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Homepage von Ingeborg Becker-Textor
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Haftung für verursachtes Kinderleid gefordert: Der Staat darf sich nicht länger seiner Erziehungsverantwortung entziehen Martin R. Textor
In den letzten Wochen wurde in Kommentaren immer wieder betont, dass Kirchen und Internatsschulen die Verantwortung auch für vor vielen Jahren erfolgte Misshandlungen von Kindern bzw. sexuelle Verstöße übernehmen und den Betroffenen eine Entschädigung für das erfahrene Leid zahlen sollten. Diese Forderungen wurden aber m.E. nicht konsequent zu Ende gedacht. Nicht nur durch Misshandlung und sexuellen Missbrauch wird Kindern ein zeitweiliger oder dauerhafter Schaden zugefügt, sondern in Schulen und Kindertageseinrichtungen auch durch Verächtlich-Machen, Mobbing, unzureichende Förderung, fehlende Unterstützung usw. Wenn ein normal begabter Schüler die Hauptschule ohne Abschluss verlässt, hat nicht der Jugendliche versagt, sondern die Schule, weil sie ihren Bildungsauftrag nicht erfüllt hat. Wenn ein Schüler starke Ängste entwickelt, weil er von seinen Klassenkameraden gemobbt wird, hat die Schule versagt, weil sie dieses Kind nicht geschützt hat. Wenn ein Grundschüler dem Unterricht aufgrund seiner schlechten Deutschkenntnisse nicht folgen kann, hat die Kindertageseinrichtung versagt, da sie die ihr vom jeweiligen Bundesland aufgetragene Sprachförderung nicht dem Bedarf dieses Kindes entsprechend durchgeführt hat. Der Staat (Bund, Länder, Kommunen) haftet für Fehler seiner Beamten und Angestellten (sofern diese ihre Amtspflicht nicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzen) mit Ausnahme der Fehler von Lehrer/innen und Erzieher/innen. Hier sind ja nur (Klein-) Kinder betroffen. So wird deutlich, dass in unserer Gesellschaft Kinder immer noch als minderwertig betrachtet werden. Wenn Kindertageseinrichtungen oder Schulen Kinder in ihrer Entwicklung schädigen, werden sie dafür nicht zur Rechenschaft gezogen, außer es handelt sich um eine körperliche Misshandlung oder einen sexuellen Missbrauch. Gegen das Kindeswohl wird aber auch verstoßen, wenn ein Kind in einem hohen Maße überfordert oder unterfordert wird, wenn besondere Begabungen nicht entdeckt und dementsprechend nicht gefördert werden, wenn einem Schüler keine sozialen Kompetenzen und keine Teamfähigkeit vermittelt werden, wenn es aufgrund kontinuierlicher Kritik und schlechter Noten ein negatives Selbstbild entwickelt und jegliche Lust am Lernen verliert. Es ist nicht länger akzeptabel, dass einem Kind eine seiner Begabung entsprechende Schullaufbahn verwehrt bleibt, weil es in Kindergarten und Grundschule nicht ausreichend Deutsch gelernt hat. Es ist nicht die Schuld des Kindes, wenn es in der 6. oder 7. Schulklasse aufgrund einer kontinuierlichen Demotivation durch Lehrer keine Lernfreude mehr hat und "abschaltet". Dafür kann man einen Zwölfjährigen nicht verantwortlich machen! Es darf nicht länger akzeptiert werden, dass Kinder verhaltensauffällig werden, weil ihre emotionalen Bedürfnisse in der Schule nicht berücksichtigt wurden. Die Gesellschaft darf nicht länger ein Kind für eine negative Persönlichkeitsentwicklung, für Verhaltensstörungen oder für unter seiner Begabung liegende Schulleistungen verantwortlich machen. Aber auch die Familie kann dafür nur noch sehr begrenzt zur Rechenschaft gezogen werden. Die Gesellschaft muss endlich zur Kenntnis nehmen, dass schon Kleinkinder mehr Wachzeit in Bildungseinrichtungen als bei ihren Eltern verbringen und dass bei den meisten älteren Kindern mehr als 40 Stunden pro Woche von der Schule beansprucht werden. Befinden sich Schüler für einen Großteil des Nachmittags in der Schule, können ihre zumeist erwerbstätigen Eltern nicht mehr dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Kinder ihre Hausaufgaben nicht erledigen oder zu wenig vor Prüfungen lernen. Hausaufgabenkontrolle und Nachhilfe durch Eltern können nicht länger von einem Staat erwartet werden, der sich Chancengerechtigkeit auf die Fahnen geschrieben hat: Was kann ein Kind dazu, wenn seine Eltern ihm bei den Hausaufgaben nicht helfen können, weil sie die deutsche Sprache nicht beherrschen oder kognitiv dazu nicht in der Lage sind? Kinder dürfen auch nicht länger benachteiligt sein, weil ihre Eltern kein Geld für Nachhilfeunterricht haben oder ausgeben wollen. Da die Erziehung und Bildung in den letzten Jahrzehnten zunehmend vergesellschaftet wurden, sind heutzutage vor allem Kindertagesstätten und Schulen für die kindliche Entwicklung verantwortlich und erst in zweiter Reihe die Familien. Zudem kann man von Bildungseinrichtungen mehr erwarten als von Eltern, da die hier tätigen Fach- und Lehrkräfte eine besondere Ausbildung für ihre erzieherische und bildende Tätigkeit erhalten haben.
