutter-Kind-Heime, Tagespflege, Krippen, Pflegefamilien, Sozialwohnungen usw.). Auf jeden Fall wird ein längeres Gespräch über das Für und Wider der Adoption geführt. Die Fachkräfte sollten hier nur Entscheidungshilfen bieten, aber keinen Druck ausüben.

Während bei ehelichen Kindern beide Eltern gleichermaßen am Verfahren zu beteiligen sind, wurden bei nichtehelichen Kindern die Rechte des Vaters in der Vergangenheit häufig ignoriert. Zu leicht gaben sich Vermittler mit der Auskunft zufrieden, dass er "unbekannt" sei. Nun fordert zum einen das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz, dass der Vater eines nichtehelichen Kindes darüber zu belehren ist, dass er durch die Beantragung der Ehelicherklärung oder der Annahme eine Adoption durch Dritte verhindern kann (§ 51 Abs. 3 KJHG). Zum anderen hat man erkannt, dass das Kind ein berechtigtes Interesse hat, dass seine Abstammung festgestellt wird. So mag es später Informationen über ihn wünschen oder ihn kennen lernen wollen. Bleibt er unbekannt, kann das Kind (aber auch die Adoptiveltern) kein Bild von ihm gewinnen, was zu Fantasien (der Vater als "Bösewicht" oder "Lebemann") und zu negativen Folgen für die Identitätsentwicklung führen kann. Deshalb sollten sich Vermittler anstrengen, den leiblichen Vater ausfindig zu machen, und ihn in den Entscheidungsprozess einbeziehen.

Haben sich die leiblichen Eltern für eine Adoption entschieden, werden sie über das Verfahren aufgeklärt. Auch ist es sinnvoll, sie zu fragen, welche Adoptiveltern sie sich für ihr Kind wünschen und unter welchen Bedingungen es aufwachsen soll. Die Einbeziehung der leiblichen Eltern in das Auswahlverfahren kann sogar so weit gehen, dass sie anhand anonymisierter Aktenauszüge zwischen verschiedenen Bewerbern wählen oder diese persönlich kennen lernen dürfen. Immer aber sollten sie über die persönlichen, familialen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehepaares informiert werden, zu dem ihr Kind kommt. Schließlich können sie ermutigt werden, ihre persönliche Situation, die Freigabegründe, die Schwangerschafts- und Geburtserfahrungen aufzuschreiben oder auf Band zu sprechen, da diese Informationen für die Adoptiveltern und später für das Adoptivkind (seine Persönlichkeits- und Identitätsentwicklung) von großer Bedeutung sind (ansonsten muss dies in der Akte niedergelegt werden).

Die leiblichen Eltern sind aber auch darüber zu informieren, dass sie mit Schmerz, Trauer, Wut und ähnlichen Reaktionen nach Freigabe ihres Kindes rechnen müssen. Dann kann eine langfristige Unterstützung - z.B. in Form einer Intervallberatung - angebahnt werden. Die Fachkräfte tragen auf diese Weise dazu bei, dass der Verlust verarbeitet und der Trauerprozess komplett durchlaufen wird. Ferner ist sinnvoll, die leiblichen Eltern (aber auch die Adoptiveltern) aufzufordern, die Vermittlungsstelle bei Umzug oder über bedeutsame Ereignisse zu informieren, sodass die Akte immer wieder aktualisiert werden kann. Sollte das Adoptivkind später besondere Informationen nachfragen oder die Herkunftsfamilie kennen lernen wollen, können diese Wünsche dann leichter erfüllt werden.

Nach der Freigabe eines Kindes zur Adoption wird dieses heute so schnell wie möglich bei einem geeigneten Bewerberpaar in Adoptionspflege gegeben. Die Klienten werden ausführlich über die Herkunft des Kindes, den Gesundheitszustand, den Beruf, persönliche Charakteristika und die Lebenssituation der leiblichen Eltern, die Freigabegründe, vorhandene Großeltern oder Geschwister, den Gesundheitszustand des Kindes, den Geburtsverlauf u. Ä.. informiert (British Agencies for Adoption and Fostering 1986). Dies reduziert zum einen Ängste und die Wahrscheinlichkeit des Auftretens sich negativ auswirkender Fantasien. Zum anderen ermöglicht es die wahrheitsgemäße Aufklärung des Adoptivkindes über seine Herkunft. Da aber viele Informationen in der durch Stress gekennzeichneten Übergabesituation vergessen oder im Laufe der Zeit durch psychische Prozesse verfälscht werden können, sollten die Eltern möglichst auch schriftliche Unterlagen erhalten (ebd.).

Die wenigsten Fachkräfte wollen in der Eingewöhnungsphase als Kontrolleure auftreten, werden häufig aber als solche wahrgenommen. So ist wichtig, dass sie die Ziele der Gespräche und Hausbesuche offen darlegen: Sie wollen beratend und unterstützend eingreifen, falls es zu - in der Regel als normal zu bezeichnenden - Problemen kommen sollte. Allerdings darf nicht verschwiegen werden, dass auch für das Vormundschaftsgericht ein Gutachten darüber erstellt werden muss, ob sich gegen Ende der Eingewöhnungszeit eine Eltern-Kind-Beziehung ausgebildet hat. Unnötige Ängste können aber dadurch genommen werden, dass darauf verwiesen wird, dass nur in weniger als 2 % aller Fälle Adoptionspflegeverhältnisse abgebrochen werden. Vor dem Vollzug der Adoption sollte den Adoptiveltern noch das Angebot einer jederzeitigen Beratung gemacht werden. Auch müssen sie spätestens zu diesem Zeitpunkt auf Selbsthilfegruppen oder Verbände von Adoptiveltern hingewiesen werden.

Da die Adoption ein sich über Jahrzehnte erstreckender Prozess ist, muss der Nachbetreuung von Adoptivfamilien mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. So ist anzustreben, dass die Fachkräfte auch nach Vollzug der Adoption mit den Adoptivfamilien in Kontakt bleiben. Dies kann telefonisch, durch das regelmäßige Zusenden von Informationsmaterial, durch Adoptivelternkreise oder Wochenendtreffen für Adoptivfamilien bzw. ältere Adoptivkinder geschehen. Die beiden letztgenannten Angebote fördern auch den Gesprächsaustausch zwischen Adoptivfamilien und die wechselseitige Unterstützung. Immer sollte darauf hingewirkt werden, dass die Adoptivfamilien ihren Sonderstatus akzeptieren, das Thema "Adoption" nicht tabuisieren und eine positive Haltung gegenüber den leiblichen Eltern entwickeln. Adoptierte benötigen zudem in der Adoleszenz und im frühen Erwachsenenalter häufig eine besondere Unterstützung: "Für das Kind können Hilfen bei seiner Identitätsfindung ... von existentieller Bedeutung sein. Die Fachkraft vermittelt den Adoptiveltern die erforderlichen Einsichten, unterstützt sie und das Kind in ihren Bemühungen und stellt Kontakte zu den leiblichen Eltern und der Herkunftsfamilie her, sofern diese damit einverstanden sind" (Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und überörtlichen Erziehungsbehörden 1988, S. 24).

Auslandsadoption

Auslandsadoptionen wurden im Verlauf der letzten Jahre immer kritischer gesehen. Zum einen werden sie in der Dritten Welt von vielen Menschen als Form der Ausbeutung und des Neokolonialismus betrachtet. Zum anderen sind die Adoptiveltern oft überdurchschnittlich alt, wurden von Vermittlungsstellen als ungeeignet abgewiesen, arbeiten mit dubiosen Stellen in den Herkunftsländern zusammen und haben vielfach für die Vermittlung hohe Beträge gezahlt (Kinderhandel). So ergab eine Untersuchung von 300 Auslandsadoptionen, dass bei 23 % derselben kommerzielle, illegale oder kriminelle Praktiken eine Rolle spielten (Bach 1988).

Deshalb ist es wichtig, dass Adoptionsbewerber schon frühzeitig auf die mit Auslandsadoptionen verbundenen Gefahren aufmerksam gemacht werden. Wollen sie ein ausländisches Kind adoptieren, sollten sie an anerkannte Auslandsvermittlungsstellen verwiesen werden. Nehmen sie direkt mit ausländischen Behörden oder Organisationen Kontakt auf und müssen sie diesen einen Adoptionseignungsbericht zusenden, so sollten die deutschen Fachkräfte zunächst überprüfen, ob die ausländischen Partner seriös sind. Erst dann dürfen sie den Bericht weiterleiten - und zwar direkt, sodass die Bewerber keine Kopien machen und zu anderen Zwecken verwenden können. Zugleich sind Wege einer Zusammenarbeit mit den ausländischen Stellen zu suchen, sodass ein geordnetes Verfahren sichergestellt werden kann.

"Vor Ausreise eines Kindes sollten alle bekannten Daten in Bezug auf Geburtsverlauf, gesundheitliche Entwicklung, Herkunft und Abstammung des Kindes den verantwortlichen deutschen Stellen übermittelt und für später eine Mitwirkung bei der Anerkennung der in Deutschland geschlossenen Adoption zugesagt werden" (Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und überörtlichen Erziehungsbehörden 1988, S. 41). Besonders wichtig ist, dass ältere Kinder nach der Ankunft in der Bundesrepublik ärztlich und/oder psychologisch untersucht werden, da sie oft krank oder verhaltensauffällig sind. Leiden sie unter den Folgen von Deprivation, dann benötigen ihre Adoptiveltern oft Anleitung und Unterstützung im Umgang mit ihnen. Ausländische Kinder, die in die Pubertät kommen, brauchen häufig Hilfe bei der Identitätsfindung und Integration.

Schwer vermittelbare Kinder

Behinderte Kinder, die zur Adoption freigegeben wurden, sind oft nur schwer zu vermitteln. So wünschen sich die meisten Adoptionsbewerber gesunde Säuglinge oder Kleinkinder. Allerdings bemühen sich viele Fachkräfte auch nicht in ausreichendem Maße, Adoptiveltern für behinderte Kinder zu finden - beispielsweise wollen sie diese ihrer Klientel nicht zumuten oder haben selbst starke innere Abwehrhaltungen gegenüber Behinderten (Bach 1992). Jedoch zeigen die positiven Erfahrungen einzelner Vermittlungsstellen und zentraler Adoptionsstellen der Landesjugendämter, dass durchaus Adoptivfamilien für behinderte Kinder gefunden werden können. Im Ausland hat man hier auch ganz neue Wege beschritten, die erst ansatzweise in der Bundesrepublik ausprobiert werden. Beispielsweise werden in Großbritanien behinderte Kinder mit Foto und Kurzbeschreibung in "Katalogen" erfasst, die an fast 400 Orten ausliegen. Auch werden schwer vermittelbare Kinder im Fernsehen, im Rundfunk oder per Videoaufnahmen vorgestellt. In den ersten fünf Jahren der Verwendung eines Katalogs konnten 260 Kinder auf diese Weise platziert werden. Auch fanden 25 der ersten 30 Kinder, die im Fernsehen vorgestellt wurde, eine Adoptivfamilie (Hall 1986; vgl. für die USA: Plumez 1982). In Deutschland können auch die zentralen Adoptionsstellen eingeschaltet werden - sie müssen unterrichtet werden, wenn ein zur Adoption freigegebenes Kind nicht innerhalb von drei Monaten in Adoptionspflege gegeben werden konnte (§ 10 AdVermiG). Dann bemühen sich auch diese um geeignete Bewerber.

Es ist anzunehmen, dass durchaus mehr behinderte Kinder zur Adoption freigegeben und vermittelt werden könnten. Dasselbe dürfte für Heimkinder gelten: So lehnten bei einer Befragung von 117 bayerischen Adoptionsvermittlern nur 24 % das Statement ab, dass im Freistaat Bayern zu viele Kinder im Heim bleiben, die durchaus zur Adoption freigegeben werden könnten; weitere 16 % meinten, dass dies nur selten der Fall sei. Die übrigen 60 % stimmten dieser Aussage zu oder antworteten mit "häufig" bzw. "teil, teils" (Textor 1991a). Einerseits dürfte bei der Hilfeplanung noch zu wenig eine eventuelle Adoptionsmöglichkeit geprüft werden, wie es § 36 Abs. 1 KJHG vorsieht. So haben manche Fachkräfte Angst vor einer endgültigen Entscheidung, vor der Auseinandersetzung mit der Herkunftsfamilie oder vor dem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren (Bach 1992). Andererseits dürfte noch nicht gründlich genug geprüft werden, ob bei den stationär untergebrachten Kindern die Möglichkeit einer Adoption besteht - dies hat nach § 47 Abs. 2 KJHG in Verbindung mit § 12 AdVermiG einmal jährlich zu geschehen, wobei die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes auch sachdienliche Ermittlungen und Untersuchungen bei den Heimkindern veranlassen und durchführen kann. Vor allem bei Kindern, die kaum noch Kontakt zu den leiblichen Eltern haben, sollte die Adoptionsmöglichkeit sorgfältig geprüft werden.

Bei älteren oder behinderten Kindern, aber auch bei der Vermittlung von Geschwistern in dieselbe Familie, ist die Planzierung besonders gründlich vorzubereiten. So werden zunächst die Lebensumstände, das Entwicklungsalter, die Eigenschaften, die Verhaltensauffälligkeiten und die besonderen Bedürfnisse des jeweiligen Kindes erfasst. Oft kann die Adoptionseignung erst nach einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung ermittelt werden. Dann wird nach geeigneten Adoptionsbewerbern gesucht, wobei Alleinstehende oder ältere Ehepaare berücksichtigt werden können und der Zusammenarbeit mit anderen Vermittlungsstellen besondere Bedeutung zukommt.

Die bewusste Entscheidung eines geeigneten Bewerberpaares für ein älteres oder behindertes Kind muss sorgsam vorbereitet werden und darf nicht unter (Zeit-)Druck gefällt werden. So dürfen ihm keine negativen Informationen vorenthalten werden. Vielmehr muss es ausführlich über die Vorgeschichte des Kindes (Erfahrungen in der Herkunftsfamilie, bisherige Pflegestellen und Heimaufenthalte, besondere Ereignisse in seinem Leben usw.), seine Entwicklung in Kindergarten und Schule, die Art der Behinderung oder Verhaltensauffälligkeiten, die Persönlichkeitsstruktur, das soziale und emotionale Verhalten usw. unterrichtet werden. Den Bewerbern kann Einblick in die Akte des Kindes gewährt werden. Auch kann ihnen die Möglichkeit zum Gespräch mit den bisherigen Erziehern oder anderen Bezugspersonen gegeben werden. Insbesondere bei behinderten Kindern müssen auch die Grenzen derselben und der Annehmenden geklärt werden. Die Fachkräfte besprechen mit den Bewerbern, wie diese mit den Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Problemen oder Behinderungen umgehen werden. Dabei sind überhöhte Erwartungen abzubauen.

Bei der Vermittlung älterer Kinder müssen auch diese auf die Adoption vorbereitet werden. So sollten sie über den Hilfeplan genau informiert werden, muss auf ihre Ängste und Gefühle eingegangen werden. Oft ist es sinnvoll, mit ihnen ein biographisches Album anzulegen, in das Fotos und Erinnerungsstücke eingeklebt werden. Dabei wird ihre Vergangenheit mit ihnen durchgesprochen und ihnen geholfen, Trennungen zu akzeptieren, Trauerarbeit zu leisten und Schuldgefühle abzubauen. Dann sollten sie schrittweise mit den künftigen Eltern vertraut gemacht werden. Es ist offensichtlich, dass diese Kinder und ihre Adoptiveltern einer besonders intensiven Unterstützung in der Eingewöhnungsphase und einer möglichst kontinuierlichen Nachbetreuung bedürfen.

Halb offene und offene Adoptionsformen

Seitdem man erkannt hat, dass viele leibliche Eltern ihr zur Adoption freigegebenes Kind nicht vergessen und lange um es trauern, dass sich die unbekannte Herkunft negativ auf das Leben in der Adoptivfamilie auswirken kann und viele Adoptivkinder unter Identitätskonflikten leiden (s.o.), wird die Inkognitoadoption zunehmend in Frage gestellt. So ergab eine Umfrage bei 117 bayerischen Adoptionsvermittlern (Textor 1991a), dass bereits 62 % diese Adoptionsform negativ oder sehr negativ beurteilten. Die meisten sprachen sich für halb offene Formen aus: So bewerteten 68 % eine Adoption mit fortlaufender Information der leiblichen Eltern und der Adoptivfamilie über die Entwicklung der jeweils anderen Seite durch den Adoptionsvermittler als (sehr) positiv. Rund 57 % beurteilten auf gleiche Weise eine Adoption mit einer über den Adoptionsvermittler laufenden Weiterleitung von Briefen u. Ä.. zwischen beiden Seiten. Auch bewertete die Hälfte der Fachkräfte ein einmaliges Zusammentreffen zwischen Adoptionsbewerbern und leiblichen Eltern mit (sehr) positiv. Noch offenere Formen der Adoption wurden jedoch recht zwiespältig gesehen: So entschied sich etwas mehr als die Hälfte der bayerischen Adoptionsvermittler für die Antwortvorgabe "teils, teils" bei der Beurteilung einer Adoption mit einem direkten brieflichen oder telefonischen Kontakt zwischen beiden Seiten oder einer Adoption mit einem fortlaufenden persönlichen Kontakt. Im ersten Fall antworteten nur 26 % mit (sehr) positiv und 21 % mit (sehr) negativ, im zweiten Fall waren es 18 % bzw. 28 %.

So sollten Fachkräfte heute alle Formen der Adoption in Betracht ziehen und die für den Einzelfall geeigneten mit den jeweiligen leiblichen Eltern und Adoptionsbewerbern durchsprechen. Dabei sind die Vor- und Nachteile jeder Adoptionsform aufzuzeigen (Textor 1991e). Entscheiden sich beide Seiten für eine offene Adoption mit persönlichem Kontakt, müssen sie besonders gründlich vorbereitet und nachbetreut werden. Beispielsweise sind Ängste und Vorbehalte zu besprechen, müssen Verständnis und Toleranz gegenüber der jeweils anderen Seite geweckt werden. Unter Anleitung der Fachkraft muss ein intensiver Austausch über den bisherigen Lebensweg, die gegenwärtige Lebenssituation, die eigenen Einstellungen, Werte und Erziehungsvorstellungen stattfinden. Auch sollte genau geregelt werden, welche Rolle die leiblichen Eltern übernehmen werden, wie sie sich dem Kind gegenüber in Zukunft verhalten sollen und wie oft sie es besuchen werden. Beiden Seiten muss bewusst werden, dass die Adoptiveltern das Kind adoptieren und dann die vollen Elternrechte besitzen werden. Sie können dementsprechend den Umgang ihres Kindes bestimmen, also z.B. bei negativen Auswirkungen der offenen Adoption jegliche Beziehung zu den leiblichen Eltern unterbinden. Hierin liegt auch der größte Unterschied zwischen offener Adoption und Dauerpflege: Im letztgenannten Fall bleibt das Sorgerecht bei den leiblichen Eltern, müssen Besuchskontakte in der Regel akzeptiert werden.

Pflegefamilien

Generell lassen sich mehrere Arten von Pflegeverhältnissen unterscheiden: Tages-, Kurzzeit-, Wochen- und Dauerpflege. Daneben gibt es für akute Notfälle Bereitschaftspflegestellen sowie für behinderte oder schwer verhaltensgestörte Kinder heilpädagogische bzw. Sonderpflegestellen. Wir werden uns hier auf die Dauerpflege beschränken, bei der ein Kind für längere Zeit in die Familie der Pflegeeltern aufgenommen wird. Die Dauerpflege hat in der Theorie der Jugendhilfe Vorrang vor der Heimerziehung, ist aber nachrangig gegenüber der Adoption. Bedenkt man, dass in mehr als der Hälfte aller Dauerpflegeverhältnisse kein Kontakt zur Herkunftsfamilie mehr besteht und sich in den meisten Fällen Eltern-Kind-Beziehungen zwischen Pflegeeltern und Pflegekind ausbilden (s.u.), wird die große Ähnlichkeit zwischen Dauerpflege und Adoption deutlich. So lassen sich auch viele Aussagen aus dem ersten Teil dieses Kapitels ohne weiteres auf Dauerpflegeverhältnisse übertragen.

Zwischen Pflegefamilie und Heim

Im historischen Rückblick lässt sich feststellen, dass im Laufe der Zeit Pflegefamilien- und Heimerziehung abwechseln bevorzugt bzw. kritisiert wurden. Zunächst war die Versorgung verwaister Kinder Aufgabe der Sippe (Germanen) oder der Gemeinde (frühes Christentum). Im Mittelalter wurden Kinder in Klöstern und Heimen aufgenommen. Findelkinder wurden aufgrund der hohen Säuglingssterblichkeit in Heimen auch Ammen anvertraut. Im ausgehenden Mittelalter nahm die Zahl ausgesetzter Kinder zu. Außerdem fanden sich in größeren Ortschaften immer mehr bettelnde Kinder ein. Während ältere Kinder weiterhin überwiegend in Waisenhäusern untergebracht wurden, wurden in vielen Städten jüngere Kinder in die Obhut älterer Frauen gegeben, die dafür ein Entgelt erhielten. So waren beispielsweise in Nürnberg vor Beginn des Dreißigjährigen Krieges ebenso viele Kinder in Pflegestellen untergebracht wie in Heimen (Heitkamp 1989). Während und nach Ende des Krieges stieg jedoch die Zahl der Kinder in Waisenhäusern stark an, da sich weniger Pflegefamilien fanden, diese hinsichtlich ihrer Erziehungsleistung kritischer beurteilt wurden sowie eine strenge Anstalts- und Arbeitserziehung für aufgegriffene Kinder gefordert wurde.

In der Aufklärung wurden Waisenhäuser vor allem seitens der Philanthropen kritisiert. Daraufhin wurden viele Anstalten geschlossen und wieder vermehrt Pflegefamilien gesucht, vor allem auf dem Land. Nach 1780 wurden aber deren negative Seiten thematisiert - z.B. die Ausbeutung der kindlichen Arbeitskraft in den zumeist aus den untersten sozialen Schichten stammenden Familien, die unzureichenden hygienischen Verhältnisse, die schlechte Krankenversorgung und die rohen Sitten der Pflegeeltern. Ferner wurde kritisiert, dass viele Pflegekinder nicht zur Schule geschickt würden und die Bildungsangebote auf dem Land generell schlechter seien als in der Stadt. So wurden frühere Waisenhäuser wieder geöffnet oder neue gegründet.