Schon vor vielen Jahren wurden Kindertagesstätten seitens des Staates zu Bildungseinrichtungen erklärt. Die Bundesländer haben für sie umfassende Bildungspläne verabschiedet, die auf bis zu 480 Buchseiten Eltern und der Gesellschaft eine umfassende und ganzheitliche Förderung aller Kompetenz- und Entwicklungsbereiche von Kleinkindern versprechen. Auch die Schulgesetze und Lehrpläne gehen weit über die Vermittlung eines rein kognitiven Lehrstoffes hinaus; sie sehen ebenfalls die Förderung der emotionalen, sozialen und personalen Entwicklung von Schüler/innen vor. Dies muss von der Gesellschaft und von den Eltern für ihre Kinder auch eingefordert werden können. Bildungseinrichtungen müssen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie im Einzelfall die vorgeschriebenen Bildungs- und Erziehungsziele weitgehend nicht erreichen. Entschuldigungen wie "Der Neunjährige hat sich nicht genügend angestrengt, deshalb ist er für das Gymnasium nicht geeignet" oder "Weil die Eltern immer Türkisch mit ihrem Kind sprechen, kann es kein Deutsch" sind nicht mehr akzeptabel. Da die Erziehung und Bildung von Kindern weitgehend vergesellschaftet wurden, sind die Bildungseinrichtungen verantwortlich! Und wenn Kindertagesstätten und Schulen ihrem Auftrag nicht nachkommen konnten, weil z.B. die Gruppen bzw. Klassen zu groß sind, Fach- und Lehrkräfte unzureichend qualifiziert wurden und die Zeit für eine individuelle Förderung einzelner Kinder fehlt, dann ist dies ein Verschulden des Staates. Und dann sollten Eltern und junge Erwachsene m.E. auch das Recht bekommen, den Staat wegen des entstandenden Schadens zu verklagen. Der Intelligenzquotient lässt sich mit Hilfe von Tests relativ genau ermitteln. Liegen die Schulleistungen oder lag der Schulabschluss weit unter dem nach dem IQ zu erwartenden Niveau, muss sich die Schule rechtfertigen bzw. der Staat dem jungen Menschen eine Nachqualifizierung bezahlen. Auch der Sprachstand von Migrantenkindern lässt sich mit Hilfe von Tests verlässlich beurteilen. Haben die Sprachfördermaßnahmen nicht ausgereicht, um dem jeweiligen Kind bis zur Mitte der Grundschulzeit Chancengleichheit mit gleich intelligenten deutschen Kindern zu gewährleisten, sind intensive kompensatorische Angebote zu finanzieren. Wird ein Kind aufgrund von Erlebnissen und Erfahrungen in der Schule verhaltensauffällig oder psychisch gestört, hat der Staat nicht nur die therapeutischen Maßnahmen zu bezahlen sondern auch eine Entschädigung für die Eltern, wenn diese unter dem Verhalten ihres Kindes stark leiden sollten. Abschließend ist festzuhalten, dass sich Haftung und Entschädigungsanspruch an den Staat (Bund, Länder, Kommunen) richten, nicht an einzelne Fach- oder Lehrkräfte. Schließlich ist der Staat für die Kita- und Schulgesetze, die Bildungs- und Lehrpläne, die Aus- und Fortbildung von Erzieher/innen und Lehrer/innen, die Rechts- und Fachaufsicht zuständig. Auch ist nicht davon auszugehen, dass eine solche Haftung des Staates zu einer Klagewelle führen würde, wenn ihre Einführung mit einer Übergangsfrist von zwei oder drei Jahren verbunden wäre. Dann hätte der Staat genügend Zeit für Qualitätsmanagement und -sicherung, könnte er Fach- und Lehrkräfte nachqualifizieren und Rahmenbedingungen wie Gruppen- bzw. Klassengröße verbessern. Literatur Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Geflimmer im Zimmer. Informationen, Anregungen und Tipps zum Umgang mit dem Fernsehen in der Familie. Berlin: Selbstverlag 2008 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Memorandum Familie leben. Impulse für eine familienbewusste Zeitpolitik. Berlin: Selbstverlag 2009a Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Auswahl Charts für PK am 14.07.2009 (2009b). http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Pressestelle/ Pdf-Anlagen/charts-pk-140709, property=pdf,bereich=bmfsfj,rwb=true.pdf (06.04.2010) Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Wie viel Schlaf braucht mein Kind? Die durchschnittliche Schlafdauer von Kindern in verschiedenen Altersstufen. http://www.kindergesundheit-info.de/fuer-eltern/schlafen/schlafen1/ statistik-wie-viel-schlaf-braucht-mein-kind/ (06.04.2010) Institut für Demoskopie Allensbach: Familienmonitor 2009. Berlin, 14. Juli 2009. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Pressestelle/Pdf-Anlagen/charts-allensbach-pk-1407,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf (06.04.2010) Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Hrsg.): Kindertagesbetreuung regional 2009. Ein Vergleich aller 413 Kreise in Deutschland. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt 2010 Statistisches Bundesamt: Familienland Deutschland. Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 22. Juli 2008 in Berlin. Wiesbaden: Selbstverlag 2008. http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/ pk/2008/Familienland/Pressebroschuere__Familienland,property=file.pdf (06.04.2010) Statistisches Bundesamt: Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 01.03.2009. Revidierte Ergebnisse. Wiesbaden 2010 |
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