Da während der industriellen Revolution Kinderarbeit wieder von der Gesellschaft akzeptiert wurde und der weit verbreitete Pauperismus die öffentlichen Haushalte sehr stark belastete, wurden wieder mehr Kinder in Pflegefamilien gegeben, da sich dies als die kostengünstigere Alternative gegenüber der Anstaltserziehung erwies. Die brutale Ausbeutung der Pflegekinder in diesen Familien zog jedoch immer mehr die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich. So wurden um die Jahrhundertwende in vielen deutschen Staaten gesetzliche Regelungen erlassen, die zumeist die "Pflegekindhaltung" als ein "freies Gewerbe" definierten und unter (polizeiliche) Kontrolle stellten.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurden viele (Kriegs-)Waisen in Pflege gegeben, da dem Staat aufgrund des verlorenen Krieges und der hohen Reparationszahlungen nur wenig Geld für soziale Dienstleistungen blieb. Besonders intensiv wurde nach Pflegefamilien auf dem Land gesucht, um dem dortigen Arbeitskräftemangel zu begegnen. Auch wurden erste Ergebnisse der Hospitalismusforschung verbreitet, die negative Auswirkungen von Anstaltsaufenthalten auf die frühkindliche Entwicklung dokumentierten. Dennoch wurde im Dritten Reich wieder die Heimerziehung bevorzugt, da sie eher die Verinnerlichung des nationalsozialistischen Gedankenguts gewährleistete. So nahm die Zahl der Pflegekinder um rund ein Viertel ab (Heitkamp 1989).

Nach dem Zweiten Weltkrieg dominierte weiterhin die Heimerziehung - in der DDR bis zur Wende, in der Bundesrepublik bis etwa 1970. Die erneute Kritik an der Heimerziehung - verbunden mit einer idealisierten Sicht der Familienerziehung - führte in den alten Bundesländern zu einer raschen Aufwertung der Pflegefamilie. Während 1975 rund 36 % aller im Rahmen der Hilfe zur Erziehung (§§ 5, 6 JWG) außerhalb des Elternhauses untergebrachten Kinder in Familienpflege (und somit 64 % in Heimpflege) waren, betrug der Prozentsatz 1977 bereits 56 % (Heitkamp 1989). Von diesem Prozentsatz ist auch heute auszugehen - sofern man nicht wie Widemann (1991) die 15.000 bis 25.000 behinderten Kinder in Heimen mit berücksichtigt und dann natürlich zu einem niedrigeren Prozentsatz kommt.

Im Jahr 1991 befanden sich 32.554 Kinder in Dauerpflege (alte Bundesländer). Auffallend ist, dass diese Form der Erziehungshilfe in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich häufig eingesetzt wird. So schwankt das Verhältnis zwischen Heimerziehung und Familienpflege zwischen 40 % zu 60 % in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen bzw. Rheinland-Pfalz und 60 % zu 40 % in Nordrhein-Westfalen und Bayern (Widemann 1991). Noch größere Unterschiede bestehen zwischen den einzelnen Jugendämtern. In den neuen Bundesländern befanden sich 1991 1.799 Kinder in Vollzeitpflege. Hier betrug das Verhältnis zwischen Heimerziehung und Dauerpflege 90 % zu 10 %.

Gesetzliche Regelung der Dauerpflege

Obwohl es bei weitem mehr Pflege- als Adoptivkinder gibt, hat der Gesetzgeber den Bereich der Dauerpflege rechtlich viel weniger ausgestaltet: "Anders als in Staaten der USA und vielen westeuropäischen Ländern existiert bei uns nach wie vor kein primär den Kindesinteressen verpflichtetes eigenständiges Pflegekindschaftsrecht" (Widemann 1991, S. 11). Relevante gesetzliche Regelungen finden sich vor allem im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). So kann die Dauerpflege je nach den Erfordernissen des Einzelfalles gemäß § 33 Satz 1 KJHG eine "zeitlich befristete Erziehungshilfe" oder "eine auf Dauer angelegte Lebensform" sein. Welche dieser beiden Formen gewählt wird, hängt z.B. von der Qualität und Intensität der Eltern-Kind-Beziehungen und von der Möglichkeit der Verbesserung der Situation in der Herkunftsfamilie ab. Somit sind die Lebensumstände genau zu analysieren, kommt der Prognose eine große Bedeutung zu.

Nach § 36 KJHG sollte die Entscheidung über eine längerfristige Maßnahme wie die Inpflegegabe durch ein Team von Fachkräften getroffen werden, wobei auch die Adoptionsmöglichkeit zu prüfen ist. An der Entscheidung sind die Herkunftsfamilie und das Kind angemessen zu beteiligen: Sie sollen beraten, auf mögliche Folgen der Inpflegegabe hingewiesen und unter Umständen auch in die Auswahl der Pflegestelle einbezogen werden, sodass sie sich nicht als "Opfer" behördlicher "Willkür" erleben und eine weitere Zusammenarbeit verweigern. Ferner muss nach § 36 Abs. 2 KJHG zusammen mit den Sorgeberechtigten und dem Kind (eventuell auch der Pflegefamilie) ein Hilfeplan aufgestellt werden. Er soll Aussagen über den erzieherischen Bedarf des Kindes, die Art der Hilfe, die notwendigen Leistungen und die vorgesehene Dauer der Maßnahme enthalten. Der Hilfeplan ist regelmäßig zu überprüfen.

Nach § 44 Abs. 1 KJHG benötigen Pflegeeltern keine Pflegeerlaubnis, wenn ihnen das jeweilige Kind durch ein Jugendamt vermittelt wurde, wenn sie mit diesem verwandt sind oder wenn sie sein Vormund bzw. Pfleger sind. Somit muss nur noch in wenigen Fällen eine Pflegeerlaubnis ausgestellt und dazu überprüft werden, ob das Ehepaar die für die Erziehung eines Kindes notwendigen Fähigkeiten besitzt. Jedoch muss das Jugendamt nach Inpflegegabe eines Kindes gemäß § 37 Abs. 3 Satz 1 KJHG ermitteln, ob die Pflegefamilie das Wohl des Kindes wahrt. Diese Überprüfung soll den Erfordernissen des Einzelfalles entsprechen; an eine routinemäßige oder regelmäßige Kontrolle ist nicht gedacht (Lakies 1991). Wird im konkreten Fall eine akute Gefährdung des Kindeswohls ermittelt, kann das Jugendamt die sofortige Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie verfügen. In § 37 KJHG wird ferner geregelt, dass Pflegeeltern einen Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt haben und dieses über wichtige Ereignisse unterrichten müssen, die das Wohl des Kindes betreffen.

Nach § 39 KJHG ist Pflegeeltern ein Pflegegeld zu zahlen, das den gesamten Lebensunterhalt des Kindes und die Kosten der Erziehung umfassen muss. Die monatlichen Pauschalbeträge sind von den zuständigen Landesbehörden festzulegen und nach dem Alter des Kindes zu staffeln. Anfang 1992 betrug z.B. das Pflegegeld für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr in den einzelnen Bundesländern zwischen 462 und 650 DM; die Höhe des Erziehungsgeldes schwankte zwischen 130 und 740 DM (laut Kindeswohl 1/92). Diese Pauschalbeträge können im Einzelfall - z.B. bei heilpädagogischen Pflegestellen - höher sein. Ferner können einmalige Beihilfen oder Zuschüsse gewährt werden (z.B. zur Erstausstattung des Kinderzimmers, zu Weihnachten, zur Konfirmation/Kommunion, für die Urlaubsreise).

In der Regel bleiben die leiblichen Eltern des Pflegekindes die Inhaber der elterlichen Sorge. Nach § 38 Abs. 1 KJHG sind die Pflegeeltern berechtigt, die Personensorgeberechtigten in der Ausübung der elterlichen Sorge zu vertreten, sofern diese oder das Vormundschaftsgericht dieses Recht nicht eingeschränkt haben. Gemäß § 1630 Abs. 3 BGB kann das Vormundschaftsgericht aber auch bestimmte Angelegenheiten der elterlichen Sorge auf die Pflegeeltern übertragen. Ferner wird in § 37 Abs. 1 Satz 1 KJHG festgelegt, dass Pflegeeltern und leibliche Eltern zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten sollen. Außerdem soll die Beziehung des Kindes zur Herkunftsfamilie gefördert, sollen durch Beratung und Unterstützung die Erziehungsbedingungen in ihr verbessert werden (§ 37 Abs. 1 Satz 2, 3 KJHG). Ist eine Verbesserung innerhalb eines vertretbaren Zeitraums nicht erreichbar, soll nach § 37 Abs. 1 Satz 4 KJHG für das Kind eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive erarbeitet werden. Als vertretbar gilt in der Regel ein Zeitraum, der kürzer als zwei Jahre ist (Lakies 1991).

Der rechtliche Schutz vor einer willkürlichen Herausnahme des Kindes aus einer Pflegefamilie ist noch unbefriedigend. So besagt § 1632 Abs. 4 BGB, dass das Vormundschaftsgericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeeltern (oder auf Anregung des Jugendamtes) den Verbleib eines Pflegekindes gegen den von den Eltern geäußerten Herausnahmewunsch anordnen kann, sofern das Kindeswohl gefährdet ist. Ferner hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 17.10.1984 festgehalten, dass bei länger dauernden Pflegeverhältnissen auch die gewachsene Beziehung des Kindes zu den Pflegeeltern zu beachten ist. Das zentrale Entscheidungskriterium sei das Kindeswohl. Dementsprechend gibt es in der Rechtsprechung "eine erkennbare Tendenz dahingehend, dass bei Pflegeverhältnissen, die zwei Jahre oder länger andauern, die Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie im Rahmen eines Verfahrens nach § 1632 BGB meist abgelehnt wird - und zwar relativ unabhängig vom Alter" (Lakies 1991, S. 16). Deutlich wird, dass soziale Elternschaft in der Form des Pflegeverhältnisses und die Bindungen des Pflegekindes an die Pflegeeltern nicht klar und eindeutig geschützt werden. Selbst wenn das Kind zehn Jahre und länger in der Pflegefamilie ist, steht seinen Pflegeeltern nicht das Elterngrundrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG zu.

Pflegefamilien: Forschungsergebnisse

Die derzeitige Fachdiskussion wird sehr stark durch die Fragestellung geprägt, ob die Pflegefamilie eine Ersatz- oder eine Ergänzungsfamilie sei. Auf der einen Seite stehen Fachleute wie Goldstein, Freud und Solnit (1982) oder Nienstedt und Westermann (1988, 1989), die in der Pflegefamilie die "neue" Familie des jeweiligen Kindes sehen, in der es möglichst ungestört von den leiblichen Eltern eine kompensatorische, positiv zu bewertende Erziehung erfahren soll. Auf der anderen Seite stehen z.B. die Mitarbeiter des Deutschen Jugendinstituts (1987), die in der Pflegefamilienerziehung eine kurz- bis mittelfristige Jugendhilfemaßnahme sehen, bei der prinzipiell die Rückführung des betroffenen Kindes in die Herkunftsfamilie vorgesehen ist. Somit wird auch eine enge Kooperation zwischen Pflege- und Ursprungsfamilie gefordert. Da nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen über Pflegefamilien durchgeführt wurden, kann keine dieser Positionen mit diesbezüglichen Forschungsergebnissen be- oder widerlegt werden.

Die meisten Pflegeeltern haben das Bedürfnis, "sich als ganz normale Familie zu verstehen und ihr Pflegekind als quasi eigenes Kind zu betrachten" (Goldbeck 1984, S. 313). Sie beanspruchen für sich die faktische Elternschaft, wollen also für das Kind eine Ersatzfamilie sein. Mit jedem Kontakt zum Jugendamt oder zu den leiblichen Eltern werden sie aber mit einer anderen Realität konfrontiert. Sie fühlen sich in ihrer Rolle verunsichert und erleben die Aufforderung zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie als Zumutung, da diese ja die Probleme ihres Pflegekindes verursacht hat. In den wenigen Fällen, in denen Pflegeeltern das Konzept der Ergänzungsfamilie akzeptieren, sehen sie sich oft als semiprofessionelle Erzieher schwieriger Kinder. Dann "geht unvermeidbar zumindest partiell verloren, was familiäre Ersatzerziehung von professioneller Heimerziehung wesentlich unterscheidet: das uneingeschränkte Gefühl des Angenommen- und Geborgenseins, das der liebevollen Zuwendung und der verlässlich dauerhaften Beziehungen" (Heitkamp 1989, S. 110 f.). Die Pflegeeltern sind dann eher distanziert und sachlich, erleben eine gewisse Ambivalenz zwischen ihrer Rollendefinition und elterlichen Gefühlen.

Pflegekinder können ihre Situation durchaus als belastend erfahren, wenn sie über die Dauer der Platzierung im Unklaren gelassen werden - wenn sie also nicht wissen, ob sie sich in einer Ersatz- oder Ergänzungsfamilie befinden. Sie wissen letztlich nicht, zu welcher Familie sie gehören, sind existentiell verunsichert, gehen nicht voll auf neue Beziehungsangebote ein. Ihr Bedürfnis nach Kontinuität, Stabilität und Verlässlichkeit wird nicht befriedigt. Hinzu kommt, dass sie sich in dieser Situation oftmals als Spielball unbekannter Mächte (Sozialarbeiter, Vormundschaftsrichter usw.) erleben. Gerade bei bindungsunsicheren Kindern kann es dann zur Ausbildung einer instabilen Identität kommen (Amadio und Deutsch 1983/84). Sie können das Gefühl haben, dass sie zu jedem und doch zu keinem gehören. Hat ein Kind sehr negative Erfahrungen in der Herkunftsfamilie gemacht, bleibt sein Erleben bei einer geplanten Rückführung oft durch Angst geprägt, kann es seine Pflegeeltern nicht als Beschützer erleben (Thiele 1987).

Viele empirische Forschungsergebnisse sprechen dafür, dass die meisten Pflegefamilien letztlich zu Ersatzfamilien werden. So haben viele Pflegekinder keinen oder kaum Kontakt zu den leiblichen Eltern. Dies trifft laut Amadio und Deutsch (1983/84) auf 50 bis 80 %, nach Heun (1984) auf 59 %, laut dem Deutschen Jugendinstitut (1987) auf etwas mehr als die Hälfte und nach Sengling (1987) auf 65 % aller Pflegekinder zu. Generell bestehen seltener Kontakte zwischen leiblichen Eltern und Kindern, wenn Letztere sehr jung platziert wurden (Triseliotis 1989). In diesen Fällen ist letztlich die Rückkehroption nicht gegeben. Dies gilt auch für Pflegekinder, die starke Konflikte in der Beziehung zu den leiblichen Eltern erleben. So kamen z.B. Bush und Goldman (1982) bei ihrer Untersuchung über 136 Pflegekinder zu dem Ergebnis, dass 82 % nicht in ihre Herkunftsfamilien zurückkehren konnten. Rund 44 % dieser Kinder wollten adoptiert werden, akzeptierten also ihre Situation.

Für eine größere Zahl von Ergänzungsfamilien sprechen auf den ersten Blick Forschungsergebnisse über die Dauer von Pflegeverhältnissen. Nach Amadio und Deutsch (1983/84) war nur ein Fünftel der Kinder sechs Jahre und länger in Pflege; laut Triseliotis (1989) ist nur ein Drittel der Kinder länger als drei Jahre in Pflege; nach Heitkamps (1989) Untersuchung bestand ein Viertel der Pflegeverhältnisse fünf Jahre und länger. Derartige Zahlen sind jedoch trügerisch. Zum einen wird oft nicht berücksichtigt, dass viele Kinder vor der untersuchten Pflegestelle bereits in anderen Pflegefamilien und/oder in Heimen waren (s.u.). Zum anderen kehren nach verschiedenen amerikanischen Untersuchungen zwischen 14 und 28 % der Pflegekinder, die in ihre Herkunftsfamilien entlassen wurden, innerhalb von ein, zwei Jahren in Pflegeverhältnisse zurück (Murray 1984). Ein Verbleib in Pflegefamilien ist umso wahrscheinlicher, je länger ein Kind bereits in Pflege ist und je geringer sein Kontakt zu den leiblichen Eltern ist.

Eine genauere Analyse der Angaben über die Dauer von Pflegeverhältnissen zeigt also, dass auch hier die Daten dafür sprechen, dass es sich bei den meisten Pflegefamilien um Ersatzfamilien handelt. So kann nach dem Deutschen Jugendinstitut (1987) davon ausgegangen werden, dass circa 60 % aller Pflegekinder in Pflegefamilien die Volljährigkeit erreichen. Deshalb wird in diesem Kapitel die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem weitaus größeren Teil der Pflegefamilien um Ersatzfamilien handelt - die Pflegeeltern können also durchaus eine entsprechende Identität entwickeln. Nur bei relativ kurzfristigen Pflegeverhältnissen - bei einer Dauer von unter zwei Jahren - sollte das Konzept der Ergänzungsfamilie zugrundegelegt werden, sofern das Kind in die Herkunftsfamilie zurückgeführt wird. Das Problem ist hier natürlich, dass zum Zeitpunkt der Inpflegegabe deren Dauer nur schwer abgeschätzt werden kann.

Ende der 70er-Jahre waren etwa 40 % der Pflegekinder nichtehelich geboren, und ein Drittel hatte ihr Elternhaus aufgrund der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern verloren. Auch heute stammen die meisten Pflegekinder aus unvollständigen Familien. Oft befinden sich ihre Eltern in wirtschaftlichen Notlagen, leiden unter Suchtproblemen oder chronischen Krankheiten, sind durch die Kindererziehung überfordert oder lehnen das spätere Pflegekind aufgrund besonderer Charakteristika (z.B. Behinderungen) ab. Vielfach wurde dieses vernachlässigt, misshandelt oder sexuell missbraucht. In vielen Fällen sind die Kinder auch verhaltensauffällig, können die Eltern ihr Verhalten nicht kontrollieren. Zumeist kommen mehrere dieser Belastungsfaktoren zusammen, sind die Herkunftsfamilien seit langem in ihrer Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt. Dementsprechend werden sie häufig seit mehreren Jahren von psychosozialen Diensten betreut. Die Herausnahme und Inpflegegabe eines Kindes erfolgt dann oft in einer akuten Krisensituation - manchmal innerhalb weniger Stunden.

Die Kinder kommen dann in Pflegefamilien, die in der Regel der Mittelschicht angehören. Die Pflegeeltern haben zumeist ein überdurchschnittlich hohes Bildungsniveau, sind finanziell gut situiert und haben einen hohen Status (Deutsches Jugendinstitut 1987; Hanselmann und Weber 1986; Sengling 1987). In der von Ritter (1983) untersuchten Stichprobe hatte mehr als die Hälfte ein Studium absolviert; knapp die Hälfte der Pflegeeltern hatte einen pädagogischen Beruf. Bei Heitkamps (1989) Untersuchung waren die meisten Pflegeeltern Angestellte oder Beamte. Sie waren zumeist zwischen 30 und 50 Jahren alt. Nur rund 10 % der Pflegemütter waren erwerbstätig. In der von Heun (1984) erfassten Stichprobe besaßen 62 % der Pflegeeltern ein Haus. Rund 63 % hatten eigene Kinder, sodass die Familien mit fünf bis sechs Personen relativ groß waren. Mehr Pflegefamilien lebten in Dörfern und Kleinstädten als in Großstädten.

Viele Pflegeeltern nehmen ein Kind aus sozialem Verantwortungsbewusstsein oder christlicher Nächstenliebe auf. Andere bewegt der Wunsch nach eigenen oder weiteren Kindern, nach einem Spielkameraden für die eigenen Kinder oder nach Bereicherung des eigenen Lebens. Manche Pflegeeltern folgen auch neurotischen Motiven - sie wollen z.B. durch die Aufnahme des Kindes ihre Ehe stabilisieren - oder materiellen Beweggründen (Pflegegeld) (Kaiser et al. 1990). Ritter (1983) stellte bei seiner Untersuchung fest, dass die Hälfte der 62 Pflegeeltern einen demokratischen Erziehungsstil und die Übrigen eher einen autoritären als einen antiautoritären praktizierten. Als Erziehungsziele wurden z.B. Ehrlichkeit, Selbständigkeit, Verantwortungsfähigkeit und eine demokratische Einstellung genannt. Die Pflegeeltern arbeiteten mehr mit positiver Verstärkung, Bitten usw. als mit Strafen und Verboten. Die Mütter waren generell nachsichtiger.

In vielen Fällen erhalten die Pflegeeltern das jeweilige Pflegekind plötzlich und unvorbereitet. Beispielsweise wurde in der von Heitkamp (1989) untersuchten Stichprobe das Kind den Eltern in 61 % der 103 Fälle ohne Kennenlernkontakt übergeben: "Den Jugendämtern ist hinsichtlich ihrer Vermittlungspraxis vielfach Konzeptionslosigkeit, in Einzelfällen sogar Fahrlässigkeit anzulasten. Vermittlungen innerhalb weniger Tage oder gar Stunden scheinen eher die Regel denn die Ausnahme zu sein, insbesondere dann, wenn die Übernahme des Kindes unmittelbar aus der Herkunftsfamilie erfolgt" (ebd., S. 135). Auch wurden nur 46 % der Pflegeeltern vor der Aufnahme des Kindes ausreichend über seine Vorgeschichte informiert. Nach Sengling (1987) werden etwa zwei Drittel der Pflegefamilien über die Dauer des Pflegeverhältnisses im Unklaren gelassen; drei Viertel wissen nicht, ob das Kind in die Herkunftsfamilie zurückgeführt werden soll. Es ist offensichtlich, dass diese Situation verunsichert und die Erziehung erschwert. Hinzu kommt, dass Pflegeeltern keine Supervision und nur selten eine kontinuierliche Beratung erfahren (Heun 1984). So überrascht nicht, dass die von Heitkamp (1989) befragten 103 Pflegeeltern mehr Vorinformationen über das Kind, mehr Zeit für den Vermittlungsprozess, mehr allgemeines Material über Pflegeverhältnisse, mehr Unterstützung durch das Jugendamt und mehr Möglichkeiten zum Gesprächsaustausch mit anderen Pflegeeltern wünschten.

Pflegeeltern sind mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert. Bereits erwähnt wurden ihr ungesicherter rechtlicher Status und die Problematik der auf unbestimmte Dauer angelegten, auf jeden Fall aber zeitlich begrenzten Elternschaft. Auch sind die Grenzen der Pflegefamilie nach außen hin nicht so klar wie bei biologisch begründeten Familien. Zum einen ist das Pflegekind Mitglied zweier Familiensysteme (doppelte Elternschaft) und hat vielfach Kontakt zu den leiblichen Eltern. Zum anderen untersteht die Pflegefamilie einer gewissen behördlichen Kontrolle, ist aktenmäßig erfasst, erhält ein Pflegegeld. "Mit jedem Hausbesuch in der Pflegefamilie wird zugleich auch deren Doppelrolle innerhalb der Jugendhilfe offenbart: sie ist Teil des Jugendhilfeangebots und gleichzeitig auch Klient derselben" (Heitkamp 1989, S. 108). Ferner haben Familie und Pflegekind keine gemeinsame Vorgeschichte.

Die Pflegefamilie ist Belastungen in der Erziehung ausgesetzt, die sich von denen der "Normalfamilie" erheblich unterscheiden. Bei Heitkamps (1989) Untersuchung berichtete mehr als die Hälfte der 103 Pflegeeltern, dass sie zumindest zeitweise erhebliche Schwierigkeiten mit dem Kind (oder dessen Angehörigen) hatten - vor allem aufgrund schwerer Verhaltensstörungen. Diese umfassen z.B. motorische Unruhe, Autoaggressionen, Überangepasstheit, Missachtung der Privatsphäre, mangelnde Sauberkeit, Geschwisterrivalität, Loyalitätskonflikte, mangelnde Pflichterfüllung, Eß-, Beziehungs- und Kontaktstörungen, aber auch dissoziales Verhalten wie Stehlen oder gewalttätiges Ausagieren, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Leistungsverweigerung, Schulschwänzen usw. Auffällige Verhaltensweisen, die die Eltern-Kind-Beziehung beeinträchtigen, werden als besonders belastend erlebt (Goldbeck 1984). Die Ursachen für Probleme werden vor allem in der Vorgeschichte des Kindes (Herkunftsfamilie, Heimaufenthalt) gesucht, seltener innerhalb der Pflegefamilie (ebd.). Das kann dazu führen, dass eigene Anteile an den Schwierigkeiten (z.B. unrealistische Erwartungen, Lösung von Familienproblemen durch das Pflegekind, Wunsch nach einem quasi-leiblichen Kind) nicht erkannt werden. Manchmal werden auch die Pflegekinder als alleinige Verursacher familialer Probleme gesehen und zu Symptomträgern gemacht (Kaiser et al. 1990).

Viele Pflegeeltern konsultieren aufgrund der genannten Verhaltensauffälligkeiten und Erziehungsschwierigkeiten Beratungsstellen oder frei praktizierende Psychologen. Bei schweren Verhaltensstörungen werden oft auch Interventionen von außen eingeleitet. So kann z.B. ein Lehrer die Überstellung des Pflegekindes in eine Sonderschule fordern. Dann kommt es häufig zwischen Schule, Jugendamt, Beratungsstelle, Pflegefamilie u.a. zu Konflikten um die richtige Diagnose und die entsprechende Maßnahme. Es ist offensichtlich, dass viele Verhaltensstörungen von Pflegekindern auch zu Problemen mit der Nachbarschaft führen und sich negativ auf den Status der Pflegeeltern auswirken können.

Besonders problematisch ist das Verhältnis zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie. Besteht ein Kontakt, so wurde dieser laut Heuns (1984) Untersuchung in knapp der Hälfte der Fälle von den Pflegeeltern negativ erlebt. Viele Probleme werden von den leiblichen Eltern verursacht. Oft fassen sie die Inpflegegabe als Bestrafung auf und sehen dann manchmal die Pflegefamilie als Teil des sanktionierenden und disziplinierenden Jugendhilfesystems. In solchen Fällen mögen sie das Kind gegenüber den Pflegeeltern negativ beeinflussen oder in das Erziehungsgeschehen der Pflegefamilie einbrechen (Schink 1979). Viele leibliche Eltern erleben auch Erziehungserfolge der Pflegeeltern als Vorwurf und versuchen, diese zu sabotieren. Häufig fühlen sie sich den Pflegeeltern gegenüber unterlegen und haben Angst, ihr Kind an sie zu verlieren. "Die leibliche Mutter möchte bei den Besuchen oder Aufenthalten des Kindes bei ihr die Bindung zum Kind stärken, beim Kind materiell und auch gefühlsmäßig wieder gutmachen, was sie in der Vergangenheit unter Umständen versäumt hat. Sie fühlt sich unsicher, spürt, dass die Beziehung zur Pflegemutter eine weitaus stabilere und harmonischere ist als ihre Beziehung zum Kind" (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung 1985, S. 16). Manche leiblichen Eltern kämpfen dann um die Zuneigung ihres Kindes. Sie werben um seine Gunst, indem sie es z.B. mit Geschenken überschütten.

Besitzansprüche können aber auch vonseiten der Pflegeeltern ausgehen und zu einer Konkurrenz um das Kind führen: "Beide Seiten haben häufig Angst, die jeweils andere 'Partei' wolle ihnen das Kind wegnehmen oder zumindest völlig entfremden" (Deutsches Jugendinstitut 1987, S. 362). Besonders oft kommt es zu einer derartigen Rivalität, wenn sich Pflegeeltern gegenüber dem Kind in der Rolle quasi leiblicher Eltern sehen, sich als die "besseren" Eltern darstellen und der Herkunftsfamilie die Fähigkeit absprechen, ihr Kind selbst zu erziehen (Goldbeck 1984). Sie halten die biologischen Eltern für "Taugenichtse" und "Rabeneltern", behandeln sie überheblich und bewerten sie gegenüber dem Kind abfällig. Die leiblichen Eltern reagieren erbost und vorwurfsvoll, schalten das Jugendamt ein und geraten immer wieder in Konflikte mit den Pflegeeltern. Häufig erkennen beide Parteien nicht den eigenen Anteil an den Problemen: "Nur allzu leicht kann es durch gegenseitige Schuldzuschreibung zu einer unfruchtbaren Konfrontation zwischen den beiden Familien kommen" (Mikuszeit und Rummel 1986, S. 105).

Es ist offensichtlich, dass diese Situation bei Pflegekindern zu Loyalitätskonflikten führen kann. Sie haben das Gefühl, zwischen beiden Familien wählen oder Partei ergreifen zu müssen. Zeigen sie, dass sie lieber zurück in die Herkunftsfamilie wollen, kränken sie die Pflegeeltern und erfahren sich als undankbar. Gliedern sie sich in die Pflegefamilie ein, erleben sie starke Schuldgefühle, insbesondere wenn sie Verlustängste bei den leiblichen Eltern beobachten. Die Pflegekinder fühlen sich hin- und hergerissen, können es keiner Seite recht machen. Sie sitzen emotional "zwischen den Stühlen", fragen sich, wohin sie wirklich gehören. So kann die beschriebene Situation Pflegekinder in große Beziehungskonflikte stürzen, die umso schwerer sind, je offener die Rivalität zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern zutage tritt.

Viele Pflegekinder erleben Besuche bei den leiblichen Eltern positiv; ältere Kinder halten auch von sich aus Kontakt (vielfach zugleich zu anderen Verwandten und Bekannten aus dem Herkunftsmilieu). In anderen Fällen haben Besuche eher negative Auswirkungen. So sind Kinder anschließend aufgewühlt und verwirrt, da durch den Kontakt zu den leiblichen Eltern alte Konflikte wieder aufgebrochen sind. Oft stellen sie auch anschließend die Stabilität der neuen Lebenssituation in Frage. Generell muss davon ausgegangen werden, dass durch (sporadische) Besuchskontakte eine (engere) Beziehung zu den leiblichen Eltern nicht auf Dauer aufrechterhalten oder gar aufgebaut werden kann. Je jünger ein Kind zum Zeitpunkt der Inpflegegabe ist, umso schneller nehmen Bindungen ab. Nach Goldstein, Freud und Solnit (1982) sind die Beziehungen zu den leiblichen Eltern kaum noch von Bedeutung, wenn ein Kind unter drei Jahren etwa ein Jahr bzw. ältere Kinder etwa zwei Jahre lang in einer Pflegefamilie lebten.

Eine problematische Situation kann aber auch entstehen, wenn der Kontakt zu der Herkunftsfamilie abbricht. Selbst wenn die Pflegeeltern negative Einstellungen gegenüber den leiblichen Eltern verheimlichen, können die Kinder sie spüren und lehnen dann z.B. einen Teil ihrer selbst ab. Vielfach kommt es auch zu einer Tabuisierung des Themas "Herkunftsfamilie". Dann können Pflegekinder ähnliche intrapsychische Probleme wie Adoptivkinder haben (s.o.). Auch "besteht die Gefahr, nicht nur die Herkunft des Kindes zu verleugnen, sondern auch die Tatsache, dass das Pflegekind eben kein eigenes Kind der Pflegefamilie ist. Unter solchen Umständen wird dem Pflegekind der Zugang zu elementaren Realitäten seines Lebens versperrt" (Deutsches Jugendinstitut 1987, S. 361). Für Adoptivkinder konnte belegt werden, dass sich eine derartige Situation eher negativ auf ihre Entwicklung auswirkt (Hoffmann-Riem 1984; Kirk 1981).

Eine für Pflegekinder schwierige Situation entsteht auch dadurch, dass sie zumeist aus Unterschicht- in Mittelschichtfamilien wechseln. Sie werden mit einer andersartigen Lebenswelt konfrontiert, erleben unterschiedliche Werte, Einstellungen, Lebensstile, Beziehungsstrukturen, Erziehungsziele und -praktiken. Viele Pflegekinder haben nicht nur große Anpassungsprobleme (s.u.), sondern fühlen sich auch in ihrer Identität verunsichert. Mit zunehmender Dauer des Pflegeverhältnisses werden sie immer mehr der Lebenswelt der leiblichen Eltern entfremdet. Werden sie dann in ihre Herkunftsfamilie rückgeführt, erleben sie einen erneuten Sozialisationsbruch. Die Folgen wurden von Entwicklungspsychologie oder Sozialisationsforschung noch nicht erfasst.

Eingewöhnung und weitere Entwicklung von Pflegekindern

Kinder sind zum Zeitpunkt der Inpflegegabe zumeist unter zehn Jahre alt. Dennoch haben sie oft schon längere Aufenthalte in Heimen oder anderen Pflegefamilien hinter sich. Beispielsweise kam in Heuns (1984) Stichprobe jedes zweite Pflegekind aus einem Erziehungsheim. Bei Heitkamps (1989) Untersuchung hatten knapp 16 % der Pflegekinder mindestens ein gescheitertes Pflegeverhältnis und 13 % einen Heimaufenthalt durchlebt. Triseliotis (1989) berichtet, dass nach verschiedenen Forschungsergebnissen etwa 50 % der Kinder innerhalb von drei bis fünf Jahren umplatziert werden, während Kaiser und seine Mitarbeiter (1990) davon ausgehen, dass 20 bis 50 % der Pflegekinder ein- bis mehrmals die Pflegestelle wechseln.

Auch werden bei der Inpflegegabe häufig Geschwister voneinander getrennt. Zum einen werden selten mehrere Kinder gleichzeitig aus der Herkunftsfamilie herausgenommen. Zum anderen werden auch bei der gemeinsamen Herausnahme Geschwister oft sofort oder später getrennt. Sie werden eher zusammen in eine Pflegefamilie platziert, wenn sie bereits älter sind, relativ wenig Verhaltensauffälligkeiten aufweisen oder wenn die leiblichen Eltern dies wünschen (Götzinger und Pechstein 1985). Generell finden geschwisterliche Bindungen aber nur wenig Beachtung.

So bringen Kinder bei der Inpflegegabe nicht nur negative Vorerfahrungen aus der Herkunftsfamilie, sondern oft auch aus Heimen und anderen Pflegestellen mit. "Die psychischen Folgen häufiger Trennungserfahrungen bedeuten oft ein Maß an emotionalen Schädigungen, die dem Kind den Integrationsprozess in die Pflegefamilie ganz erheblich erschwert" (Hanselmann und Weber 1986, S. 118). Pflegekinder sind somit vielfach sozial entwurzelt und bindungsschwach, haben starke affektive Bedürfnisse, sind egoistisch und leiden unter großen psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten. Dementsprechend ist die Eingewöhnungszeit in der Regel eine Phase der Krise, der Umstrukturierung und der Erziehungsschwierigkeiten. Die Pflegefamilie wird mit einem Kind konfrontiert, das andere Wertorientierungen, Verhaltensmuster, Umgangsformen und Gewohnheiten mitbringt. Zugleich gerät das bisherige Beziehungsgefüge aus dem Gleichgewicht: Ein neues Familienmitglied, das als Pflegekind jedoch einen Sonderstatus hat, muss integriert werden; die (leiblichen) Kinder müssen nun die Eltern mit einer anderen Person teilen, die zunächst deren Zeit und Energie im Übermaße beansprucht. Außerdem treffen zwei fremde Familiensysteme aufeinander, treten die Pflegeeltern in komplexe Interaktionen mit Institutionen (Jugendamt, Schule usw.) ein.

Selbst wenn die Beziehung zu den leiblichen Eltern problematisch ist, löst die Trennung in der Regel Schmerz und Trauer aus. Oft schreiben sich die Kinder die Schuld für die Inpflegegabe selbst zu. Aber auch wenn sie aus einem Heim oder einer anderen Pflegestelle kommen, müssen sie Beziehungsabbrüche verkraften. Generell können Trennungen und Verlusterfahrungen am besten aufgearbeitet werden, wenn die Pflegeeltern ihnen helfen, sich auf konstruktive Weise mit ihrer Vergangenheit auseinander zu setzen. "Tatsächlich gelingt den Pflegekindern häufig die Integration in die Pflegefamilie und die Aufnahme neuer Bindungen umso leichter, je offener und verständnisvoller die Pflegeeltern mit ihnen über ihre Herkunftseltern und die Gründe der Inpflegegabe sprechen und je mehr sie Kontakte zwischen Herkunftseltern und Pflegekindern zulassen und fördern - ohne die Kinder allerdings zu solchen Kontakten zu zwingen" (Deutsches Jugendinstitut 1987, S. 361). Jedoch können die leiblichen Eltern auch die Eingewöhnung erschweren, kann der fortbestehende Kontakt zum Herkunftsmilieu die Anpassung an die neue, andersartige Lebenswelt schwieriger machen.

Nienstedt und Westermann (1988, 1989) unterscheiden drei Phasen der Integration: (1) Zunächst hält sich das Kind aus Angst und Unsicherheit zurück, ordnet sich unter und paßt sich an. (2) Dann wiederholt es frühere familiale Beziehungsformen in der Übertragungsbeziehung zu den Pflegeeltern. Dabei werden alte Ängste, Traumata und Enttäuschungen wieder belebt, heftige Wünsche und starke Emotionen geweckt. Das Kind gewinnt Zugang zu abgewehrten Gefühlen, Bedürfnissen und Vorstellungen. Können die Pflegeeltern mit der Übertragung umgehen und begegnen sie dem Kind mit Liebe und Zuneigung, kann es die Vergangenheit verarbeiten, macht es korrigierende Erfahrungen. (3) Später kommt es zumeist zur Regression auf frühere Entwicklungsstufen, die z.B. der Angstabwehr, der Vermeidung von Unlust und der Sicherung von Bedürfnissen dient. Hier wirkt sich positiv aus, wenn die Pflegeeltern das regressive Verhalten annehmen und Bedürfnisbefriedigung bieten, selbst wenn diese nicht mehr altersgemäß ist. Durchläuft ein Kind die drei Phasen erfolgreich, entwickelt es neue familiale Beziehungen und Bindungen. Das Leben in der Pflegefamilie wird zu einem zweiten Anlauf: "Insofern ist die Sozialisation in der Ersatzfamilie nicht nur ein neues Kapitel in der Lebensgeschichte, sondern so etwas wie der Versuch, die Lebensgeschichte noch einmal neu zu schreiben" (Nienstedt und Westermann 1988, S. 123).

In einem Großteil der Fälle bilden sich bald enge Eltern-Kind-Beziehungen heraus, sehen die Pflegeeltern bald das Pflegekind als eigenes Kind an, haben sie "damit vorbewusst oder bewusst eine de facto-Adoption ohne Aussicht auf rechtliche Legitimierung vollzogen" (Heitkamp 1989, S. 111). Rund 60 % der Pflegeeltern und Pflegekinder fühlen sich wirklich wohl miteinander; in einem weiteren Drittel der Fälle ist die Beziehung teils freundlich, teils distanziert (Deutsches Jugendinstitut 1987). Bei einer Befragung von 46 Pflegekindern ab 13 Jahren (Ritter 1983) äußerten sich diese überwiegend positiv über die Pflegeeltern und würdigten deren pädagogischen Bemühungen. Beispielsweise konnten 73 % der Kinder mit ihnen über alles sprechen, sahen 60 % die Pflegemutter als Vertrauensperson an. Kritische Äußerungen entsprachen denen, die auch von leiblichen Kindern zu erwarten sind. Jedoch distanzierten sich die befragten Pflegekinder von den Leistungserwartungen der Pflegeeltern. Nur vier der 46 Kinder wollten lieber die Pflegefamilie verlassen.

Bei Ritters (1983) Untersuchung gaben etwa 80 % der 62 Pflegeeltern an, dass sie ihre pädagogischen Bemühungen für erfolgreich hielten. Allerdings erreichten sie nur selten, dass ihre Pflegekinder eine weiterführende Schule besuchten. Ein Vergleich von Pflege- und Adoptivkindern, die alle im ersten Lebensjahr von den leiblichen Müttern getrennt wurden, ergab, dass sich erstere weniger gut entwickelten: 44 % gegenüber nur 3 % der Adoptivkinder waren im psychischen oder Verhaltensbereich auffällig (Larsson, Bohlin und Stenbacka 1986). Bei einer entsprechenden Betreuung der Pflegefamilien können diese aber selbst Kinder mit einer wechselhaften Vorgeschichte erfolgreich erziehen. So wurde bei einer Untersuchung von 585 ehemaligen Pflegekindern, die erst als Teenager nach durchschnittlich sechs Fremdplatzierungen in "The Casey Family Program" aufgenommen wurden, festgestellt, dass drei Fünftel in den Pflegefamilien verblieben, am Ende des Pflegeverhältnisses keine Verhaltensauffälligkeiten mehr aufwiesen und anschließend ein "normales" Leben führten (Fanshel, Finch und Grundy 1990). Generell steigt die Erfolgswahrscheinlichkeit der Dauerpflege, je seltener Kinder vor der Inpflegegabe fremdplatziert wurden, wenn die Pflegeeltern erfahren sind, einen Vorbereitungskurs durchlaufen haben bzw. gut betreut werden, wenn sie mit dem Kind verwandt sind oder mit den leiblichen Eltern gut zurechtkommen und wenn das Netzwerk des Kindes erhalten bleibt (Fanshel, Finch und Grundy 1990; Triseliotis 1989). Kontakte der Pflegekinder zu den leiblichen Eltern können sowohl positive als auch negative Auswirkungen haben.

Jedoch wird auch oft von Pflegestellenabbrüchen berichtet. Die angegebenen Prozentsätze variieren stark: von mehr als 20 % (Deutsches Jugendinstitut 1987) über 30 bis 35 % (Widemann 1991) bis 40 % und mehr (Triseliotis 1989). Heun (1984) stellte fest, dass die Abbruchquote bei hessischen Jugendämtern zwischen 1,1 und 30,4 % differierte, wobei die meisten dieser Pflegeverhältnisse im ersten Jahr scheiterten. Als Gründe für den Pflegestellenabbruch wurden bei den von ihm untersuchten 264 Kindern Erziehungsschwierigkeiten (64 %), Aggressivität und Unruhe (47 %), Probleme im Verhältnis zwischen Pflegeeltern und Kind (47 %), Schulschwierigkeiten (30 %), Probleme in der Beziehung des Pflegekindes zu den leiblichen Eltern (22 %), Eigentumsdelikte (20 %), Überforderung der Pflegeeltern (18 %) und Fehlvermittlung (15 %) genannt. Bei 16 % der Fälle spielten Spannungen zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern eine große Rolle. Mehr als 20 % der betroffenen Kinder hatten übrigens länger als fünf Jahre und weitere 29 % zwischen zwei und fünf Jahren in der Pflegefamilie gelebt; die Hälfte war unter 10 Jahren alt.

Generell treten Pflegestellenabbrüche häufiger auf, wenn die Kinder bei der Inpflegegabe relativ alt waren, zwar bereits mehrfach fremdplatziert wurden, bindungsschwach sind, unter schweren Verhaltensstörungen leiden, den Grund für die Platzierung nicht verstehen und auf diese nicht vorbereitet wurden. Negativ wirkt sich auch aus, wenn der Altersabstand zu leiblichen Kindern der Pflegeeltern gering ist oder diese kinderlos sind. Ferner ist die Wahrscheinlichkeit eines Pflegestellenabbruchs größer, wenn die Pflegeeltern sehr jung oder sehr alt sind, das Kind eher aus persönlichen als aus sozialen Motiven aufnahmen, keinen Vorbereitungskurs durchliefen, wenig Unterstützung erfahren, nicht erziehungskompetent sind oder einen starken Leistungs- und Anpassungsdruck ausüben (Deutsches Jugendinstitut 1987; Murray 1984; Triseliotis 1989). So muss abschließend festgehalten werden, dass Pflegeverhältnisse häufig nicht erfolgreich verlaufen - was jedoch zum Teil an der mangelnden Vorbereitung, Beratung und Nachbetreuung der Pflegeeltern liegt.

Aufgaben des Pflegekinderdienstes

Aus den Forschungsergebnissen ergeben sich hohe Erwartungen an die zuständigen Fachkräfte hinsichtlich der Auswahl von Pflegeeltern, der Vermittlung von Pflegekindern sowie der Nachbetreuung und Beratung ihrer Klientel. Dies setzt in der Regel die Schaffung eines Pflegekinderdienstes als besonderen sozialen Dienst und akzeptable Fallzahlen voraus, die bei 50, maximal 60 Pflegekindern je Mitarbeiter liegen sollten (Deutscher Städtetag 1986). Derzeit müssen aber noch 80 bis 120 Pflegefamilien von einer Fachkraft betreut werden (Widemann 1991). Unter solchen Umständen können die im folgenden Text dargestellten Grundsätze einer heutigen Ansprüchen genügenden Vermittlungs- und Beratungstätigkeit nur beschränkt realisiert werden.

Ähnlich wie Adoptionsvermittler stehen auch die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes in einem komplexen Beziehungsgefüge, das sie selbst, das Pflegekind, seine Herkunftsfamilie, die Pflegefamilie, andere soziale Dienste, das Vormundschaftsgericht und die Verwaltung umfasst. Sie können dessen Strukturen und die in ihm ablaufenden Prozesse nur mit Hilfe einer umfassenden, aspektreichen Theorie begreifen. So genügt es nicht, wie das Deutsche Jugendinstitut (1987), der Deutsche Städtetag (1986) oder Mikuszeit und Rummel (1986) aus der Vielzahl von Familientherapieansätzen den systemischen Ansatz von Minuchin (1978) herauszugreifen und ihn der Vermittlungstätigkeit und Beratung zugrundezulegen. Zum einen ist dieser Therapieansatz für die Behandlung einer Familie entwickelt worden; für andere Zwecke müsste er modifiziert werden. Dann wäre zu überprüfen, ob er sich in dem neuen Anwendungsbereich bewährt. Zum anderen ist ein einzelner Therapieansatz viel zu einseitig und begrenzt, als dass mit ihm das erwähnte komplizierte Beziehungsgefüge erfasst und verändert werden könnte. Diese Aufgaben kann nur eine integrative Theorie erfüllen, wie ich sie für Psychotherapie und Jugendhilfe gefordert und für die Familientherapie entwickelt habe (Textor 1985, 1988a, b, 1992). Sie integriert die für den jeweiligen Bereich relevanten Wissensbestände, bewährten Konzepte und Techniken, entspricht damit der Komplexität der Realität und berücksichtigt die Multikausalität von Phänomenen.

Fachkräfte im Pflegekinderdienst sollten Bewerber um ein Pflegekind sowie Pflegeeltern grundsätzlich als kompetente Personen betrachten und als Partner behandeln: Diese sind Maßnahmeträger der Jugendhilfe, nicht aber Klienten. So sollte die Erziehungs- und Betreuungsleistung auch angemessen honoriert werden. Bei schwer vermittelbaren Kindern soll das Pflegegeld über den üblichen Sätzen liegen, um den erhöhten Zeit- und Erziehungsaufwand sowie die höheren Kosten auszugleichen. Ferner müssen Ausgaben wie für die Erstausstattung des Kinderzimmers, für die Kommunions- bzw. Konfirmationsfeier, für Klassenfahrten oder Ferienaufenthalte durch Sonderzuwendungen aufgefangen werden. Die vereinzelt noch vorzufindende Haltung, bezahlte Pflegeelternschaft sei anrüchig, kann heute nicht mehr akzeptiert werden.

Da es vielerorts an Pflegeeltern mangelt, wird die Öffentlichkeitsarbeit immer wichtiger. Sie dient der Gewinnung von Interessenten, indem über den Sinn und die Bedeutung der Familienpflege informiert, realistische Erwartungen geweckt und Behördenangst abgebaut wird. Außerdem wird das Ansehen von Pflegefamilien in der Bevölkerung verbessert. Die Öffentlichkeitsarbeit kann durch Plakate, Broschüren, Zeitungsartikel oder Vorträge erfolgen. Ferner werden als Multiplikatoren geeignete Personen angesprochen und entsprechend eingesetzt.

Beim Erstgespräch mit Interessenten werden diese sachlich über das Pflegekinderwesen informiert. Ferner wird abgeklärt, ob sie als Pflegeeltern geeignet sind. So werden ihre individuelle Situation, ihr Alter, ihr Gesundheitszustand und ihre Wohnverhältnisse erfasst. Ferner werden ihre Motive, Erwartungen, Wünsche und Belastungen diskutiert. Die Fachkräfte machen sich ein Bild von der Erziehungsfähigkeit der Interessenten und versuchen herauszufinden, ob diese bereit sind, mit den leiblichen Eltern eines Pflegekindes und dem Pflegekinderdienst zusammenzuarbeiten. Sind die Bewerber zu alt, äußern sie starke Vorurteile gegen die Herkunftsfamilien, wollen sie durch das Kind Partnerprobleme lösen oder sind einzelne Familienmitglieder gegen die Aufnahme eines Pflegekindes, müssen die Interessenten abgewiesen werden.

Besonders wichtig ist die gründliche Vorbereitung zukünftiger Pflegeeltern. Sie benötigen Informationen über die Herkunft und Entwicklung von Pflegekindern, häufigen Problemen in der Eingewöhnungsphase, typische Konfliktsituationen, den Einfluss von Erbe und Umwelt sowie die Bedeutung positiver und negativer Bindungen. Auch sollten sie sich in die Situation von Pflegekindern hineinversetzen und ihre Bedürfnisse erkennen können. Erfassen sie die Rolle der Herkunftsfamilie in deren Leben, so werden sie später eher Reaktionen wie Trennungsschmerz oder Trauer akzeptieren. Wichtig ist auch die Auseinandersetzung mit den pädagogischen Alltagstheorien der zukünftigen Pflegeeltern, mit ihren Motiven, Erwartungen und Befürchtungen. Nicht zuletzt dienen die Einzelgespräche dem Aufbau einer partnerschaftlichen und vertrauensvollen Beziehung zwischen ihnen und der jeweiligen Fachkraft sowie der Weckung der Bereitschaft zu kontinuierlicher Selbstreflexion.

Viel zu selten wird noch von Vorbereitungsseminaren Gebrauch gemacht - weniger als 10 % der Pflegeeltern wurde dieses Angebot gemacht, obwohl zumindest nach einer Befragung von 103 Paaren knapp die Hälfte eine intensive Vorbereitung in Gruppen wünschte (Heitkamp 1989). Derartige Seminare dienen der Vermittlung von psychologischem Wissen und Grundkenntnissen über die Entwicklung von Pflegekindern und die Genese von Verhaltensauffälligkeiten. Ferner werden allgemeine Erziehungsfragen diskutiert, gesetzliche Regelungen besprochen und mögliche finanzielle Hilfen vorgestellt. Besonders wichtig ist der Gesprächsaustausch zwischen den Teilnehmern. Oft entwickeln sich tragfähige Netzwerke von Pflegeeltern aus diesen Vorbereitungsseminaren.

Vor der Inpflegegabe eines Kindes ist ein Hilfeplan zu erstellen. Zunächst werden seine Lebensgeschichte und Sozialisationserfahrungen, sein Entwicklungsstand und Persönlichkeitsprofil, Verhaltensauffälligkeiten und das soziale Umfeld erfasst. Erst wenn der erzieherische Bedarf ermittelt wurde, kann die Entscheidung hinsichtlich der sinnvollsten Hilfemaßnahme unter Einbeziehung des (älteren) Kindes, seiner Herkunftsfamilie und anderen Fachkräften gefällt werden, wobei das Kindeswohl das zentrale Kriterium ist. Für eine Inpflegegabe spricht, wenn das Kind beispielsweise noch nicht schulpflichtig ist, längerfristig außerhalb der Herkunftsfamilie untergebracht werden muss und nicht allzu starke Bindungen an die leiblichen Eltern hat. Dagegen spricht, wenn sich z.B. das Kind bereits im Prozess der Ablösung befindet, seine Verhaltensstörungen so schwer sind, dass nichtprofessionelle Pflegeeltern mit ihnen voraussichtlich nicht fertig werden, oder wenn Geschwister mit starken Bindungen voneinander getrennt werden müssten, weil keine Pflegefamilie sie gemeinsam aufnehmen will. Behinderungen sollten jedoch keine Kontraindikation sein. Vielmehr müsste bei der Hilfeplanung für behinderte Kinder vermehrt die Möglichkeit der Inpflegegabe berücksichtigt, müssten die Bemühungen verstärkt werden, geeignete Pflegefamilien zu finden.

Bei der Aufstellung des Hilfeplans sollten möglichst auch die Zukunftsperspektiven geklärt werden. Besitzt die Herkunftsfamilie noch so viele Stärken, dass eine baldige Besserung der Familiensituation möglich erscheint, ist zu fragen, ob eine Inpflegegabe überhaupt sinnvoll ist. Oft können dann andere Hilfemaßnahmen wie Sozialpädagogische Familienhilfe oder Familientherapie eingeleitet werden, die den Verbleib des Kindes bei den leiblichen Eltern ermöglichen. Soll es trotzdem in Pflege gegeben werden, muss den Pflegeeltern gesagt werden, dass eine baldige Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie vorgesehen ist und sie für einen kurzen Zeitraum als Ergänzungsfamilie dienen sollen. Zugleich ist viel Wert auf die Aufrechterhaltung der Beziehungen des Kindes zu den leiblichen Eltern, Verwandten und Bekannten aus dem Herkunftsmilieu zu legen. Zeigt sich jedoch, dass die Familie ausgeprägte pathogene Strukturen und Prozesse aufweist (Textor 1990a), zu deren Veränderung nicht bereit ist, das Kind zum Sündenbock gemacht oder ausgestoßen hat, sollte jedoch das Pflegeverhältnis auf Dauer angelegt werden. Ist die Weiterentwicklung der Herkunftsfamilie zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen, sollte zumindest bis zum Ende des zweiten Jahres des Pflegeverhältnisses abgeklärt werden, ob eine Rückführung des Kindes möglich ist oder die Pflegefamilie nun als Ersatzfamilie zu betrachten ist.

Ist die Entscheidung für die Inpflegegabe eines Kindes gefallen, so wird nach einer Pflegefamilie gesucht, die seinen besonderen Bedürfnissen und seiner Vorgeschichte gerecht werden kann. Dabei sollte auch überprüft werden, ob im Verwandtenkreis ein geeignetes Ehepaar vorhanden ist. Besonders hohe Anforderungen werden an die persönliche Eignung und Erziehungsfähigkeit der Pflegeeltern gestellt, wenn ein älteres Kind zu vermitteln ist, das in seiner geistigen und seelischen Entwicklung bereits stark geprägt ist. Das Ehepaar muss seine Vorgeschichte akzeptieren und fähig sein, mit psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten umzugehen. Leben andere (leibliche) Kinder in der Familie, so sollten sie möglichst einige Jahre älter als das Pflegekind sein. Bei der Inpflegegabe eines behinderten Kindes muss überprüft werden, ob die Pflegeeltern es nicht nur aus Mitleid aufnehmen wollen, ob sie zu ihm eine emotionale Beziehung herstellen können, inwieweit ihre Erwartungen an seine Entwicklungsfähigkeit realistisch sind und ob sie Vorbehalte der sozialen Umwelt ertragen können. Auch sollten in der Nachbarschaft genügend Hilfen im medizinischen und therapeutischen Bereich zur Verfügung stehen.

Wurde eine geeignete Pflegefamilie gefunden, so muss sie zunächst umfassend und detailliert über das Kind, seine Vorgeschichte, seinen Entwicklungsstand, seine Probleme und sein Herkunftsmilieu informiert werden. Dies ist zum einen wichtig, weil sie eine begründete Entscheidung für oder gegen die Aufnahme des Kindes treffen muss, die auf der Kenntnis aller Tatsachen beruht. Zum anderen benötigt sie diese Informationen, um später das Verhalten des Kindes verstehen zu können: "Wenn in der Übertragungsbeziehung zu Pflegeeltern die an Eltern gebundenen Erfahrungen und Gefühle wieder belebt und verarbeitet werden müssen, dann versteht es sich von selbst, dass die Ersatzeltern (...) so genau wie eben möglich über die Vorerfahrungen des Kindes informiert sein sollten" (Nienstedt und Westermann 1989, S. 70). Auch bietet sich in vielen Fällen an, mit den potentiellen Pflegeeltern die Herkunftsfamilie zu besuchen, sodass erstere einen Einblick in die Familienstrukturen und -prozesse erlangen. Dabei - aber auch bei Gesprächen mit beiden Familien im Büro - kann festgestellt werden, ob beide Seiten voraussichtlich miteinander kooperieren können. Zugleich können Erziehungsvorstellungen abgestimmt und Vereinbarungen über Besuchskontakte getroffen werden. Im Idealfall befürworten dann alle Beteiligten die Inpflegegabe.

Wenig sinnvoll ist es, das Kind innerhalb weniger Stunden in die Pflegefamilie zu platzieren, wie es in der Praxis noch oft geschieht. Vielmehr sollte der Kontakt zwischen beiden Seiten behutsam angebahnt werden. Manchmal ist es auch sinnvoll, einen Heimaufenthalt dazwischen zu schalten - beispielsweise, wenn das Kind aufgrund schwerer traumatischer Erfahrungen zunächst eine therapeutische Behandlung benötigt oder es zuerst die Trennung von den leiblichen Eltern verarbeiten soll, um dann für neue Beziehungen offen zu sein (Reduzierung der Gefahr von Loyalitätskonflikten). Der Erstkontakt zwischen Kind und potentiellen Pflegeeltern sollte möglichst unverfänglich gestaltet werden, sodass Ersteres nicht enttäuscht ist, wenn es von diesem Ehepaar nicht aufgenommen wird. "Das gegenseitige Kennenlernen könnte durch ein gemeinsames Spiel oder durch eine gemeinsame Unternehmung in einer entspannten Atmosphäre geschehen" (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung 1985, S. 14). Dabei sollte das Kind möglichst eine vertraute Bezugsperson an seiner Seite haben, die dann anschließend mit ihm über seinen Eindruck von dem Ehepaar spricht. Die Fachkraft sollte die Pflegeeltern fragen, wie sie das Kind erlebt haben und ob sie es wirklich in ihre Familie aufnehmen wollen. Auch müssen sie wissen, ob die Inpflegegabe voraussichtlich auf Zeit oder auf Dauer sein wird. Bevor das Kind dann endgültig in die Pflegefamilie wechselt, sind weitere Besuchskontakte sinnvoll, sodass beide Seiten sich langsam aneinander gewöhnen und auf die Umstellung vorbereiten können. Heitkamps (1989) Untersuchung ergab, dass 70 % der von ihm befragten 103 Pflegeelternpaaren mit einer längeren Wartezeit zwischen Erstkontakt und endgültiger Inpflegegabe einverstanden wären.

In der Eingewöhnungsphase ist eine intensive Betreuung der Pflegefamilie nahezu unverzichtbar: "Sowohl die Selbstwahrnehmung der Pflegeeltern als auch das Verstehen der Persönlichkeit und des Verhaltens des Kindes, seiner individuellen Fähigkeiten und Schwierigkeiten sind zu fördern" (Goldbeck 1984, S. 315). Auch sollte die emotionale Einstellung zum Kind, Möglichkeiten der Förderung seiner Entwicklung und konkrete Hilfsangebote besprochen werden. Die Fachkraft mobilisiert zudem die eigenen Kräfte der Pflegefamilie, sodass sie sich der neuen Situation anpassen kann. Ferner unterstützt sie die Pflegeeltern dabei, dem Kind zu helfen, frühere (traumatische) Erfahrungen zu verarbeiten, Trauerarbeit zu leisten und für die Entwicklung neuer, befriedigender Eltern-Kind-Beziehungen frei zu werden. Schließlich bemüht sie sich, einen möglichst konfliktfreien Umgang mit der Herkunftsfamilie sicherzustellen.

Insbesondere wenn das Pflegekind so bald wie möglich zu den leiblichen Eltern rückgeführt werden soll, ist eine intensive Arbeit mit letzteren notwendig. Hier kommt es vor allem auf die Kooperation mit den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) an, die in der Regel die Herkunftsfamilie betreuen. So sind Maßnahmen abzusprechen, die zu einer Stabilisierung und Verbesserung der Familiensituation beitragen können. Außerdem wirkt sich in manchen Situationen positiv aus, wenn die Interessen der Pflege- und der Herkunftsfamilie von verschiedenen Sozialpädagogen vertreten werden. Den Fachkräften des Pflegekinderdienstes obliegt es aber, die leiblichen Eltern bei der Verarbeitung der Trennung von ihrem Kind zu unterstützen, ihre Schuld-, Trauer- und Ohnmachtsgefühle zu besprechen und mit ihnen Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Zu Beginn der Eingewöhnungsphase ist es auch wichtig, sie darauf hinzuweisen, dass ihr Kind Bindungen an die Pflegeeltern entwickeln wird. Die Fachkraft sollte bei den leiblichen Eltern die Bereitschaft wecken, die (teilweise) Ablösung ihres Kindes zu tolerieren und dessen neuen Beziehungen in der Pflegefamilie zu achten. Werden häufig auftretende Probleme wie Eifersuchtsreaktionen und Konkurrenzverhalten vorab besprochen, kann oft verhindert werden, dass sie zu Sabotageversuchen und anderen negativen Reaktionen führen. Nach einer längeren Pflegezeit und Verwurzelung des Kindes in der Pflegefamilie muss den leiblichen Eltern auch verdeutlicht werden, dass eine Rückführung nicht mehr sinnvoll ist. Dann benötigen sie erneut Unterstützung bei der Verarbeitung der hierdurch geweckten Gefühle.

Wird der Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern eine große Bedeutung beigemessen, weil das betroffene Pflegekind enge Bindungen an sie hat und baldmöglichst zu ihnen rückgeführt werden soll, steigen die Anforderungen an die Pflegeeltern: "Soweit das möglich ist, sollen sie Beziehungen zu der Herkunftsfamilie des Kindes entwickeln, sie in ihre erzieherischen Bemühungen um das Kind einbeziehen, die Erziehung des Kindes zunehmend mehr untereinander aufteilen bis hin zu dem Punkt, an dem die leiblichen Eltern die Erziehung ihres Kindes wieder selbst übernehmen können. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn Pflegeeltern und leibliche Eltern zu einem partnerschaftlichen Verhältnis zueinander finden. Dies verlangt von den Pflegeeltern ein hohes Maß an psychischer Kraft, Toleranz und Verständnis für die Situation der leiblichen Eltern" (Deutscher Städtetag 1986, S. 17). Es ist offensichtlich, dass sie hierbei der intensiven Unterstützung durch die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes bedürfen. Aber auch in anderen Fällen sollten sie angehalten werden, den Kontakt des Pflegekindes zu den leiblichen Eltern zu fördern, sofern sich dieser nicht negativ auf die kindliche Entwicklung auswirkt. Manchmal ist es notwendig, Besuchsregelungen genau abzusprechen, wobei die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen sind. Treten größere Probleme im Verhältnis zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie auf, sind Gespräche mit beiden Seiten gemeinsam oft sinnvoller als Einzelgespräche. Aber auch zu Besprechungen über gravierende Entscheidungen (z.B. Schullaufbahn), besondere Verhaltensauffälligkeiten oder die geplante Rückführung des Kindes sollten leibliche und Pflegeeltern eingeladen werden.

Sieht man im Pflegeverhältnis einen langen, dynamischen Prozess, so wird die Notwendigkeit einer Nachbetreuung und Beratung der Pflegefamilie auch über die Eingewöhnungsphase hinaus deutlich. Zudem werden viele Pflegeeltern durch die Auffälligkeiten und Probleme des Pflegekindes "in einer Weise belastet, die in ihrer Komplexität und Ausschließlichkeit die berufliche Belastung mancher sozialpädagogischer Fachkraft übersteigt" (Deutscher Städtetag 1986, S. 20). Die Pflegeeltern bitten die Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes aber nur um Beratung und Unterstützung, wenn sie keine Angst vor Sanktionen haben, wenn also eine vertrauensvolle, partnerschaftliche Beziehung zwischen beiden Seiten besteht. Das setzt voraus, dass die Fachkräfte ihren Kontrollauftrag auf diejenigen Fälle beschränken, in denen das Wohl des Pflegekindes gefährdet zu sein scheint. Auch sollte bei Gesprächen und Hausbesuchen deutlich gemacht werden, dass die Pflegeeltern alle Probleme offen ansprechen können und dass dann gemeinsam nach Lösungen gesucht werden wird. Reichen die Unterstützungsmöglichkeiten der Fachkraft nicht aus, so kann sie andere Hilfsangebote vermitteln.

Generell sollte Pflegeeltern empfohlen werden, sich Gruppen von (Adoptiv- und) Pflegeeltern anzuschließen. Sie können sich dort mit Personen in derselben Situation austauschen, häufige Probleme besprechen, voneinander lernen und einander unterstützen. Auch erfahren sie Verständnis, Empathie, Rückmeldung und eine Stärkung des Selbstbewusstseins. Gibt es vor Ort nicht derartige Selbsthilfegruppen, so können die Fachkräfte z.B. regelmäßig Elternkurse, Stammtischrunden, Informationsabende oder Wochenendseminare anbieten. Dabei können auch gezielt besondere Themen (z.B. die spezielle Situation von Pflegekindern oder das Verhältnis zur Herkunftsfamilie) abgehandelt werden. Derartige Veranstaltungen ermöglichen den Fachkräften außerdem, die Pflegeeltern in einem anderen Kontext kennen zu lernen und positive Beziehungen zu ihnen aufzubauen.

Mehr Wert als bisher sollte auf die Arbeit mit dem Pflegekind gelegt werden. So benötigt es Unterstützung bei der Verarbeitung der Tatsache, dass es prinzipiell zu zwei Familien gehört (doppelte Elternschaft). Es darf nicht einen Teil seiner Lebensgeschichte verdrängen, da dies negative Folgen für seine Identitätsentwicklung hätte. Vielmehr muss ihm geholfen werden, sein Verhältnis zur Herkunftsfamilie und die dort gemachten Erfahrungen aufzuarbeiten. Wichtig ist auch, Loyalitätskonflikte aufzulösen: Das Kind sollte offen und angstfrei seine Beziehungen zur Pflege- und Herkunftsfamilie gestalten können. So sollte die Fachkraft immer wieder Einzelgespräche mit dem Pflegekind führen, dabei eine offene Atmosphäre schaffen und auf Wunsch Vertraulichkeit bestimmter Gesprächsinhalte zusichern. Dann lassen sich viele Probleme des Kindes klären. Manchmal ist es auch sinnvoll, Pflegekindergruppen zu gründen.

Ein Pflegeverhältnis kann auf dreierlei Weise enden: mit einem Pflegestellenabbruch, der Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie oder einer Adoption. Im erstgenannten Fall "muss die Trennungsarbeit mit allen Beteiligten geleistet und der neue Betreuungsplatz sorgfältig ausgewählt werden. Weitere Kontakte zur früheren Pflegefamilie sollten dem Pflegekind ermöglicht werden" (Deutsches Jugendinstitut 1987, S. 368). Eine Rückführung des Pflegekindes ist recht gut planbar, wenn der Zeitraum der Inpflegegabe absehbar ist (z.B. für die Dauer der Haftstrafe der Mutter oder bis diese einen Arbeitsplatz und eine Wohnung gefunden hat). Dauert das Pflegeverhältnis jedoch schon länger, so darf die Rückführung nicht nur von dem Wunsch der leiblichen Eltern und der äußeren Stabilisierung der Herkunftsfamilie abhängig gemacht werden. Vielmehr ist zu prüfen, ob die Eltern das Kind wirklich zurückhaben wollen, ob noch starke und positive Bindungen zwischen ihnen bestehen und ob das Kind mit der vorgesehenen Rückkehr einverstanden ist. Sollte der Verbleib in der Pflegefamilie eher dem Kindeswohl entsprechen, so sollte dies mit den leiblichen Eltern besprochen und ihnen die Gründe hierfür dargelegt werden. Bestehen sie auf einer Rückführung, muss eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB beim Vormundschaftsgericht beantragt werden.

Die Beendigung des Pflegeverhältnisses sollte möglichst als ein langfristiger Ablösungsprozess konzipiert werden, der von den Pflegeeltern gefördert wird. So können die Aufenthalte in der Herkunftsfamilie immer länger werden. Wenn das Kind dann in ihr verbleibt, sollte ihm die Aufrechterhaltung des Kontakts zu den früheren Pflegeeltern ermöglicht werden. Die Fachkraft kann Kind und Pflegeeltern bei der Verarbeitung der durch die Trennung ausgelösten Gefühle unterstützen. Manchmal kann erreicht werden, dass eine freundschaftliche Beziehung zwischen Herkunftsfamilie und der früheren Pflegefamilie entsteht oder fortbesteht.

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